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BGH, 30.10.2012 - 3 StR 449/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 74 StGB; § 430 Abs. 1 StPO
Einziehung (Bedeutung des einzuziehenden Gegenstands gerade für die abgeurteilte Tat); Beschränkung der Verfolgung - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Vorliegen der Voraussetzungen der Einziehung einer Kette und eines Handbohrers i.R.e. schweren Raubes
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 74
Vorliegen der Voraussetzungen der Einziehung einer Kette und eines Handbohrers i.R.e. schweren Raubes - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 06.10.1955 - 3 StR 279/55
Auszug aus BGH, 30.10.2012 - 3 StR 449/12
Den Urteilsfeststellungen, wonach der Angeklagte die Kette als Talisman getragen hatte (UA S. 6) und den Handbohrer zur Begehung von Diebstählen verwenden wollte (UA S. 12), ist nicht hinreichend bestimmt zu entnehmen, dass der Talisman die abgeurteilte Tat gefördert hat (BGHSt 8, 205, 213); hinsichtlich der vom Angeklagten ins Auge gefassten Verwendung des Handbohrers fehlt jegliche Konkretisierung der späteren Diebstahlstat(en) (…BGH aaO). - BGH, 20.02.2002 - 3 StR 14/02
Vorwegvollzug; Einziehung (Tatmittel bei Betäubungsmitteldelikten: Handy als …
Auszug aus BGH, 30.10.2012 - 3 StR 449/12
"Eine Einziehung nach § 74 StGB setzt voraus, dass der Gegenstand bei der Begehung gerade der abgeurteilten Tat eine Rolle gespielt hat (Senat, Beschluss vom 20.2.2002, - 3 StR 14/02 -).