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   BGH, 30.11.2011 - XII ZB 79/11   

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https://dejure.org/2011,1043
BGH, 30.11.2011 - XII ZB 79/11 (https://dejure.org/2011,1043)
BGH, Entscheidung vom 30.11.2011 - XII ZB 79/11 (https://dejure.org/2011,1043)
BGH, Entscheidung vom 30. November 2011 - XII ZB 79/11 (https://dejure.org/2011,1043)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 VersAusglG, § 14 Abs 2 Nr 2 VersAusglG, § 17 VersAusglG, § 18 Abs 2 VersAusglG, § 18 Abs 3 VersAusglG
    Versorgungsausgleichsverfahren: Behandlung einer betrieblichen Altersversorgung bei der Volkswagen AG; Vorrang des Halbteilungsgrundsatzes trotz Geringfügigkeit auszugleichender Anwartschaften

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    VersAusglG §§ 1, 14 Abs. 2 Nr. 2, 17, 18 Abs. 2, 3
    Bei betrieblicher Altersversorgung aus verschiedenen Bausteinen ist im Versorgungsausgleich jeder Baustein gesondert auszugleichen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gesonderte Behandlung aller Bausteine wie einzelner Anrechte bei Zusammensetzung einer betrieblichen Altersversorgung aus verschiedenen Bausteinen mit unterschiedlichen wertbildenden Faktoren

  • rewis.io

    Versorgungsausgleichsverfahren: Behandlung einer betrieblichen Altersversorgung bei der Volkswagen AG; Vorrang des Halbteilungsgrundsatzes trotz Geringfügigkeit auszugleichender Anwartschaften

  • rewis.io

    Versorgungsausgleichsverfahren: Behandlung einer betrieblichen Altersversorgung bei der Volkswagen AG; Vorrang des Halbteilungsgrundsatzes trotz Geringfügigkeit auszugleichender Anwartschaften

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VersAusglG § 18 Abs. 2
    Gesonderte Behandlung aller Bausteine wie einzelner Anrechte bei Zusammensetzung einer betrieblichen Altersversorgung aus verschiedenen Bausteinen mit unterschiedlichen wertbildenden Faktoren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebliche Altersversorgung im Versorgungsausgleich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 193
  • MDR 2012, 226
  • NZA 2012, 461
  • FamRZ 2012, 189
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.10.1988 - IVb ZB 186/87

    Bemessung des Grenzwerts

    Auszug aus BGH, 30.11.2011 - XII ZB 79/11
    Nach dem Gesetzeszweck sind daher - ähnlich wie bei der Ermessensprüfung nach dem früheren § 3 c VAHRG aF - die Belange der Verwaltungseffizienz auf Seiten des Versorgungsträgers gegen das Interesse des ausgleichsberechtigten Ehegatten an der Erlangung auch geringfügiger Anrechte abzuwägen (vgl. zu § 3 c VAHRG: Senatsbeschlüsse vom 23. Mai 1990 - XII ZB 117/89 - FamRZ 1990, 1097, 1098 und vom 12. Oktober 1988 - IVb ZB 186/87 - FamRZ 1989, 37, 39).
  • BGH, 23.05.1990 - XII ZB 117/89

    Ermessensentscheidung bei Ausschluß von Ausgleichsleistungen

    Auszug aus BGH, 30.11.2011 - XII ZB 79/11
    Nach dem Gesetzeszweck sind daher - ähnlich wie bei der Ermessensprüfung nach dem früheren § 3 c VAHRG aF - die Belange der Verwaltungseffizienz auf Seiten des Versorgungsträgers gegen das Interesse des ausgleichsberechtigten Ehegatten an der Erlangung auch geringfügiger Anrechte abzuwägen (vgl. zu § 3 c VAHRG: Senatsbeschlüsse vom 23. Mai 1990 - XII ZB 117/89 - FamRZ 1990, 1097, 1098 und vom 12. Oktober 1988 - IVb ZB 186/87 - FamRZ 1989, 37, 39).
  • OLG Frankfurt, 14.02.2011 - 2 UF 358/10

    Keine Einwendung des Versorgungsträgers bei Versorgungsausgleich geringfügiger

    Auszug aus BGH, 30.11.2011 - XII ZB 79/11
    Das Oberlandesgericht hat seine in FamRZ 2011, 980 (LS) veröffentlichte Entscheidung wie folgt begründet:.
  • BGH, 25.01.2012 - XII ZB 479/11

    Betreuung: Verzicht des Betreuers auf ein zu Gunsten des Betreuten bestelltes

    Sie kann - ähnlich einer Ermessensentscheidung - vom Rechtsbeschwerdegericht nur darauf hin überprüft werden, ob der Tatrichter die gesetzlichen Grenzen seines Beurteilungsspielraums überschritten oder einen unsachgemäßen, dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch von seiner Entscheidungsbefugnis gemacht hat (vgl. Senatsbeschluss vom 30. November 2011 - XII ZB 79/11 - juris Rn. 21; Keidel/Meyer-Holz FamFG 17. Aufl. § 72 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 02.09.2015 - XII ZB 33/13

    Versorgungsausgleich: Ausübungskriterien für das richterliche Ermessen

    Auch wenn die freiwillige Versicherung "VBLextra" in Anlehnung an das Punktemodell der Pflichtversicherung "VBLklassik" durchgeführt wird, folgt aus den Unterschieden in den Rechtsgrundlagen, den Finanzierungsverfahren und den anderen wertbildenden Faktoren, dass die Anrechte "VBLklassik" und "VBLextra" im Versorgungsausgleich wie einzelne Anrechte zu behandeln sind (vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 30. November 2011 - XII ZB 79/11 - FamRZ 2012, 189 Rn. 13 und vom 1. Februar 2012 - XII ZB 172/11 - FamRZ 2012, 610 Rn. 31 zur Behandlung der aus mehreren Bausteinen zusammengesetzten Altersversorgung der Volkswagen AG).
  • BGH, 01.02.2012 - XII ZB 172/11

    Versorgungsausgleichsverfahren: Ausgleich von Anrechten mit geringem

    Neben weiteren Unterschieden bei den wertbildenden Faktoren der einzelnen Bausteine spricht auch das völlig unterschiedliche Finanzierungsverfahren dafür, jeden Baustein wie ein einzelnes Anrecht im Versorgungsausgleich zu behandeln und gesondert auszugleichen (vgl. Senatsbeschluss vom 30. November 2011 - XII ZB 79/11 - FamRZ 2012, 189 mit Anm. Borth).

    Wenn einzelne geringfügige Anrechte aus einer betrieblichen Altersversorgung mit mehreren Teilen oder Bausteinen, wie hier bei der Volkswagen AG, intern geteilt werden (vgl. zur Anwendung des § 18 VersAusglG bei externer Teilung Senatsbeschluss vom 30. November 2011 - XII ZB 79/11 - FamRZ 2012, 189 mit Anm. Borth), hat das Gericht bei seiner Entscheidung nach § 18 Abs. 2 VersAusglG auch eine Gesamtbetrachtung aller Bausteine vorzunehmen und den Gesamtwert dieser Anrechte in seine Ermessensentscheidung einzubeziehen.

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