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BGH, 30.11.1989 - IX ZR 231/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Umfang der Beratungs- und Aufklärungspflicht des Notars - Kreis der vor Pflichtverstößen des Notars rechtlich geschützten Personen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.06.1987 - IX ZR 87/86
Drittbezogenheit von Amtspflichten des Notars bei Beurkundung eines …
Auszug aus BGH, 30.11.1989 - IX ZR 231/88
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Senatsurt. v. 11. Juni 1987 - IX ZR 87/86, NJW 1988, 63, 64 m.w.N.) sind Dritte im Sinne des § 19 BNotO nicht nur die an dem Amtsgeschäft unmittelbar beteiligten und etwaige sonst gemäß § 17 BeurkG zu belehrende Personen, sondern alle jene, deren Interesse durch das Amtsgeschäft nach dessen besonderer Natur berührt wird und in deren Rechtskreis eingegriffen werden kann, sogar wenn sie durch die Amtsausübung nur mittelbar betroffen werden. - BGH, 21.01.1988 - IX ZR 252/86
Beurkundung der Erklärungen eines Vertreters; Überprüfung der Vertretungsmacht
Auszug aus BGH, 30.11.1989 - IX ZR 231/88
Beteiligt an der Beurkundung sind nach § 6 Abs. 2 BeurkG die Erschienenen, deren im eigenen oder fremden Namen abgegebene Erklärungen beurkundet werden sollen (vgl. BGH Senatsurt. v. 21. Januar 1988 - IX ZR 252/86, BGHR BeurkG § 6 Abs. 2, Beteiligter 1 m.w.N.;… Arndt, Bundesnotarordnung, 2. Aufl., § 17 BeurkG, Anm. 3.4.4.).