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   BGH, 31.01.1979 - IV ZR 198/77   

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https://dejure.org/1979,2549
BGH, 31.01.1979 - IV ZR 198/77 (https://dejure.org/1979,2549)
BGH, Entscheidung vom 31.01.1979 - IV ZR 198/77 (https://dejure.org/1979,2549)
BGH, Entscheidung vom 31. Januar 1979 - IV ZR 198/77 (https://dejure.org/1979,2549)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Begehren auf Abweisung eines Scheidungsantrages - Zulässigkeit eines Rechtsmittels - Unwiderlegbare Vermutung des Scheiterns der Ehe bei Einhaltung der Trennungszeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 978
  • MDR 1979, 562
  • FamRZ 1979, 285
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 04.05.1971 - 1 BvR 636/68

    Spanier-Beschluß

    Auszug aus BGH, 31.01.1979 - IV ZR 198/77
    Die grundsätzliche Entscheidung für das Zerrüttungsprinzip liegt innerhalb des erheblichen Gestaltungsraumes, den der Gesetzgeber bei der Regelung der Scheidungsvoraussetzungen hat (vgl. hierzu BVerfGE 31, 58, 70) [BVerfG 04.05.1971 - 1 BvR 636/68].

    Die Ehe wird allerdings nicht nur nach den Vorschriften des einfachen Rechts (§ 1353 Abs. 1 Satz 1 BGB), sondern auch nach dem Verständnis des Grundgesetzes auf Lebenszeit geschlossen (BVerfGE 10, 59, 66; 31, 58, 82 f [BVerfG 04.05.1971 - 1 BvR 636/68]).

  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 205/58

    Elterliche Gewalt

    Auszug aus BGH, 31.01.1979 - IV ZR 198/77
    Die Ehe wird allerdings nicht nur nach den Vorschriften des einfachen Rechts (§ 1353 Abs. 1 Satz 1 BGB), sondern auch nach dem Verständnis des Grundgesetzes auf Lebenszeit geschlossen (BVerfGE 10, 59, 66; 31, 58, 82 f [BVerfG 04.05.1971 - 1 BvR 636/68]).
  • BGH, 13.12.1951 - IV ZR 44/51

    Schwere Eheverfehlung. Zerrüttung

    Auszug aus BGH, 31.01.1979 - IV ZR 198/77
    Die innerhalb des Gestaltungsraumes des Scheidungsgesetzgebers liegende Einführung des Zerrüttungsprinzips schließt die Berücksichtigung der nur in der Person eines Ehegatten eingetretenen endgültigen Abwendung vom anderen Ehegatten mit ein (BGHZ 4, 186, 191 und std. Rechtspr.).
  • AG Sulingen, 09.11.1977 - 2 F 1/77
    Auszug aus BGH, 31.01.1979 - IV ZR 198/77
    Die verfassungsrechtlichen Bedenken, die in Literatur und Rechtsprechung gegen die vom Berufungsgericht angewandten §§ 1566 Abs. 2, 1568 Abs. 2 BGB unter Berufung auf Art. 6 Abs. 1 GG erhoben worden sind (vgl. insbesondere zu § 1566 Abs. 2 BGB: Habscheid, Festschrift für Bosch 1976 S. 355, 366 ff, 371; Hillermeyer FamRZ 1976, 577, 578 f; Roth-Stielow in Bastian/Roth-Stielow/Schmeiduch, 1. EheRG Vorbem. 10 ff vor § 1564 BGB; zu § 1568 Abs. 2 BGB: Bosch FamRZ 1976, 401; 1977, 569, 574; AG Sulingen FamRZ 1977, 793 - NJW 1978, 184 (Leitsatz)), teilt der Senat nicht.
  • BGH, 26.06.1952 - IV ZR 36/52

    Nachprüfung eines Wiedereinsetzungsbeschlusses

    Auszug aus BGH, 31.01.1979 - IV ZR 198/77
    Die als grundsätzlich erachtete Rechtsfrage ist auch auf die Revision der Antragsgegnerin nachzuprüfen, da es von der Zulässigkeit der Berufung abhängt, ob das Berufungsgericht das Urteil des Landgerichts nachprüfen und eine Sachentscheidung treffen durfte (BGHZ 6, 369, 370; RGZ 161, 216).
  • BGH, 14.06.1978 - IV ZR 167/77

    Verfassungsmäßigkeit des neuen Scheidungsrechts

    Auszug aus BGH, 31.01.1979 - IV ZR 198/77
    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 14. Juni 1978 - IV ZR 167/77 - (NJW 1978, 2550 = FamRZ 1978, 881) ausgesprochen, daß die Ersetzung des Verschuldensprinzips, das das alte Scheidungsrecht weitgehend beherrscht hat, durch das in § 1565 Abs. 1 BGB, dem Grundtatbestand des neuen Scheidungsrechts, zum Ausdruck kommende Zerrüttungsprinzip nicht gegen das Grundgesetz verstößt, und daß auch die Erstreckung dieser Regelung auf Alt-Ehen verfassungsrechtlich unbedenklich ist.
  • RG, 20.07.1939 - IV 84/39

    1. Kann der Scheidungskläger, der im ersten Rechtsgange mit der Klage aus § 49

    Auszug aus BGH, 31.01.1979 - IV ZR 198/77
    Die als grundsätzlich erachtete Rechtsfrage ist auch auf die Revision der Antragsgegnerin nachzuprüfen, da es von der Zulässigkeit der Berufung abhängt, ob das Berufungsgericht das Urteil des Landgerichts nachprüfen und eine Sachentscheidung treffen durfte (BGHZ 6, 369, 370; RGZ 161, 216).
  • BGH, 26.02.1993 - V ZR 74/92

    Quasinegatorische Unterlassungsklage zur Durchsetzung von Lärmschutzauflagen

    In dieser Begründung kommt eine weitere Einschränkung der Revisionszulassung im Hinblick auf die klare und zunächst entscheidende Fassung des Tenors jedenfalls nicht klar und zweifelsfrei zum Ausdruck (vgl. z.B. BGH, Urt. v. 31. Januar 1979, IV ZR 198/77, NJW 1979, 978).
  • BGH, 23.11.1979 - IV ZR 30/79

    Voraussetzungen der Scheidung einer Ehe

    Die Verfassungsmäßigkeit der angewandten Vorschriften des neuen Scheidungsrechts einschließlich ihrer Erstreckung auf Alt-Ehen hat der Senat bereits in früheren Entscheidungen mit ausführlicher Begründung bejaht (vgl. BGHZ 72, 107 zur Einführung des Zerrüttungsprinzips nach § 1565 Abs. 1 BGB und BGH FamRZ 1979, 285 = NJW 1979, 978 zu den Fristenregelungen des § 1566 Abs. 2 BGB und des § 1568 Abs. 2 i. V. mit § 1568 Abs. 1, 2. Alternat. BGB).

    Die der gesetzlichen Vermutung zugrunde liegende Abwägung des Gesetzgebers ist dabei weder sachwidrig noch in sonstiger Weise verfassungsrechtlich zu beanstanden (BGH FamRZ 1979, 285, 287 = NJW 1979, 978, 979).

    Sie führt unter Berufung auf die Rechtsprechung des Senats (FamRZ 1979, 285, 288 = NJW 1979, 978, 979) aus, es handle sich um eine Anpassungsfrist, innerhalb deren sich der ehetreue Ehegatte auf die Unabwendbarkeit der Scheidung solle einstellen und sich mit ihr abfinden können.

    Dieser Befristung liegt - insbesondere soweit Härten im immateriellen Bereich in Frage stehen - die Vorstellung zugrunde, daß bei tatsächlicher, aber vom Antragsgegner (zunächst) nicht empfundener Zerrüttung der Ehe der weitere Zeitablauf, den die Anwendung der Härteklausel ermöglicht, geeignet ist, das Bindungsgefühl des betroffenen Ehegatten an seine Ehe zu mindern, der klareren Erkenntnis des wirklichen Zustandes der Ehe sowie seiner tatsächlichen Lebenssituation Platz zu machen und die damit einhergehende Betroffenheit in einem Maße abzuschwächen, daß die schließlich ausgesprochene Scheidung auch bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände als Härte für ihn bedeutend weniger fühlbar wird (BGH FamRZ 1979, 422, 423 = NJW 1979, 1042, 1043; FamRZ 1979, 285, 288 - NJW 1979, 978).

  • BGH, 22.02.1984 - IVb ZR 61/82

    Berücksichtigung von Härtegründen in anderen Verfahren

    Der Urteilsausspruch, der für den Umfang der Revisionszulassung in erster Linie maßgebend ist (vgl. BGH Urteil vom 31. Januar 1979 - IV ZR 198/77 - FamRZ 1979, 285, 286), enthält keinen einschränkenden Zusatz.
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