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BGH, 30.10.2008 - 3 StR 397/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 25 Abs. 2 StGB; § 27 StGB; § 29a BtMG
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; Teilnahme; Kurier) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Teilweise Zulassung einer Revision bei Verurteilung wegen der Einfuhr mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 357; ; BtMG § 30 Abs. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2009, 866
- NStZ-RR 2009, 93
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 26.10.2005 - GSSt 1/05
Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zum Handeltreiben mit …
Auszug aus BGH, 30.10.2008 - 3 StR 397/08
Auf den Tatbestand des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln sind - ungeachtet von dessen Weite (vgl. BGHSt 50, 252 ff.) - die allgemeinen Regeln zur Abgrenzung von (Mit-) Täterschaft und Beihilfe anzuwenden (st. Rspr.; vgl. die Nachw. bei Winkler NStZ 2006, 328 f.). - BGH, 31.07.1996 - 3 StR 269/96
Feststellung der Tateinheit hinsichtlich des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln …
Auszug aus BGH, 30.10.2008 - 3 StR 397/08
Dass die Berichtigung keine Auswirkungen auf den Strafausspruch hat, steht der Erstreckung nicht entgegen (vgl. BGH NStZ 1996, 507 f.; 1997, 379 (K)).". - BGH, 14.05.1996 - 1 StR 245/96
Fahrt nach Amsterdam - Erwerb von Betäubungsmitteln - Bloße Vorbereitungshandlung …
Auszug aus BGH, 30.10.2008 - 3 StR 397/08
Dass die Berichtigung keine Auswirkungen auf den Strafausspruch hat, steht der Erstreckung nicht entgegen (vgl. BGH NStZ 1996, 507 f.; 1997, 379 (K)).".
- BGH, 11.01.2012 - 5 StR 445/11
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Bewertungseinheit; …
Die Frage, ob die Beteiligung an einer Bandentat Mittäterschaft oder Beihilfe ist, beurteilt sich auch beim bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nach den allgemeinen Grundsätzen über die Abgrenzung zwischen diesen Beteiligungsformen (BGH, Urteil vom 14. Dezember 2006 - 4 StR 421/06, NStZ 2007, 288; Beschluss vom 15. Juli 2005 - 2 StR 226/05, StV 2005, 555; Beschluss vom 30. Oktober 2008 - 3 StR 397/08).