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   BGH, 31.01.1967 - Ia ZB 6/66   

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https://dejure.org/1967,1443
BGH, 31.01.1967 - Ia ZB 6/66 (https://dejure.org/1967,1443)
BGH, Entscheidung vom 31.01.1967 - Ia ZB 6/66 (https://dejure.org/1967,1443)
BGH, Entscheidung vom 31. Januar 1967 - Ia ZB 6/66 (https://dejure.org/1967,1443)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde wegen Verneinung der Beschwerdeberechtigung - Verfahren zur Herstellung basischer Bleiphosphit-Pigmente - Bekanntmachung einer Ausscheidungsanmeldung - Antrag auf Akteneinsichtnahme - Beschwerde gegen die Beschlüsse der Prüfungsstellen des Deutschen Patentamts ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1967, 543
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62

    "Nicht mit Gründen versehen"

    Auszug aus BGH, 31.01.1967 - Ia ZB 6/66
    Wann ein Beschluß eines Beschwerdesenats des Bundespatentgerichts im Sinne des § 41 p Abs. 3 Nr. 5 PatG "nicht mit Gründen versehen" ist, hat schon der frühere Erste Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in dem Beschluß I ZB 27/62 vom 21. Dezember 1962 (BGHZ 39, 333 [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62] "Warmpressen") sowohl grundsätzlich als auch anhand von Beispielen (So 337) und Gegenbeispielen (S. 338) eingehend dargelegte Der erkennende Senat hat sich die dort dargelegte grundsätzliche Auffassung des Ersten Zivilsenats bereits in einer größeren Anzahl von Entscheidungen zu eigen gemacht und hat sie dabei durch Anwendung auf die ihm zur Entscheidung vorgelegten Fälle noch weiter konkretisiert (vgl. den Bericht in GRUR 1966 S. 5 ff, 16/17 bei C 2 d).

    Die Rüge, der angefochtene Beschluß sei nicht mit Gründen versehen, kann darüber hinaus aber auch schon deshalb keinen Erfolg haben, weil es an einer weiteren Voraussetzung für einen Erfolg dieser Rüge fehlt, nämlich daran, daß die Berücksichtigung des nach Meinung der Rechtsbeschwerde übergangenen Vorbringens der Beschwerdeführerin zu einer anderen Entscheidung, hier also zur Anerkennung ihrer Beschwerdelegitimation, hätte führen können (vgl. BGHZ 39, 333, 338 [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62]/39 "Warmpressen"; BGH GRUR 1964, 259, 260/61 "Schreibstift").

  • BGH, 26.05.1964 - Ia ZB 233/63

    Akteneinsicht in Patentsachen

    Auszug aus BGH, 31.01.1967 - Ia ZB 6/66
    Von der genauen Beachtung dieser Vorschrift hängt es ab, ob der "gesetzliche Richter" im Sinne des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG entschieden hat (vgl. BGHZ 42, 19, 25 [BGH 26.05.1964 - Ia ZB 233/63] "Akteneinsicht I") und ob eine Rüge nicht vorschriftsmäßiger Besetzung des Gerichts im Rahmen einer zugelassenen Rechtsbeschwerde als "absolute Rechtsbeschwerderüge" nach § 41 g Abs. 2 Satz 2 PatG i.V.m. § 551 Nr. 1 ZPO oder im Rahmen einer; nicht zugelassenen Rechtsbeschwerde als "absoluter Zulässigkeitsgrund" (vgl. BGHZ 39, 331, 335 [BGH 09.05.1963 - II ZR 124/61] "Warmpressen") den unvermeidlichen Erfolg haben muß, daß der Beschluß des nicht vorschriftsmäßig besetzten Senats aufgehoben und die Sache zur anderweiten Entscheidung in vorschriftsmäßiger Besetzung an das Bundespatentgericht, gegebenenfalls also an einen anderen Senat, zurückverwiesen werden muß (vgl. BGHZ 42, 32, 36 [BGH 26.05.1964 - Ia ZB 18/63]/37).

    Vielmehr muß, wie der erkennende Senat bereits in dem Beschluß "Akteneinsicht I" (BGHZ 42, 19, 25) [BGH 26.05.1964 - Ia ZB 233/63] ausgesprochen hat und wie auch die Rechtsbeschwerdegegnerin selbst in anderem Zusammenhang betont, die Vorschrift des § 36 d Abs. 1 PatG dahin aufgefaßt werden, daß die Bestimmung des gesetzlichen Richters von Merkmalen abhängig gemacht sein soll, die im Wortlaut des Gesetzes möglichst klar niedergelegt sind und sich im einzelnen Fall unschwer feststellen lassen, daß also "Zweifelsfälle" möglichst ausgeschlossen und nicht etwa durch die Einleitung der letzten Alternative mit den Worten "im übrigen" geradezu in Kauf genommen sein sollen.

  • BGH, 26.05.1964 - Ia ZB 18/63

    Senatsbesetzung beim Bundespatentgericht

    Auszug aus BGH, 31.01.1967 - Ia ZB 6/66
    Die Vorschrift des § 36 d Abs. 1 PatG ist eine dem Gerichtsverfassungsrecht zugehörige "Besetzungsvorschrift" (vgl. BGH GRUR 1964, 310 "Kondenswasserableiter" bei III 2) und als solche von einer "Zuständigkeitsvorschrift" zu unterscheiden (vgl. BGHZ 42, 32, 36 [BGH 26.05.1964 - Ia ZB 18/63] "Akteneinsicht II").

    Von der genauen Beachtung dieser Vorschrift hängt es ab, ob der "gesetzliche Richter" im Sinne des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG entschieden hat (vgl. BGHZ 42, 19, 25 [BGH 26.05.1964 - Ia ZB 233/63] "Akteneinsicht I") und ob eine Rüge nicht vorschriftsmäßiger Besetzung des Gerichts im Rahmen einer zugelassenen Rechtsbeschwerde als "absolute Rechtsbeschwerderüge" nach § 41 g Abs. 2 Satz 2 PatG i.V.m. § 551 Nr. 1 ZPO oder im Rahmen einer; nicht zugelassenen Rechtsbeschwerde als "absoluter Zulässigkeitsgrund" (vgl. BGHZ 39, 331, 335 [BGH 09.05.1963 - II ZR 124/61] "Warmpressen") den unvermeidlichen Erfolg haben muß, daß der Beschluß des nicht vorschriftsmäßig besetzten Senats aufgehoben und die Sache zur anderweiten Entscheidung in vorschriftsmäßiger Besetzung an das Bundespatentgericht, gegebenenfalls also an einen anderen Senat, zurückverwiesen werden muß (vgl. BGHZ 42, 32, 36 [BGH 26.05.1964 - Ia ZB 18/63]/37).

  • BGH, 16.11.1962 - I ZB 12/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 31.01.1967 - Ia ZB 6/66
    Das hat in Bezug auf den Rechtsbehelf der verwaltungsgerichtlichen Klage bereits der Erste Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in dem Beschluß vom 16. November 1962 (GRUR 1963, 279 "Weidepumpe") ausgesprochen, den der erkennende Senat in dem Beschluß vom 18. Februar 1965 (GRUR 1965, 416 "Schweißelektrode") jedenfalls im Ergebnis bestätigt hat.
  • RG, 05.11.1910 - I 500/09

    Mängel des Patenterteilungs-Verfahrens.

    Auszug aus BGH, 31.01.1967 - Ia ZB 6/66
    Indes hat es, worauf bereits das Reichsgericht in der Entscheidung vom 5. November 1911 (RGZ 74, 394, 396) hingewiesen hat, seit jeher auch eine Ausnahme von diesem Grundsatz gegeben, nämlich für die ein Staatsgeheimnis enthaltenden Erfindungen (früher § 23 Abs. 5 PatG vom 7. April 1891, jetzt § 30 a PatG i.d.F. vom 9. Mai 1961).
  • BGH, 28.11.1963 - Ia ZB 204/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 31.01.1967 - Ia ZB 6/66
    Die Rüge, der angefochtene Beschluß sei nicht mit Gründen versehen, kann darüber hinaus aber auch schon deshalb keinen Erfolg haben, weil es an einer weiteren Voraussetzung für einen Erfolg dieser Rüge fehlt, nämlich daran, daß die Berücksichtigung des nach Meinung der Rechtsbeschwerde übergangenen Vorbringens der Beschwerdeführerin zu einer anderen Entscheidung, hier also zur Anerkennung ihrer Beschwerdelegitimation, hätte führen können (vgl. BGHZ 39, 333, 338 [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62]/39 "Warmpressen"; BGH GRUR 1964, 259, 260/61 "Schreibstift").
  • BGH, 18.02.1965 - Ia ZB 235/63

    Zulässigkeitsvoraussetzungen der verwaltungsgerichtlichen Klagen von

    Auszug aus BGH, 31.01.1967 - Ia ZB 6/66
    Das hat in Bezug auf den Rechtsbehelf der verwaltungsgerichtlichen Klage bereits der Erste Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in dem Beschluß vom 16. November 1962 (GRUR 1963, 279 "Weidepumpe") ausgesprochen, den der erkennende Senat in dem Beschluß vom 18. Februar 1965 (GRUR 1965, 416 "Schweißelektrode") jedenfalls im Ergebnis bestätigt hat.
  • BPatG, 20.12.1965 - 16 W (pat) 151/64
    Auszug aus BGH, 31.01.1967 - Ia ZB 6/66
    Die Verfahrensstellung, die die Beschwerdeführerin durch die Eingaben des Patentanwalts Dr. E. ... erlangt haben könnte, hätte bei alledem rechtlich etwa ebenso aufgefaßt werden können, wie der 16. Senat des Bundespatentgerichts in dem Beschluß 16 W (pat) 151/64 vom 20. Dezember 1965 (BPatGerE 8, 23, 27/28) die Stellung eines zur Stammanmeldung Einsprechenden in dem Verfahren zur Ausscheidungsanmeldung bis zu deren - vom 16. Senat für erforderlich gehaltenen - Bekanntmachung aufgefaßt hat.
  • BGH, 09.05.1963 - II ZR 124/61

    Ausgeschiedener Kommanditist

    Auszug aus BGH, 31.01.1967 - Ia ZB 6/66
    Von der genauen Beachtung dieser Vorschrift hängt es ab, ob der "gesetzliche Richter" im Sinne des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG entschieden hat (vgl. BGHZ 42, 19, 25 [BGH 26.05.1964 - Ia ZB 233/63] "Akteneinsicht I") und ob eine Rüge nicht vorschriftsmäßiger Besetzung des Gerichts im Rahmen einer zugelassenen Rechtsbeschwerde als "absolute Rechtsbeschwerderüge" nach § 41 g Abs. 2 Satz 2 PatG i.V.m. § 551 Nr. 1 ZPO oder im Rahmen einer; nicht zugelassenen Rechtsbeschwerde als "absoluter Zulässigkeitsgrund" (vgl. BGHZ 39, 331, 335 [BGH 09.05.1963 - II ZR 124/61] "Warmpressen") den unvermeidlichen Erfolg haben muß, daß der Beschluß des nicht vorschriftsmäßig besetzten Senats aufgehoben und die Sache zur anderweiten Entscheidung in vorschriftsmäßiger Besetzung an das Bundespatentgericht, gegebenenfalls also an einen anderen Senat, zurückverwiesen werden muß (vgl. BGHZ 42, 32, 36 [BGH 26.05.1964 - Ia ZB 18/63]/37).
  • BGH, 30.01.1964 - Ia ZB 229/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 31.01.1967 - Ia ZB 6/66
    Die Vorschrift des § 36 d Abs. 1 PatG ist eine dem Gerichtsverfassungsrecht zugehörige "Besetzungsvorschrift" (vgl. BGH GRUR 1964, 310 "Kondenswasserableiter" bei III 2) und als solche von einer "Zuständigkeitsvorschrift" zu unterscheiden (vgl. BGHZ 42, 32, 36 [BGH 26.05.1964 - Ia ZB 18/63] "Akteneinsicht II").
  • BGH, 30.09.2002 - X ZB 18/01

    "Sammelhefter" - Wirksame Teilung eines Patents

    Insofern gilt nichts anderes als für sonstige Mängel des Erteilungsverfahrens, die weder einen Widerrufs-, noch einen Nichtigkeitsgrund bilden (vgl. BGH, Urt. v. 11.11.1952 - I ZR 134/51, GRUR 1953, 88 - Anschlußberufung; Urt. v. 29.11.1966 - Ia ZR 11/63, GRUR 1967, 240, 242 - Mehrschichtplatte; Beschl. v. 31.1.1967 - Ia ZB 6/66, GRUR 1967, 543, 546 - Bleiphosphit; Sen.Beschl. v. 15.5.1997 - X ZB 8/95, GRUR 1997, 612, 615 - Polyäthylenfilamente; vgl. ferner Sen., BGHZ 103, 262, 265 - Düngerstreuer).
  • BGH, 16.12.1986 - X ZB 17/86

    "Emissionssteuerung"; Anforderungen an Begründung einer Entscheidung

    Dem Erfordernis der Begründung ist genügt, wenn die Entscheidung zu jedem selbständigen Angriffs- und Verteidigungsmittel - auch verfahrensrechtlicher Natur - Stellung nimmt, welches ein Beteiligter vorgetragen hat (BGH GRUR 1985, 376, 377 - Werbedrucksache) oder welches aus dem vorgebrachten Sachzusammenhang als im Einzelfall von Amts wegen zu prüfen ins Auge springt (vgl. BGH GRUR 1967, 543, 547 - Bleiphosphit).

    Vielmehr ist dem Erfordernis der Begründung genügt, wenn die Entscheidung zu jedem selbständigen Angriffs- und Verteidungsmittel - auch verfahrensrechtlicher Natur und im Einzelfall von Amts wegen zu prüfen - Stellung nimmt, welches ein Beteiligter vorgetragen hat (BGH GRUR 1985, 376, 377 - Werbedrucksache) oder welches aus dem vorgebrachten Sachzusammenhang ins Auge springt (vgl. BGH GRUR 1967, 543, 547 - Bleiphosphit).

  • BGH, 07.05.1998 - I ZB 2/96

    Anfechtung einer Entscheidung wegen Fehlens von Gründen

    Dem Erfordernis einer Begründung ist deshalb schon dann genügt, wenn die Entscheidung zu jedem selbständigen Angriffs- und Verteidigungsmittel Stellung nimmt, das ein Verfahrensbeteiligter vorgetragen hat (BGH, Beschl. v. 18.12.1984 - X ZB 21/84, GRUR 1985, 376, 377 - Werbedrucksache) oder das aus dem vorgebrachten Sachzusammenhang als im Einzelfall von Amts wegen zu prüfen ins Auge springt (BGH, Beschl. v. 31.1.1967 - Ia ZB 6/66, GRUR 1967, 543, 547 - Bleiphosphit; Beschl. v. 16.12.1986 - X ZB 17/86, GRUR 1987, 286 - Emissionssteuerung).
  • BGH, 12.02.1981 - X ZB 20/79

    Anwaltliche Vertretung vor dem Bundespatentgericht (Postulationsfähigkeit) -

    Eine Entscheidung ist auch wegen verfahrensrechtlicher Voraussetzungen einschließlich der Verfahrenshindernisse (vgl. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, a.a.O. Grundzüge § 253 ZPO Anm. 3; Rosenberg-Schwab, Zivilprozeßrecht 12. Aufl. § 97 Anm. I) mit Gründen zu versehen (vgl. BGH GRUR 1967, 543, 546 - Bleiphosphit), wenn ein Beteiligter insoweit ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel - dieses kann grundsätzlich auch auf dem Verfahrensrecht beruhen, die Zulässigkeit eines Rechtsmittels oder allgemein eine Verfahrensvoraussetzung betreffen (Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, a.a.O. § 146 ZPO Anm. 2a) - geltend gemacht hat, selbst wenn die betreffende verfahrensrechtliche Voraussetzung von Amts wegen zu prüfen ist.

    Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats (BGHZ 39, 333, 338, 339 [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62]- Warmpressen; GRUR 1964, 259, 260, 261 - Schreibstift; 1967, 543, 546 - Bleiphosphit; 1977, 266, 267 - Einbauleuchten; so auch Stein/Jonas, a.a.O. Rn. 27 m.w.N. sowie BVerfG aaO) ist Voraussetzung für den Erfolg dieser Rüge, daß die Berücksichtigung des nach Meinung der Rechtsbeschwerde übergangenen - hier unterstellten - Vorbringens der Anmelderin im Beschwerdeverfahren zu einer anderen Entscheidung, hier also nach ihrer Vorstellung zur Verwerfung der Beschwerde der Rechtsnachfolger des Einsprechenden Dr. D. hätte führen können.

  • BGH, 24.04.1997 - I ZB 1/96

    "Makol"; Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluß des

    Dem Erfordernis einer Begründung ist deshalb schon dann genügt, wenn die Entscheidung zu jedem selbständigen Angriffs- und Verteidigungsmittel Stellung nimmt, das ein Verfahrensbeteiligter vorgetragen hat (vgl. BGH, Beschl. v. 18.12.1984 - X ZB 21/84, GRUR 1985, 376, 377 - Werbedrucksache) oder das aus dem vorgebrachten Sachzusammenhang als im Einzelfall von Amts wegen zu prüfen ins Auge springt (vgl. BGH, Beschl. v. 31.01.1967 - Ia ZB 6/66, GRUR 1967, 543, 547 - Bleiphosphit; Beschl. v. 16.12.1986 - X ZB 17/86, GRUR 1987, 286 - Emissionssteuerung).
  • BGH, 21.12.1989 - X ZB 7/89

    Einlegung einer Rechtsbeschwerde durch eine von einem Vertreter ohne

    Das gilt aber nur, wenn ein Verfahrensbeteiligter insoweit ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel vorgebracht hat oder wenn diese nach dem Gesamtzusammenhang als prüfungsbedürftig ins Auge springen (BGH GRUR 1967, 543, 547 - Bleiphosphit; 1987, 286 - Emissionssteuerung; Benkard, Patentgesetz Gebrauchsmustergesetz 8. Aufl., § 100 PatG Rdn. 26 Abs. 2).
  • BPatG, 05.08.2014 - 2 Ni 34/12

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Verfahren zum Herstellen eines

    Wie der BGH mehrfach für das nationale Nichtigkeitsklageverfahren entschieden hat (vgl. GRUR 1967, 543 (II 2c) - Bleiphosphit; GRUR 1965, 473 (B II 3) -Dauerwellen I; GRUR 2003, 47, 48 - Sammelhefter I; s. auch BPatG BIPMZ 1984, 380 (I 2a)), ist der Katalog der Nichtigkeitsgründe abschließend in § 21 Abs. 1 Nrn. 1 bis 4 PatG i. V. m. § 22 Abs. 1 PatG aufgeführt.
  • BGH, 29.04.1969 - X ZB 14/67

    Aufhebung eines Erteilungsbeschlusses des Patentamts - Versagung eines

    Legt der Einsprechende sodann gegen die Entscheidung des Patentamts über die Anmeldung Beschwerde ein, so ist zwar seine durch den Einspruch begründete Stellung als Verfahrensbeteiligter (vgl. dazu BGH GRUR 1968, 613 "Gelenkkupplung") die notwendige verfahrensrechtliche Voraussetzung für die Zulässigkeit seiner Beschwerde (§ 36 m Abs. 1 PatG; vgl. auch BGH GRUR 1967, 543, 546 "Bleiphosphit") und die Aufrechterhaltung seines Einsprüche, die notwendige Voraussetzung für eine Sachentscheidung über seine Beschwerde.
  • BPatG, 02.12.2004 - 10 W (pat) 29/02
    Bei unveränderter Gesetzeslage sieht der Senat keinen durchgreifenden Anlass für eine abweichende Auslegung, zumal § 67 Abs. 1 PatG als eine dem Gerichtsverfassungsrecht zugehörige Besetzungsvorschrift dahin aufzufassen ist, dass die Bestimmung des gesetzlichen Richters von Merkmalen abhängig gemacht sein soll, die im Wortlaut des Gesetzes möglichst klar niedergelegt sind und sich im einzelnen Fall unschwer feststellen lassen (so BGH GRUR 1967, 543, 545 re Sp - Bleiphosphit, zu dem bis 1. Januar 1981 geltenden § 36d Abs. 1 PatG, der durch § 67 Abs. 1 PatG abgelöst worden ist).
  • BPatG, 29.01.2009 - 2 Ni 36/07
    Wie der BGH mehrfach für das nationale Nichtigkeitsklageverfahren entschieden hat (vgl. GRUR 1967, 543 (II 2c) -Bleiphosphit; GRUR 1965, 473 (B II 3) -Dauerwellen I -;.
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