Rechtsprechung
BGH, 30.10.2014 - V ZB 68/14 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,37780) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 74 Abs. 7 FamFG
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Stützen der Haftanordnung bei einem Asylbewerber auf Fluchtgefahr oder Entziehungsabsicht
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bingen, 17.02.2014 - 110 XIV 6/14
- LG Mainz, 12.03.2014 - 8 T 37/14
- BGH, 30.10.2014 - V ZB 68/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.06.2014 - V ZB 31/14
Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. …
Auszug aus BGH, 30.10.2014 - V ZB 68/14
Die Haftanordnung des Amtsgerichts und ihre Aufrechterhaltung durch das Beschwerdegericht haben den Betroffenen bereits deshalb in seinen Rechten verletzt, weil aufgrund des nach dem 1. Januar 2014 an Italien gerichteten Wiederaufnahmeersuchens die Dublin-III-Verordnung anzuwenden war und die Haft zur Sicherung von Überstellungsverfahren nach Art. 28 Dublin-III-Verordnung nach der derzeitigen Gesetzeslage in der Bundesrepublik Deutschland weder auf Fluchtgefahr oder Entziehungsabsicht des Betroffenen (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Juni 2014 - V ZB 31/14, NVwZ 2014, 1397 Rn. 13) noch auf unerlaubte Einreise (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Oktober 2014 - V ZB 124/14, z. Veröff. best.) gestützt werden kann. - BGH, 22.10.2014 - V ZB 124/14
Haft zur Sicherung von Überstellungsverfahren im Anwendungsbereich der …
Auszug aus BGH, 30.10.2014 - V ZB 68/14
Die Haftanordnung des Amtsgerichts und ihre Aufrechterhaltung durch das Beschwerdegericht haben den Betroffenen bereits deshalb in seinen Rechten verletzt, weil aufgrund des nach dem 1. Januar 2014 an Italien gerichteten Wiederaufnahmeersuchens die Dublin-III-Verordnung anzuwenden war und die Haft zur Sicherung von Überstellungsverfahren nach Art. 28 Dublin-III-Verordnung nach der derzeitigen Gesetzeslage in der Bundesrepublik Deutschland weder auf Fluchtgefahr oder Entziehungsabsicht des Betroffenen (vgl. Senat…, Beschluss vom 26. Juni 2014 - V ZB 31/14, NVwZ 2014, 1397 Rn. 13) noch auf unerlaubte Einreise (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Oktober 2014 - V ZB 124/14, z. Veröff. best.) gestützt werden kann.