Rechtsprechung
   BGH, 30.11.2010 - 1 StR 509/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,7435
BGH, 30.11.2010 - 1 StR 509/10 (https://dejure.org/2010,7435)
BGH, Entscheidung vom 30.11.2010 - 1 StR 509/10 (https://dejure.org/2010,7435)
BGH, Entscheidung vom 30. November 2010 - 1 StR 509/10 (https://dejure.org/2010,7435)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,7435) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 265 StPO; § 244 Abs. 3 Satz 2 4. Var. StPO; § 338 Nr. 8 StPO
    Anforderungen an einen hinreichenden Hinweis (Hinweispflicht); Beweisantrag auf polygraphische Untersuchung (Begriff; mangelnde Eignung); Recht auf ein faires Verfahren (Übergehen eines Hilfsbeweisantrages)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 244 Abs 3 S 2 StPO, § 265 StPO, § 211 StGB
    Strafverfahren wegen Mordes: Hinweis auf Änderung des rechtlichen Gesichtspunkts bei unverändertem Sachverhalt; Lügendetektor als ungeeignetes Beweismittel

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 244 Abs 3 S 2 StPO, § 265 StPO, § 211 StGB
    Strafverfahren wegen Mordes: Hinweis auf Änderung des rechtlichen Gesichtspunkts bei unverändertem Sachverhalt; Lügendetektor als ungeeignetes Beweismittel

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer freiwilligen polygraphischen Untersuchung als Beweismittel in einem Strafverfahren wegen Mordes

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen Mordes: Hinweis auf Änderung des rechtlichen Gesichtspunkts bei unverändertem Sachverhalt; Lügendetektor als ungeeignetes Beweismittel

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafverfahren wegen Mordes: Hinweis auf Änderung des rechtlichen Gesichtspunkts bei unverändertem Sachverhalt; Lügendetektor als ungeeignetes Beweismittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer freiwilligen polygraphischen Untersuchung als Beweismittel in einem Strafverfahren wegen Mordes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

Besprechungen u.ä.

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 244 Abs. 3 S. 2 Var. 4, 261 StPO
    Untersuchung mittels eines Polygraphen (Lügendetektor) als ungeeignetes Beweismittel (Dr. Holm Putzke; ZJS 2011, 557)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 474
  • StV 2011, 518
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.07.1999 - 3 StR 272/99

    Räuberische Erpressung; Beweisantrag; Antrag auf weitere Beweiserhebung;

    Auszug aus BGH, 30.11.2010 - 1 StR 509/10
    Denn mit ihm wurde (noch) nicht die Vernehmung eines Sachverständigen zu einer bestimmten Beweistatsache verlangt, sondern lediglich die - eventuell nur - vorgeschaltete Untersuchung des Angeklagten unter Einsatz eines Polygraphen (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juli 1999 - 3 StR 272/99, NStZ 1999, 578).
  • BGH, 17.01.2001 - 1 StR 557/00

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Aufklärungspflicht im

    Auszug aus BGH, 30.11.2010 - 1 StR 509/10
    Hinsichtlich des deshalb geltend gemachten Verstoßes gegen das faire Verfahren (§ 338 Nr. 8 StPO) kann offen bleiben, ob die Grundsätze für die Bescheidung eines noch vor der Hauptverhandlung angebrachten Beweisantrages (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2001 - 1 StR 557/00, NStZ-RR bei Becker 2002, 68) auf die hier vorliegende Konstellation übertragbar sind (vgl. jew. mwN BGH, Beschluss vom 14. Mai 1981 - 1 StR 160/81, NStZ 1981, 311; KK/Schoreit, StPO, 6. Aufl. § 258 Rn. 27).
  • BGH, 30.09.1992 - 3 StR 430/92

    Anforderungen an die Beweiswürdigung - Nichtberücksichtigung eines möglicherweise

    Auszug aus BGH, 30.11.2010 - 1 StR 509/10
    Denn jedenfalls beruht das Urteil nicht auf dem Übergehen eines Hilfsbeweisantrages, wenn die Urteilsgründe insgesamt erkennen lassen, warum dem Beweisbegehren der Sache nach ohne Rechtsfehler keine Folge geleistet wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 30. September 1992 - 3 StR 430/92, NStZ bei Kusch 1993, 229).
  • BGH, 14.01.2010 - 1 StR 587/09

    Strafklageverbrauch beim unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln;

    Auszug aus BGH, 30.11.2010 - 1 StR 509/10
    Derartige Differenzen vermag der Senat nicht zu erkennen; sie sind von der Revision auch nicht einmal abstrakt behauptet, erst recht nicht konkret ausgeführt worden (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Januar 2010 - 1 StR 587/09 mwN).
  • BGH, 17.12.1998 - 1 StR 156/98

    "Lügendetektor" völlig ungeeignet - BGH schließt polygraphische

    Auszug aus BGH, 30.11.2010 - 1 StR 509/10
    Denn gegen einen auch nur geringfügigen indiziellen Beweiswert des Ergebnisses einer mittels eines Polygraphen vorgenommenen Untersuchung bestehen die im Urteil des Senats vom 17. Dezember 1998 (1 StR 156/98, BGHSt 44, 308, 323 ff.) dargelegten grundsätzlichen Einwände betreffend den hier allein in Rede stehenden sog. Kontrollfragentest uneingeschränkt weiter.
  • BGH, 14.05.1981 - 1 StR 160/81

    Pflicht des Gerichts zur Entgegennahme von Anträgen des Angeklagten oder dessen

    Auszug aus BGH, 30.11.2010 - 1 StR 509/10
    Hinsichtlich des deshalb geltend gemachten Verstoßes gegen das faire Verfahren (§ 338 Nr. 8 StPO) kann offen bleiben, ob die Grundsätze für die Bescheidung eines noch vor der Hauptverhandlung angebrachten Beweisantrages (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2001 - 1 StR 557/00, NStZ-RR bei Becker 2002, 68) auf die hier vorliegende Konstellation übertragbar sind (vgl. jew. mwN BGH, Beschluss vom 14. Mai 1981 - 1 StR 160/81, NStZ 1981, 311; KK/Schoreit, StPO, 6. Aufl. § 258 Rn. 27).
  • BVerwG, 31.07.2014 - 2 B 20.14

    Polygraphietest; Kontrollfragenverfahren; Ungeeignetheit des Beweismittels;

    Auch im gerichtlichen Disziplinarverfahren ist ein am beklagten Beamten durchgeführter Polygraphietest ein ungeeignetes Beweismittel (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 30. November 2010 - 1 StR 509/10 - NStZ 2011, 474).

    Diese Einschätzung hat der Bundesgerichtshof jüngst bestätigt, wobei er sich mit den Einwendungen gegen seine Rechtsprechung auseinander gesetzt hat (Beschluss vom 30. November 2010 - 1 StR 509/10 - NStZ 2011, 474).

  • BAG, 28.02.2023 - 2 AZR 194/22

    Außerordentliche Kündigung wegen Bedrohung - versehentlich falsche Angabe von

    b) Die Revision wendet sich nicht gegen die zutreffende, im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH 30. November 2010 - 1 StR 509/10 - Rn. 6; 24. Juni 2003 - VI ZR 327/02 - Rn. 6 ff.; BVerwG 31. Juli 2014 - 2 B 20.14 - Rn. 9 ff.) stehende Annahme des Landesarbeitsgerichts, der Kläger sei nicht gegenbeweislich an einen "Lügendetektor" (polygraphische Untersuchung mittels Kontrollfragentests) anzuschließen gewesen, weil es sich - auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren - um ein völlig ungeeignetes Beweismittel handele.
  • LAG Düsseldorf, 19.01.2022 - 12 Sa 705/21

    Bedrohung der Familie des Vorgesetzten als fristloser Kündigungsgrund; Auswirkung

    Diese Einschätzung hat der Bundesgerichtshof in Strafsachen zuletzt unter Berücksichtigung der dagegen vorgebrachten Einwände bestätigt (BGH 30.11.2020 - 1 StR 509/10, juris Rn. 6; ebenso für das Disziplinarverfahren BVerwG 31.07.2014 - 2 B 20/14, juris Rn. 9 ff.).
  • BGH, 20.05.2021 - 3 StR 443/20

    Prozessuale Tat als Gegenstand der Urteilsfindung (einheitlicher geschichtlicher

    Vielmehr kann weiterhin im Einzelfall bei einem Hinweis nach § 265 Abs. 1 StPO die bloße Bezeichnung der neu in Betracht kommenden Gesetzesbestimmungen ausreichen; dies gilt insbesondere bei unveränderter Sachlage, aber auch, wenn die tatsächlichen Grundlagen des neu in Betracht gezogenen Straftatbestandes für den Angeklagten ohne Weiteres zweifelsfrei ersichtlich sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. November 2010 - 1 StR 509/10, NStZ 2011, 474; vom 21. April 2004 - 2 StR 363/03, NStZ 2005, 111 Rn. 11; Urteile vom 19. Januar 1984 - 4 StR 742/83, StV 1984, 190, 191 f.; vom 16. Oktober 1962 - 5 StR 276/62, BGHSt 18, 56, 57 f.; vom 3. November 1959 - 1 StR 425/59, BGHSt 13, 320, 324; BeckOK StPO/Eschelbach, 39. Ed., § 265 Rn. 9, 18; KKStPO/Kuckein/Bartel, 8. Aufl., § 265 Rn. 20; MüKoStPO/Norouzi, § 265 Rn. 39; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 265 Rn. 15b; LR/Stuckenberg, StPO, 26. Aufl., § 265 Rn. 62 f.; aA SKStPO/Velten, 5. Aufl., § 265 Rn. 32 f.).
  • AG Bautzen, 26.10.2017 - 42 Ds 610 Js 411/15
    Zu berücksichtigen ist allerdings der damals vorzufindende Stand der wissenschaftlichen Forschung, was der Bundesgerichtshof auch in seiner dritten Polygraphenentscheidung aus dem Jahre 2010 (BGH 30.11.2010, BGH NStZ 2011, 474, 475) perpetuierte.

    In der rechtswissenschaftlichen Literatur wird allerdings - zurecht - kritisiert, dass eine ausreichende Grundlage zu dem Zeitpunkt der Entscheidung vorliegenden Stand der wissenschaftlichen Forschung unberücksichtigt gelassen oder gar übersehen wurde (eingehend hierzu Putzke, ZJS 2011, 557 - Entscheidungsbesprechung zu BGH 1 StR 509/10 vom 30.11.2010).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2013 - 3d A 2670/10

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Beamten wegen sexuellen Missbrauchs seiner

    vgl. Beschluss vom 30. November 2010 - 1 StR 509/10 -, NStZ 2011, 474.
  • OLG Hamm, 07.09.2012 - 9 W 4/12

    Verwertbarkeit der Feststellungen eines Strafurteils im Zivilverfahren

    Der Bundesgerichtshof hält an seiner Auffassung unverändert fest (vgl. Beschluss v. 30.11.2010 - 1 StR 509/10 - , NStZ 2011, 474).
  • AG Schwäbisch Hall, 25.10.2021 - 2 F 150/20
    Zwar hält der Bundesgerichtshof in Strafsachen (BGH, Urteil vom 16.02.1954 - 1 StR 578/53 NJW 1954, 649; BGH, Urteil vom 17.12.1998 - 1 StR 156 - 98 -, NJW 1999, 657; BGH, Beschluss vom 30.11.2010 - 1 StR 509/10 NStZ 2011, 474, kritisch dazu Putzke, ZJS 6/11, 557) die sog. Polygraphiemethode für ein völlig ungeeignetes Beweismittel.
  • OLG Frankfurt, 26.10.2023 - 7 ORs 38/23

    Revision: Teilaufhebung wegen mangelhafter Feststellungen zu Tatzeitpunkt

    Die grundsätzliche Ungeeignetheit eines polygrafischen Glaubwürdigkeitsgutachtens als Beweismittel hat der BGH u.a. im Beschluss vom 30. November 2010 (Az. 1 StR 509/10 - m.w.N.) festgestellt.
  • AG Schwäbisch Hall, 28.07.2022 - 2 F 88/21
    Es wird sich im Ergebnis - ohne weitere inhaltliche Auseinandersetzung - auf eine höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und zwar der Strafsenate (BGH, Urteil vom 16.02.1954 - 1 StR 578/53 -, NJW 1954, 649; BGH, Urteil vom 17.12.1998 -1 StR 156 - 98 -, NJW 1999, 657; BGH, Beschluss vom 30.11.2010 - 1 StR 509/10 -, NStZ 2011, 474, kritisch dazu Putzke, ZJS 6/11, 557) und des Zivilsenats (BGH, Beschluss vom 24.06.2003 - VI ZR 327/02 -, NJW 2003, 2527, kritisch dazu Dettenborn, FPR 2003, 559) zurückgezogen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht