Rechtsprechung
   BGH, 30.11.2010 - 3 StR 428/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,15919
BGH, 30.11.2010 - 3 StR 428/10 (https://dejure.org/2010,15919)
BGH, Entscheidung vom 30.11.2010 - 3 StR 428/10 (https://dejure.org/2010,15919)
BGH, Entscheidung vom 30. November 2010 - 3 StR 428/10 (https://dejure.org/2010,15919)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,15919) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 126 Abs 1 Nr 2 StGB, § 130 StGB, § 241 StGB
    Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten: Tatbestandsmäßigkeit der Bedrohung von Mitarbeitern des Sozialamtes

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 126 Abs 1 Nr 2 StGB, § 130 StGB, § 241 StGB
    Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten: Tatbestandsmäßigkeit der Bedrohung von Mitarbeitern des Sozialamtes

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer Störung des öffentlichen Friedens bei aggressiven Äußerungen durch Androhung von Straftaten gegenüber Mitarbeitern eines Sozialamts

  • rewis.io

    Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten: Tatbestandsmäßigkeit der Bedrohung von Mitarbeitern des Sozialamtes

  • ra.de
  • rewis.io

    Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten: Tatbestandsmäßigkeit der Bedrohung von Mitarbeitern des Sozialamtes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen einer Störung des öffentlichen Friedens bei aggressiven Äußerungen durch Androhung von Straftaten gegenüber Mitarbeitern eines Sozialamts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 109
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.12.2000 - 1 StR 184/00

    Holocaust-Leugnung im Internet

    Auszug aus BGH, 30.11.2010 - 3 StR 428/10
    Für den Tatbestand des § 126 StGB ist zwar der Eintritt einer konkreten Gefahr nicht erforderlich, die jeweilige Handlung muss aber bei genereller Betrachtung konkret zur Friedensstörung geeignet sein (abstrakt-konkretes Gefährdungsdelikt, vgl. BGHSt 46, 212, 218 m.w.N.).
  • BGH, 02.04.1987 - 4 StR 55/87

    Drohung mit Gewalttaten gegenüber öffentlichen Einrichtungen

    Auszug aus BGH, 30.11.2010 - 3 StR 428/10
    Zudem ist bei solchen berufstypischen und behördenbezogenen Auseinandersetzungen nicht davon auszugehen, dass die unmittelbaren Adressaten der Drohungen sich aus Sorge um potentielle Opfer oder aus Empörung an eine breite Öffentlichkeit wenden (vgl. BGHSt 34, 329, 332).
  • OLG Karlsruhe, 07.02.2017 - 2 (7) Ss 624/16

    Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten: Ankündigung

    Vorliegend ist das Amtsgericht zurecht davon ausgegangen, dass von dem mit der Betreuung des Angeklagten aufgrund dessen Unterbringung im Kinderheim befasst gewesenen Wohngruppen-Bezugsbetreuer - ebenso wie von staatlichen Organen (so für Polizeibeamte und Mitarbeiter des Sozialamts: BGH, Beschluss vom 30.11.2010 - 3 StR 428/10 -, NStZ-RR 2011, 109; für Rechtspfleger: BGH, Beschluss vom 19.05.2010 - 1 StR 148/10 -, NStZ 2010, 570; für Bahnhofsvorstände der (ehemaligen) Deutschen Bundesbahn: BGH, Beschluss vom 02.04.1987, 4 StR 55/87 -, NStZ 1987, 364, juris Rn. 10) - auch vor dem Hintergrund der eine Tat lediglich andeutenden Äußerung zu erwarten war, dass dieser zwar präventive Maßnahmen - wie die Information der Dienstvorgesetzten oder der Polizeibehörden - veranlassen, im Übrigen aber - vergleichbar der Verfahrensweise der mit Präventionsmaßnahmen befassten Behörden - mit Diskretion vorgehen würde, um eine entsprechende Vorgehensweise dieser Behörden nicht zu gefährden und die Öffentlichkeit nicht zu beunruhigen.
  • LG Aachen, 05.09.2012 - 94 Ns 27/12

    Status-Posting "... lauf ich Amok ..." in Facebook nicht strafbar

    Eine Störung des öffentlichen Friedens i. S. v. § 126 StGB liegt nur vor, wenn eine allgemeine Beunruhigung der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland, mindestens aber innerhalb einer nicht unerheblichen Personenzahl, eintritt (Anschluss BGH NStZ-RR 2011, 109).

    Denn es liegt nur dann eine Störung des öffentlichen Friedens i. S. v. § 126 StGB vor, wenn eine allgemeine Beunruhigung der Bevölkerung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, mindestens aber innerhalb einer nicht unerheblichen Personenzahl, eintritt (vgl. zuletzt BGH NStZ-RR 2011, 109).

  • BGH, 28.06.2018 - AK 26/18

    Unterstützen einer terroristischen Vereinigung (Stärkung des

    Der öffentliche Friede ist ein objektiver Zustand allgemeiner Rechtssicherheit und das subjektive Bewusstsein der Bevölkerung davon; gestört ist dieser, wenn eine allgemeine Beunruhigung der Bevölkerung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, mindestens aber einer nicht unerheblichen Personenzahl, eintritt (vgl. BGH, Urteil vom 2. April 1987 - 4 StR 55/87, BGHSt 34, 329, 331; Beschluss vom 30. November 2010 - 3 StR 428/10, NStZ-RR 2011, 109; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 126 Rn. 3 mwN).
  • OLG Hamm, 22.03.2018 - 3 Ws 113/18

    Weisung bei Führungsaufsicht zur Einnahme von Medikamenten nur mit Zustimmung des

    Zum Haftbefehl des Amtsgerichts Bottrop vom 8. Januar 2018 sowie zur Anklage der Staatsanwaltschaft Essen vom 02.03.2018 gegen den Untergebrachten weist der Senat zur Vermeidung offensichtlicher Fehlentscheidungen bzw. zur Vermeidung der Vertiefung von deren Wirkungen darauf hin, dass Äußerungen gegenüber Klinikmitarbeitern und von diesen herbeigerufenen Polizeibeamten nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung wohl nicht geeignet sind, eine Störung des öffentlichen Friedens i. S. v. § 126 Abs. 1 Nr. 5 StGB zu begründen (BGH, Beschluss vom 30. November 2010 - 3 StR 428/10, juris).
  • BGH, 28.06.2018 - AK 27/18

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts

    Der öffentliche Friede ist ein objektiver Zustand allgemeiner Rechtssicherheit und das subjektive Bewusstsein der Bevölkerung davon; gestört ist dieser, wenn eine allgemeine Beunruhigung der Bevölkerung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, mindestens aber einer nicht unerheblichen Personenzahl, eintritt (vgl. BGH, Urteil vom 2. April 1987 - 4 StR 55/87, BGHSt 34, 329, 331; Beschluss vom 30. November 2010 - 3 StR 428/10, NStZ-RR 2011, 109; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 126 Rn. 3 mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht