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   BGH, 30.11.1995 - 5 StR 554/95   

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https://dejure.org/1995,1954
BGH, 30.11.1995 - 5 StR 554/95 (https://dejure.org/1995,1954)
BGH, Entscheidung vom 30.11.1995 - 5 StR 554/95 (https://dejure.org/1995,1954)
BGH, Entscheidung vom 30. November 1995 - 5 StR 554/95 (https://dejure.org/1995,1954)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Strafaussetzung - Freiheitsstrafe - Bewährung - Besondere Umstände - Zigarettenschmuggel - Begründung der Strafaussetzung

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Zollplomben aus EU-Mitgliedstaat als dienstliches Siegel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 370; StGB § 136, § 56; StPO § 354

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 229
  • StV 1996, 265
  • BB 1996, 260
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.06.1991 - 1 StR 320/91

    Unzureichende Prüfung einer generalpräventiv erforderlichen Strafaussetzung zur

    Auszug aus BGH, 30.11.1995 - 5 StR 554/95
    Er ändert in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO das angefochtene Urteil dahin, daß den Angeklagten R und B Strafaussetzung zur Bewährung bewilligt wird (vgl. auch BGHR StGB § 56 III Verteidigung 11; Senat StV 1992, 13 f.; BGH, Beschluß vom 8. Januar 1993 - 2 StR 616/92 -, insoweit in StV 1993, 302 nicht abgedruckt).
  • BGH, 22.12.1988 - 2 StR 664/88

    Zulässigkeit des Ausschlusses einer ganzen Deliktsgruppe generell von der

    Auszug aus BGH, 30.11.1995 - 5 StR 554/95
    Die Möglichkeit einer Strafaussetzung darf aber keinesfalls für bestimmte Deliktgruppen generell ausgeschlossen werden (BGHR StGB § 56 III Verteidigung 2, 3, 5; Dreher/Tröndle, StGB 47. Aufl. § 56 Rdn. 8b jeweils m.w.N.).
  • BGH, 25.07.1990 - 2 StR 270/90

    Gebotenheit der Vollstreckung der Strafe anstelle der Aussetzung zur Bewährung -

    Auszug aus BGH, 30.11.1995 - 5 StR 554/95
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfordert die Prüfung, ob eine Strafaussetzung zur Bewährung nach § 56 Abs. 3 StGB zu versagen ist, darüber hinaus eine umfassende Würdigung von Tat und Täter, die den Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles gerecht wird (vgl. BGHR StGB § 56 III Verteidigung 7, 8 m.w.N.).
  • BGH, 20.07.1990 - 3 StR 211/90

    Verbüßung zumindest eines Teils der Strafe aus generalpräventiven Gründen

    Auszug aus BGH, 30.11.1995 - 5 StR 554/95
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfordert die Prüfung, ob eine Strafaussetzung zur Bewährung nach § 56 Abs. 3 StGB zu versagen ist, darüber hinaus eine umfassende Würdigung von Tat und Täter, die den Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles gerecht wird (vgl. BGHR StGB § 56 III Verteidigung 7, 8 m.w.N.).
  • BGH, 08.01.1993 - 2 StR 616/92

    Revisionsverfahren wegen Festellung einer positiven Sozialprognose und

    Auszug aus BGH, 30.11.1995 - 5 StR 554/95
    Er ändert in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO das angefochtene Urteil dahin, daß den Angeklagten R und B Strafaussetzung zur Bewährung bewilligt wird (vgl. auch BGHR StGB § 56 III Verteidigung 11; Senat StV 1992, 13 f.; BGH, Beschluß vom 8. Januar 1993 - 2 StR 616/92 -, insoweit in StV 1993, 302 nicht abgedruckt).
  • BGH, 18.07.1989 - 4 StR 338/89

    Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger

    Auszug aus BGH, 30.11.1995 - 5 StR 554/95
    Die Möglichkeit einer Strafaussetzung darf aber keinesfalls für bestimmte Deliktgruppen generell ausgeschlossen werden (BGHR StGB § 56 III Verteidigung 2, 3, 5; Dreher/Tröndle, StGB 47. Aufl. § 56 Rdn. 8b jeweils m.w.N.).
  • BGH, 08.01.1992 - 2 StR 102/91

    Strafbarkeit wegen Betrug bei der Vergabe von Bauleistungen (Submissionskartell;

    Auszug aus BGH, 30.11.1995 - 5 StR 554/95
    Unter das Tatbestandsmerkmal des "dienstlichen Siegels" im Sinne von § 136 Abs. 2 StGB fallen nicht nur inländische Zollplomben, sondern auch solche Verplombungen, die von der Zollverwaltung eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union im Rahmen der gemeinschaftlichen Versandverfahren T 1 und T 2 zum Zwecke der zollamtlichen Überwachung und der Nämlichkeitssicherung von Waren im gesamten Zollgebiet der Gemeinschaft angelegt worden sind (vgl. dazu Krell NJW 1992, 604; Dreher/Tröndle, StGB, 47. Aufl., § 136 Rdn. 7).
  • BGH, 15.09.1988 - 1 StR 506/88

    Strafaussetzung zur Bewährung: Versagung wegen Verteidigung der Rechtsordnung

    Auszug aus BGH, 30.11.1995 - 5 StR 554/95
    Die Möglichkeit einer Strafaussetzung darf aber keinesfalls für bestimmte Deliktgruppen generell ausgeschlossen werden (BGHR StGB § 56 III Verteidigung 2, 3, 5; Dreher/Tröndle, StGB 47. Aufl. § 56 Rdn. 8b jeweils m.w.N.).
  • BGH, 01.10.1991 - 5 StR 443/91

    Strafaussetzung ohne außergewöhnliche Milderungsgründe

    Auszug aus BGH, 30.11.1995 - 5 StR 554/95
    Er ändert in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO das angefochtene Urteil dahin, daß den Angeklagten R und B Strafaussetzung zur Bewährung bewilligt wird (vgl. auch BGHR StGB § 56 III Verteidigung 11; Senat StV 1992, 13 f.; BGH, Beschluß vom 8. Januar 1993 - 2 StR 616/92 -, insoweit in StV 1993, 302 nicht abgedruckt).
  • BGH, 17.08.2001 - 2 StR 197/01

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer; Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des

    Da seine Unterstützung des Haupttäters allein in der Tätigkeit als Fahrer des Fahrzeugs bestand, hat der Angeklagte S. nur eine - einheitliche - Beihilfetat begangen (BGH NStZ 1993, 584; BGH wistra 1996, 141; 1997, 62; vgl. Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl. Rdn. 13 zu § 27 m.w.N.).
  • BGH, 21.04.2004 - 5 StR 540/03

    Beweiswürdigung und Urteilsgründe bei Freispruch (Darlegung der erwiesenen

    Die Möglichkeit einer Strafaussetzung darf aber keinesfalls für bestimmte Deliktsgruppen generell ausgeschlossen werden (BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 18).
  • BGH, 10.07.2001 - 5 StR 188/01

    Rechtsfehlerhafte Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung (Aussetzung durch

    Hier ergeben jedoch die einer Ergänzung nicht bedürftigen Feststellungen, daß im Hinblick auf das Gewicht der für den Angeklagten sprechenden Milderungsgründe die Voraussetzungen des § 56 Abs. 1 StGB zweifelsfrei vorliegen (vgl. Senat StV 1996, 265, 266).
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