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   BGH, 30.11.2010 - VI ZB 30/10   

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https://dejure.org/2010,4610
BGH, 30.11.2010 - VI ZB 30/10 (https://dejure.org/2010,4610)
BGH, Entscheidung vom 30.11.2010 - VI ZB 30/10 (https://dejure.org/2010,4610)
BGH, Entscheidung vom 30. November 2010 - VI ZB 30/10 (https://dejure.org/2010,4610)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 242 BGB, § 127 Abs 2 S 2 ZPO
    Zurückweisung des Prozesskostenhilfeantrags wegen fehlender Erfolgsaussicht: Verwirkung des Beschwerderechts

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verwirkung des Beschwerderechts gegen die Zurückweisung des Antrags auf Prozesskostenhilfe wegen fehlender Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung

  • rewis.io

    Zurückweisung des Prozesskostenhilfeantrags wegen fehlender Erfolgsaussicht: Verwirkung des Beschwerderechts

  • rewis.io

    Zurückweisung des Prozesskostenhilfeantrags wegen fehlender Erfolgsaussicht: Verwirkung des Beschwerderechts

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 242; ZPO § 127 Abs. 2 S. 2
    Anforderungen an die Verwirkung des Beschwerderechts gegen Ablehnung der Prozesskostenhilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; ZPO § 127 Abs. 2 S. 2
    Verwirkung des Beschwerderechts gegen die Zurückweisung des Antrags auf Prozesskostenhilfe wegen fehlender Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Der vergessene PKH-Antrag

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verwirkung des Beschwerderechts bei der Prozesskostenhilfe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 62
  • FamRZ 2011, 207
  • VersR 2011, 553
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 22.09.1988 - III ZB 21/88

    Einspruch gegen ein nicht wirksam zugestelltes Versäumnisurteil - Unzulässigkeit

    Auszug aus BGH, 30.11.2010 - VI ZB 30/10
    aa) Zwar ist die Verwirkung auch eines fristgebundenen Rechtsmittels dann möglich, wenn der Rechtsmittelberechtigte über eine längere, nach den Umständen des Einzelfalles zu bemessende Zeitspanne hinweg sein Recht nicht geltend macht und Umstände hinzutreten, aus denen darauf geschlossen werden kann, dass die Beteiligten den durch die angefochtene Entscheidung geschaffenen Zustand als endgültig angesehen haben und ansehen durften (vgl. BGH, Beschluss vom 25. März 1965 - V BLw 25/64, BGHZ 43, 289, 292; Beschluss vom 22. September 1988 - III ZB 21/88, BGH-DAT Zivil juris Rn. 2; Beschluss vom 23. Februar 1989 - BLw 11/88, NJW-RR 1989, 768 Rn. 19; OLG Frankfurt, MDR 1977, 586; OLG Koblenz, MDR 1997, 498; Musielak/Fischer aaO, § 127 Rn. 17 f.).
  • BGH, 25.03.1965 - V BLw 25/64

    Verwirkung des Beschwerderechts

    Auszug aus BGH, 30.11.2010 - VI ZB 30/10
    aa) Zwar ist die Verwirkung auch eines fristgebundenen Rechtsmittels dann möglich, wenn der Rechtsmittelberechtigte über eine längere, nach den Umständen des Einzelfalles zu bemessende Zeitspanne hinweg sein Recht nicht geltend macht und Umstände hinzutreten, aus denen darauf geschlossen werden kann, dass die Beteiligten den durch die angefochtene Entscheidung geschaffenen Zustand als endgültig angesehen haben und ansehen durften (vgl. BGH, Beschluss vom 25. März 1965 - V BLw 25/64, BGHZ 43, 289, 292; Beschluss vom 22. September 1988 - III ZB 21/88, BGH-DAT Zivil juris Rn. 2; Beschluss vom 23. Februar 1989 - BLw 11/88, NJW-RR 1989, 768 Rn. 19; OLG Frankfurt, MDR 1977, 586; OLG Koblenz, MDR 1997, 498; Musielak/Fischer aaO, § 127 Rn. 17 f.).
  • BGH, 27.02.2003 - III ZB 29/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde im Prozeßkostenhilfeverfahren

    Auszug aus BGH, 30.11.2010 - VI ZB 30/10
    Zutreffend weist die Rechtsbeschwerde darauf hin, dass im Verfahren der Prozesskostenhilfe grundsätzlich eine Zulassung der Rechtsbeschwerde nur in Betracht kommt, wenn es um Fragen des Verfahrens der Prozesskostenhilfe oder der persönlichen Voraussetzungen ihrer Bewilligung geht (vgl. BGH, Beschluss vom 21. November 2002 - V ZB 40/02, NJW 2003, 1126 und Beschluss vom 27. Februar 2003 - III ZB 29/02, AGS 2003, 213).
  • BGH, 07.07.1954 - V BLw 5/54

    Beschwerdefrist und Rechtsmittelbelehrung

    Auszug aus BGH, 30.11.2010 - VI ZB 30/10
    Eine zeitliche Beschränkung der Anfechtbarkeit von gerichtlichen Entscheidungen bedürfte aber im Hinblick auf das Gebot der Rechtssicherheit einer positiven gesetzlichen Regelung (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juli 1954 - V BLw 5/54, BGHZ 14, 179, 187).
  • BGH, 27.06.1957 - II ZR 15/56

    Rechtsnatur der Verwirkung

    Auszug aus BGH, 30.11.2010 - VI ZB 30/10
    Maßgebend ist insoweit, ob bei objektiver Beurteilung der Verpflichtete aus dem Verhalten des Berechtigten entnehmen durfte, dass dieser sein Recht nicht mehr geltend machen wolle, ob er sich also darauf einrichten durfte, dass er mit einer Rechtsausübung durch den Berechtigten nicht mehr zu rechnen braucht (RGZ 155, 148, 152; BGH, Urteil vom 27. Juni 1957 - II ZR 15/56, BGHZ 25, 47, 51 f.).
  • BGH, 23.02.1989 - BLw 11/88

    Verwirkung des Beschwerderechts in Landwirtschaftssachen

    Auszug aus BGH, 30.11.2010 - VI ZB 30/10
    aa) Zwar ist die Verwirkung auch eines fristgebundenen Rechtsmittels dann möglich, wenn der Rechtsmittelberechtigte über eine längere, nach den Umständen des Einzelfalles zu bemessende Zeitspanne hinweg sein Recht nicht geltend macht und Umstände hinzutreten, aus denen darauf geschlossen werden kann, dass die Beteiligten den durch die angefochtene Entscheidung geschaffenen Zustand als endgültig angesehen haben und ansehen durften (vgl. BGH, Beschluss vom 25. März 1965 - V BLw 25/64, BGHZ 43, 289, 292; Beschluss vom 22. September 1988 - III ZB 21/88, BGH-DAT Zivil juris Rn. 2; Beschluss vom 23. Februar 1989 - BLw 11/88, NJW-RR 1989, 768 Rn. 19; OLG Frankfurt, MDR 1977, 586; OLG Koblenz, MDR 1997, 498; Musielak/Fischer aaO, § 127 Rn. 17 f.).
  • RG, 17.12.1937 - III 3/37

    1. Sind bei der Prüfung der Angemessenheit einer von einem Rechtsanwalt nach § 93

    Auszug aus BGH, 30.11.2010 - VI ZB 30/10
    Für die Annahme einer Verwirkung ist es jedoch des Weiteren erforderlich, dass sich der Verpflichtete mit Rücksicht auf das Verhalten des Berechtigten darauf eingerichtet hat, dass dieser das ihm zustehende Recht nicht mehr geltend machen werde, und dass es gerade deshalb mit den Grundsätzen von Treu und Glauben nicht zu vereinbaren ist, dass der Berechtigte später doch noch mit der Geltendmachung des ihm zustehenden Rechts hervortritt (RGZ 158, 100, 108).
  • RG, 04.06.1937 - VII 321/36

    1. Nach welchen rechtlichen Gesichtspunkten ist ein zur Zeit stärkster

    Auszug aus BGH, 30.11.2010 - VI ZB 30/10
    Maßgebend ist insoweit, ob bei objektiver Beurteilung der Verpflichtete aus dem Verhalten des Berechtigten entnehmen durfte, dass dieser sein Recht nicht mehr geltend machen wolle, ob er sich also darauf einrichten durfte, dass er mit einer Rechtsausübung durch den Berechtigten nicht mehr zu rechnen braucht (RGZ 155, 148, 152; BGH, Urteil vom 27. Juni 1957 - II ZR 15/56, BGHZ 25, 47, 51 f.).
  • BGH, 21.11.2002 - V ZB 40/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde im Prozeßkostenhilfeverfahren; Erfolgsaussichten

    Auszug aus BGH, 30.11.2010 - VI ZB 30/10
    Zutreffend weist die Rechtsbeschwerde darauf hin, dass im Verfahren der Prozesskostenhilfe grundsätzlich eine Zulassung der Rechtsbeschwerde nur in Betracht kommt, wenn es um Fragen des Verfahrens der Prozesskostenhilfe oder der persönlichen Voraussetzungen ihrer Bewilligung geht (vgl. BGH, Beschluss vom 21. November 2002 - V ZB 40/02, NJW 2003, 1126 und Beschluss vom 27. Februar 2003 - III ZB 29/02, AGS 2003, 213).
  • OLG Koblenz, 19.02.1997 - 13 WF 125/97
    Auszug aus BGH, 30.11.2010 - VI ZB 30/10
    aa) Zwar ist die Verwirkung auch eines fristgebundenen Rechtsmittels dann möglich, wenn der Rechtsmittelberechtigte über eine längere, nach den Umständen des Einzelfalles zu bemessende Zeitspanne hinweg sein Recht nicht geltend macht und Umstände hinzutreten, aus denen darauf geschlossen werden kann, dass die Beteiligten den durch die angefochtene Entscheidung geschaffenen Zustand als endgültig angesehen haben und ansehen durften (vgl. BGH, Beschluss vom 25. März 1965 - V BLw 25/64, BGHZ 43, 289, 292; Beschluss vom 22. September 1988 - III ZB 21/88, BGH-DAT Zivil juris Rn. 2; Beschluss vom 23. Februar 1989 - BLw 11/88, NJW-RR 1989, 768 Rn. 19; OLG Frankfurt, MDR 1977, 586; OLG Koblenz, MDR 1997, 498; Musielak/Fischer aaO, § 127 Rn. 17 f.).
  • OLG Frankfurt, 03.09.1976 - 20 W 21/76
  • RG, 04.12.1931 - II 135/31

    Zur Frage der Aufwertung kraft Rückwirkung bei Einlageforderungen auf Aktien.

  • LG Ravensburg, 05.03.2020 - 2 O 328/19

    Vorlage an den EuGH zur Auslegung der Verbraucherkreditrichtlinie: Pflicht zur

    Auch kann nach der Rechtsprechung des VI. Zivilsenats eine infolge Unkenntnis verspätete Geltendmachung eines Rechtsmittels bei objektiver Beurteilung nicht als ein Verstoß gegen Treu und Glauben betrachtet werden und daher auch nicht den Einwand der Verwirkung rechtfertigen (BGH, Beschl. v. 30.11.2010 - VI ZB 30/10 -, juris Rn. 10 ff., NJOZ 2011, 1409 Rn. 12).
  • LG Ravensburg, 31.03.2020 - 2 O 294/19

    Vorlage an den EuGH zur Auslegung der Verbraucherkreditrichtlinie im Hinblick auf

    Auch kann nach der Rechtsprechung des VI. Zivilsenats eine infolge Unkenntnis verspätete Geltendmachung eines Rechtsmittels bei objektiver Beurteilung nicht als ein Verstoß gegen Treu und Glauben betrachtet werden und daher auch nicht den Einwand der Verwirkung rechtfertigen (BGH, Beschl. v. 30.11.2010 - VI ZB 30/10 -, juris Rn. 10 ff., NJOZ 2011, 1409 Rn. 12).
  • LG Ravensburg, 07.07.2020 - 2 O 84/20

    Vorlage an den EuGH zur Auslegung der Verbraucherkreditrichtlinie:

    Auch kann nach der Rechtsprechung des VI. Zivilsenats eine infolge Unkenntnis verspätete Geltendmachung eines Rechtsmittels bei objektiver Beurteilung nicht als ein Verstoß gegen Treu und Glauben betrachtet werden und daher auch nicht den Einwand der Verwirkung rechtfertigen (BGH, Beschl. v. 30.11.2010 - VI ZB 30/10 -, juris Rn. 10 ff., NJOZ 2011, 1409 Rn. 12).
  • LAG München, 25.11.2015 - 5 Sa 478/15

    Betriebsübergang, Widerspruch, Verwirkung, Umstandsmoment

    Im Vordergrund steht zunächst einmal die Betrachtung, ob sich der Verpflichtete bei objektiver Beurteilung im Hinblick auf das Untätigbleiben des Berechtigten darauf eingerichtet hat und nach dessen gesamten Verhalten darauf einrichten durfte, dass er mit einer Rechtsausübung durch den Berechtigten nicht mehr zu rechnen braucht, so dass ihm insgesamt deshalb dessen Befriedigung unzumutbar ist (BAG 12.12.2006 - 9 AZR 747/06; - die Beurteilung des Verhaltens nach objektiven Gesichtspunkten betonend: BGH 30.11.2010 - VI ZB 30/10; vgl. auch BGH 23.01.2014 - VII ZR 177/13 - Rn. 13, NJW 2014, S. 1230).
  • OLG München, 09.08.2012 - 23 U 4173/11

    GmbH: Einrichtung eines Beirats mit einfacher Stimmenmehrheit; Umfang der

    Allerdings könnte die Stimmabgabe durch die Beklagte zu 2) treuwidrig sein, wenn sie über einen langen Zeitraum nach Ausscheiden des letzten Gesellschafters als Geschäftsführer die Einrichtung eines Beirats nicht betrieben hat, und die Mitgesellschafter aufgrund besonderer Umstände darauf vertraut haben und vertrauen durften, dass ein Beirat nicht mehr installiert würde (vgl. BGH NJW 1999, S. 2268, wonach die Feststellungsklage einer Gesellschaft wegen Verwirkung abzuweisen sein kann, wenn ein Gesellschafter auf die fehlende Umsetzung eines Beschlusses vertrauen durfte; sowie BGH, Beschluss vom 30.11.2010, VI ZB 30/10, zitiert nach Juris Tz.9, wonach auch ein fristgebundenes Rechtsmittel verwirkt werden kann).
  • BGH, 19.02.2019 - II ZR 326/05

    Erlass eines Kostenbeschlusses und Verlustigkeitsbeschlusses nach

    Zwar kann der Anspruch des Kostengläubigers auf Erlass eines Kosten- und Verlustigkeitsbeschlusses nach Rechtsmittelrücknahme - wie jede prozessuale Befugnis und jeder prozessuale Anspruch grundsätzlich verwirkt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 25. März 1965 - V BLw 25/64, BGHZ 43, 289, 295; BGH, Beschluss vom 30. November 2010 - VI ZB 30/10, VersR 2011, 553, 554; BVerfGE 32, 305 Rn. 18 ff.).
  • VGH Hessen, 22.05.2013 - 9 A 1237/12

    Zum Widerruf eines Bescheides über die Gewährung einer Umweltprämie

    Sie macht geltend, sie sei nicht verpflichtet gewesen, sich nach der Bescheidung ihres Antrags zu erkundigen, und verweist insoweit auf eine Entscheidung des BGH vom 30. November 2010 - VI ZB 30/10 -, wonach auch ein PKH-Antragsteller nicht verpflichtet sei, Ermittlungen darüber anzustellen, ob bereits eine Entscheidung, die ihm hätte zugestellt werden müssen, zwischenzeitlich ergangen sei.
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