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   BGH, 30.10.2008 - V ZB 118/08   

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https://dejure.org/2008,12963
BGH, 30.10.2008 - V ZB 118/08 (https://dejure.org/2008,12963)
BGH, Entscheidung vom 30.10.2008 - V ZB 118/08 (https://dejure.org/2008,12963)
BGH, Entscheidung vom 30. Oktober 2008 - V ZB 118/08 (https://dejure.org/2008,12963)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Judicialis

    ZPO § 575 Abs. 5; ; ZPO § 570 Abs. 3; ; ZVG § 30a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 575 Abs. 5 § 570 Abs. 3
    Aussetzung der Vollziehung der Beschwerdeentscheidung über die Erteilung des Zuschlags im Zwangsversteigerungsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.08.2003 - VIII ZB 77/03

    Erlass einer einstweiligen Anordnung im Rechtsbeschwerdeverfahren; Einstellung

    Auszug aus BGH, 30.10.2008 - V ZB 118/08
    Gemäß § 575 Abs. 5 i.V.m. § 570 Abs. 3 ZPO kann das Rechtsbeschwerdegericht die Vollziehung eines mit der Beschwerde erfolglos angefochtenen Beschlusses aussetzen, wenn dem Rechtsbeschwerdeführer durch die Vollziehung größere Nachteile drohen, als den anderen Beteiligten im Falle der Aussetzung, die Rechtslage zumindest zweifelhaft ist und die Rechtbeschwerde zulässig erscheint (BGH, Beschl. v. 21. März 2002, IX ZB 48/02, NJW 2002, 1658 f.; Beschl. v. 6. August 2003, VIII ZB 77/03, WuM 2003, 509 f.; Beschl. v. 10. Oktober 2003, IXa ZB 247/03, ZfIR 2004, 445).
  • BGH, 21.03.2002 - IX ZB 48/02

    Aussetzung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch das

    Auszug aus BGH, 30.10.2008 - V ZB 118/08
    Gemäß § 575 Abs. 5 i.V.m. § 570 Abs. 3 ZPO kann das Rechtsbeschwerdegericht die Vollziehung eines mit der Beschwerde erfolglos angefochtenen Beschlusses aussetzen, wenn dem Rechtsbeschwerdeführer durch die Vollziehung größere Nachteile drohen, als den anderen Beteiligten im Falle der Aussetzung, die Rechtslage zumindest zweifelhaft ist und die Rechtbeschwerde zulässig erscheint (BGH, Beschl. v. 21. März 2002, IX ZB 48/02, NJW 2002, 1658 f.; Beschl. v. 6. August 2003, VIII ZB 77/03, WuM 2003, 509 f.; Beschl. v. 10. Oktober 2003, IXa ZB 247/03, ZfIR 2004, 445).
  • BGH, 10.10.2003 - IXa ZB 247/03

    Voraussetzungen einer einstweiligen Anordnung im Rechtsbeschwerdeverfahren;

    Auszug aus BGH, 30.10.2008 - V ZB 118/08
    Gemäß § 575 Abs. 5 i.V.m. § 570 Abs. 3 ZPO kann das Rechtsbeschwerdegericht die Vollziehung eines mit der Beschwerde erfolglos angefochtenen Beschlusses aussetzen, wenn dem Rechtsbeschwerdeführer durch die Vollziehung größere Nachteile drohen, als den anderen Beteiligten im Falle der Aussetzung, die Rechtslage zumindest zweifelhaft ist und die Rechtbeschwerde zulässig erscheint (BGH, Beschl. v. 21. März 2002, IX ZB 48/02, NJW 2002, 1658 f.; Beschl. v. 6. August 2003, VIII ZB 77/03, WuM 2003, 509 f.; Beschl. v. 10. Oktober 2003, IXa ZB 247/03, ZfIR 2004, 445).
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