Rechtsprechung
BGH, 30.10.2019 - XII ZB 27/19 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 68 Abs 3 S 2 FamFG
- IWW
§§ 272 bis ... 277 FamFG, § 26 FamFG, § 68 Abs. 3 Satz 1 FamFG, § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG, § 276 Abs. 1 Satz 1 FamFG, Art. 103 Abs. 1 GG, § 74 Abs. 5 FamFG, § 74 Abs. 6 Satz 2 FamFG, § 74 Abs. 6 Satz 3 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG
- Wolters Kluwer
Einräumen der Möglichkeit dem Beschwerdegericht auch in einem Betreuungsverfahren des Absehens von einer erneuten Anhörung des Betroffenen; Vornahme der Anhörung bereits im ersten Rechtszug ohne Verletzung zwingender Verfahrensvorschriften
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Beschwerdeverfahren, eErneute Anhörung
- rewis.io
Absehen von Anhörung eines Betreuten im Beschwerdeverfahren
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 68
- rechtsportal.de
FamFG § 68 Abs. 3 S. 1-2; FamFG § 276 Abs. 1 S. 1
Einräumen der Möglichkeit dem Beschwerdegericht auch in einem Betreuungsverfahren des Absehens von einer erneuten Anhörung des Betroffenen; Vornahme der Anhörung bereits im ersten Rechtszug ohne Verletzung zwingender Verfahrensvorschriften - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Betreuungsverfahren - und die unterbliebene Anhörung durch das Beschwerdegericht
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Absehen von Anhörung eines Betreuten im Beschwerdeverfahren
- famrz.de (Kurzinformation)
Erneute Anhörung Betreuter durch das Beschwerdegericht
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW-RR 2020, 129
- MDR 2020, 183
- FamRZ 2020, 281
- Rpfleger 2020, 191
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 21.11.2018 - XII ZB 57/18
Möglichkeit des Beschwerdegerichts vom Absehen einer erneuten Anhörung des …
Auszug aus BGH, 30.10.2019 - XII ZB 27/19
Dies setzt jedoch unter anderem voraus, dass die Anhörung bereits im ersten Rechtszug ohne Verletzung zwingender Verfahrensvorschriften vorgenommen worden ist (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 21. November 2018 - XII ZB 57/18 - FamRZ 2019, 387).Dies setzt jedoch unter anderem voraus, dass die Anhörung bereits im ersten Rechtszug ohne Verletzung zwingender Verfahrensvorschriften vorgenommen worden ist (Senatsbeschluss vom 21. November 2018 - XII ZB 57/18 - FamRZ 2019, 387 Rn. 5 mwN).
- BGH, 14.02.2018 - XII ZB 465/17
Stattfinden der Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren ohne Teilnahme …
Auszug aus BGH, 30.10.2019 - XII ZB 27/19
Erfolgt die Anhörung dennoch ohne die Möglichkeit einer Beteiligung des Verfahrenspflegers, ist sie verfahrensfehlerhaft und verletzt den Betroffenen in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Februar 2018 - XII ZB 465/17 - FamRZ 2018, 705 Rn. 7 mwN).Auf die Voraussetzungen, unter denen bei der nachträglichen Bestellung eines Verfahrenspflegers in der gleichen Instanz von der Wiederholung einer zunächst ohne Beteiligung eines Verfahrenspflegers durchgeführten Anhörung abgesehen werden kann (…vgl. dazu Senatsbeschlüsse vom 15. Mai 2019 - XII ZB 57/19 - FamRZ 2019, 1356 Rn. 9 f. und vom 14. Februar 2018 - XII ZB 465/17 - FamRZ 2018, 705 Rn. 8 f.), kommt es nicht an, weil der Verfahrenspfleger hier erst im Beschwerdeverfahren bestellt worden ist.
- BGH, 24.08.2016 - XII ZB 531/15
Betreuungssache: Pflicht zur persönlichen Anhörung des Betroffenen im Verfahren …
Auszug aus BGH, 30.10.2019 - XII ZB 27/19
Dabei ist eine Anhörung des Betroffenen im Aufhebungsverfahren generell unverzichtbar, wenn sich das Gericht - wie im vorliegenden Fall - zur Einholung eines neuen Sachverständigengutachtens entschließt und dieses Gutachten als Tatsachengrundlage für seine Entscheidung heranziehen will (…Senatsbeschlüsse vom 18. Oktober 2017 - XII ZB 198/16 - FamRZ 2018, 124 Rn. 9 und vom 24. August 2016 - XII ZB 531/15 - FamRZ 2016, 1922 Rn. 8 mwN).
- BGH, 22.08.2018 - XII ZB 180/18
Betreuungssache: Verfahrenspflegerbestellung bei Prüfung der Aufhebung einer …
Auszug aus BGH, 30.10.2019 - XII ZB 27/19
Auf die dagegen gerichtete Rechtsbeschwerde des Betroffenen hat der Senat diese Entscheidung des Landgerichts unter anderem deshalb aufgehoben, weil das Landgericht nicht geprüft hatte, ob die Bestellung eines Verfahrenspflegers für den Betroffenen erforderlich ist (Senatsbeschluss vom 22. August 2018 - XII ZB 180/18 - FamRZ 2018, 1776). - BGH, 18.10.2017 - XII ZB 198/16
Betreuungssache: Erforderlichkeit der persönlichen Anhörung des Betroffenen im …
Auszug aus BGH, 30.10.2019 - XII ZB 27/19
Dabei ist eine Anhörung des Betroffenen im Aufhebungsverfahren generell unverzichtbar, wenn sich das Gericht - wie im vorliegenden Fall - zur Einholung eines neuen Sachverständigengutachtens entschließt und dieses Gutachten als Tatsachengrundlage für seine Entscheidung heranziehen will (Senatsbeschlüsse vom 18. Oktober 2017 - XII ZB 198/16 - FamRZ 2018, 124 Rn. 9 …und vom 24. August 2016 - XII ZB 531/15 - FamRZ 2016, 1922 Rn. 8 mwN). - BGH, 15.05.2019 - XII ZB 57/19
Verfahrensfehlerhaftigkeit der Anhörung eines Betroffenen im Betreuungsverfahren …
Auszug aus BGH, 30.10.2019 - XII ZB 27/19
Auf die Voraussetzungen, unter denen bei der nachträglichen Bestellung eines Verfahrenspflegers in der gleichen Instanz von der Wiederholung einer zunächst ohne Beteiligung eines Verfahrenspflegers durchgeführten Anhörung abgesehen werden kann (vgl. dazu Senatsbeschlüsse vom 15. Mai 2019 - XII ZB 57/19 - FamRZ 2019, 1356 Rn. 9 f. …und vom 14. Februar 2018 - XII ZB 465/17 - FamRZ 2018, 705 Rn. 8 f.), kommt es nicht an, weil der Verfahrenspfleger hier erst im Beschwerdeverfahren bestellt worden ist.
- LG Berlin, 04.08.2023 - 87 T 468/20
Betreuungsverlängerung: Wenn der Betroffene die Kommunikation mit dem Richter …
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Verlängerung eines umfassenden Einwilligungsvorbehaltes in Vermögensangelegenheiten Gegenstand des Verfahrens ist (BGH, Beschl. v. 30.10.2019 - XII ZB 27/19, Rn. 11;… BGH, Beschl. v. 23.10.2019 - XII ZB 208/19, 2. LS und Rn. 11).Die erstinstanzliche Anhörung ohne die Beteiligung eines Verfahrenspflegers verletzt den Betroffenen in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG, weil durch einen Verfahrenspfleger die Belange des Betroffenen gewahrt werden, eine fachkundige Beratung erfolgt und der Betroffene im Verfahren begleitet wird, weshalb der Verfahrenspfleger im selben Umfang wie der Betroffene selbst im Verfahren zu beteiligen ist (…BGH, Beschl. v. 06.05.2020 - XII ZB 504/19, Rn. 11; BGH, Beschl. v. 30.10.2019 - XII ZB 27/19, Rn. 10).
Zwar folgt aus der erstinstanzlich fehlerhaft durchgeführten Anhörung grundsätzlich das zwingende Erfordernis, die Anhörung nach Bestellung eines Verfahrenspflegers im Beschwerdeverfahren nachzuholen (…BGH, Beschl. v. 06.05.2020 - XII ZB 504/19, Rn. 15; BGH, Beschl. v. 30.10.2019 - XII ZB 27/19, Rn. 11).
- LG Berlin, 16.08.2023 - 87 T 468/20
Beschwerdeverfahren gegen die Verlängerung der Betreuung einschließlich …
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Verlängerung eines umfassenden Einwilligungsvorbehaltes in Vermögensangelegenheiten Gegenstand des Verfahrens ist (BGH, Beschl. v. 30.10.2019 - XII ZB 27/19, Rn. 11;… BGH, Beschl. v. 23.10.2019 - XII ZB 208/19, 2. LS und Rn. 11).Die erstinstanzliche Anhörung ohne die Beteiligung eines Verfahrenspflegers verletzt den Betroffenen in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG, weil durch einen Verfahrenspfleger die Belange des Betroffenen gewahrt werden, eine fachkundige Beratung erfolgt und der Betroffene im Verfahren begleitet wird, weshalb der Verfahrenspfleger im selben Umfang wie der Betroffene selbst im Verfahren zu beteiligen ist (…BGH, Beschl. v. 06.05.2020 - XII ZB 504/19, Rn. 11; BGH, Beschl. v. 30.10.2019 - XII ZB 27/19, Rn. 10).
Zwar folgt aus der erstinstanzlich fehlerhaft durchgeführten Anhörung grundsätzlich das zwingende Erfordernis, die Anhörung nach Bestellung eines Verfahrenspflegers im Beschwerdeverfahren nachzuholen (…BGH, Beschl. v. 06.05.2020 - XII ZB 504/19, Rn. 15; BGH, Beschl. v. 30.10.2019 - XII ZB 27/19, Rn. 11).