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   BGH, 30.11.1972 - II ZR 70/71   

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https://dejure.org/1972,1332
BGH, 30.11.1972 - II ZR 70/71 (https://dejure.org/1972,1332)
BGH, Entscheidung vom 30.11.1972 - II ZR 70/71 (https://dejure.org/1972,1332)
BGH, Entscheidung vom 30. November 1972 - II ZR 70/71 (https://dejure.org/1972,1332)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Fehlen des Begebungsvertrages - Planmäßiger Austausch von Akzepten ohne zugrundeliegende Warengeschäfte durch kreditschwache Personen - Begebungsvertrag über Reitwechsel - Erwerb eines unvollständigen und nicht zur wirksamen Ausfüllung geeigneten Wechsels - Fehlen des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 282
  • MDR 1973, 297
  • DB 1973, 273
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 08.12.1925 - II 470/25

    Wechselbegebungsvertrag

    Auszug aus BGH, 30.11.1972 - II ZR 70/71
    Das Reichsgericht (RGZ 112, 202) hat den Schutz des Erwerbers beim Fehlen eines gültigen Begebungsvertrags aus Art. 74 Wechselordnung (jetzt Art. 16 Abs. 2 WG) entnommen.
  • BGH, 20.04.1970 - II ZR 20/69

    Blankowechsel - gutgläubiger Erwerb

    Auszug aus BGH, 30.11.1972 - II ZR 70/71
    Diese Auffassung hat der Senat bereits für den Schutz des Blanketterwerbers nach Art. 10 WG als zutreffend anerkannt (BGHZ 54, 1 [BGH 20.04.1970 - II ZR 20/69]; vgl. öster. OGH, ÖJZ 1969, 289).
  • BGH, 27.01.1969 - II ZR 222/66

    Haftung wegen sittenwidriger Schädigung durch Scheckreiterei - Mitverschulden

    Auszug aus BGH, 30.11.1972 - II ZR 70/71
    Der Begebungsvertrag über solche Reitwechsel ist wegen Verstoßes gegen § 138 Abs. 1 BGB nichtig (BGH WM 1969, 334).
  • RG, 27.10.1931 - II 178/31

    1. Kann der Vertreter mit Wirkung für den Vertretenen auch ein Scheingeschäft mit

    Auszug aus BGH, 30.11.1972 - II ZR 70/71
    Auch bei einem Blankowechsel entsteht die Wechselverpflichtung bei späterer Ausfüllung auf Grund eines Begebungsvertrages (RGZ 134, 33).
  • BGH, 14.05.2013 - XI ZR 160/12

    Übertragung der in einer Inhaberschuldverschreibung verbrieften Forderung durch

    Allein dazu bedarf es neben der rechtsgültigen Ausstellung der Schuldverschreibungsurkunde nach der herrschenden Rechtsscheintheorie zusätzlich der wirksamen vertraglichen Begebung des Papiers (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 1972 - II ZR 70/71, NJW 1973, 282, 283; Staudinger/Marburger, BGB, Neubearbeitung 2009, Vorbem zu §§ 793 ff. Rn. 18, § 793 Rn. 12 ff.).
  • BGH, 09.02.1993 - XI ZR 84/92

    Rechtsscheinhaftung bei Scheckreiterei

    Die Rechtsprechung und h.M. in der Literatur gehen davon aus, daß im Regelfall der Erwerber eines Schecks, dessen Unkenntnis vom Nichtentstehen der Scheckforderung auf grober Fahrlässigkeit beruht, als nicht schutzwürdig anzusehen ist und sich deshalb nicht auf einen vom Zeichner des Schecks gesetzten Rechtsschein berufen kann; unter Abwägung der Interessen des Scheckverkehrs und des bis dahin nicht wirksam aus dem Scheck verpflichteten Zeichners wird es für sachgerecht gehalten, nur den gutgläubigen, d.h. den unwissenden und den nicht grob fahrlässigen Erwerber zu schützen, der auf den Bestand der Scheckverpflichtung vertraut hat (vgl. zu der insoweit gleichen Rechtslage im Wechselrecht Bundesgerichtshof, Urteile vom 30. November 1972 - II ZR 70/71, WM 1973, 66 und vom 7. November 1977 - II ZR 67/76, WM 1978, 83, 84; Baumbach/Hefermehl aaO. Art. 17 WechselG Rdn. 52; für einen weitergehenden Schutz des Erwerbers vgl. z.B. Ostheim in "Wirtschaftspraxis und Rechtswissenschaft" Festschrift für Walther Kastner, 1972, S. 349 ff., 366).
  • OLG Hamm, 18.04.1989 - 7 U 159/88
    Schutzwürdige Interessen der am Wechselverkehr Beteiligten werden durch die vom BGH anerkannte Rechtsscheinhaftung desjenigen, der einen unvollständigen Wechsel begibt, einem gutgläubigen Wechselerwerber, aber auch nur diesem, gegenüber hinreichend gewahrt (vgl. dazu grundlegend: BGH NJW 1973, 282).

    Nach diesen Grundsätzen über die Rechtsscheinhaftung (BGH NJW 1973, 282; bestätigt in WM 1974, 558 und WM 1974, 774; zustimmend auch z. B.: Baumbach/Hefermehl, Art. 10 WG Rdn. 14) besteht eine wechselrechtliche Verpflichtung der Bekl. der Kl. gegenüber.

  • BGH, 19.12.1974 - II ZR 108/73

    Beweislast des Wechselschuldners für den Einwand der fehlenden sachlichen

    Deshalb kann auch er nicht geltend machen, einer seiner Nachmänner habe den Wechsel kraft Rechtscheins in entsprechender Anwendung des Art. 16 Abs. 2 WG (BGH, Urt. v. 30.11.72 - II ZR 70/71, LM WG Art. 10 Nr. 7) erworben und dadurch sei der Mangel fehlender sachlicher Berechtigung auch zu seinen Gunsten geheilt worden.
  • BGH, 16.05.1974 - II ZR 36/73

    Inanspruchnahme aus einem Scheck - Erwerb von Eigentum an einem Scheck -

    Ebensowenig kommt zugunsten des Erwerbers eines solchen Schecks noch ein Verkehrsschutz kraft zurechenbar veranlaßten Rechtscheins in Betracht, wie er sonst im Scheckverkehr zum gutgläubigen Erwerb eines Schecks führen kann, bei dem mangels rechtswirksamer Begebung eine Scheckverbindlichkeit des Ausstellers nicht entstanden war (BGH, Urt. v. 30.11.72 - II ZR 70/71, JZ 1973, 466, 467 = WM 1973, 66 betr. Blankowechsel).
  • BGH, 27.05.1974 - II ZR 32/73

    Anforderungen an die Einlösung eines Wechsels - Nichtigkeit eines

    Nach der (erst nach Verkündung des Berufungsurteils entwickelten neueren) Rechtsprechung des Senats haftet der Annehmer eines nicht vollständig ausgefüllten Wechsels aus zurechenbar veranlaßtem Rechtssehein gegenüber Erwerbern, die das Fehlen des Begebungsvertrags nicht gekannt und ohne grobe Fahrlässigkeit ein ausfüllungsfähiges Blankett angenommen haben (BGH, Urt. v. 30.11.72 - II ZR 70/71, LM WG Art. 10 Nr. 7).
  • BGH, 07.11.1977 - II ZR 67/76

    Inanspruchnahme eines Wechselbürgen auf Zahlung - Anforderungen an die Erwirkung

    Wie der Senat im Urteil vom 30. November 1972 - II ZR 70/71, LM WG Art. 10 Nr. 7 ausgeführt hat, haftet der Zeichner einer ungültigen Wechselerklärung dem gutgläubigen Erwerber des Wechsels unter dem Gesichtspunkt des zurechenbar veranlaßten Rechtsscheins.
  • BGH, 01.04.1974 - II ZR 74/73

    Vorliegen der deutschen internationalen Zuständigkeit - Anforderungen an die

    Der Zeichner der Annahmeerklärung auf der Wechselurkunde hat lediglich den Schein eines Wechselblanketts im Sinne von Art. 10 WG und den bloßen Eindruck erweckt, die fehlenden Bestandteile seien noch mit der Ermächtigung des Zeichners zu ergänzen, um einen gültigen Wechsel zu schaffen (BGH, Urt. v. 30.11.72 - II ZR 10/71, LM WG Art. 10 Nr. 7 = NJW 1973, 282 m. Anm. v. Wartens).
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