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   BGH, 31.01.1990 - VIII ZR 314/88   

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https://dejure.org/1990,125
BGH, 31.01.1990 - VIII ZR 314/88 (https://dejure.org/1990,125)
BGH, Entscheidung vom 31.01.1990 - VIII ZR 314/88 (https://dejure.org/1990,125)
BGH, Entscheidung vom 31. Januar 1990 - VIII ZR 314/88 (https://dejure.org/1990,125)
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Boris Becker Superstar

§§ 434, 440, 325 BGB <Fassung bis 31.12.01>, Rechtsmangel bei Verkauf von Aufbügelbildern eines Prominenten ohne Lizenz (vgl. nunmehr § 435 BGB <Fassung seit 1.1.02>);

§ 254 BGB, kein Mitverschulden des Käufers, dem der Rechtsmangel schuldhaft unbekannt war (abschließende Regelung des § 439 Abs. 1 BGB <Fassung bis 31.12.01>) (Hinweis: anders nunmehr nach § 442 Abs. 1 BGB <Fassung seit 1.1.02>);

§ 304 ZPO, zu den Voraussetzungen eines Grundurteils

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Prof. Dr. Lorenz

    Rechtsmangel und Kenntnis des Mangels, Rolle des Mitverschuldens ("Boris Becker Superstar")

  • Wolters Kluwer

    Schadenersatz - Rechtsmangel - Mitverschulden

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Mitverschuldensanrechnung für den Käufer wegen schuldhafter Unkenntnis eines Rechtsmangels ("Bum-Bum-Boris")

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 440, § 439, § 254
    Einwand des Mitverschuldens bei Rechtsmangelhaftung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 110, 196
  • NJW 1990, 1106
  • NJW-RR 1990, 563 (Ls.)
  • ZIP 1990, 315
  • MDR 1990, 619
  • WM 1990, 684
  • DB 1990, 679
 
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Wird zitiert von ... (74)

  • BGH, 18.09.2009 - V ZR 75/08

    Haftung für Schäden durch Abschießen einer Feuerwerksrakete auf dem

    Darauf, ob - wie die Revision weiterhin geltend macht - das Berufungsgericht den Einwand nach § 254 BGB (Mitverschulden), der von Amts wegen zu prüfen (BGH, Urt. v. 26. Juni 1990, X ZR 19/89, NJW 1991, 166, 167) und der im Rahmen des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs entsprechend anzuwenden ist (Senat , Urt. v. 18. September 1987, V ZR 219/85, NJW-RR 1988, 136, 138), bei der von ihm getroffenen Entscheidung über den Grund des Anspruchs rechtsfehlerhaft unberücksichtigt gelassen hat (vgl. dazu BGHZ 110, 196, 202) , kommt es nach alledem nicht an.
  • BGH, 21.03.2003 - V ZR 319/02

    Störereigenschaft des Grundstückseigentümers bei alten Bäumen

    Selbst wenn, wofür es bisher allerdings keine Anhaltspunkte gibt, den Klägern ein an der Entstehung des Schadens mitwirkendes Verschulden vorzuwerfen wäre (§ 254 BGB), dürfte dessen Prüfung dem Betragsverfahren vorbehalten bleiben, da es nach dem gesamten Streitstoff nicht zu einer völligen Beseitigung des Schadens führen kann (vgl. BGHZ 110, 196, 202).
  • BGH, 20.05.2014 - VI ZR 187/13

    Haftung bei einem teils schicksalhaft, teils behandlungsfehlerhaft verursachten

    Denn bei vernünftigem Verständnis des Grundurteils ist ihm mit Rücksicht auf den bisherigen Prozessverlauf zu entnehmen, dass der Prüfung im Betragsverfahren vorbehalten bleiben sollte, in welchem Umfang die Beklagten wegen ihrer Versäumnisse haften (vgl. BGH, Urteil vom 31. Januar 1990 - VIII ZR 314/88, BGHZ 110, 196, 204).
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