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   BGH, 30.11.2022 - 3 StR 249/22   

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BGH, 30.11.2022 - 3 StR 249/22 (https://dejure.org/2022,40732)
BGH, Entscheidung vom 30.11.2022 - 3 StR 249/22 (https://dejure.org/2022,40732)
BGH, Entscheidung vom 30. November 2022 - 3 StR 249/22 (https://dejure.org/2022,40732)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 2 Abs. 1, Abs. 3 StGB; § 52 StGB; § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB aF; § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB; § 179 Abs. 1 StGB aF; § 184b Abs. 1 Nr. 2 StGB; § 260 Abs. 4 Satz 2 StPO
    Vergewaltigung (Konkurrenzen); Drittbesitzverschaffung kinderpornografischer Inhalte (Urteilstenor); Einziehung von Tatmitteln (Strafzumessung bei Entzug eines Gegenstandes von nicht unerheblichem Wert; Verhältnismäßigkeit)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 StGB, § 177 Abs 2 Nr 1 StGB, § 176a Abs 2 Nr 1 StGB vom 30.11.2020, § 179 Abs 1 StGB vom 27.12.2003
    Vergewaltigung und schwerer sexueller Missbrauch von Kindern: Unfähigkeit zur Bildung eines sexuellen Handlungen entgegenstehenden Willens aufgrund der altersmäßigen Entwicklung eines Kindes

  • IWW

    § 176a Abs. 2 Nr. 1, § ... 176 Abs. 1 StGB, § 176c Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a StGB, § 2 Abs. 1, 3 StGB, § 177 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 6 Satz 1, 2 Nr. 1 StGB, § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 177 StGB, § 179 Abs. 1 StGB, § 177 Abs. 2 Nr. 2 StGB, § 177 Abs. 4 StGB, § 179 Abs. 1, 2 StGB, § 184b Abs. 1 Nr. 2 StGB, §§ 86, 86a, 111, 130 des Strafgesetzbuches, § 260 Abs. 4 Satz 2 StPO, § 74 Abs. 1 StGB, § 74f StGB, § 184b Abs. 6 Satz 1 StGB, § 184b Abs. 7 Satz 1 StGB, §§ 46, 54 StGB

  • Wolters Kluwer

    Unfähigkeit eines Kleinstkindes zur Bildung und Äußerung eines entgegenstehenden Willens von sexuellen Handlungen; Stehen einer Vergewaltigung unter Ausnutzung dieser Lage in Idealkonkurrenz mit schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern

  • rewis.io
  • bghst-wolterskluwer

    StGB § 177 Abs. 2 Nr. 1, § 176a Abs. 2 Nr. 1 aF, § 179 Abs. 1 aF, § 52
    Vergewaltigung eines Kindes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unfähigkeit eines Kleinstkindes zur Bildung und Äußerung eines entgegenstehenden Willens von sexuellen Handlungen; Stehen einer Vergewaltigung unter Ausnutzung dieser Lage in Idealkonkurrenz mit schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern

  • rechtsportal.de

    Unfähigkeit eines Kleinstkindes zur Bildung und Äußerung eines entgegenstehenden Willens von sexuellen Handlungen; Stehen einer Vergewaltigung unter Ausnutzung dieser Lage in Idealkonkurrenz mit schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern

  • datenbank.nwb.de

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 67, 197
  • NJW 2023, 859
  • NStZ 2023, 287
  • StV 2023, 396
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 27.05.1981 - 3 StR 148/81

    Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit sexuellem

    Auszug aus BGH, 30.11.2022 - 3 StR 249/22
    Insoweit stellt sich die Rechtslage seit der Neufassung des § 177 StGB durch das Fünfzigste Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung vom 4. November 2016 anders dar als bei dem Tatbestand des sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen nach § 179 Abs. 1 StGB aF (Abgrenzung von BGHSt 30, 144).

    Insoweit stellt sich die Rechtslage seit der Neufassung des § 177 StGB durch das Fünfzigste Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung vom 4. November 2016 (BGBl. I S. 2460) anders dar als bei dem Tatbestand des sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen nach § 179 Abs. 1 StGB aF (vgl. dazu BGH, Urteil vom 27. Mai 1981 - 3 StR 148/81, BGHSt 30, 144; LK/Hörnle, StGB, 12. Aufl., § 179 Rn. 27).

    Diese Voraussetzungen wurden bei Kindern als nicht gegeben erachtet, falls deren mangelnde Abwehrfähigkeit nicht auf einem der genannten Gründe, sondern auf ihrer noch nicht abgeschlossenen körperlichen oder geistigen Reifung beruht (s. BGH, Urteil vom 27. Mai 1981 - 3 StR 148/81, BGHSt 30, 144, 146).

  • BGH, 05.05.2022 - 3 StR 412/21

    Eingeschränkte revisionsgerichtliche Überprüfung bei Strafzumessung und

    Auszug aus BGH, 30.11.2022 - 3 StR 249/22
    Nach dem im Revisionsverfahren zu beachtenden Maßstab (vgl. etwa BGH, Urteil vom 5. Mai 2022 - 3 StR 412/21, NStZ-RR 2022, 290, 292 mwN) ist die im angefochtenen Urteil dargelegte Strafzumessung, wie vom Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift näher aufgezeigt, nicht zu beanstanden.
  • BGH, 03.11.2022 - 3 StR 321/21

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Absehen von einem

    Auszug aus BGH, 30.11.2022 - 3 StR 249/22
    Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass ein besonderer Wert des Gerätes nicht ersichtlich ist (vgl. auch BGH, Urteil vom 3. November 2022 - 3 StR 321/21, juris Rn. 4), der Angeklagte das Mobiltelefon bei der Tat, aus der sich die Einsatzstrafe von drei Jahren und zehn Monaten ergibt, nicht verwendete und die Einzelstrafen bei der Gesamtstrafenbildung straff zusammengezogen worden sind (s. zur dort ausreichenden Berücksichtigung BGH, Beschluss vom 6. Juni 2001 - 2 StR 205/01, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 39).
  • BGH, 06.05.2021 - 3 StR 350/20

    Abweichendes Sexualverhalten (hier: Pädophilie) schwere andere seelische Störung

    Auszug aus BGH, 30.11.2022 - 3 StR 249/22
    Zum anderen ist es zur Vermeidung von Missverständnissen geboten, die tatsächlich verwirklichte Tathandlungsvariante im Tenor zum Ausdruck zu bringen und insoweit nicht auf die gesetzliche Überschrift (s. § 260 Abs. 4 Satz 2 StPO) zurückzugreifen (vgl. BGH, Urteil vom 6. Mai 2021 - 3 StR 350/20, juris Rn. 14 mwN).
  • BGH, 05.09.2018 - 2 StR 454/17

    Ausschluss der Öffentlichkeit (Antragsstellung außerhalb der Hauptverhandlung;

    Auszug aus BGH, 30.11.2022 - 3 StR 249/22
    Dass ein Täter einen schweren sexuellen Missbrauch gerade an einem zur Willensbildung oder -äußerung Unfähigen vorgenommen hat, käme bei einer Verurteilung allein wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern nicht zum Ausdruck (s. zur möglichen Tateinheit zwischen schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern und Vergewaltigung etwa BGH, Urteile vom 28. Januar 2004 - 2 StR 351/03, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Schutzlose Lage 6; vom 5. September 2018 - 2 StR 454/17, NStZ-RR 2018, 343, 344).
  • BGH, 01.12.2021 - 1 StR 249/21

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen

    Auszug aus BGH, 30.11.2022 - 3 StR 249/22
    Selbst wenn sich diese regelmäßig nur auf das Speichermedium bezieht (s. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2012 - 4 StR 657/11, BGHR StGB § 184b Abs. 6 Einziehung 1 Rn. 6; Urteil vom 1. Dezember 2021 - 1 StR 249/21, juris Rn. 22 mwN), ist angesichts des konkret in Rede stehenden Mobiltelefons mit Blick auf Aufwand und Kosten ausgeschlossen, dass das Landgericht allein den Ausbau des in dem Mobiltelefon enthaltenen Speichermediums angeordnet und von der nach § 74 Abs. 1 StGB eröffneten Möglichkeit abgesehen hätte, das Telefon insgesamt als Tatmittel einzuziehen.
  • BGH, 10.11.2021 - 2 StR 185/20

    Geldwäsche (taugliches Tatobjekt: Surrogat, Kette von Verwertungshandlungen,

    Auszug aus BGH, 30.11.2022 - 3 StR 249/22
    Da sich die Einziehung des Tatmittels nach § 74 Abs. 1 StGB wegen ihres Charakters als Nebenstrafe auf die Strafzumessung auswirken kann, können beide nicht getrennt voneinander betrachtet werden (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 2021 - 2 StR 185/20, NJW 2022, 1028 Rn. 35; vom 22. Dezember 1992 - 1 StR 618/92, NStZ 1993, 400; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 318 Rn. 21).
  • BVerfG, 27.06.2008 - 1 BvR 311/08

    Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Abänderung einer

    Auszug aus BGH, 30.11.2022 - 3 StR 249/22
    Vielmehr betreffen solche Delikte häufig auch ältere Kinder, die grundsätzlich in der Lage sind, einen entgegenstehenden Willen zu bilden und zu erklären (vgl. allgemein zu zunehmendem Alter und Einsichtsfähigkeit des Kindes BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2008 - 1 BvR 311/08, BVerfGK 14, 28, 34 f. mwN).
  • BGH, 22.12.1992 - 1 StR 618/92

    Einziehung - Verhältnismäßigkeit - Strafzumessung - Nebenstrafe

    Auszug aus BGH, 30.11.2022 - 3 StR 249/22
    Da sich die Einziehung des Tatmittels nach § 74 Abs. 1 StGB wegen ihres Charakters als Nebenstrafe auf die Strafzumessung auswirken kann, können beide nicht getrennt voneinander betrachtet werden (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 2021 - 2 StR 185/20, NJW 2022, 1028 Rn. 35; vom 22. Dezember 1992 - 1 StR 618/92, NStZ 1993, 400; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 318 Rn. 21).
  • BGH, 06.06.2001 - 2 StR 205/01

    Berücksichtigung von eingezogenen Gegenständen bei der Gesamtstrafenbildung;

    Auszug aus BGH, 30.11.2022 - 3 StR 249/22
    Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass ein besonderer Wert des Gerätes nicht ersichtlich ist (vgl. auch BGH, Urteil vom 3. November 2022 - 3 StR 321/21, juris Rn. 4), der Angeklagte das Mobiltelefon bei der Tat, aus der sich die Einsatzstrafe von drei Jahren und zehn Monaten ergibt, nicht verwendete und die Einzelstrafen bei der Gesamtstrafenbildung straff zusammengezogen worden sind (s. zur dort ausreichenden Berücksichtigung BGH, Beschluss vom 6. Juni 2001 - 2 StR 205/01, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 39).
  • BGH, 26.05.2020 - 2 StR 44/20

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung der Wirkstoffmenge bei

  • BGH, 30.09.2021 - 2 StR 354/20

    Beweiswürdigung; Vergewaltigung (Unfähigkeit zur Bildung eines entgegenstehenden

  • BGH, 21.08.2019 - 3 StR 7/19

    Konkurrenzverhältnis zwischen Urkundenunterdrückung durch Beschädigen und

  • BGH, 28.01.2004 - 2 StR 351/03

    Sexuelle Nötigung; sexueller Missbrauch von Kindern; Vergewaltigung (besondere

  • BGH, 11.01.2022 - 3 StR 415/21

    Einziehung von mit Erträgen aus Betäubungsmitteln erworbenen Kryptowährungen

  • BGH, 08.02.2012 - 4 StR 657/11

    Sichverschaffen von kinderpornographischen Schriften (Besitz; Tenorierung;

  • BGH, 03.05.2018 - 3 StR 8/18

    Einziehung von Tatmitteln als Nebenstrafe (bestimmender Gesichtspunkt für die

  • BGH, 21.02.2023 - 6 StR 16/23

    Entziehung Minderjähriger (konkurrenzrechtliches Verhältnis der

    Die Verletzung des einen Tatbestandes muss also regelmäßige oder typische Erscheinungsform der Verwirklichung des anderen Tatbestandes sein (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 2022 - 3 StR 249/22 Rn. 14; Beschlüsse vom 27. November 2018 - 2 StR 481/17, aaO, 258 f.; vom 21. August 2019 - 3 StR 7/19, aaO; vgl. zur Konsumtion MüKo-StGB/v. Heintschel-Heinegg, vor § 52 Rn. 49 ff. jeweils mwN).
  • BGH, 13.06.2023 - 3 StR 118/23

    Entfallen der tateinheitlichen Verurteilung wegen Verbreitens pornografischer

    Soweit die Strafkammer den Angeklagten wegen "Erwerbs" jugendpornografischer Schriften in vier Fällen verurteilt hat, ist die Tenorierung in "Besitzverschaffung" zu ändern (vgl. BGH, Urteile vom 6. Mai 2021 - 3 StR 350/20, juris Rn. 15 mwN; vom 30. November 2022 - 3 StR 249/22, NJW 2023, 859 Rn. 16).
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