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   BGH, 30.11.1962 - I ZR 67/61   

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https://dejure.org/1962,6957
BGH, 30.11.1962 - I ZR 67/61 (https://dejure.org/1962,6957)
BGH, Entscheidung vom 30.11.1962 - I ZR 67/61 (https://dejure.org/1962,6957)
BGH, Entscheidung vom 30. November 1962 - I ZR 67/61 (https://dejure.org/1962,6957)
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  • BGH, 11.05.1954 - I ZR 178/52

    Cupresa, Cupresa/Kunstseide

    Auszug aus BGH, 30.11.1962 - I ZR 67/61
    Denn bei der Beurteilung wettbewerbsrechtlicher Tatbestände kommt es nicht darauf an, ob ein bestimmtes Wort sprachlich richtig in diesem oder in jenem Sinn zu verwenden oder welche Verwendung aus Gründen der Reinhaltung der Sprache erwünscht ist, vielmehr ist entscheidend, wie das Publikum das Wort versteht , auch wenn dessen Auffassung mit den Sprachregeln nicht übereinstimmen sollte (vgl. u.a. BGHZ 13, 244, 253 ff [BGH 11.05.1954 - I ZR 178/52] - Cupresa; s.a. BGH GRUR 1955, 251 - Silberal).

    Es konnte sich somit für den Tatrichter höchstens fragen, ob nicht doch ein kleiner, aber nicht ganz unbeträchtlicher Teil der maßgebenden Verkehrskreise in diesem Punkte falschen Vorstellungen unterliegen wird (BGHZ 13, 244, 256 [BGH 11.05.1954 - I ZR 178/52] - Cupresa).

  • BGH, 28.06.1960 - I ZR 13/59
    Auszug aus BGH, 30.11.1962 - I ZR 67/61
    Nicht entscheidend ist, ob das Angebot selbst in Wirklichkeit weniger günstig ist, als die Werbebehauptung erwarten läßt, denn auch für ein Angebot, das allen berechtigten Verbrauchererwartungen entspricht, darf nicht mit unrichtigen Angaben geworben werden (RG JW 1929, 30, 72; BGH GRUR 1960, 567, 570 - Kunstglas - m.w.N.).
  • BGH, 16.03.1951 - I ZR 76/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.11.1962 - I ZR 67/61
    Diese Frage ist nach anerkannten Rechtsgrundsätzen danach zu beurteilen, ob erwartet werden kann, daß die unrichtige Werbebehauptung infolge der durch sie vermittelten falschen Vorstellungen den Kunden anlocken und dazu veranlassen wird, dem mit der Behauptung verbundenen Angebot vor anderen Angeboten den Vorzug zu geben (s. u.a. BGH GRUR 1951, 410, 412 f - Werbetext - und 1958, 39, 40 - Rosenheimer Gummimäntel).
  • BGH, 18.01.1955 - I ZR 102/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.11.1962 - I ZR 67/61
    Denn bei der Beurteilung wettbewerbsrechtlicher Tatbestände kommt es nicht darauf an, ob ein bestimmtes Wort sprachlich richtig in diesem oder in jenem Sinn zu verwenden oder welche Verwendung aus Gründen der Reinhaltung der Sprache erwünscht ist, vielmehr ist entscheidend, wie das Publikum das Wort versteht , auch wenn dessen Auffassung mit den Sprachregeln nicht übereinstimmen sollte (vgl. u.a. BGHZ 13, 244, 253 ff [BGH 11.05.1954 - I ZR 178/52] - Cupresa; s.a. BGH GRUR 1955, 251 - Silberal).
  • BGH, 23.02.1954 - I ZR 265/52

    Molkereizeitung / Molkerei - Zeitung

    Auszug aus BGH, 30.11.1962 - I ZR 67/61
    Ferner läßt das Berufungsgericht außer acht, daß sich die Prüfung einer Werbebehauptung auf ihren Wahrheitsgehalt in der Regel nicht auf ein einzelnes Wort beschränken darf, daß die Behauptung vielmehr im Ganzen und in Verbindung mit den für ihre Auslegung wesentlichen Begleitumständen zu würdigen ist (RG MuW 1931, 523; s.a. BGH GRUR 1954, 333, 335 - Molkerei-Zeitung und 1955, 342, 344 - Rheinpfalz).
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