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   BGH, 30.12.2021 - AnwZ 1/21   

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https://dejure.org/2021,56555
BGH, 30.12.2021 - AnwZ 1/21 (https://dejure.org/2021,56555)
BGH, Entscheidung vom 30.12.2021 - AnwZ 1/21 (https://dejure.org/2021,56555)
BGH, Entscheidung vom 30. Dezember 2021 - AnwZ 1/21 (https://dejure.org/2021,56555)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 67 I VwGO, § ... 112a Abs. 3 Nr. 1 BRAO, § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 152a VwGO, § 153 Abs. 1 VwGO, § 578 Abs. 1 ZPO, § 152a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VwGO, § 152a Abs. 2 Satz 1 VwGO, § 60 VwGO, § 60 Abs. 2 Satz 2 VwGO, Art. 103 Abs. 1 GG, §§ 578 ff. ZPO, § 579 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO, § 118 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 122 Abs. 1, § 118 Abs. 1 VwGO, § 122 Abs. 1 VwGO

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des eingelegten Rechtsbehelfs als Anhörungsrüge; Verweisung an das zuständige Gericht bei Einreichung eines bloßen Klageentwurfs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung des eingelegten Rechtsbehelfs als Anhörungsrüge; Verweisung an das zuständige Gericht bei Einreichung eines bloßen Klageentwurfs

  • rechtsportal.de

    Auslegung des eingelegten Rechtsbehelfs als Anhörungsrüge; Verweisung an das zuständige Gericht bei Einreichung eines bloßen Klageentwurfs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 27.05.2016 - 1 BvR 1890/15

    Erheblicher Vortrag zum Hilfsantrag ist in die gerichtlichen Erwägungen zum

    Auszug aus BGH, 30.12.2021 - AnwZ 1/21
    Das Recht auf rechtliches Gehör schützt nicht davor, dass das Vorbringen einer Partei aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts unberücksichtigt bleibt oder dass das Gericht die Rechtsansicht einer Partei nicht teilt (st. Rspr., vgl. BVerfG, NVwZ 2016, 1475 Rn. 14 mwN; Senat, Beschluss vom 16. Juni 2021 - AnwZ (Brfg) 2/20, juris Rn. 5).
  • BGH, 16.06.2021 - AnwZ (Brfg) 2/20

    Technische Ausgestaltung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs

    Auszug aus BGH, 30.12.2021 - AnwZ 1/21
    Das Recht auf rechtliches Gehör schützt nicht davor, dass das Vorbringen einer Partei aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts unberücksichtigt bleibt oder dass das Gericht die Rechtsansicht einer Partei nicht teilt (st. Rspr., vgl. BVerfG, NVwZ 2016, 1475 Rn. 14 mwN; Senat, Beschluss vom 16. Juni 2021 - AnwZ (Brfg) 2/20, juris Rn. 5).
  • BGH, 20.08.2020 - AnwZ (Brfg) 5/20

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Auszug aus BGH, 30.12.2021 - AnwZ 1/21
    Durch die Anhörungsrüge werden Verstöße sowohl gegen Art. 103 Abs. 1 GG als auch gegen einfachgesetzliche Vorschriften erfasst, die der Konkretisierung des verfassungsrechtlichen Gebots auf rechtliches Gehör dienen, auch wenn sie darüber hinausgehen; die Anhörungsrüge dient hingegen nicht der Behebung etwaiger Fehler formeller oder materieller Natur, es sei denn, diese stellen zugleich Verletzungen von Verfahrensgrundrechten dar; die Anhörungsrüge hat nicht den Zweck, die Diskussion hinsichtlich einer dem materiellen Recht zuzuordnenden Frage wiederaufzunehmen (Senat, Beschluss vom 20. August 2020 - AnwZ (Brfg) 5/20, juris Rn. 3; Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 25. Aufl., § 152a Rn. 3).
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