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   BGH, 30.11.1964 - III ZR 82/63   

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https://dejure.org/1964,1039
BGH, 30.11.1964 - III ZR 82/63 (https://dejure.org/1964,1039)
BGH, Entscheidung vom 30.11.1964 - III ZR 82/63 (https://dejure.org/1964,1039)
BGH, Entscheidung vom 30. November 1964 - III ZR 82/63 (https://dejure.org/1964,1039)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHZ 42, 327
  • NJW 1965, 688
  • MDR 1965, 193
  • DNotZ 1965, 689
  • DB 1965, 321
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 15.11.2012 - 16 U 39/12

    Verjährung des Anspruchs auf Vollziehung einer testamentarischen Auflage

    c) Ohne Erfolg verweist der Kläger auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 30.11.1964, III ZR 82/63 = BGHZ 42, 327), aus der sich ergebe, dass eine Auflage auch nach der gesetzlichen Verjährung eines Auflagenerfüllungsanspruchs noch auf die Frage der Möglichkeit oder Unmöglichkeit der Auflagenerfüllung hin geprüft werden könne.
  • BayObLG, 24.07.2001 - 1Z BR 20/01

    Anfechtung eines Testaments wegen Motivirrtums

    Selbst wenn der Erblasser das Testament vom 25.3.1996 vergessen hätte, würde es die Anfechtung gemäß § 2078 Abs. 2 BGB nicht rechtfertigen, weil in diesem Fall die irrige Vorstellung, keine letztwillige Verfügung getroffen zu haben, erst nach Testamentserrichtung entstanden wäre; ein solcher Irrtum wäre für das errichtete Testament nicht kausal (BGHZ 42, 327/332; Palandt/Edenhofer § 2078 Rn. 9).
  • BGH, 19.02.1968 - III ZR 196/65

    Anfechtung des Testaments - Irrtum über Entwicklung der Grundstückspreise -

    Jedoch läßt die Revision außer acht, daß § 2078 BGB allein auf die Vorstellungen des Erblassers im Zeitpunkt der Vornahme der letztwilligen Verfügung abstellt und allein aus irrigen Vorstellungen und Erwartungen, die der Erblasser in diesem Zeitpunkt hatte, unter bestimmten Voraussetzungen ein Anfechtungsrecht erwachsen läßt (BGHZ 42, 327, 332 [BGH 30.11.1964 - III ZR 82/63] ; LM zu BGB § 2078 Nr. 8).
  • OLG Saarbrücken, 16.10.1991 - 5 W 96/91

    Erforderliche Angaben für die Erteilung eines Erbscheins

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  • BGH, 02.12.1997 - X ZR 23/96

    Zurechnung fremden Handelns nach den Grundsätzen der Anscheinsvollmacht

    Soweit die Revisionserwiderung neues tatsächliches Vorbringen anführt, kann dies bei der Sachentscheidung des Revisionsgerichts nach § 561 Abs. 1 ZPO nicht berücksichtigt werden (BGHZ 42, 332, 333) [BGH 30.11.1964 - III ZR 82/63] .
  • BGH, 18.06.1969 - VIII ZR 88/67

    Formelle Voraussetzungen für einen Mietvertrag - Schriftformerfordernis im

    Das Berufungsgericht hat ausgeführt, der Verlängerungsvertrag vom 16. April 1958 hätte, weil er weder den Mietzins noch das Mietobjekt angebe, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 40, 255; 42, 333) [BGH 30.11.1964 - III ZR 82/63]mit dem Mietvertrag vom 12. November 1952 derart verbunden werden müssen, daß er mit diesem ein einheitliches Ganzes bildete.
  • BayObLG, 04.10.1973 - BReg. 1 Z 18/73

    Geltendmachung der Erbunwürdigkeit des Testamentserben neben der Anfechtung des

    Die Möglichkeit der Anfechtung soll verhindern, daß der Nachlaß in einer dem wahren Willen des Erblassers nicht entsprechenden Weise vergeben wird, wobei allerdings ein etwaiger späterer Gesinnungswandel, der nicht in einem Widerruf oder einer Aufhebung des Testaments seinen Niederschlag gefunden hat, unbeachtlich bleibt (BGHZ 42, 327/333; BGH FamRZ 1956, 83/84; vgl. Senatsbeschluß vom 12.7.1972 BReg. 1 Z 54/72).
  • BGH, 15.05.1985 - IVa ZR 231/83

    Widersprüchlichkeit eines Urteils im Hinblick auf eine festzustellende Erbfolge;

    Ein etwaiger Irrtum des Erblassers nach der Errichtung des Testaments über das Wirksambleiben der Einsetzung des Schlußerben wäre im Rahmen des § 2078 Abs. 2 BGB unbeachtlich (BGH 42, 327, 332).
  • BGH, 17.09.1970 - III ZR 158/67

    Anforderungen an die Feststellung des Fortbestands eines Erbvertrags - Auslegung

    Jedoch muß es sich um Vorstellungen und Erwartungen handeln, die der Erblasser im Zeitpunkt der Vornahme der Verfügung hatte (BGHZ 42, 327/332).
  • OLG Nürnberg, 24.01.1985 - 8 U 1814/84

    Schadensersatz aufgrund einer mangelhaften Anbringung von Textiltapeten ;

    Eine Mangelbeseitigung ist nämlich auch dann unmöglich im Sinne von § 634 Abs. 2 BGB , wenn die Beseitigung einer Neuherstellung gleichkommt (BGHZ 42, 332 ff [BGH 30.11.1964 - III ZR 82/63] ).
  • OLG Hamm, 13.03.1987 - 15 U 40/85

    Irrtum des Erblassers nach Errichtung des Testaments über das Wirksambleiben der

  • KG, 01.12.1975 - 12 U 1117/75

    Abgrenzung zwischen Erbeinsetzung und Vermächtnis; Recht der Anfechtung im Falle

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