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   BGH, 30.10.2013 - I ZR 203/12   

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https://dejure.org/2013,31735
BGH, 30.10.2013 - I ZR 203/12 (https://dejure.org/2013,31735)
BGH, Entscheidung vom 30.10.2013 - I ZR 203/12 (https://dejure.org/2013,31735)
BGH, Entscheidung vom 30. Oktober 2013 - I ZR 203/12 (https://dejure.org/2013,31735)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbswidrigkeit von Sportwetten ohne die nach dem Glücksspielstaatsvertrag erforderliche Erlaubnis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AEUV Art. 267
    Wettbewerbswidrigkeit von Sportwetten ohne die nach dem Glücksspielstaatsvertrag erforderliche Erlaubnis

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 12.06.2014 - C-156/13

    Die vom Land Schleswig-Holstein vorübergehend verfolgte liberalere

    Auszug aus BGH, 30.10.2013 - I ZR 203/12
    Das Verfahren wird in entsprechender Anwendung von § 148 ZPO bis zu einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in dem dort anhängigen Verfahren C-156/13 ausgesetzt.
  • BGH, 24.01.2013 - I ZR 171/10

    BGH legt EuGH Fragen zur Neuregelung des Glücksspielrechts vor

    Auszug aus BGH, 30.10.2013 - I ZR 203/12
    Der Senat hat im Verfahren I ZR 171/10 (GRUR 2013, 527 = WRP 2013, 515 - Digibet) dem Gerichtshof der Europäischen Union mit Beschluss vom 24. Januar 2013 folgende Fragen zur Vorabentscheidung gemäß Art. 267 AEUV vorgelegt:.
  • BGH, 31.05.2012 - I ZR 29/10

    Verfahrensaussetzung: Anhängigkeit eines dieselbe Frage betreffenden

    Auszug aus BGH, 30.10.2013 - I ZR 203/12
    Die Aussetzung des Verfahrens ist in entsprechender Anwendung von § 148 ZPO auch ohne gleichzeitiges Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union zulässig, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits von der Beantwortung derselben Frage abhängt, die bereits in einem anderen Rechtsstreit dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorabentscheidung nach Art. 267 AEUV vorgelegt wurde (BGH, Beschluss vom 31. Mai 2012 - I ZR 29/10, juris Rn. 5).
  • BGH - I ZR 241/12 (anhängig)

    Glücksspiel

    Gegenstand des Verfahrens I ZR 203/12 ist ferner die Frage, ob der in § 4 Abs. 1 des Glücksspielstaatsvertrages 2008 (GlüStV 2008) und in § 4 Abs. 1 des 1. Glücksspieländerungsstaatsvertrages (GlüStV 2012) niedergelegte allgemeine Erlaubnisvorbehalt für das Veranstalten von Glücksspielen sowie die praktische Umsetzung des seit Inkrafttreten des GlüStV 2012 geltenden Konzessionsmodells für Sportwetten mit dem Recht der Europäischen Union in Einklang zu bringen sind.

    Die Klägerin im Verfahren I ZR 203/12, die mit behördlicher Erlaubnis auf dem Gebiet des Bundeslandes Sachsen-Anhalt Sportwetten veranstaltet, hält dieses Angebot für wettbewerbswidrig.

    Der Bundesgerichtshof hat deshalb das Verfahren I ZR 203/12 im Anschluss an das - inzwischen durch Rücknahme der Revision erledigte (vgl. Pressemitteilung Nr. 80/2015) - Verfahren I ZR 171/10 ausgesetzt, in dem er dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zur unionsrechtlichen Dienstleistungsfreiheit (Art. 56 AEUV) vorgelegt hat (vgl. Pressemitteilung Nr. 12/2013).

    I ZR 203/12.

    BGH - Beschluss vom 30. Oktober 2013 - I ZR 203/12.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2014 - 13 A 2018/11

    Aufsichtsbehörde kann an alten glücksspielrechtlichen Untersagungsverfügungen

    vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 2013 - I ZR 171/10 -, juris, und vom 30. Oktober 2013 - I ZR 203/12 -, juris; Stellungnahme der Europäischen Kommission vom 9. Juli 2013 in der Rechtssache C-156/13, Rn. 15 ff.
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