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   BGH, 31.01.1995 - 1 StR 780/94   

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https://dejure.org/1995,1859
BGH, 31.01.1995 - 1 StR 780/94 (https://dejure.org/1995,1859)
BGH, Entscheidung vom 31.01.1995 - 1 StR 780/94 (https://dejure.org/1995,1859)
BGH, Entscheidung vom 31. Januar 1995 - 1 StR 780/94 (https://dejure.org/1995,1859)
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Drogenbetrug

§ 211 StGB, (außerstrafrechtliche) Verdeckungsabsicht

Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB
    Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht auch bei Befürchtung außerstrafrechtlicher Verfolgung

  • Wolters Kluwer

    Mordmerkmal - Verdeckungsabsicht - Vermeidung außerstrafrechtlicher Konsequenzen

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Auslegung des Mordmerkmals "Verdeckungsabsicht"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 41, 8
  • NJW 1995, 1910
  • MDR 1995, 730
  • StV 1998, 19
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.12.1960 - 4 StR 453/60

    Verkehrskontrolle - § 211 StGB: Verdeckungsabsicht, dolus eventualis

    Auszug aus BGH, 31.01.1995 - 1 StR 780/94
    Die als Beleg hierfür herangezogene Entscheidung BGHSt 15, 291, 296 betrifft, ebenso wie schon die Entscheidung OGH NJW 1950, 195 (vgl. auch BGHSt 7, 287, 290 sowie die Übersichten bei Geilen in Festschrift für Lackner S. 570, 588 ff und bei Eser in Schönke/Schröder, StGB 24. Aufl. § 211 Rdn. 32a) einen Fall, bei dem es auf die hier zu entscheidende Frage der Verdeckungsabsicht aus Furcht vor außerstrafrechtlichen Folgen einer Tat nicht ankam.

    Soweit z.B. ausgeführt ist, dem Täter ginge es darum, "einer Strafverfolgung zu entgehen" (BGHSt 15, 291, 296), ist dies die Schilderung der in jenen Fällen gegebenen konkreten Situation.

  • BGH, 18.02.1993 - 1 StR 49/93

    Keine Habgier bei tötungsbedingtem Ausbleiben weiterer Zahlungen

    Auszug aus BGH, 31.01.1995 - 1 StR 780/94
    Auf der Grundlage dieser Feststellungen hat die Jugendkammer nicht nur bei beiden Angeklagten das Mordmerkmal der Heimtücke - beim Angeklagten B. wegen der anderweitigen Schulden auch das Mordmerkmal der Habgier (vgl. hierzu BGHR StGB § 211 Abs. 2 Habgier 4 m.w.Nachw.) - zutreffend bejaht, sondern auch das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht.
  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 31.01.1995 - 1 StR 780/94
    b) Eine solche Einengung des Begriffs der Verdeckungsabsicht ist - unbeschadet der Notwendigkeit, dieses Mordmerkmal restriktiv auszulegen (vgl. hierzu BVerfGE 45, 187, 261) - auch nicht geboten:.
  • BGH, 31.03.1955 - 4 StR 51/55

    überfahrener Betrunkener - § 211 StGB, Verdeckungsabsicht, Mittel - Folge; § 53

    Auszug aus BGH, 31.01.1995 - 1 StR 780/94
    Die als Beleg hierfür herangezogene Entscheidung BGHSt 15, 291, 296 betrifft, ebenso wie schon die Entscheidung OGH NJW 1950, 195 (vgl. auch BGHSt 7, 287, 290 sowie die Übersichten bei Geilen in Festschrift für Lackner S. 570, 588 ff und bei Eser in Schönke/Schröder, StGB 24. Aufl. § 211 Rdn. 32a) einen Fall, bei dem es auf die hier zu entscheidende Frage der Verdeckungsabsicht aus Furcht vor außerstrafrechtlichen Folgen einer Tat nicht ankam.
  • BGH, 23.06.1999 - 3 StR 147/99

    Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht

    Der Bundesgerichtshof hat bereits mehrfach ausgesprochen, daß das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht nicht voraussetzt, daß der Täter für den Fall des Bekanntwerdens seiner vorangegangenen Straftat mit Strafverfolgung rechnet, es vielmehr genügt, daß es ihm um die Vermeidung außerstrafrechtlicher Konsequenzen geht (BGHSt 41, 8; BGH, Beschl vom 12. Januar 1999 - 1 StR 622/98; vgl. auch Jähnke in LK 10. Aufl. § 211 Rdn 15).

    (Saliger StV 1998 19, 20; ders. ZStW 109 (1997) 302, 308) Der besondere Schutzzweck dem die hohe Strafe für den Verdeckungsmord dient, besteht darin, dem angesichts der Stärke des Antriebs zum Selbstschutz erhöhten Tötungsanreiz entgegenzutreten (vgl. BGH NJW 1999, 1039 = Urt vom 23 Dezember 1998 - 3 StR 319/98) Dies gilt auch in den Fallen in denen das Streben des Täters außerstrafrechtliche Folgen seines Verhaltens zu vermeiden, derart stark ist daß sich daraus für ihn ein Anreiz zur Tötung eines Dritten ergibt.

  • BGH, 06.04.2005 - 5 StR 22/05

    Beweiswürdigung (Verletzungsvorsatz und Tötungsvorsatz); Urteilsgründe (Darlegung

    Dies steht der Annahme eines Handelns zur Verschleierung der dem Opfer beigefügten Verletzungen oder zur Vermeidung außerstrafrechtlicher Konsequenzen (vgl. BGHSt 41, 8) entgegen.
  • BGH, 20.12.1995 - 5 StR 445/95

    Revision - Verwertungsverbot - Vernehmungsmethoden - Täuschung - Verfahrensrüge -

    Vor dem Hintergrund der erwiesenen Anwendung einer verbotenen Vernehmungsmethode und im Blick darauf, daß in zwei tatrichterlichen Urteilen, die insoweit keinen Bestand haben konnten, jeweils auf unterschiedlicher Tatsachengrundlage Mord angenommen wurde, auch eingedenk der wieder abweichenden Bewertung in der Anklage als Verdeckungsmord und insoweit auch unter Berücksichtigung von BGH NJW 1995, 1910 (zur Veröffentlichung in BGHSt 41, 8 [BGH 31.01.1995 - 1 StR 780/94] bestimmt), schließt der Senat nunmehr sicher aus, daß ein neuer Tatrichter zu einer bestandskräftigen Verurteilung des Angeklagten wegen Mordes gelangen könnte.
  • BGH, 12.01.1999 - 1 StR 622/98

    Mordmerkmale; Verdeckungsabsicht; Niedrige Beweggründe; Besondere Schwere der

    Es genügt, daß es ihm um die Vermeidung außerstrafrechtlicher Konsequenzen geht (BGHSt 41, 8).
  • BGH, 13.09.1995 - 3 StR 360/95

    Mordmerkmale - Ermöglichungsabsicht - Dolus Directus - Subjektives Mordmerkmal

    Die erhöhte Verwerflichkeit (vgl. zu der verfassungsrechtlich notwendig restriktiven Auslegung des § 211 StGB: BVerfGE 45, 187 [BVerfG 21.06.1977 - 1 BvL 14/76], Leitsatz 4) ergibt sich aus der Bereitschaft, zur Durchsetzung krimineller Ziele "notfalls über Leichen zu gehen" (vgl. BGHSt 39, 159, 161 = BGHR StGB § 211 Abs. 2 Ermöglichen), aus der Verknüpfung von Unrecht mit weiterem Unrecht durch den Täter (so zum Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht BGH, Urteil vom 31. Januar 1995 - 1 StR 780/94 - zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
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