Rechtsprechung
   BGH, 30.11.1967 - II ZR 68/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,439
BGH, 30.11.1967 - II ZR 68/65 (https://dejure.org/1967,439)
BGH, Entscheidung vom 30.11.1967 - II ZR 68/65 (https://dejure.org/1967,439)
BGH, Entscheidung vom 30. November 1967 - II ZR 68/65 (https://dejure.org/1967,439)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1967,439) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Uneingeschränkte Durchsetzung eines titulierten Anspruchs bei Einstellung einer Zwangsvollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren Urteil gegen Sicherheitsleistung - Notwendigkeit einer ausreichenden Vollmacht eines Dritten zur Annahme einer Übernahmeerklärung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 49, 117
  • NJW 1968, 398
  • MDR 1968, 303
  • DNotZ 1968, 567
  • DB 1968, 165
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (8)

  • RG, 12.11.1935 - II 48/35

    1. Ist zur Wirksamkeit der Pfändung der Stammeinlageforderung einer Gesellschaft

    Auszug aus BGH, 30.11.1967 - II ZR 68/65
    Grundsätzlich ist eine Einlageforderung allerdings nur pfändbar, wenn entweder die Forderung, deretwegen gepfändet wird, vollwertig ist oder die Gesellschaft ihren Geschäftsbetrieb eingestellt hat, außer der gepfändeten Forderung keine Vermögensgegenstände mehr besitzt und der pfändende Gläubiger der einzige Gläubiger der Gesellschaft ist (RGZ 156, 23, 25; 149, 293, 295 m.w.Nachw.).

    Das aber ist nicht der Fall (RGZ 149, 293, 297/98).

    Das hat das Reichsgericht (RGZ 149, 293, 298) für den Fall angenommen, daß alle Gesellschaftsgläubiger bereits befriedigt, die Vermögensstücke im wesentlichen versilbert sind, jeder Geschäftsbetrieb aufgehört hat und die Entstehung neuer Verbindlichkeiten, die nicht aus den vorhandenen Barbeständen befriedigt werden könnten, nicht zu erwarten ist.

  • BGH, 13.10.1966 - II ZR 56/64

    Wirksamkeit einer Kapitalerhöhung durch Sacheinlage - Inhalt einer

    Auszug aus BGH, 30.11.1967 - II ZR 68/65
    Die Übernahme einer Stammeinlage auf das erhöhte Stammkapital bedarf der Annahme durch die Gesellschaft (vgl. BGHZ 45, 338, 345 [BGH 02.05.1966 - II ZR 219/63]; BGH WM 1966, 1262, 1263).

    Die Vereinbarung über die Übernahme einer auf das erhöhte Kapital zu leistenden Stammeinlage ist ein Vertrag, der körperschaftsrechtlichen Charakter hat (BGH WM 1966, 1262, 1263).

  • BGH, 06.10.1960 - II ZR 215/58

    Einmann-GmbH. In-sich-Geschäft

    Auszug aus BGH, 30.11.1967 - II ZR 68/65
    Wie der Senat in seinem Urteil vom 6. Oktober 1960 - II ZR 215/58 - (BGHZ 33, 189, 194) [BGH 06.09.1960 - II ZR 215/58] angenommen hat, kann der alleinige Gesellschafter einer GmbH, der zugleich ihr Geschäftsführer ist, zwar eine Kapitalerhöhung beschließen, aber wegen des Verbots des Selbstkontrahierens (§ 181 BGB) nicht die auf das erhöhte Kapital zu leistende Stammeinlage übernehmen.
  • BGH, 13.07.1964 - II ZR 110/62

    Zusammenlegung von GmbH-Geschäftsanteilen

    Auszug aus BGH, 30.11.1967 - II ZR 68/65
    Aber ein Aufrechnungsvertrag ist wegen des Zwecks des § 19 Abs. 2 GmbHG nur zulässig, wenn die Forderung des Gesellschafters fällig, liquide und vollwertig ist (BGHZ 42, 89, 93) [BGH 13.07.1964 - II ZR 110/62].
  • BGH, 02.05.1966 - II ZR 219/63

    Rechtsnatur eines Sacheinlageversprechens; Erbringung von Grundstücken und

    Auszug aus BGH, 30.11.1967 - II ZR 68/65
    Die Übernahme einer Stammeinlage auf das erhöhte Stammkapital bedarf der Annahme durch die Gesellschaft (vgl. BGHZ 45, 338, 345 [BGH 02.05.1966 - II ZR 219/63]; BGH WM 1966, 1262, 1263).
  • LG Hamburg, 16.04.1951 - 2 T 181/51
    Auszug aus BGH, 30.11.1967 - II ZR 68/65
    Es ist daher auch nicht gerechtfertigt, die ausdrücklich nur auf den Fall des § 713 Abs. 2 ZPO zugeschnittene Regelung des § 839 ZPO auf die Einstellung der Zwangsvollstreckung entsprechend anzuwenden (LG Hamburg MDR 1952, 45 [LG Hamburg 16.04.1951 - 2 T 181/51]; Stein/Jonas/Schenke/Pohle, ZPO § 839 II; a.A. Wieczorek, ZPO § 839 A I).
  • RG, 11.10.1932 - II 482/31

    1. Kann durch die Satzung einer Gesellschaft mbH. die Gesellschafterversammlung

    Auszug aus BGH, 30.11.1967 - II ZR 68/65
    Das letztere folgt aus § 45 Abs. 2 GmbHG, der der Selbstverwaltung der Gesellschafter weithin freien Spielraum läßt (RGZ 137, 305, 308; anders bei Satzungsänderung; RGZ.169, 65, 80).
  • RG, 12.10.1937 - II 51/37

    1. Kann die Einlageforderung einer Aktiengesellschaft zu Gunsten einer nicht

    Auszug aus BGH, 30.11.1967 - II ZR 68/65
    Grundsätzlich ist eine Einlageforderung allerdings nur pfändbar, wenn entweder die Forderung, deretwegen gepfändet wird, vollwertig ist oder die Gesellschaft ihren Geschäftsbetrieb eingestellt hat, außer der gepfändeten Forderung keine Vermögensgegenstände mehr besitzt und der pfändende Gläubiger der einzige Gläubiger der Gesellschaft ist (RGZ 156, 23, 25; 149, 293, 295 m.w.Nachw.).
  • BGH, 17.10.2017 - KZR 24/15

    ConsulTrust - Unternehmenszusammenschluss: Rüge eines Formmangels der

    Die Übernahme der neuen Geschäftsanteile erfolgt durch Vertrag zwischen der Gesellschaft, handelnd durch den bisherigen Alleingesellschafter, und dem Übernehmer (BGH, Urteil vom 30. November 1967 - II ZR 68/65, BGHZ 49, 117, 119 mwN).
  • BGH, 19.04.1971 - II ZR 98/68

    Umfang des Verbots des Selbstkontrahierens

    Erst recht entfiele jeder Anstoß zu einer aus den Registerakten ersichtlichen generellen Regelung, wie sie der Senat mit seinem Urteil BGHZ 33, 189 = NJW 60, 2285 im Auge hatte, wenn man es sogar für zulässig erachtet, daß ein Alleingesellschafter, der selber durch § 181 BGB an der Vertretung der Gesellschaft verhindert ist, für das beabsichtigte Geschäft eigens einen Bevollmächtigten bestellt (so BGHZ 49, 117, 120 = NJW 68, 398; dagegen Blomeyer, NJW 69, 127 ff. m.w. N.).
  • OLG Frankfurt, 28.04.1981 - 20 W 795/80

    Vertretungsmacht der Gesellschaftsversammlung zur Umsetzung von ihr gefasster

    Die Vereinbarung über die Übernahme einer auf das erhöhte Kapital zu leistenden Stammeinlage hat körperschaftsrechtlichen Charakter (BGH WM 1966, 1262, 1263; BGHZ 49, 117, 119 = DNotZ 1968, 567 ).

    Das entspricht auch der Auffassung des Bundesgerichtshofs, der sich zu der Meinung bekannt hat, daß der Übernahmevertrag auf Seiten der Gesellschaft von dem Geschäftsführer nicht abgeschlossen werden kann ( BGHZ 49, 117, 120 = DNotZ 1968, 567 ).

    Daher ist in der Zulassung einer bestimmten Person zur Übernahme einer Stammeinlage auf das erhöhte Kapital die Ermächtigung des Geschäftsführers zum Abschluß des Übernahmevertrages zu sehen, falls sich die Gesellschafter den Abschluß der Übernahmevereinbarung nicht vorbehalten haben (BGHZ 49, 117, 120 = DNotZ 1968, 567 ).

    Aus der Entscheidung BGHZ 49, 117 = DNotZ 1968, 567 , wonach der Übernahmevertrag auf seiten der Gesellschaft nur von den Gesellschaftern oder jemandem abgeschlossen werden kann, den die Gesellschafter hierzu ermächtigt haben, ergibt sich nichts anderes.

  • BGH, 13.06.1984 - VIII ZR 125/83

    T-Shirt-Lieferung an Verein - §§ 48 ff HGB, § 181 BGB ist nicht analog anwendbar

    Zwar schützt auch die herausgehobene Art der Bevollmächtigung, wie bei der Prokura, nicht sicher dagegen, daß sie mit Rücksicht auf ein einzelnes Geschäft erfolgt; ein solcher Fall lag der Entscheidung BGHZ 49, 117, 120 zugrunde.
  • BGH, 11.01.1999 - II ZR 170/98

    Nichterfüllung eines Vertrages zur Übernahme einer Stammeinlage auf erhöhtes

    Es handelt sich nicht um einen Austauschvertrag wie bei der Veräußerung eines Geschäftsanteils (§ 15 Abs. 4 GmbHG), sondern um einen Vertrag mit körperschaftlichem Charakter (Sen., BGHZ 49, 117, 119), weil das von dem Übernehmer erstrebte Mitgliedschaftsrecht nicht von der Gesellschaft "geliefert" wird, sondern auf der Grundlage des (satzungsändernden) Kapitalerhöhungsbeschlusses und des Übernahmevertrages kraft Gesetzes mit der Eintragung im Handelsregister entsteht (vgl. §§ 54 Abs. 3, 57 GmbHG; Lutter, Festschrift für Schilling, S. 217; ders. in Kölner Komm. zum AktG, 2. Aufl., § 185 Rdn. 19; Wiedemann in GroßKomm. zum AktG, 4. Aufl., § 185 Rdn. 30).
  • BGH, 19.11.1979 - II ZR 197/78

    Nachweis des Insichgeschäfts bei Einmann-Gesellschafter

    Aber abgesehen davon, daß sich ein Verbot des Selbstkontrahierens bei einer Einmann-Gesellschaft auch einmal zum Nachteil der Gesellschaftsgläubiger auswirken könnte (vgl. den Fall BGHZ 49, 117), ist dieses Verbot, wie der Senat in seinem genannten Urteil (BGHZ 56, 103, 104 f) [BGH 19.04.1971 - II ZR 98/68] ausgeführt hat, weder dazu bestimmt noch überhaupt geeignet, Gläubiger vor den durch Insichgeschäfte drohenden Nachteilen zu bewahren oder gar spezifisch gesellschaftsrechtliche Probleme zu lösen, wie insbesondere einem Mißbrauch der Einmann-Gesellschaft zum Schaden anderer entgegenzuwirken.
  • BGH, 15.06.1992 - II ZR 229/91

    Pfändung einer Einlageforderung im Liquidationsstadium

    b) Auch wenn die Forderung des Gläubigers nicht vollwertig ist, kann eine Einlageforderung gepfändet werden, wenn die Gesellschaft ihren Geschäftsbetrieb eingestellt hat und ihr Vermögen sich in der Einlageforderung erschöpft und wenn außerdem entweder keine weiteren Gläubiger vorhanden sind oder diese ihre Ansprüche nicht weiterverfolgen und die Gesellschaft die Mittel für einen Prozeß gegen den Einlageschuldner weder besitzt noch von einem dieser Gläubiger vorgeschossen erhält (Sen. Urt. v. 22. November 1962 - II ZR 8/62, LM GmbHG § 19 Nr. 4, v. 30. November 1967 - II ZR 68/65, WM 1968, 33, 34 f., v. 31. Mai 1976 - II ZR 90/74, WM 1976, 713, 714 und v. 11. März 1985 aaO.).
  • BFH, 30.05.2001 - II R 6/98

    Unternehmensnachfolge - Schenkungsteuerliche Bereicherung der neu eintretenden

    Die Umsetzung vollzieht sich überdies ohne Einschaltung des Geschäftsführers der Gesellschaft als Vertretungsorgan i.S. des § 35 Abs. 1 GmbHG, weil seine organschaftlichen Vertretungsbefugnisse zum Abschluss eines Übernahmevertrages wegen dessen korporationsrechtlichen Charakters nicht ausreichen (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 30. November 1967 II ZR 68/65, BGHZ 49, 117).
  • OLG Schleswig, 04.07.2014 - 17 U 24/14

    Anwendbarkeit der Grundsätze über die Vorgründungsgesellschaft auf das Verhältnis

    Anders als bei dem GmbH-Gründungsvertrag, der ein Vertrag allein zwischen den Gründer-Gesellschaftern ist ( Roth /Altmeppen a.a.O. § 2 Rn. 4), handelt es sich nämlich bei dem Vertrag über die Übernahme von Gesellschaftsanteilen um einen korporationsrechtlichen Vertrag zwischen bereits errichteter GmbH und Übernehmer (BGH, Urteil vom 30. November 1967 - II ZR 68/65 -, NJW 1968, 398; Urteil vom 13. Oktober 1966 - II ZR 56/64 - , juris Rn. 21; Urteil vom 2. Mai 1966 - II ZR 219/63 -, NJW 1966, 1311, 1312; Roth /Altmeppen a.a.O. § 55 Rn. 31; Baumbach/Hueck/ Zöllner/Fastrich a.a.O. § 55 Rn. 31).
  • OLG Naumburg, 16.12.1997 - 11 U 1258/97

    Einforderung einer Stammeinlage durch den Gesamtvollstreckungsverwalter;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 18.11.1968 - II ZR 121/67

    Kündigung eines Arbeitsvertrags - Bestellung zum Geschäftsführer - Befristung auf

  • OLG Köln, 07.01.1986 - 22 U 93/85

    Aufrechnung einer Gesellschaft mit einer Einlageforderung gegen eine Forderung

  • BGH, 17.05.1971 - III ZR 53/68

    Rechtsnatur der Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens

  • OLG Saarbrücken, 07.10.2008 - 4 U 199/08

    Freistellung von der Bürgschaft auf erstes Anfordern wegen Unkenntnis des Bürgen

  • OLG Köln, 21.02.1990 - 13 U 195/89

    Abschluss des Anstellungsvertrages eines Geschäftsführers einer Gesellschaft;

  • BGH, 11.03.1985 - II ZR 42/84

    Rechte des Drittschuldners aus einer Freistellungsverpflichtung des früheren

  • LG Berlin, 26.08.1986 - 98 T 24/86

    Zulässigkeit einer beschlossenen Kapitalerhöhung; Verbot der Übernahme neuer

  • BGH, 31.05.1976 - II ZR 90/74

    Umfang der Haftung des Einlageschuldners einer Gesellschaft mit beschränkter

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 16.03.1999 - 2 K 129/97
  • LG Kleve, 29.09.1988 - 8 (6) T 5/85

    Grenzen des Verbots der Mehrfachvertretung bei Kapitalerhöhung in der GmbH durch

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht