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   BGH, 30.11.1983 - 3 StR 319/83   

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https://dejure.org/1983,10095
BGH, 30.11.1983 - 3 StR 319/83 (https://dejure.org/1983,10095)
BGH, Entscheidung vom 30.11.1983 - 3 StR 319/83 (https://dejure.org/1983,10095)
BGH, Entscheidung vom 30. November 1983 - 3 StR 319/83 (https://dejure.org/1983,10095)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einnahme des Augenscheins am Tatort und Vereidigung ohne Anwesenheit des Angeklagten - Bedingter Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1984, 102
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 25.02.1976 - 3 StR 511/75

    Zeugenbeweis - Zeuge - Beweiserhebung - Wert des Zeugnisses

    Auszug aus BGH, 30.11.1983 - 3 StR 319/83
    Es kann hier dahinstehen, ob bereits dem Fehlen eines auf § 247 StPO gestützten und mit Gründen versehenen Gerichtsbeschlusses die Bedeutung eines absoluten Revisionsgrundes zukommt (so BGHSt 4, 364; BGH GA 1968, 281; BGH NJW 1976, 1108) oder ob eine Verletzung des § 338 Nr. 5 StPO nur dann angenommen werden kann, wenn die sachlichen Voraussetzungen des § 247 StPO nicht vorliegen oder es zweifelhaft bleibt, ob das Gericht von den danach zulässigen Erwägungen ausgegangen ist (so BGHSt 15, 194, 196; 22, 18, 20).

    Auch wurde dem Angeklagten durch die Entlassung des Zeugen die Möglichkeit genommen, nach seiner in § 247 Satz 4 StPO vorgeschriebenen Unterrichtung selbst Fragen an den Zeugen zu stellen oder stellen zu lassen (vgl. BGH NJW 1976, 1108, 1109).

  • BGH, 02.08.1977 - 1 StR 130/77
    Auszug aus BGH, 30.11.1983 - 3 StR 319/83
    Bemerkt sei lediglich, daß die Zeugenvernehmung durch deutsche Konsularbeamte nicht notwendig unter Beiziehung eines Dolmetschers erfolgen muß (BGH, Urteil vom 2. August 1977 - 1 StR 130/77).
  • BGH, 02.10.1952 - 3 StR 83/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.11.1983 - 3 StR 319/83
    Zudem hätte die während der Vernehmung des Zeugen durchgeführte Augenscheinseinnahme als wesentlicher Teil der Hauptverhandlung (BGHSt 3, 187) in Gegenwart der Angeklagten wiederholt werden müssen BGH NStZ 1981, 95; Mayr in: KK StPO § 247 RdNr. 8).
  • BGH, 08.10.1953 - 5 StR 245/53

    Beweiskraft eines Protokolls bei nachträglicher Unrichtigerklärung durch eine der

    Auszug aus BGH, 30.11.1983 - 3 StR 319/83
    Es kann hier dahinstehen, ob bereits dem Fehlen eines auf § 247 StPO gestützten und mit Gründen versehenen Gerichtsbeschlusses die Bedeutung eines absoluten Revisionsgrundes zukommt (so BGHSt 4, 364; BGH GA 1968, 281; BGH NJW 1976, 1108) oder ob eine Verletzung des § 338 Nr. 5 StPO nur dann angenommen werden kann, wenn die sachlichen Voraussetzungen des § 247 StPO nicht vorliegen oder es zweifelhaft bleibt, ob das Gericht von den danach zulässigen Erwägungen ausgegangen ist (so BGHSt 15, 194, 196; 22, 18, 20).
  • BGH, 22.04.1955 - 5 StR 35/55

    Lederriemen - § 15 StGB, dolus eventualis

    Auszug aus BGH, 30.11.1983 - 3 StR 319/83
    Beide Schuldformen unterscheiden sich voneinander nur dadurch, daß der bewußt fahrlässig Handelnde mit der als möglich erkannten Folge nach seiner Willensrichtung nicht einverstanden ist und deshalb auf ihren Nichteintritt vertraut, während der bedingt vorsätzlich Handelnde mit dem Eintreten des schädlichen Erfolges einverstanden ist und ihn billigend in Kauf nimmt (BGHSt 7, 363, 368/369; BGH GA 1979, 106).
  • BGH, 01.04.1958 - 1 StR 24/58

    Pflicht zur Hilfeleistung - Verursachung eines Unglücksfalls - Verursacher -

    Auszug aus BGH, 30.11.1983 - 3 StR 319/83
    Eine Verpflichtung der Angeklagten, ihrem verletzten Opfer zu helfen, erwuchs ihnen aus vorangegangenem Tun (vgl. BGH bei Holtz MDR 1982, 102, 103 mit Hinweis u.a. auf BGHSt 14, 282, 284; vgl. auch a.a.O. S. 285/286 sowie BGHSt 11, 353, 355/356).
  • BGH, 06.05.1960 - 4 StR 117/60
    Auszug aus BGH, 30.11.1983 - 3 StR 319/83
    Eine Verpflichtung der Angeklagten, ihrem verletzten Opfer zu helfen, erwuchs ihnen aus vorangegangenem Tun (vgl. BGH bei Holtz MDR 1982, 102, 103 mit Hinweis u.a. auf BGHSt 14, 282, 284; vgl. auch a.a.O. S. 285/286 sowie BGHSt 11, 353, 355/356).
  • BGH, 28.09.1960 - 2 StR 429/60

    Voraussetzungen des Vorliegens eines unbedingten Revisionsgrundes nach § 338 Nr.

    Auszug aus BGH, 30.11.1983 - 3 StR 319/83
    Es kann hier dahinstehen, ob bereits dem Fehlen eines auf § 247 StPO gestützten und mit Gründen versehenen Gerichtsbeschlusses die Bedeutung eines absoluten Revisionsgrundes zukommt (so BGHSt 4, 364; BGH GA 1968, 281; BGH NJW 1976, 1108) oder ob eine Verletzung des § 338 Nr. 5 StPO nur dann angenommen werden kann, wenn die sachlichen Voraussetzungen des § 247 StPO nicht vorliegen oder es zweifelhaft bleibt, ob das Gericht von den danach zulässigen Erwägungen ausgegangen ist (so BGHSt 15, 194, 196; 22, 18, 20).
  • BGH, 06.12.1967 - 2 StR 616/67

    Zeitweiser Ausschluss des Angeklagten auf Zeugenwunsch - Drohender Verlust eines

    Auszug aus BGH, 30.11.1983 - 3 StR 319/83
    Es kann hier dahinstehen, ob bereits dem Fehlen eines auf § 247 StPO gestützten und mit Gründen versehenen Gerichtsbeschlusses die Bedeutung eines absoluten Revisionsgrundes zukommt (so BGHSt 4, 364; BGH GA 1968, 281; BGH NJW 1976, 1108) oder ob eine Verletzung des § 338 Nr. 5 StPO nur dann angenommen werden kann, wenn die sachlichen Voraussetzungen des § 247 StPO nicht vorliegen oder es zweifelhaft bleibt, ob das Gericht von den danach zulässigen Erwägungen ausgegangen ist (so BGHSt 15, 194, 196; 22, 18, 20).
  • BGH, 21.10.1975 - 5 StR 431/75

    Vernehmung eines Zeugen in Abwesenheit des Beschwerdeführers - Abwesenheit des

    Auszug aus BGH, 30.11.1983 - 3 StR 319/83
    Die Verhandlung über die Vereidigung eines Zeugen gehört aber nicht mehr zur Vernehmung, sondern ist ein selbständiger Verfahrensabschnitt (BGHSt 26, 218 [BGH 21.10.1975 - 5 StR 431/75]; BGH NStZ 1981, 449; BGH Strafverteidiger 1982, 256 und Strafverteidiger 1983, 3).
  • BGH, 10.05.1979 - 4 StR 116/79

    Umfang der Feststellungspflicht für die Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes

  • BGH, 15.04.1980 - 1 StR 107/80

    Anstiftung durch einen polizeilichen agent provocateur - Überredung sich auf ein

  • BGH, 20.03.1981 - I ZR 12/79

    Sittenwidrigkeit eines Handelsvertretervertrages wegen zu geringer

  • BGH, 12.08.1981 - 3 StR 249/81

    Zulässigkeit des allseitigen Verzichts auf Vereidigung eines Zeugen bei

  • BGH, 25.08.1982 - 2 StR 321/82

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer in Tateinheit mit schwerem Raub und

  • BGH, 24.04.1979 - 5 StR 513/78

    Unzulässige Beschränkung der Verteidigung wegen Verweigerung der Einsichtnahme in

  • BGH, 25.09.1985 - 3 StR 335/85

    Vereidigung einer Zeugin in Abwesenheit des Angeklagten - Entfernung des

    Die Vereidigung eines Zeugen in der Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten ist, von einzelnen zulässigen Ausnahmen abgesehen, ein absoluter Revisionsgrund nach § 338 Nr. 5 StPO (BGHSt 26, 218 [BGH 21.10.1975 - 5 StR 431/75]; BGH NStZ 1982, 256; BGH, Urteil vom 16. Dezember 1975 - 5 StR 374/75; Beschluß vom 30. November 1983 - 3 StR 319/83).
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