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   BGH, 30.11.1998 - NotZ 28/98   

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https://dejure.org/1998,6902
BGH, 30.11.1998 - NotZ 28/98 (https://dejure.org/1998,6902)
BGH, Entscheidung vom 30.11.1998 - NotZ 28/98 (https://dejure.org/1998,6902)
BGH, Entscheidung vom 30. November 1998 - NotZ 28/98 (https://dejure.org/1998,6902)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnende Entscheidung über Vergabe von Notarstellen in Berlin; Bewertung der die fachliche Eignung betreffenden Gesichtspunkte (Notarvertretung); Beurteilungsspielraum bei Vergabe von Sonderpunkten

  • Judicialis

    BNotO § 6 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 6
    Eignung eines Bewerbers im Verhältnis zu anderen Mitbewerbern

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.11.1996 - NotZ 46/95

    Berücksichtigung der erfolgreichen Teilnahme an einem freiwilligen

    Auszug aus BGH, 30.11.1998 - NotZ 28/98
    Eine Zuteilung von Sonderpunkten für die Beurkundungstätigkeit ist nicht zulässig, sie würde die gebotene Begrenzung des Gewichts der Urkundspraxis wieder einschränken oder aufheben und im Ergebnis über eine systemwidrige Doppelbewertung desselben Kriteriums zu einer Ungleichbehandlung anderer Bewerber führen (BGH, Beschluß vom 25. November 1996 - NotZ 46/95 - NJW-RR 1997, 948 unter II 2 e bb m.w.N.).

    bb) Davon abgesehen handelt es sich bei den vom Antragsteller jetzt geltend gemachten Umständen ersichtlich nicht um solche, die ihn im Sinne des gesetzlichen Auswahlmaßstabs, der Richtlinie ... und der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluß vom 10. März 1997 im Verfahren des Antragstellers in der Sache NotZ 21/96 unter II 1 b und Beschluß vom 25. November 1996 - NotZ 46/95 - aaO unter II 2 e aa) in besonderer Weise für das Amt des Notars qualifizieren.".

  • BGH, 25.04.1994 - NotZ 20/93

    Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern für eine Notarstelle; Festlegung eines

    Auszug aus BGH, 30.11.1998 - NotZ 28/98
    Damit hält sich die Antragsgegnerin im Rahmen des durch § 6 Abs. 3 BNotO abgesteckten Beurteilungsspielraums (vgl. zum Beurteilungsspielraum der Landesjustizverwaltung bei der Auswahlentscheidung BGHZ 126, 39, 42 m.w.N.).
  • BVerfG, 24.07.1997 - 1 BvR 1863/96

    GG - Berufsfreiheit

    Auszug aus BGH, 30.11.1998 - NotZ 28/98
    Er nimmt mindestens sechs weitere Punkte dafür in Anspruch, daß er vor Ablauf der Bewerbungsfrist ... maßgeblich und letztlich erfolgreich an dem sogenannten Logo-Verfahren vor dem erkennenden Senat (Beschluß vom 24. Juni 1996 - NotZ 35/95 - NJW 1996, 2733) und dem Bundesverfassungsgericht (NJW 1997, 2510) durch die von ihm verfaßten Schriftsätze mitgewirkt habe ... Darüber hinaus habe er sich auch praktisch erheblich für das Amt des Notars und die Vermittlung von Kenntnissen bezüglich der notariellen Tätigkeit eingesetzt, indem er von Mitte Dezember 1994 bis Mitte Dezember 1995 einen Juristen aus dem Justizministerium der Volksrepublik China in seiner Kanzlei mit dem Ziel ausgebildet habe, diesem das Know-how für die dort erwogene Errichtung eines Grundbuch- und Handelsregisterwesens nach deutschem Vorbild zu vermitteln, und indem er erheblichen Anteil daran gehabt habe, daß erstmals eine chinesische Delegation in Berlin in der Zeit vom 28. Mai bis 3. Juni 1995 an einem Weltkongreß des lateinischen Notariats teilgenommen habe und in seiner Begleitung zu einem Gespräch im Hause der Antragsgegnerin empfangen worden sei.
  • BGH, 24.06.1996 - NotZ 35/95

    Unzulässige Werbung durch Verwendung von Briefbögen mit einem Logo

    Auszug aus BGH, 30.11.1998 - NotZ 28/98
    Er nimmt mindestens sechs weitere Punkte dafür in Anspruch, daß er vor Ablauf der Bewerbungsfrist ... maßgeblich und letztlich erfolgreich an dem sogenannten Logo-Verfahren vor dem erkennenden Senat (Beschluß vom 24. Juni 1996 - NotZ 35/95 - NJW 1996, 2733) und dem Bundesverfassungsgericht (NJW 1997, 2510) durch die von ihm verfaßten Schriftsätze mitgewirkt habe ... Darüber hinaus habe er sich auch praktisch erheblich für das Amt des Notars und die Vermittlung von Kenntnissen bezüglich der notariellen Tätigkeit eingesetzt, indem er von Mitte Dezember 1994 bis Mitte Dezember 1995 einen Juristen aus dem Justizministerium der Volksrepublik China in seiner Kanzlei mit dem Ziel ausgebildet habe, diesem das Know-how für die dort erwogene Errichtung eines Grundbuch- und Handelsregisterwesens nach deutschem Vorbild zu vermitteln, und indem er erheblichen Anteil daran gehabt habe, daß erstmals eine chinesische Delegation in Berlin in der Zeit vom 28. Mai bis 3. Juni 1995 an einem Weltkongreß des lateinischen Notariats teilgenommen habe und in seiner Begleitung zu einem Gespräch im Hause der Antragsgegnerin empfangen worden sei.
  • BGH, 16.03.1998 - NotZ 13/97

    Auswahlkriterien bei der Besetzung einer Notarstelle in Berln; Berücksichtigung

    Auszug aus BGH, 30.11.1998 - NotZ 28/98
    Die Gesichtspunkte, die der Antragsteller im vorliegenden Verfahren mit dem Ziel einer Erhöhung der Punktzahl für seine fachliche Eignung angeführt hat, waren sämtlich bereits Gegenstand des vom Antragsteller geführten Beschwerdeverfahrens NotZ 13/97 (betreffend die am 27. Oktober 1995 erfolgte Ausschreibung von 56 Notarstellen für Berlin), in dem der Senat mit Beschluß vom 16. März 1998 entschieden hat.
  • BGH, 10.03.1997 - NotZ 21/96

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Auszug aus BGH, 30.11.1998 - NotZ 28/98
    bb) Davon abgesehen handelt es sich bei den vom Antragsteller jetzt geltend gemachten Umständen ersichtlich nicht um solche, die ihn im Sinne des gesetzlichen Auswahlmaßstabs, der Richtlinie ... und der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluß vom 10. März 1997 im Verfahren des Antragstellers in der Sache NotZ 21/96 unter II 1 b und Beschluß vom 25. November 1996 - NotZ 46/95 - aaO unter II 2 e aa) in besonderer Weise für das Amt des Notars qualifizieren.".
  • OLG Köln, 07.02.2001 - 2 VA (Not) 35/00
    Im Rahmen der Entschließung, ob Sonderpunkte zu vergeben sind, können nur solche Umstände berücksichtigt werden, die für das Notaramt in ganz besonderer Weise qualifizieren (vgl. z. B. BGH Beschluss vom 30.11.1998 - NotZ 28/98 - ).

    Ebensowenig kann die Notarvertretertätigkeit und die Tätigkeit als Notariatsverweser nach dem verstorbenen Notar Y. H. zu einer Vergabe von Sonderpunkten führen; denn ansonsten würde die in § 18 Abs. 2 Ziff. 4 AVNot vorgesehene und gebotene Begrenzung des Gewichts der Urkundspraxis wieder aufgehoben und im Ergebnis über eine systemwidrige Doppelbewertung desselben Kriteriums eine unzulässige Ungleichbehandlung anderer Bewerber eintreten (vgl. BGH NJW 1994, 1870, 1873; sowie BGH, Beschlüsse vom 25.11.1996 - NotZ 46/95 -, NJW-RR 1997, 948, vom 13.03.1998 - NotZ 27/97 -, NJW-RR 1998, 1597 und vom 30.11.1998 - NotZ 28/98 - ).".

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