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   BGH, 30.11.1989 - I ZR 184/88   

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https://dejure.org/1989,11892
BGH, 30.11.1989 - I ZR 184/88 (https://dejure.org/1989,11892)
BGH, Entscheidung vom 30.11.1989 - I ZR 184/88 (https://dejure.org/1989,11892)
BGH, Entscheidung vom 30. November 1989 - I ZR 184/88 (https://dejure.org/1989,11892)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Befugnis der Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels zur Verfolgung von Wettbewerbsverstößen im Klagewege - Klagebefugnis eines rechtsfähigen Verbands zur Förderung der gewerblichen Interessen seiner Mitglieder - Untersagung des Hinweis auf eine ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1990, 1913
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 05.05.1994 - VGS 1/93

    Aufstellung von Mitwirkungsgrundsätzen in einem überbesetzten Zivilsenat des

    Durch Urteile vom 30. November 1989 ( I ZR 55/87; I ZR 184/88) sowie durch Beschlüsse vom 7. November 1991 (I ZR 86/91) und 7. Mai 1992 (I ZR 237/91) hat der I. Zivilsenat in der jeweils für diesen Tag vorgesehenen Besetzung in Wettbewerbsstreitigkeiten, in einem Fall in einem Rechtsstreit um Firma und Warenzeichen eines Unternehmens, über die zu ihm eingelegten Revisionen befunden.
  • BGH, 22.11.1994 - X ZR 52/92
    Die Nichtigkeitsklage gegen das Urteil des I. Zivilsenates des Bundesgerichtshofes vom 30. November 1989 (I ZR 184/88) wird auf Kosten der Klägerin abgewiesen.

    Durch Urteil vom 30. November 1989 (I ZR 184/88) hat der I. Zivilsenat die Revision der damaligen Beklagten und jetzigen Nichtigkeitsklägerin gegen das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 9. Juni 1988 überwiegend zurückgewiesen und der Revision der Gegenseite weitgehend stattgegeben.

    das Urteil des I. Zivilsenates des Bundesgerichtshofes vom 30. November 1989 - I ZR 184/88 - aufzuheben,.

  • BGH, 30.03.1993 - X ZR 52/92

    Beschlussfassung der Berufsrichter über die Mitwirkung an den Verfahren -

    Durch Urteil vom 30. November 1989 hat der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes die Revision der damaligen Beklagten und jetzigen Nichtigkeitsklägerin gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg vom 9. Juni 1988 überwiegend zurückgewiesen und der Revision der Gegenseite weitgehend stattgegeben (I ZR 184/88).

    das Urteil des I. Zivilsenates des Bundesgerichtshofes vom 30. November 1989 I ZR 184/88 - aufzuheben,.

    Der Senat ist der Auffassung, daß die bei dem Urteil in der Sache I ZR 184/88 am 30. November 1989 nicht vorschriftsmäßige Besetzung des I. Zivilsenates des Bundesgerichshofes durch die Nichtigkeitsklage gemäß § 579 Abs. 1 Nr. 1 ZPO mit Erfolg gerügt werden kann, ohne daß es darauf ankäme, ob die Regeln des § 21 g Abs. 2 GVG bei der Aufstellung des Mitwirkungsplanes willkürlich oder sonst mißbräuchlich nicht beachtet worden sind oder der Besetzungsmangel gleichzeitig einen Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG darstellt (a.A. BGH, Urt. v. 15.06.1967 - 1 StR 516/66 - BGHSt 21, 250, 255 = NJW 1967, 1622 (zu § 69 Abs. 2 GVG a.F.); BGH, Urt. v. 13.12.1979 - 4 StR 632/79 - BGHSt 29, 162; BVerwG, Beschl. v. 02.07.1987 - 9 CB 7/87 - NJW 1988, 1339 (u.a. zu § 21 g Abs. 1 GVG); BFH, Beschl. v. 29.01.1992 - VIII K 4/91 - BB 1992, 342).

  • VG Neustadt, 28.12.2020 - 5 L 1143/20

    Infektionsschutzrecht, Verwaltungsprozessrecht

    In der Rechtsprechung wird die Abgrenzung zwischen Groß- und Einzelhandel ähnlich vorgenommen (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 1989 - I ZR 184/88 -, BeckRS 1989, 31065541, Rn. 21 und BAG, Urteil vom 25. Januar 2006 - 4 AZR 622/04 -, NJOZ 2007, 1644, Rn. 23 f.: der Großhändler hat die Aufgabe, Handelswaren und sonstige Leistungen zu beschaffen und an Wiederverkäufer, Weiterverarbeiter, gewerbliche Verwender oder Großverbraucher abzusetzen).
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