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   BGH, 30.11.2016 - 3 StR 386/16   

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https://dejure.org/2016,47777
BGH, 30.11.2016 - 3 StR 386/16 (https://dejure.org/2016,47777)
BGH, Entscheidung vom 30.11.2016 - 3 StR 386/16 (https://dejure.org/2016,47777)
BGH, Entscheidung vom 30. November 2016 - 3 StR 386/16 (https://dejure.org/2016,47777)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 182 Abs. 2 StGB, § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB, § 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 182 StGB, § 174 Abs. 1 StGB, § 68 Abs. 1, § 181b StGB, § 354 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Ergänzung eines Rechtsfolgenausspruchs um die Anordnung der Führungsaufsicht im Rahmen einer Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ergänzung eines Rechtsfolgenausspruchs um die Anordnung der Führungsaufsicht im Rahmen einer Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes

  • rechtsportal.de

    Ergänzung eines Rechtsfolgenausspruchs um die Anordnung der Führungsaufsicht im Rahmen einer Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 361
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.07.1986 - 3 StR 164/86

    Zeugnisverweigerungsrecht bei früheren Ermittlungen gegen einen Angehörigen des

    Auszug aus BGH, 30.11.2016 - 3 StR 386/16
    In diese sind indes alle vollstreckbaren Rechtsfolgen aufzunehmen, mithin auch die Anordnung von Maßregeln der Sicherung und Besserung (KK/Ott, StPO, 7. Aufl., § 260 Rn. 42; vgl. BGH, Urteil vom 23. Juli 1986 - 3 StR 164/86, BGHSt 34, 138, 146).
  • BGH, 15.10.2015 - 3 StR 350/15

    Strafschärfende Berücksichtigung inzwischen (hier: wegen Verjährung) nicht mehr

    Auszug aus BGH, 30.11.2016 - 3 StR 386/16
    Mit Blick auf die Gesamtheit der Strafzumessungserwägungen, insbesondere die strafschärfend bewerteten gravierenden psychischen Folgen der Taten für den Geschädigten, die ihn auch mehr als acht Jahre nach Beendigung der Übergriffe noch beeinträchtigen, schließt der Senat es indes aus, dass die Strafkammer, wäre sie nur von einem Schuldspruch wegen sexuellen Missbrauchs eines Schutzbefohlenen ausgegangen, auf jeweils niedrigere Einzelstrafen erkannt hätte, zumal auch verjährte Taten - wenn auch mit geringerem Gewicht - straferschwerend berücksichtigt werden können (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. November 2000 - 3 StR 481/00, juris Rn. 3; vom 15. Oktober 2015 - 3 StR 350/15, StV 2016, 558).
  • BGH, 24.11.2000 - 3 StR 481/00

    Strafschärfende Berücksichtigung verjährter Taten

    Auszug aus BGH, 30.11.2016 - 3 StR 386/16
    Mit Blick auf die Gesamtheit der Strafzumessungserwägungen, insbesondere die strafschärfend bewerteten gravierenden psychischen Folgen der Taten für den Geschädigten, die ihn auch mehr als acht Jahre nach Beendigung der Übergriffe noch beeinträchtigen, schließt der Senat es indes aus, dass die Strafkammer, wäre sie nur von einem Schuldspruch wegen sexuellen Missbrauchs eines Schutzbefohlenen ausgegangen, auf jeweils niedrigere Einzelstrafen erkannt hätte, zumal auch verjährte Taten - wenn auch mit geringerem Gewicht - straferschwerend berücksichtigt werden können (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. November 2000 - 3 StR 481/00, juris Rn. 3; vom 15. Oktober 2015 - 3 StR 350/15, StV 2016, 558).
  • BGH, 28.03.2018 - 2 StR 311/17

    Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen (alte Fassung:

    Sollte das Landgericht im Fall II.1 der Urteilsgründe wiederum zu einer Strafbarkeit wegen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen nach § 179 Abs. 1 Nr. 1 StGB aF kommen, wird es anhand einer konkreten Betrachtungsweise nach § 2 Abs. 3 StGB zu prüfen haben, ob der zur Zeit der Verurteilung geltende § 177 StGB in der Fassung des 50. Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung vom 4. November 2016 (BGBl. I S. 2460) - eine mildere Bestrafung eröffnet (vgl. BGH, Beschluss vom 4. April 2017 - 3 StR 524/16, NStZ-RR 2017, 242; Beschluss vom 16. Mai 2017 - 3 StR 43/17, juris Rn. 2 ff.; BGH bei Pfister, NStZ-RR 2017, 361, 363 f.).
  • BGH, 13.06.2023 - 3 StR 118/23

    Entfallen der tateinheitlichen Verurteilung wegen Verbreitens pornografischer

    Hinzu kommt, dass verjährte Taten - wenn auch mit geringerem Gewicht - straferschwerend berücksichtigt werden können (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2022 - 1 StR 369/21, NStZ-RR 2022, 170 mwN; vom 30. November 2016 - 3 StR 386/16, juris Rn. 4 mwN; Fischer, StGB, 70. Aufl., § 78 Rn. 2).
  • BGH, 19.09.2023 - 3 StR 268/23

    Entfallen der tateinheitlichen Verurteilung wegen Körperverletzung aufgrund

    Hinzu kommt, dass verjährte Taten - wenn auch mit geringerem Gewicht - straferschwerend berücksichtigt werden können (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2022 - 1 StR 369/21, NStZ-RR 2022, 170 mwN; vom 30. November 2016 - 3 StR 386/16, juris Rn. 4 mwN; Fischer, StGB, 70. Aufl., § 78 Rn. 2).
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