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BGH, 30.12.1954 - III ZR 102/53 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- Wolters Kluwer
Verfahrensmangel durch fehlende Abgrenzung einzelner Klageansprüche - Anspruchsgrundlage bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht in Verantwortung einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft - Haftung des Bundes für Ansprüche aus Verletzung von ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 16, 95
- NJW 1955, 298
- DB 1955, 238
Wird zitiert von ... (73) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 15.06.1954 - III ZR 125/53
Verkehrssicherung auf Landstraßen II. Ordnung
Auszug aus BGH, 30.12.1954 - III ZR 102/53
Der Senat hält auch weiterhin an der von ihm in Fortführung der reichsgerichtlichen Rechtsprechung in wiederholten Entscheidungen (u.a. KJW 1952, 1089; BGHZ 9, 373 und 14, 83) vertretenen Auffassung fest, daß ein aus Verletzung der Verkehrssicherungspflicht hergeleiteter Schadensersatzanspruch in der Segel auch dann, wenn die Verantwortung eine öffentlich-rechtliche Körperschaft trifft, nicht nach den Grundsätzen der Amtshaftung (§ 839 BGB), sondern nach allgemeinen bürgerlichrechtlichen Grundsätzen (§ 823 BGB) zu beurteilen ist.In der Entscheidung BGHZ 14, 83 ff hat der Senat sich ebenfalls erneut zu der schon in BGHZ 9, 373 und NJW 1953, 1865 vertretenen Auffassung bekannt, daß die Rechtsgrundlage der Verkehrssicherungs pflicht nicht in der privatrechtlichen Verfügungsmacht über die Wegefläche gefunden werden könne.
Mit der Beantwortung der Frage, wer Eigentümer der Bundesstraßen ist und wer für sie die Strassenbaulast trägt, ist aber nach der oben wiedergegebenen Auffassung des Senats (vgl. im einzelnen BGHZ 14, 84 [BGH 15.06.1954 - III ZR 125/53] /85) für die Frage, wer für einen durch Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auf Bundesstraßen verursachten Schaden einzustehen hat, noch nichts Entscheidendes gewonnen.
- BGH, 20.12.1951 - III ZR 97/51
Unfall auf Reichsautobahn
Auszug aus BGH, 30.12.1954 - III ZR 102/53
Dazu ist in BGHZ 4, 253 ff im einzelnen ausgeführt, daß diese Stellen (Länder und Provinzialverbände) in der Zeit zwischen Zusammenbruch und Inkrafttreten des Grundgesetzes insoweit als Treuhänder für die damals werdende und im Entstehen begriffene zentrale Gebietskörperschaft, mithin für den Bund, tätig geworden seien und daß in Anwendung der in §§ 31, 89 BGB enthaltenen Rechtsgedanken auf diese Treuhänderschaft für Ansprüche aus Verletzung der Verkehrssicherungspflichten nicht nur das betreffende Land oder der betreffende Provinzialverband, sondern auch der Bund hafte.Insoweit bedürfen die Ausführungen in BGHZ 4, 264 [BGH 20.12.1951 - III ZR 97/51] einer Berichtigung.
- BGH, 03.12.1953 - III ZR 66/52
Rechtsnatur eines Hilfsantrages
Auszug aus BGH, 30.12.1954 - III ZR 102/53
Vielmehr mußte er - wie der Senat im Anschluß an RGZ 157, 321 [326] in seinen Urteilen vom 15. Dezember 1952 (MDR 1953, 164) und vom 3. Dezember 1953 (BGHZ 11, 192) entschieden hat - eine Abgrenzung der beiden selbständigen Ansprüche in der Weise vornehmen, daß er entweder die Klagesumme ziffernmässig auf die beiden verschiedenen Ansprüche verteilte, oder die beiden Ansprüche derart in ein Abhängigkeitsverhältnis zueinander brachte, daß er einen Anspruch als Hauptanspruch und den anderen als Hilfsanspruch geltend machte.Da der aufgezeigte Verfahrensmangel jedoch zumindest dann, wenn - wie hier - die Einzelansprüche als solche nach Grund und Betrag eindeutig bestimmt sind, nach den Ausführungen in BGHZ 11, 192 noch in der Revisionsinstanz behoben werden kann, sind nunmehr, nachdem der Kläger auf Anregung des Senats die Klarstellung seines Klagebegehrens nachgeholt hat, insoweit verfahrensrechtliche Bedenken nicht mehr zu erheben.
- BGH, 30.04.1953 - III ZR 377/51
Verkehrssicherung bei Wasserstraßen
Auszug aus BGH, 30.12.1954 - III ZR 102/53
Der Senat hält auch weiterhin an der von ihm in Fortführung der reichsgerichtlichen Rechtsprechung in wiederholten Entscheidungen (u.a. KJW 1952, 1089; BGHZ 9, 373 und 14, 83) vertretenen Auffassung fest, daß ein aus Verletzung der Verkehrssicherungspflicht hergeleiteter Schadensersatzanspruch in der Segel auch dann, wenn die Verantwortung eine öffentlich-rechtliche Körperschaft trifft, nicht nach den Grundsätzen der Amtshaftung (§ 839 BGB), sondern nach allgemeinen bürgerlichrechtlichen Grundsätzen (§ 823 BGB) zu beurteilen ist.In der Entscheidung BGHZ 14, 83 ff hat der Senat sich ebenfalls erneut zu der schon in BGHZ 9, 373 und NJW 1953, 1865 vertretenen Auffassung bekannt, daß die Rechtsgrundlage der Verkehrssicherungs pflicht nicht in der privatrechtlichen Verfügungsmacht über die Wegefläche gefunden werden könne.
- BGH, 26.02.1953 - III ZR 214/50
Revision. Berücksichtigung neuen Rechts
Auszug aus BGH, 30.12.1954 - III ZR 102/53
Es kann deshalb offen bleiben, ob das Bundesfernstraßengesetz, das erst im Laufe des Revisionsverfahrens erlassen worden ist, nach den vom Senat in BGHZ 9, 101 [BGH 26.02.1953 - III ZR 214/50] aufgestellten Grundsätzen auf den vorliegenden Fall überhaupt Anwendung finden könnte oder ob sein zeitlicher Geltungswille für zeitlich zurückliegende Tatbestände der hier vorliegenden Art verneint werden müßte. - BGH, 20.01.1954 - VI ZR 118/52
Pflichten des Kraftfahrers bei Verschmutzung durch an den Rädern anhaftenden Lehm
Auszug aus BGH, 30.12.1954 - III ZR 102/53
Wenn eine unverzügliche Beseitigung der Kleierde durch eigene Hilfskräfte von den zuständigen Dienststellen der Straßenverwaltung vielleicht auch nicht erwartet werden konnte, so blieben doch noch die Möglichkeiten, die Kleierde mit abstumpfendem Material zu bestreuen oder die Eigentümer der Ackerfahrzeuge zur pflichtgemäßen Reinigung der Straße (vgl. BGHZ 12, 124) anzuhalten. - BGH, 15.12.1952 - III ZR 102/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 30.12.1954 - III ZR 102/53
Vielmehr mußte er - wie der Senat im Anschluß an RGZ 157, 321 [326] in seinen Urteilen vom 15. Dezember 1952 (MDR 1953, 164) und vom 3. Dezember 1953 (BGHZ 11, 192) entschieden hat - eine Abgrenzung der beiden selbständigen Ansprüche in der Weise vornehmen, daß er entweder die Klagesumme ziffernmässig auf die beiden verschiedenen Ansprüche verteilte, oder die beiden Ansprüche derart in ein Abhängigkeitsverhältnis zueinander brachte, daß er einen Anspruch als Hauptanspruch und den anderen als Hilfsanspruch geltend machte. - BGH, 15.10.1953 - III ZR 1/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 30.12.1954 - III ZR 102/53
In der Entscheidung BGHZ 14, 83 ff hat der Senat sich ebenfalls erneut zu der schon in BGHZ 9, 373 und NJW 1953, 1865 vertretenen Auffassung bekannt, daß die Rechtsgrundlage der Verkehrssicherungs pflicht nicht in der privatrechtlichen Verfügungsmacht über die Wegefläche gefunden werden könne. - RG, 22.05.1936 - VI 69/36
1. Kann eine Endtagsfrist zum Nachweis der Zahlung der Prozeßgebühr verlängert …
Auszug aus BGH, 30.12.1954 - III ZR 102/53
Wenn die Ansprüche auf Schadenersatzleistung wegen des Verlustes der Zugmaschine und auf Ersatz des Verdienstausfalls auch auf demselben Sachverhalt beruhen, so handelt es sich dabei doch um verschiedene selbständige prozessuale Ansprüche und nicht nur um unselbständige Rechnungsposten eines einheitlichen Anspruchs (vgl. RG in JW 1934, 2974; RGZ 151, 279 [286]; Rosenberg, Lehrbuch des Deutschen Zivilprozeßrechts, 6., Aufl § 397). - RG, 13.04.1938 - II 194/37
1. Ist die Pfändung von Ansprüchen des Schuldners gegen einen Dritten "aus …
Auszug aus BGH, 30.12.1954 - III ZR 102/53
Vielmehr mußte er - wie der Senat im Anschluß an RGZ 157, 321 [326] in seinen Urteilen vom 15. Dezember 1952 (MDR 1953, 164) und vom 3. Dezember 1953 (BGHZ 11, 192) entschieden hat - eine Abgrenzung der beiden selbständigen Ansprüche in der Weise vornehmen, daß er entweder die Klagesumme ziffernmässig auf die beiden verschiedenen Ansprüche verteilte, oder die beiden Ansprüche derart in ein Abhängigkeitsverhältnis zueinander brachte, daß er einen Anspruch als Hauptanspruch und den anderen als Hilfsanspruch geltend machte.
- BGH, 13.07.1989 - III ZR 122/88
Umfang der Verkehrssicherungspflicht bei Straßen; Anbringung von Wildschutzzäunen
a) Die Verkehrssicherungspflicht beruht auf dem Tatbestand, daß von der Straße durch die Zulassung des öffentlichen Verkehrs Gefahren für Dritte ausgehen (st. Rspr. des erkennenden Senats, z. B. BGHZ 14, 83, 85; 16, 95 f.). - BGH, 02.02.2006 - III ZR 159/05
Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bei Organleihe
Demzufolge ist für die Beseitigung der von einem öffentlichen Weg ausgehenden Gefahr derjenige verantwortlich, der den gefährlichen Zustand "geschaffen" hat, indem er den Verkehr tatsächlich zugelassen hat oder hat andauern lassen, und dieser Gefahrenlage zu begegnen im Stande gewesen ist (vgl. Senatsurteil BGHZ 16, 95 ff ). - BGH, 18.12.1972 - III ZR 121/70
Verkehrssicherungspflichten hinsichtlich der öffentlichen Verkehrswege in …
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- BGH, 15.06.1967 - III ZR 23/65
Bürgerlichrechtlicher Aufopferungsanspruch und öffentlichrechtlicher …
Damit ist ihnen diese Verwaltungsaufgabe als eine Aufgabe zur selbständigen Erledigung übertragen worden (vgl. BGHZ 16, 95, 99) [BGH 30.12.1954 - III ZR 102/53]. - BGH, 27.10.1988 - III ZR 23/88
Naturkräfte - Schadensereignis - Lebensrisiko - Rechtsweg - Klagegründe
Für die Verletzung der Pflicht zur Verkehrssicherung auf Bundesstraßen haftet zwar Dritten gegenüber in der Regel nur das Land, nicht der Bund (BGHZ 16, 95 = NJW 1955, 298 = LM Art. 90 GrundG (L) Nr. 3).Diese Haftung beruht darauf, daß "nach der heutigen gesetzlichen Regelung der Bund in der Regel weder rechtlich noch tatsächlich die Möglichkeit hat, durch eigene Behörden für die Verkehrssicherheit der Bundesstraßen zu sorgen" (BGHZ 16, 95 (98) = NJW 1955, 298 = LM Art. 90 GrundG (L) Nr. 3).
- BVerwG, 02.06.2022 - 9 A 13.21
Kosten der Streckenkontrolle an Bundesfernstraßen sind vom Bund zu tragen
Dies beruhte jedoch allein darauf, dass die Länder die Bundesfernstraßen im Auftrag des Bundes verwalteten und die Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht deshalb zu den im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung von den Ländern zu erfüllenden Aufgaben gehörte (vgl. BGH, Urteil vom 30. Dezember 1954 - III ZR 102/53 - BGHZ 16, 95 ).(bb) Damit unterlag die Streckenkontrolle in den Jahren 2012 bis 2020, selbst soweit sie der Wahrnehmung der Straßenverkehrssicherungspflicht diente, auch der Weisungsbefugnis des Bundes nach Art. 85 Abs. 3 Satz 1 GG (so auch BGH, Urteil vom 30. Dezember 1954 - III ZR 102/53 - BGHZ 16, 95 ).
- BGH, 21.06.2001 - III ZR 34/00
Drittbezogenheit der Amtspflicht bei amtsärztlicher Untersuchung
Weder ist angesichts dessen, daß das Gesundheitsamt der Beklagten bei der Erteilung des vom klagenden Land verwendeten amtsärztlichen Zeugnisses eine eigene gesetzliche Aufgabe erfüllt hat (siehe oben zu I), Raum für die Annahme eines (öffentlich-rechtlichen) Auftragsverhältnisses zwischen den Parteien (vgl. für das Verhältnis zwischen dem Bund und den Ländern bei der Auftragsverwaltung Senat BGHZ 16, 95, 99; BVerwGE 12, 253 f), noch kommt eine Einstandspflicht der Beklagten gegenüber dem klagenden Land unter dem Gesichtspunkt des Art. 104a Abs. 5 Satz 1 GG in Betracht, wonach der Bund und die Länder im Verhältnis zueinander für eine ordnungsgemäße Verwaltung haften. - BGH, 09.11.1967 - III ZR 98/67
Rechtsgrundlage für Haftung wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht für …
Diese Pflicht trifft denjenigen, der auf die Gefahrenlage einzuwirken im Stande ist, der mit anderen Worten rechtlich und tatsächlich in der Lage ist, die zur Behebung der Gefahren erforderlichen Maßnahmen zu treffen, d.h. durchweg denjenigen, dem die Verwaltung der Straße obliegt (BGHZ 14, 83, 86/7; 16, 95, 98; 24, 124, 130 u.a.m.). - VGH Bayern, 26.02.2019 - 22 B 16.1447
Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Preisüberprüfung
Dieselben Erwägungen, die es verbieten, die Länder bei der Wahrnehmung von Auftragsangelegenheiten als Organe des Bundes anzusehen und ihr Handeln dem Bund haftungsrechtlich zuzurechnen (vgl. BGH, U.v. 30.12.1954 - III ZR 102/53 - BGHZ 16, 95/99 f.), müssten dazu führen, der verselbständigten Position des Bundes einer- und der Länder andererseits im Rahmen des § 852 BGB Rechnung zu tragen (BGH, U.v. 20.11.1973 - VI ZR 72/72 - NJW 1974, 319). - BGH, 15.12.1977 - III ZR 159/75
Freibad an der Autobahn - § 839 BGB, haftende Körperschaft bei …
Wenn die Beamten hierbei Amtspflichten verletzt haben, trifft die Verantwortlichkeit (Art. 34 GG) nicht die Bundesrepublik, sondern den Landschaftsverband als die Körperschaft, die ihnen die Aufgabe, bei deren Wahrnehmung die Amtspflicht verletzt worden ist, übertragen hat (vgl. Senatsurteil NJW 1970, 750 m.w.Nachw.) und die dem Bürger gegenüber die Verantwortung dafür trägt, daß die Verwaltung nicht zum Nachteil Dritter ausgeübt wird (…Maunz/Dürig/Herzog/Scholz GG Art. 85 Rdn. 6, 37, Art. 90 Rdn. 46;… Bartlsperger in Bonner Kommentar Art. 90 GG - Zweitbearbeitung - Rdn. 98;… Kodal StraßenR 2. Aufl. S. 71;… ähnlich Marschall/Schroeter/Kastner FStrG 4. Aufl. § 20 Rdn. 1.5; für Verkehrssicherungspflicht: Senatsurteil BGHZ 16, 95, 98; weitere Nachw. bei Weist, Bundesauftragsverwaltung als Verwaltungsform S. 81 ff).Soweit steh die Amtspflicht darin erschöpft, das Funktionieren der Auftragsverwaltung im Interesse der Allgemeinheit zu überwachen, kommen bei Verletzung dieser Amtspflicht Schadensersatzansprüche außenstehender Dritter nicht in Betracht, Eine Ausnahme kann nur für Fälle gelten, in denen eine besondere Beziehung zwischen der verletzten Amtspflicht und dem geschädigten Bürger besteht (Senatsurteil BGHZ 56, 40, 46), etwa dadurch, daß die Aufsichtsbehörde mit Bezug auf bestimmte "Dritte" unsachgemäße Weisungen erteilt (vgl. dazu Senatsurteile BGHZ 63, 319, 324 u. NJW 1977, 713) oder untätig bleibt, obwohl nach Lage der Dinge - beispielsweise weil ein Land um Weisung gebeten hatte - ihr Eingreifen geboten gewesen wäre (Senatsurteil BGHZ 16, 95, 98).
- BGH, 21.11.1996 - III ZR 28/96
Verkehrssicherungs- und Streupflicht des Trägers der Straßenbaulast in …
- OLG Dresden, 02.10.1996 - 6 U 321/96
Haftungsverteilung bei Schäden durch herabhängende Äste
- BGH, 17.12.1985 - VI ZR 178/84
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, …
- BGH, 05.12.1955 - III ZR 151/54
Rechtsmittel
- BGH, 22.02.1971 - III ZR 205/67
GOA - Ö-R Körperschaft - Öffentliche Straße - Verkehrssicherungspflicht - …
- BGH, 23.10.1961 - III ZR 122/60
- OLG Frankfurt, 13.06.2013 - 6 U 187/12
Gesetzliche Prozessstandschaft der Länder
- BGH, 17.03.1983 - III ZR 16/82
Umfang der Schneeräumungspflicht
- BGH, 30.09.1957 - III ZR 62/56
Rechtsmittel
- BGH, 14.11.1978 - VI ZR 133/77
Haftung von Bauarbeiter bei "gefahrgeneigter Arbeit"; Lehrlingsverschulden
- LG Kiel, 01.11.2013 - 13 O 99/12
Verkehrssicherungspflichtverletzung wegen nicht unternommener Sicherungsmaßnahmen …
- BGH, 30.11.1959 - III ZR 177/58
Pflichten des Trägers der Straßenbaulast bei Glatteis
- BGH, 06.07.1959 - III ZR 61/58
Rechtsmittel
- BGH, 20.02.1958 - III ZR 175/56
Rechtsmittel
- BGH, 30.12.1954 - III ZR 79/53
Rechtsmittel
- BAG, 29.03.1962 - 2 AZR 365/61
Anschlußrevision - Selbständige Revision - Revisionsfrist - …
- BGH, 30.11.1959 - III ZR 178/58
Rechtsmittel
- OVG Schleswig-Holstein, 03.04.1998 - 4 L 133/96
Zur Zustandsverantwortlichkeit des öffentlich-rechtlichen Grundeigentümers (hier: …
- BGH, 04.10.1962 - III ZR 129/61
Streupflicht der Gemeinde bei Glatteis
- AG Grevenbroich, 10.01.1990 - 11 C 196/89
Schadensersatzpflicht auf Grund der Weitergabe einer elektrisch unsicheren …
- BGH, 13.11.1970 - 1 StR 412/70
Strafrechtliche Verantwortlichkeit des Betriebsleiters einer Bergbahn - Tödliche …
- BGH, 19.05.1958 - III ZR 211/56
Gemeindehaftung bei unterbliebener Wegereinigung
- OLG Celle, 12.01.2000 - 9 U 119/99
Bestimmung eines Verkehrssicherungspflichtigen bei öffentlichen Strassen; Haftung …
- BGH, 15.04.1957 - III ZR 246/55
Umfang der Pflicht des Anliegers zur Rücksichtnahme auf den Straßenverkehr
- OLG Frankfurt, 21.08.2007 - 11 U 8/07
Aktivlegitimation im Zusammenhang mit Schadensersatz bzw. Rückzahlung von …
- BGH, 21.09.1978 - X ZR 56/77
Entschädigung wegen eines enteignungsgleichen Eingriffs in Gestalt der …
- BGH, 15.10.1974 - VI ZR 181/73
Zulässigkeit des Auftrags- und Bereicherungsrechts - Zivilrechtsweg - Schaden des …
- OLG München, 01.03.2001 - 1 U 2399/00
Verkehrssicherungspflicht für Bundesautobahnen - Amtshaftung - Leitplanken - …
- OVG Niedersachsen, 22.03.1994 - 5 L 506/92
Niedersachsen; Gemeinde; Wohngeldempfänger; Haftung eines Gemeindebeamten; …
- BGH, 04.06.1956 - III ZR 264/54
Umfang der Haftung wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht
- BGH, 26.03.1981 - III ZR 106/80
Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein eine Wanderbaustelle auf der …
- BGH, 11.07.1960 - III ZR 144/59
- BGH, 28.02.1980 - III ZR 103/78
Staatshaftung gegenüber einem nachträglich eingebürgerten Ausländer
- BGH, 30.09.1970 - III ZR 81/67
Schädelbasisbruch auf Grund eines Sturzes bei Glätte - Reinigung öffentlicher …
- BGH, 27.03.1973 - VI ZR 5/72
Anspruch auf Erstattung von Versorgungsleistungen - Versorgungsleistungen wegen …
- BGH, 24.11.1966 - III ZR 183/65
Forderung von Schadensersatz wegen eines Glatteisunfalles - Streupflicht einer …
- BGH, 19.09.1979 - III ZR 121/78
Pflichtverletzungen bei "Erfüllung der Straßenbaulast" (beim Bau und der …
- BGH, 30.03.1965 - VI ZR 259/63
Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall auf Glatteis
- BGH, 28.02.1966 - III ZR 157/64
Schadensersatzansprüche auf Grund einer Amtspflichtverletzung; Bestimmung der …
- BGH, 27.06.1963 - III ZR 71/62
Rechtsmittel
- BGH, 13.12.1956 - III ZR 112/55
Rechtsmittel
- LG Karlsruhe, 12.10.2004 - 5 O 253/02
- LG Heidelberg, 08.05.1991 - 3 O 94/90
Schaden am Personenkraftwagen (Pkw) durch Fahrbahnschaden; Verletzung der …
- BGH, 24.11.1966 - III ZR 86/65
Geltendmachung von Schadensersatz wegen eines Glatteisunfalles - Streupflicht …
- BGH, 24.11.1966 - III ZR 33/65
Schadensersatz wegen eines Glatteisunfalls - Verstoß gegen die allgemeine …
- BGH, 24.11.1966 - III ZR 79/65
Schadensersatz wegen eines Glatteisunfalles - Verstoß gegen die allgemeine …
- BGH, 11.11.1958 - VI ZR 201/57
Verkehrssicherungspflicht des Anliegers für Kabelverlegungsarbeiten
- LG Hildesheim, 29.11.2006 - 2 O 200/06
Alleinverschulden; dunkle Verfärbung; Eigentumsverletzung; Erkennbarkeit; …
- BGH, 24.10.1960 - III ZR 162/59
Zulässigkeit einer Revision bei einer nach der Revisionseinlegung eingetretenen …
- BGH, 15.04.1957 - III ZR 232/55
Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde für die Seitenstreifen einer Bundesstraße …
- BGH, 09.07.1962 - III ZR 50/61
Schadensersatz wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht an einer …
- BGH, 20.12.1960 - VI ZR 44/60
Anforderungen an einen verkehrssicheren Schiffsliegeplatz - Umfang einer …
- BGH, 31.03.1960 - III ZR 62/59
Rechtsmittel
- BGH, 19.10.1959 - III ZR 114/58
Rechtsmittel
- BGH, 20.04.1959 - III ZR 233/57
Rechtsmittel
- BGH, 28.11.1955 - III ZR 137/54
Rechtsmittel
- OLG Köln, 06.02.1981 - 3 U 117/80
- BGH, 20.04.1959 - III ZR 30/58
Rechtsmittel
- BGH, 13.03.1958 - III ZR 226/56
Rechtsmittel
- BGH, 18.10.1956 - III ZR 44/55
Rechtsmittel
- BGH, 21.02.1956 - VI ZR 366/54
Rechtsmittel
- BGH, 21.09.1955 - VI ZR 300/54
Rechtsmittel
- BGH, 07.01.1960 - III ZR 1/59
Verkehrssicherungspflicht des Landes bei Frostaufbrüchen auf einer Bundesstraße - …