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BGH, 31.01.1952 - II ZR 259/51 |
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Papierfundstellen
- BGHZ 4, 369
- NJW 1952, 504
Wird zitiert von ... (39) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.02.1951 - II ZR 39/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 31.01.1952 - II ZR 259/51
Die Verwendungsklausel des § 2 Ziff 2 b AKB hat der erkennende Senat bereits in diesen Sinn gewertet (BGHZ 1, 159).In dem zur Entscheidung stehenden Fall kann sich die Beklagte nicht auf die Rechte aus der Gefahrerhöhung berufen, weil die Klauseln des § 2 Ziff 2 AKB eine selbständige und abschliessende Regelung enthalten, die daneben für die Vorschriften Übergefahrerhöhung, keinen Baum mehr läßt (BGHZ 1, 159).
- BGH, 14.11.1960 - II ZR 263/58
Beginn der Kündigungsfrist des § 6 Abs. 1 VVG
Das Berufungsgericht geht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (BGHZ 4, 369) zutreffend davon aus, daß die Führerscheinklausel des § 2 Nr. 2 b AKB eine gefahrmindernde, vor Eintritt des Versicherungsfalls zu erfüllende Obliegenheit zum Gegenstand hat; denn sie besagt, daß der Versicherungsnehmer, wenn er den Anspruch auf Versicherungsschutz nicht verlieren will, gehalten ist, das den Gegenstand der Versicherung bildende Kraftfahrzeug nicht von einem Fahrer fahren zu lassen, der nicht die für dieses Fahrzeug vorgeschriebene Fahrerlaubnis hat.Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (BGHZ 4, 369; 19, 31) [BGH 11.11.1955 - I ZR 157/53]gilt dies auch dann, wenn, wie hier, der Versicherungsfall in dem Zeitpunkt, in dem der Versicherer von der Obliegenheitsverletzung erfährt, bereits eingetreten ist.
Zu den von der Revision erneut vorgebrachten Bedenken, daß der Zweck des Kündigungserfordernisses Fälle der vorliegenden Art nicht erfasse, hat der erkennende Senat bereits ausführlich Stellung genommen (BGHZ 4, 375 [BGH 31.01.1952 - II ZR 259/51]; 19, 36) [BGH 17.11.1955 - II ZR 340/53].
Tatsächlich setzt § 6 Abs. 1 Satz 3 VVG nicht voraus, daß der Versicherer vor Beginn der Monatsfrist auch schon Klarheit darüber erlangt hat, ob er wegen der Obliegenheitsverletzung das Recht hat, die Leistung zu verweigern (BGHZ 4, 369, 379) [BGH 31.01.1952 - II ZR 259/51].
Durch sie soll der Versicherer im Interesse des Versicherungsnehmers gezwungen werden, alsbald, nämlich innerhalb der Monatsfrist, Klarheit darüber zu schaffen, ob er aus der ihm bekannt gewordenen Obliegenheitsverletzung Rechte herleiten will oder nicht (BGHZ 4, 369, 378 [BGH 31.01.1952 - II ZR 259/51]; 19, 31, 36) [BGH 17.11.1955 - II ZR 340/53].
Diese Schwierigkeiten hat aber das Gesetz in Kauf genommen, um im Interesse des Versicherungsnehmers alsbald Klarheit darüber zu schaffen, ob der Versicherer aus der Obliegenheitsverletzung Rechte herleiten will (BGHZ 4, 369, 377) [BGH 31.01.1952 - II ZR 259/51].
- BGH, 16.09.1986 - VI ZR 151/85
Darlegungs- und Beweislast bei Berufung des Haftpflichtversicherers auf …
bb) Da der Versicherungsfall erst nach der Gefahrerhöhung eingetreten ist und die Beklagte zu 5 auch erst danach von der Gefahrerhöhung Kenntnis erlangt hat, bedurfte es, wie das Berufungsgericht weiterhin zutreffend ausführt, gemäß § 25 Abs. 1 VVG grundsätzlich keiner Kündigung (BGHZ 4, 369, 376 f.; BGH, Urteile vom 8. März 1962 - II ZR 70/60 - VersR 1962, 368, 370, vom 2. Juli 1964 - II ZR 92/62 - VersR 1964, 841, 842 und vom 28. Juni 1965 - II ZR 31/63 - VersR 1965, 846, 848). - BGH, 17.11.1955 - II ZR 340/53
Verletzung einer Obliegenheit
Es bleibt dabei, daß der Versicherer bei Verletzung einer Obliegenheit, die vor Eintritt des Versicherungsfalls ihm gegenüber zu erfüllen war, durch das Unterlassen der Kündigung des Vertrages innerhalb der Monatsfrist des § 6 Abs. 1 Satz 2 VVG die Möglichkeit einer Berufung auf die vereinbarte Leistungsfreiheit wegen dieser Obliegenheitsverletzung auch dann verliert, wenn der Versicherungsfall in dem Zeitpunkt, in dem der Versicherer von der Obliegenheitsverletzung erfährt, bereits eingetreten ist (Bestätigung von BGHZ 4, 369).Wie der erkennende Senat bereits entschieden hat, gilt dies auch bei einmaligen, vorübergehenden Obliegenheitsverletzungen und auch dann, wenn der Versicherungsfall in dem Zeitpunkt, in dem der Versicherer von der Verletzung erfährt, bereits eingetreten ist (BGHZ 4, 369).
Der gegenüber BGHZ 4, 369 von Ehrenzweig erhobene Vorwurf der petitio principii fällt in der Tat auf ihn zurück.
- BGH, 01.12.2004 - IV ZR 291/03
Formularmäßige Abbedingung des Kündigungserfordernisses in der …
- BGH, 13.11.1996 - IV ZR 226/95
Leistungsfreiheit des Feuerversicherers wegen der Verletzung von …
Von einer Kündigung hängt die Leistungsfreiheit des Versicherers nicht ab, wenn dieser erst nach Eintritt des Versicherungsfalles von der Gefahrerhöhung erfährt (BGHZ 4, 369, 376 f.; BGH, Urteil vom 16.9.1986 - VI ZR 151/85 - VersR 1986, 1231 unter II 2 a bb). - BGH, 29.01.2003 - IV ZR 41/02
Rechtsfolgen einer Obliegenheitsverletzung durch den Versicherungsnehmer; …
Damit wird zugleich den Interessen des Versicherungsnehmers Rechnung getragen, Klarheit darüber zu gewinnen, ob der Versicherer aus der Obliegenheitsverletzung Rechte herleiten will oder nicht (BGHZ 4, 369, 375; Senatsurteile vom 13. Januar 1982 - IVa ZR 237/80 - VersR 1982, 395 unter II 2 c; vom 22. Juni 1988 - IVa ZR 25/87 - VersR 1988, 1013 unter II 2; vom 15. Januar 1997 - IV ZR 335/95 - VersR 1997, 443 unter 2 b). - BGH, 19.10.1994 - IV ZR 159/93
Rechtsfolgen unklarer Klauseln über den Verschuldensmaßstab in der …
Das Oberlandesgericht Hamm (VersR 1990, 86, 87 unter IV 1) und Martin, SVR 3. Aufl. N III Rdn. 61 vertreten die Auffassung, wie allgemein beim Zusammentreffen von Obliegenheitsverletzung und Gefahrerhöhung (dazu BGHZ 4, 369, 377 und Senatsurteil vom 8.7.1987 - IVa ZR 19/86 - VersR 1987, 921 unter 3) seien die Regelungen über die Verletzung von Sicherheitsvorschriften neben denjenigen über Gefahrerhöhung anwendbar. - BGH, 08.05.1961 - II ZR 7/60
Händler-Haftpflichtversicherung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 24.10.1979 - IV ZR 182/77
Abgrenzung zwischen Risikobegrenzung und Obliegenheit eines Versicherungsnehmers …
Der Bundesgerichtshof hat bereits in BGHZ 4, 369 eingehend dargelegt, daß es für die Anwendung des § 6 Abs. 1 Satz 3 VVG schon nach dem klaren Wortlaut der Vorschrift nicht darauf ankommt, ob der Versicherungsfall vor oder nach dem Ablauf der einmonatigen Kündigungsfrist eingetreten ist, und daß eine solche Auslegung auch dem vom Gesetzgeber verfolgten Zweck entspricht.Im übrigen hält der Senat an der in der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vertretenen und eingehend begründeten Auffassung fest, daß nur derjenige Versicherer schutzwürdig ist, der sich selbst innerhalb der vorgesehenen Frist nach Kenntniserlangung von dem zuwiderhandelnden Versicherungsnehmer durch Kündigung löst (BGHZ 4, 374 [BGH 31.01.1952 - II ZR 259/51]).
- BGH, 29.10.1959 - III ZR 160/58
Amtspflichten der Arbeitsämter bei Arbeitsvermittlung
Denn wenn der Versicherer sich auf seine Leistungsfreiheit berufen wolle, sei eine Kündigung entgegen einer im Schrifttum vielfach vertreten Auffassung auch in den Fällen erforderlich, in denen der Versicherungsfall bei Kenntniserlangung durch den Versicherer schon eingetreten sei oder innerhalb eines Monats nach Kenntniserlangung eintrete (so u.a. BGHZ 4, 369; 19, 31).Es ist auch an der vom II. Zivilsenat in ständiger Rechtsprechung (BGHZ 4, 369; 19, 31 u.a.) vertretenenen Auffassung festzuhalten, daß der Versicherer, wenn er wegen der hier in Rede stehenden Obliegenheitsverletzung von der Verpflichtung zur Leistung frei werden wollte, den Vertrag gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 VVG innerhalb eines Monats, nachdem er von der Obliegenheitsverletzung Kenntnis erlangte, kündigen mußte, obwohl der Versicherungsfall bereits vor Erlangung dieser Kenntnis eingetreten war.
- BGH, 25.11.1998 - IV ZR 257/97
Leistungsfreiheit in der Fahrzeugversicherung
- BGH, 01.06.1959 - II ZR 31/58
Rechtsmittel
- BGH, 26.09.1957 - II ZR 149/56
Rechtsmittel
- BGH, 22.06.1988 - IVa ZR 25/87
Voraussetzungen der Leistungsfreiheit des Versicherers wegen …
- BGH, 18.12.1980 - IVa ZR 34/80
Entbehrlichkeit der Kündigung für den Eintritt der Leistungsfreiheit des …
- BGH, 08.07.1987 - IVa ZR 19/86
Rechtsfolgen einer Gefahrerhöhung durch Verletzung einer Sicherheitsvorschrift
- OLG Karlsruhe, 30.04.1986 - 4 U 9/85
Leistungsverweigerung; Unfall; Traktor; Verwendungszweck; Kfz-Haftpflicht; …
- BGH, 24.04.1985 - IVa ZR 166/83
Kündigung des Versicherungsverhältnisses wegen Obliegenheitsverletzung; Wegfall …
- BGH, 07.11.1966 - II ZR 12/65
Prozeßvertretung bei Ablehnung der Gewährung von Versicherungsschutz durch den …
- BGH, 27.05.1981 - IVa ZR 52/80
Voraussetzungen für den Wegfall des versicherten Interesses - Überlassen eines …
- BGH, 26.02.1969 - IV ZR 541/68
Juwelenversicherung
- BGH, 17.10.1957 - II ZR 161/56
Sozialversicherung und § 158c VVG
- BGH, 13.01.1982 - IVa ZR 237/80
Abschluss eines Wassersportfahrzeug-Versicherungsvertrags hinsichtlich eines …
- BGH, 28.01.1958 - VIII ZR 420/56
Vermietung eines Kraftfahrzeugs. Haftpflichtversicherung
- BGH, 22.11.1968 - IV ZR 775/68
Rechtsmittel
- BGH, 28.02.1963 - II ZR 8/60
Verwendungsklausel nach AKB und Prämie
- BGH, 25.06.1956 - II ZR 180/55
Rechtsfolgen der durch einen Armenrechtsverfahren bedingten Verzögerung der …
- BGH, 14.11.1960 - II ZR 235/58
Versicherungsschutz bei Fahren ohne Führerschein; Fahren ohne Führerschein als …
- BGH, 29.09.1960 - II ZR 135/58
Möglichkeiten einer Verfristung des Erstattungsanspruchs des …
- LG Münster, 23.05.1990 - 1 S 98/90
Anspruch auf Deckungsschutz ; Verschulden eines Versicherungsnehmers
- BGH, 04.12.1967 - II ZR 155/65
Schaden auf Grund eines Verkehrsunfalles mit einem Mietwagen - Inanspruchnahme …
- BGH, 21.12.1961 - II ZR 219/59
Versicherungsvertragswidrige Benutzung eines LKWs - Leistungsfreiheit des …
- BGH, 31.03.1960 - III ZR 44/59
Rechtsnatur der Führerscheinklausel
- BGH, 29.11.1956 - II ZR 264/55
Rechtsmittel
- BGH, 01.12.1955 - II ZR 74/54
Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers gegenüber der …
- OLG Karlsruhe, 16.04.1971 - 10 U 161/70
- LG Köln, 11.05.1988 - 24 O 462/87
- BGH, 02.07.1964 - II ZR 92/62
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
- BGH, 20.11.1958 - II ZR 149/57
Rechtsmittel