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   BGH, 30.11.2017 - 3 StR 385/17   

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https://dejure.org/2017,52274
BGH, 30.11.2017 - 3 StR 385/17 (https://dejure.org/2017,52274)
BGH, Entscheidung vom 30.11.2017 - 3 StR 385/17 (https://dejure.org/2017,52274)
BGH, Entscheidung vom 30. November 2017 - 3 StR 385/17 (https://dejure.org/2017,52274)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 59 StGB; § 63 StGB; § 344 StPO
    Isolierte Anfechtung der Verwarnung mit Strafvorbehalt mit der Revision; Ermittlung des Angriffsziels der Revision; Anforderungen an die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei geringfügigen Anlasstaten (Gesamtwürdigung; Wahnvorstellungen; ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 344 StPO, § 318 StPO, § 59 StGB, § 63 S 1 StGB, § 63 S 2 StGB
    Revision im Strafverfahren wegen Körperverletzung und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen: Auslegung einer widersprüchlichen Revisionsbegründung der Staatsanwaltschaft mit Rechtsmittelbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch; ...

  • IWW

    § 59 StGB, § ... 63 StGB, § 21 StGB, § 63 Satz 1 und 2 StGB, § 59 Abs. 2 Satz 2 StGB, § 56 StGB, § 59 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 StGB, § 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB, § 63 Satz 1 StGB, § 63 Satz 2 StGB, § 67b Abs. 2, § 68 Abs. 2, § 68b Abs. 2 Satz 1, 2 StGB, § 67b Abs. 1 Satz 1 StGB, § 126a StPO, § 67g Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Beschränkung der Revision auf den Ausspruch der Verwarnung mit Strafvorbehalt und die unterbliebene Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Widersprüchlichkeit von Revisionsantrag und Inhalt der Revisionsbegründungsschrift; Ermittlung des ...

  • rewis.io

    Revision im Strafverfahren wegen Körperverletzung und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen: Auslegung einer widersprüchlichen Revisionsbegründung der Staatsanwaltschaft mit Rechtsmittelbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch; ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschränkung der Revision auf den Ausspruch der Verwarnung mit Strafvorbehalt und die unterbliebene Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Widersprüchlichkeit von Revisionsantrag und Inhalt der Revisionsbegründungsschrift; Ermittlung des ...

  • rechtsportal.de

    Beschränkung der Revision auf den Ausspruch der Verwarnung mit Strafvorbehalt und die unterbliebene Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Widersprüchlichkeit von Revisionsantrag und Inhalt der Revisionsbegründungsschrift; Ermittlung des ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 86
  • StV 2019, 245
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BGH, 28.09.2022 - 2 StR 127/22

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Allerdings widersprechen sich hier Revisionsantrag und Inhalt der Revisionsbegründungsschrift, weswegen das Angriffsziel nach ständiger Rechtsprechung durch Auslegung zu ermitteln ist (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 2017 - 3 StR 385/17, juris Rn. 10 mwN; vgl. auch Nr. 156 RiStBV).
  • BGH, 08.02.2018 - 3 StR 274/17

    Beginn der Revisionsbegründungsfrist durch Zustellung des Urteils

    Dies führt nach ständiger Rechtsprechung dazu, dass das Angriffsziel durch Auslegung zu ermitteln ist (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 30. November 2017 - 3 StR 385/17, NStZ-RR 2018, 86 mwN), die hier ergibt, dass die Staatsanwaltschaft betreffend den Angeklagten B. allein die Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung beanstandet.
  • BGH, 09.11.2022 - 2 StR 250/22
    Dies entspricht dem Zweck des § 345 Abs. 2 StPO (vgl. Senat, Urteil vom 11. Juni 2014 - 2 StR 90/14, NStZ-RR 2014, 285; BGH, Urteil vom 18. Dezember 2014 - 4 StR 468/14, NStZ-RR 2015, 88 f.; Urteil vom 30. November 2017 - 3 StR 385/17, NStZ-RR 2018, 86; Urteil vom 14. April 2022 - 5 StR 313/21, NStZ-RR 2022, 201).
  • BGH, 28.11.2019 - 3 StR 294/19

    Einziehung von Taterträgen bei Vermögenszuflüssen an eine drittbegünstigte

    In Anbetracht des Revisionsantrags und des Inhalts der Revisionsbegründung sowie eingedenk der Regelungen in Nr. 156 Abs. 1, 2 RiStBV ist das Revisionsvorbringen dahin zu verstehen, dass die Staatsanwaltschaft - über die ausdrücklich erklärte Rechtsmittelbeschränkung hinaus - das Urteil nicht angreifen will, soweit das Landgericht von der Einziehung des Wertes von 301.962,50 EUR übersteigenden Taterträgen abgesehen hat (zur Auslegung des Angriffsziels trotz ausdrücklich erklärter Rechtsmittelbeschränkung s. auch BGH, Urteil vom 30. November 2017 - 3 StR 385/17, NStZ-RR 2018, 86).
  • BGH, 12.09.2019 - 4 StR 146/19

    Revisionsbegründung (Ermittlung des Angriffsziels durch Auslegung);

    Da sich Revisionsantrag und Inhalt der Revisionsbegründung insoweit widersprechen, ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Angriffsziel des Rechtsmittels durch Auslegung zu ermitteln (vgl. BGH, Urteile vom 30. November 2017 - 3 StR 385/17, NStZ-RR 2018, 86, 87; vom 18. Dezember 2014 - 4 StR 468/14, NStZ-RR 2015, 88).
  • BGH, 18.12.2019 - 4 StR 617/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefahrenprognose;

    Erreicht die Anlasstat - wovon das Landgericht hier ausgegangen ist - den erforderlichen Schweregrad nicht, so gelten gemäß § 63 Satz 2 StGB verschärfte Darlegungsanforderungen; die besonderen Umstände im Sinne dieser Vorschrift müssen die schmale Tatsachenbasis infolge des anders gelagerten Anlassdelikts ausgleichen (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 2017 - 3 StR 385/17, NStZ-RR 2018, 86, 87; Beschlüsse vom 21. Februar 2017 - 3 StR 535/16, StV 2017, 575, 576; vom 7. März 2017 - 5 StR 609/16, NStZ-RR 2017, 171).
  • BGH, 23.01.2020 - 3 StR 332/19

    Eingeschränkte Schuldfähigkeit (Prüfung schuldfähigkeitsrelevanter Kriterien;

    Denn nach dem inneren Zusammenhang des Urteils kann eine verminderte Schuldfähigkeit nicht losgelöst von dieser Maßregel beurteilt werden (dazu sogleich II. 2. a) aa); zu den Voraussetzungen einer wirksamen Rechtsmittelbeschränkung vgl. BGH, Urteile vom 10. August 2017 - 3 StR 275/17, BGHR StPO § 344 Abs. 1 Beschränkung 24; vom 30. November 2017 - 3 StR 385/17, NStZ-RR 2018, 86 f., jeweils mwN).
  • BGH, 23.01.2019 - 2 StR 523/18

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose)

    Liegen nur geringfügige Anlasstaten vor, gelten gemäß § 63 Satz 2 StGB strengere Darlegungsanforderungen; die besonderen Umstände im Sinne dieser Vorschrift müssen die schmale Tatsachenbasis infolge der anders gelagerten Anlassdelikte ausgleichen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. November 2017 - 3 StR 385/17, NStZ-RR 2018, 86; vom 21. Februar 2017 - 3 StR 535/16, StV 2017, 575; vom 24. Januar 2017 - 3 StR 421/16, StV 2017, 579; vom 7. März 2017 - 5 StR 609/16, NStZ-RR 2017, 171).
  • OLG Karlsruhe, 25.06.2018 - 2 Ws 156/18

    Maßregelvollstreckung: Widerruf der Aussetzung einer Unterbringung im

    Vor dem Hintergrund, dass der 27 Jahre alte Beschwerdeführer, der an einer hirnorganischen Störung leidet, im Bewährungs- bzw. Führungsaufsichtsverlauf durchwegs wechselnde Ausbildungs- und Arbeitsstellen inne hatte und damit seit Jahren in vielfältigen sozialen Bezügen steht und sich auch seit 06.09.2013 durchgehend in regelmäßiger nervenärztlichen Behandlung bei einer Fachärztin für Psychiatrie und Neurologie befindet, jedoch seit der am 19.10.2014 begangenen Anlasstat strafrechtlich allein wegen einer am 20.04.2017 begangenen Beleidigung zum Nachteil seiner Fallmanagerin im Jobcenter (die er als "dicke, fette Kuh" bezeichnete) in Erscheinung getreten ist, kann die (schon nicht ausdrückliche jedoch offensichtlich gewollte) Annahme der Kammer, er werde ohne die Unterbringung erhebliche rechtswidrige Taten begehen, nicht nachvollzogen werden (zu den Anforderungen an die negative Gefährlichkeitsprognose bei Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gem. § 63 Satz 1 bzw. Satz 2 StGB in der Fassung vom 08.07.2016 vgl. BGH NStZ-RR 2018, 86; NStZ-RR 2017, 76; NStZ-RR 2017, 170; StV 2017, 575; NStZ 2017, 694; StV 2017, 580, StV 2017, 584 und StV 2017, 585 jeweils mwN; Fischer, aaO, § 63 Rn. 24-42).
  • BGH, 25.11.2020 - 1 StR 420/20

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Sind die Anlasstaten nur als geringfügig einzuordnen, gelten gemäß § 63 Satz 2 StGB strengere Darlegungsanforderungen: Die besonderen Umstände im Sinne dieser Vorschrift müssen die schmale Tatsachenbasis in Folge der anders gelagerten Anlassdelikte ausgleichen (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 23. Januar 2019 - 2 StR 523/18, BGHR StGB § 63 Satz 2 besondere Umstände 1 Rn. 12; vom 18. Dezember 2019 - 4 StR 617/19 Rn. 9 und vom 21. Februar 2017 - 3 StR 535/16 Rn. 14; Urteil vom 30. November 2017 - 3 StR 385/17 Rn. 21).
  • OLG Jena, 07.06.2019 - 1 OLG 121 Ss 10/19

    Berufung in Strafsachen: Berufungsbeschränkung auf die Frage der Strafaussetzung

  • BGH, 06.06.2018 - 5 StR 135/18

    Rechtsfehlerhafte Gefährlichkeitsprognose bei der Anordnung der Unterbringung in

  • BGH, 16.08.2022 - 2 StR 142/22

    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • OLG Frankfurt, 18.02.2019 - 3 Ss 324/18

    Eingeschränkte Überprüfung der Strafzumessung durch das Revisionsgericht (hier:

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