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   BGH, 30.11.2006 - III ZB 23/06   

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https://dejure.org/2006,2160
BGH, 30.11.2006 - III ZB 23/06 (https://dejure.org/2006,2160)
BGH, Entscheidung vom 30.11.2006 - III ZB 23/06 (https://dejure.org/2006,2160)
BGH, Entscheidung vom 30. November 2006 - III ZB 23/06 (https://dejure.org/2006,2160)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Folgen des Fristversäumnisses bei einem Prozesskostenhilfeantrag wegen einer beabsichtigten Klage auf Entschädigung für eine Strafverfolgungsmaßnahme; Anforderungen an die Darlegung der persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen eines Antrags auf ...

  • Judicialis

    StrEG § 13; ; ZPO § 167

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StrEG § 13; ZPO § 167
    Keine Wahrung der Klagefrist des § 13 Abs. 1 StrEG durch unvollständigen Prozesskostenhilfeantrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StrEG § 13; ZPO § 167
    Wahrung der Frist zur Stellung eines Antrags auf Entschädigung für eine Strafverfolgungsmaßnahme durch Einreichung eines Prozesskostenhilfeantrags

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - PKH: Verspätete Darlegung wirtschaftlicher Verhältnisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    PKH - Maßnahmen nach dem StrEG: Eile und Sorgfalt sind geboten!

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    PKH - Maßnahmen nach dem StrEG: Eile und Sorgfalt sind geboten!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 441
  • MDR 2007, 461
  • VersR 2007, 711
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 01.10.1986 - IVa ZR 108/85

    Wahrung der Klagefrist durch Anbringung eines Prozeßkostenhilfegesuchs

    Auszug aus BGH, 30.11.2006 - III ZB 23/06
    Zwar genügt die Stellung eines Prozesskostenhilfeantrags und seine Übermittlung an die Gegenseite für sich gesehen nicht, die Ausschlussfrist des § 13 Abs. 1 Satz 2 StrEG zu wahren (vgl. Meyer, StrEG, 6. Aufl. 2005, § 13 Rn. 8; Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl. 2006, Anhang 5 § 13 StrEG Rn. 1; BGHZ 98, 295, 298 zur Wahrung der Frist des § 12 Abs. 3 VVG).

    Dies hat der Bundesgerichtshof bereits für die Frist des § 12 Abs. 3 Satz 1 VVG entschieden, wonach der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei wird, wenn der Anspruch auf die Leistung nicht innerhalb von sechs Monaten gerichtlich geltend gemacht wird (vgl. BGHZ 98, 295, 299 ff; Urteil vom 8. März 1989 - IVa ZR 17/88 - NJW-RR 1989, 675).

    Verlangt die in Rede stehende Vorschrift darüber hinaus die Erhebung der Klage oder - dem weitgehend gleichbedeutend - die gerichtliche Geltendmachung eines Anspruchs (vgl. BGHZ 98, 295; Senatsurteil vom 21. März 1991 - III ZR 94/89 - NJW 1991, 1745), muss hinzukommen, dass die unbemittelte Partei, soweit noch nicht geschehen, alsbald die Klage einreicht, sobald über das Prozesskostenhilfegesuch entschieden worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 8. März 1989 aaO).

  • BGH, 21.03.1991 - III ZR 94/89

    Formularmäßiger Ausschlußfrist in Teilnahmebedingungen für Rennquintett;

    Auszug aus BGH, 30.11.2006 - III ZB 23/06
    Deshalb wahrt die Einreichung der Klageschrift auch in diesem Fall rückwirkend die Frist, wenn die Klage nur unverzüglich nach der vom Kläger nicht verzögerten (positiven oder negativen) Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag zugestellt wird (vgl. Senatsurteil vom 21. März 1991 - III ZR 94/89 - NJW 1991, 1745, 1746).

    Verlangt die in Rede stehende Vorschrift darüber hinaus die Erhebung der Klage oder - dem weitgehend gleichbedeutend - die gerichtliche Geltendmachung eines Anspruchs (vgl. BGHZ 98, 295; Senatsurteil vom 21. März 1991 - III ZR 94/89 - NJW 1991, 1745), muss hinzukommen, dass die unbemittelte Partei, soweit noch nicht geschehen, alsbald die Klage einreicht, sobald über das Prozesskostenhilfegesuch entschieden worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 8. März 1989 aaO).

  • BGH, 08.03.1989 - IVa ZR 17/88

    Rücktritt des Versicherers von einem Versicherungsverhältnis wegen der Verletzung

    Auszug aus BGH, 30.11.2006 - III ZB 23/06
    Dies hat der Bundesgerichtshof bereits für die Frist des § 12 Abs. 3 Satz 1 VVG entschieden, wonach der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei wird, wenn der Anspruch auf die Leistung nicht innerhalb von sechs Monaten gerichtlich geltend gemacht wird (vgl. BGHZ 98, 295, 299 ff; Urteil vom 8. März 1989 - IVa ZR 17/88 - NJW-RR 1989, 675).

    Verlangt die in Rede stehende Vorschrift darüber hinaus die Erhebung der Klage oder - dem weitgehend gleichbedeutend - die gerichtliche Geltendmachung eines Anspruchs (vgl. BGHZ 98, 295; Senatsurteil vom 21. März 1991 - III ZR 94/89 - NJW 1991, 1745), muss hinzukommen, dass die unbemittelte Partei, soweit noch nicht geschehen, alsbald die Klage einreicht, sobald über das Prozesskostenhilfegesuch entschieden worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 8. März 1989 aaO).

  • OLG Schleswig, 30.09.1999 - 11 W 21/99

    Entschädigung für Nachteile durch rechtmäßige Zwangsmaßnahmen

    Auszug aus BGH, 30.11.2006 - III ZB 23/06
    Ein Bedürfnis hierfür besteht hier indes nicht, weil den Interessen der finanziell unbemittelten Partei dadurch Rechnung getragen werden kann, dass sie innerhalb der Ausschlussfrist des § 13 Abs. 1 Satz 2 StrEG Prozesskostenhilfe beantragt und die Klage unverzüglich nach der von ihr nicht verzögerten (positiven oder negativen) Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag zugestellt wird (so wohl auch OLG Schleswig JurBüro 2000, 208; Schätzler/Kunz, StrEG, 3. Aufl. 2003, § 13 Rn. 3).
  • BGH, 17.03.1983 - III ZR 154/81

    Beginn der Klagefrist; Rechtsfolgen verzögerter Zustellung der Klage

    Auszug aus BGH, 30.11.2006 - III ZB 23/06
    Diese Bestimmung ist auch auf die Klagefrist des § 13 Abs. 1 Satz 2 StrEG anwendbar (vgl. Senatsurteil vom 17. März 1983 - III ZR 154/81 - MDR 1983, 1002 f zu § 270 Abs. 3 ZPO a.F.).
  • KG, 09.02.2004 - 9 W 208/03

    Strafverfolgungsentschädigung: Wahrung der Klagefrist durch Antrag auf

    Auszug aus BGH, 30.11.2006 - III ZB 23/06
    Das Kammergericht (KG-Report Berlin 2005, 168) hat erwogen, die Wertung des § 204 Abs. 1 Nr. 14 BGB entsprechend heranzuziehen, der für die Veranlassung der Bekanntgabe des erstmaligen Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe - neben einer Klageerhebung (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB) - eine eigenständige Möglichkeit der Verjährungshemmung eingeführt hat.
  • BGH, 12.06.2001 - XI ZR 161/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Ablehnung eines

    Auszug aus BGH, 30.11.2006 - III ZB 23/06
    Das ist im Zusammenhang mit der Einlegung eines Rechtsmittels ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 148, 66, 69; Senatsbeschluss vom 28. Oktober 2004 - III ZR 381/03 - FamRZ 2005, 196 f; Beschluss vom 6. Juli 2006 - IX ZA 10/06 - FamRZ 2006, 1522 f) und kann auch für die Ausschlussfrist des § 13 Abs. 1 Satz 2 ZPO nicht anders beantwortet werden.
  • BVerfG, 28.07.1993 - 1 BvR 1464/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Gebot fairer Verfahrensgestaltung

    Auszug aus BGH, 30.11.2006 - III ZB 23/06
    Dass einer unbemittelten Partei unter solchen, von ihr zu vertretenden Umständen nicht die Wirkung des § 167 ZPO zugute kommen kann, hat auch das Bundesverfassungsgericht in einer Kammerentscheidung gebilligt (NJW 1994, 1853).
  • BGH, 28.10.2004 - III ZR 381/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe für

    Auszug aus BGH, 30.11.2006 - III ZB 23/06
    Das ist im Zusammenhang mit der Einlegung eines Rechtsmittels ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 148, 66, 69; Senatsbeschluss vom 28. Oktober 2004 - III ZR 381/03 - FamRZ 2005, 196 f; Beschluss vom 6. Juli 2006 - IX ZA 10/06 - FamRZ 2006, 1522 f) und kann auch für die Ausschlussfrist des § 13 Abs. 1 Satz 2 ZPO nicht anders beantwortet werden.
  • BGH, 02.11.1989 - III ZR 181/88

    Rückbeziehung der Zustellungswirkung bei "demnächst" zugestellter Klage; Keine

    Auszug aus BGH, 30.11.2006 - III ZB 23/06
    Die Zustellung ist dagegen nicht mehr "demnächst" erfolgt, wenn die Partei, der die Fristwahrung obliegt, oder ihr Prozessbevollmächtigter durch nachlässiges - auch leicht fahrlässiges - Verhalten zu einer nicht bloß geringfügigen Zustellungsverzögerung beigetragen hat (vgl. Senatsurteil vom 7. April 1983 - III ZR 140/81 - VersR 1983, 661, 662; Senatsbeschluss vom 2. November 1989 - III ZR 181/88 - BGHR ZPO § 270 Abs. 3 demnächst 4; siehe auch BGHZ 145, 358, 362 m.w.N.).
  • BGH, 16.10.1980 - III ZR 94/79

    Ausschlußfrist für Entschädigungsansprüche wegen Strafverfolgung

  • BGH, 31.10.2000 - VI ZR 198/99

    Kenntnis vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen; Angabe der

  • BGH, 07.04.1983 - III ZR 140/81

    Entschädigungsleistungen für die Enteignung eines Grundstücks - Ablauf der

  • BGH, 30.11.2006 - III ZB 22/06

    Wahrung der Klagefrist für die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen durch

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Hemmung der Verjährung durch Einreichung eines Armenrechtsgesuchs

  • BGH, 19.01.1978 - II ZR 124/76

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung einer Rechtsmittelfrist und

  • BGH, 06.07.2006 - IX ZA 10/06
  • BGH, 30.11.2006 - III ZB 22/06

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Insbesondere hatte die Klägerin ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bereits am 6. Juli 2005 unter Beifügung des Vordrucks, eines Beiblatts und weiterer Belege über ihr Einkommen und ihre laufenden Belastungen ordnungsgemäß dargestellt, was ebenfalls in der Frist des § 13 Abs. 1 Satz 2 StrEG zu geschehen hat (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 30. November 2006 - III ZB 23/06 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 07.09.2017 - B 10 ÜG 1/17 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - Altfall -

    Aus diesem Grund sei die Rechtsprechung zu diesen Vorbildern übertragbar, die eine unverzügliche Klageerhebung nach Zustellung der PKH-Entscheidung verlange (Hinweis auf BGH Beschluss vom 30.11.2006 - III ZB 23/06) .

    Wie der BGH daraus in jahrzehntelanger Rechtsprechung für materielle Ausschlussfristen gefolgert hat (BGH Urteil vom 8.2.1965 - II ZR 171/62 - BGHZ 43, 235; Urteil vom 19.1.1978 - II ZR 124/76 - BGHZ 70, 235; Urteil vom 1.10.1986 - IVa ZR 108/85 - BGHZ 98, 295; Beschluss vom 30.11.2006 - III ZB 22/06 - BGHZ 170, 108; Beschluss vom 30.11.2006 - III ZB 23/06 - NJW 2007, S 441, 442) , auf die auch die hiesige Gesetzesbegründung hinweist (vgl BT-Drucks 17/3802, S 22 f) , genügt es zur Wahrung solcher Fristen, wenn die finanziell unbemittelte Partei noch innerhalb dieser Fristen PKH beantragt.

    Diese Wertung hat der BGH auf öffentlich-rechtliche Entschädigungsansprüche übertragen (BGH Beschluss vom 30.11.2006 - III ZB 23/06 - NJW 2007, S 441, 442) , zu denen der Anspruch aus § 198 GVG zählt.

    Danach bedarf es zur Begründung des genannten, verfassungsrechtlich vorgezeichneten Ergebnisses keiner analogen oder auch verfassungskonformen Anwendung der Vorschriften über die Verjährungshemmung mehr (vgl BGH Beschluss vom 30.11.2006 - III ZB 23/06 - NJW 2007, S 441, 442 ; s auch oben II.3.b; anders früher BGH Urteil vom 19.1.1978 - II ZR 124/76 - BGHZ 70, 235) .

  • BGH, 29.03.2018 - III ZB 135/17

    Schließen der lückenhaften Angaben bei der Ausfüllung des Vordrucks zu den

    Dies gilt auch für die Ausschlussfrist des § 13 Abs. 1 Satz 2 StrEG (Senatsbeschluss vom 30. November 2006 - III ZB 23/06, NJW 2007, 441 Rn. 12 mwN).

    § 167 ZPO ist auch auf die Klagefrist des § 13 Abs. 1 Satz 2 StrEG anwendbar (Senatsbeschlüsse vom 30. November 2006 - III ZB 22/06, BGHZ 170, 108 Rn. 5 und III ZB 23/06, NJW 2007, 441 Rn. 5).

    Die Zustellung ist dagegen nicht mehr "demnächst" erfolgt, wenn die Partei, der die Fristwahrung obliegt, oder ihr Prozessbevollmächtigter durch nachlässiges - auch leicht fahrlässiges - Verhalten zu einer nicht bloß geringfügigen Zustellungsverzögerung beigetragen hat (Senatsurteil vom 3. September 2015 - III ZR 66/14, NJW 2015, 3101 Rn. 15; Senatsbeschlüsse vom 30. November 2006 - III ZB 22/06, BGHZ 170, 108 Rn. 6 und III ZB 23/06, NJW 2007, 441 Rn. 6 sowie vom 28. Februar 2008 - III ZB 76/07, BGH 175, 360 Rn. 11; jeweils mwN).

    Diese Vorschrift ist nicht analog auf § 13 Abs. 1 Satz 2 StrEG anwendbar (Senatsbeschlüsse vom 30. November 2006 - III ZB 22/06, aaO Rn. 12 und III ZB 23/06, aaO Rn. 10).

    Diese Pflicht erfasst auch den Zeitraum nach der Entscheidung über ihr Gesuch (Senatsbeschlüsse vom 30. November 2006 - III ZB 22/06 aaO Rn. 7,12 f und III ZB 23/06 aaO Rn. 7, 10 f; jeweils mwN).

  • BFH, 20.03.2019 - X K 4/18

    Überlange Verfahrensdauer eines isolierten PKH-Verfahrens

    Insoweit beruft es sich auf die gleichlautende Rechtsprechung des BGH, nach der ein fristgerecht gestellter PKH-Antrag sowohl materiell-rechtliche Ausschlussfristen im Privatrecht (z.B. BGH-Urteil vom 1. Oktober 1986 IVa ZR 108/85, BGHZ 98, 295, unter 3.c bis e, m.w.N.) als auch solche bei öffentlich-rechtlichen Entschädigungsansprüchen (BGH-Beschluss vom 30. November 2006 III ZB 23/06, NJW 2007, 441, unter II.2.a und b, m.w.N.) wahren kann.
  • OLG Saarbrücken, 03.09.2007 - 4 W 190/07

    Verdienstausfallentschädigung nach § 7 Abs. 1 StrEG nur bei Arbeitsplatzverlust

    Dies gilt auch für die in § 13 I 2 StrEG bestimmte Frist (BGH NJW 2007, 441, juris Rdn. 5; MDR 1983, 1002, juris Rdn. 9; a.A. Meyer, Strafrechtsentschädigung, 6. Aufl., § 13 Rdn. 8).

    Die Einreichung der Klageschrift kann jedenfalls dann rückwirkend die Frist des § 13 I 2 StrEG wahren, wenn der Antragsteller, der sich für bedürftig halten darf, innerhalb der Frist einen vollständigen Prozesskostenhilfeantrag einreicht und die Klage unverzüglich nach der vom Kläger nicht verzögerten Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag zugestellt wird (vgl. BGH NJW 2007, 439, juris Rdn. 7; NJW 2007, 441, juris Rdn. 6 m.w.N.).

  • OLG Bamberg, 27.02.2017 - 4 U 14/17

    Keine demnächstige Zustellung bei nachlässiger Zustellungsverzögerung

    Maßgeblich sind die einschlägigen Entscheidungen des BGH (BGH III ZB 22/06 und BGH III ZB 23/06; Anschluss: OLG Naumburg 4 W 18/07), die vorab kurz in den entscheidenden Passagen (zum Teil ohne Weiterverweise) zitiert werden (Hervorhebungen durch den Senat):.

    BGH III ZB 23/06.

    Auch wenn dies den zeitlichen Ablauf des konkreten Prozesskostenhilfeverfahrens, in dem die Parteien über die Erfolgsaussicht der Klage mehrere Schriftsätze gewechselt haben, nicht hinausgezögert haben mag, gehört es zu den Pflichten einer unbemittelten Partei, in den Fällen, in denen eine fristgebundene Prozesshandlung vorzunehmen ist, die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe innerhalb der Frist ordnungsgemäß darzulegen (vgl. BGH, Beschluss vom 30.11.2006, Az.: III ZB 23/06 zu § 13 StrEG m. w. N.).

  • OLG München, 27.02.2017 - 4 U 14/17

    Zustellung; demnächst; Verzögerung; Nachlässigkeit

    Maßgeblich sind die einschlägigen Entscheidungen des BGH (BGH III ZB 22/06 und BGH III ZB 23/06; Anschluss: OLG Naumburg 4 W 18/07), die vorab kurz in den entscheidenden Passagen (zum Teil ohne Weiterverweise) zitiert werden (Hervorhebungen durch den Senat):.

    BGH III ZB 23/06.

    Auch wenn dies den zeitlichen Ablauf des konkreten Prozesskostenhilfeverfahrens, in dem die Parteien über die Erfolgsaussicht der Klage mehrere Schriftsätze gewechselt haben, nicht hinausgezögert haben mag, gehört es zu den Pflichten einer unbemittelten Partei, in den Fällen, in denen eine fristgebundene Prozesshandlung vorzunehmen ist, die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe innerhalb der Frist ordnungsgemäß darzulegen (vgl. BGH, Beschluss vom 30.11.2006, Az.: III ZB 23/06 zu § 13 StrEG m. w. N.).

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 12.02.2020 - L 12 SF 39/17

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - geringer Streitwert des

    Wie der BGH in jahrzehntelanger Rechtsprechung für materielle Ausschlussfristen gefolgert hat (vgl. BGHZ 43, 235; 70, 235; 98, 295; Beschluss vom 30. November 2006 - III ZB 23/06 - NJW 2007, 441, 442), genügt es zur Wahrung solcher Fristen, wenn die finanziell unbemittelte Partei noch innerhalb dieser Fristen PKH beantragt.

    Diese Wertung hat der BGH auf öffentlich-rechtliche Entschädigungsansprüche übertragen (vgl. Beschluss des BGH vom 30. November 2006, a.a.O.), zu denen der Anspruch aus § 198 GVG zählt.

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 12.02.2020 - L 12 SF 33/18

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - unangemessene

    Wie der BGH in jahrzehntelanger Rechtsprechung für materielle Ausschlussfristen gefolgert hat (vgl. BGHZ 43, 235; 70, 235; 98, 295; Beschluss vom 30. November 2006 - III ZB 23/06 - NJW 2007, 441, 442), genügt es zur Wahrung solcher Fristen, wenn die finanziell unbemittelte Partei noch innerhalb dieser Fristen PKH beantragt.

    Diese Wertung hat der BGH auf öffentlich-rechtliche Entschädigungsansprüche übertragen (vgl. Beschluss des BGH vom 30. November 2006, a.a.O.), zu denen der Anspruch aus § 198 GVG zählt.

  • OLG Braunschweig, 17.01.2022 - 4 EK 12/21

    Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Entschädigungsklage gemäß § 198 GVG;

    Zwar ist vor dem Hintergrund, dass die beabsichtigte Entschädigungsklage nur unter der Bedingung der Bewilligung der beantragten Prozesskostenhilfe erhoben werden soll, zur Wahrung effektiver Rechtsschutzgewährung der Antragstellerin im vorliegenden Fall bereits auf den Zeitpunkt des Eingangs des Prozesskostenhilfeantrages abzustellen (BGH, Urteil vom 1. Oktober 1986 - IV a ZR 108/85 - juris; BGH, Beschluss vom 30. November 2006 - III ZB 23/06 - juris; BFH, Urteil vom 20. März 2019 - X K 4/18 - juris Rn. 42 ff.; OLG Celle, Urteil vom 16. November 2016 - 23 Sch 7/17 - juris Rn. 6 f.).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 19.12.2018 - L 12 SF 49/17

    Überlanges PKH-Verfahren - Entschädigungsklage - Wahlrecht des Klägers zwischen

  • OLG Frankfurt, 05.06.2013 - 4 EntV 10/12

    Entschädigung für überlange Verfahrensdauer: Verfahrensverzögerungen durch den

  • OLG Naumburg, 27.07.2007 - 4 W 18/07

    Anwendbarkeit der Bestimmungen über die Hemmung oder Unterbrechung der Verjährung

  • OLG Nürnberg, 06.04.2010 - 4 W 535/10

    Verjährungshemmung durch gerichtliche Geltendmachung: Hemmungswirkung eines der

  • OLG Dresden, 25.11.2009 - 3 U 1317/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Anbringung

  • LSG Hessen, 29.05.2019 - L 6 SF 54/17
  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2014 - 6 S 2231/14

    Zu den Anforderungen an einen Prozesskostenhilfeantrag

  • LSG Hessen, 01.08.2018 - L 6 SF 20/17
  • AG Hamburg, 02.02.2011 - 6 C 218/08
  • LSG Hessen, 01.08.2018 - L 6 SF 9/18
  • LG Düsseldorf, 26.08.2008 - 16 S 5/08

    Klage auf Erklärung der Ungültigkeit eines Beschlusses der Wohnungseigentümer;

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