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   BGH, 31.01.2000 - II ZR 309/98   

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https://dejure.org/2000,728
BGH, 31.01.2000 - II ZR 309/98 (https://dejure.org/2000,728)
BGH, Entscheidung vom 31.01.2000 - II ZR 309/98 (https://dejure.org/2000,728)
BGH, Entscheidung vom 31. Januar 2000 - II ZR 309/98 (https://dejure.org/2000,728)
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Volltextveröffentlichungen (12)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 925
  • ZIP 2000, 455
  • NZI 2000, 211
  • NZI 2001, 70
  • NZI Beilage 2001, 70
  • ZMR 2000, 367
  • WM 2000, 525
  • BB 2000, 640
  • DB 2000, 564
  • Rpfleger 2000, 285
  • NZG 2000, 371
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

    Auszug aus BGH, 31.01.2000 - II ZR 309/98
    Das Urteil beruht inhaltlich nicht auf der Säumnis, sondern auf einer Sachprüfung (BGHZ 37, 79, 82).
  • BGH, 07.12.1998 - II ZR 382/96

    Rechtsfolgen einer eigenkapitalersetzenden Gebrauchsüberlassung

    Auszug aus BGH, 31.01.2000 - II ZR 309/98
    Da die Gesellschafter der Gemeinschuldnerin den Mietvertrag weder gekündigt noch einverständlich aufgehoben haben, obwohl ihnen das möglich war, und da die Gesellschaft von ihnen fortgeführt worden ist, hat das zur Folge, daß sie einen Mietzinsanspruch solange nicht durchsetzen können, wie dieser nicht aus dem ungebundenen Vermögen der Gesellschaft befriedigt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 7. Dezember 1998 - II ZR 382/96, ZIP 1999, 65, 66 = WM 1999, 20 m.w.N.).
  • BGH, 13.07.1992 - II ZR 269/91

    Eigenkapitalersatz durch Gesellschafterdarlehen - Überschuldung der GmbH

    Auszug aus BGH, 31.01.2000 - II ZR 309/98
    a) Das Berufungsgericht hat unangefochten festgestellt, daß die Gemeinschuldnerin spätestens Ende September 1996 mit negativer Fortbestehensprognose (dazu BGHZ 119, 201) überschuldet war, ihr zumindest aber von dritter Seite weder ein Investitionsdarlehen, mit dem sie die Grundstücke einschließlich der angemieteten Objekte und Flächen hätte erwerben können, gewährt noch das Mietobjekt zu den Konditionen überlassen worden wäre, die für sie und ihre Gesellschafter nach dem Vertrag vom 27. April 1992 maßgebend waren (vgl. BGHZ 109, 55, 58 ff.; 121, 31).
  • BGH, 14.12.1992 - II ZR 298/91

    Überlassung von Anlagevermögen durch GmbH-Gesellschafter als

    Auszug aus BGH, 31.01.2000 - II ZR 309/98
    a) Das Berufungsgericht hat unangefochten festgestellt, daß die Gemeinschuldnerin spätestens Ende September 1996 mit negativer Fortbestehensprognose (dazu BGHZ 119, 201) überschuldet war, ihr zumindest aber von dritter Seite weder ein Investitionsdarlehen, mit dem sie die Grundstücke einschließlich der angemieteten Objekte und Flächen hätte erwerben können, gewährt noch das Mietobjekt zu den Konditionen überlassen worden wäre, die für sie und ihre Gesellschafter nach dem Vertrag vom 27. April 1992 maßgebend waren (vgl. BGHZ 109, 55, 58 ff.; 121, 31).
  • BGH, 16.10.1989 - II ZR 307/88

    Kapitalersatz bei Vermietung von Wirtschaftsgütern an die GmbH

    Auszug aus BGH, 31.01.2000 - II ZR 309/98
    a) Das Berufungsgericht hat unangefochten festgestellt, daß die Gemeinschuldnerin spätestens Ende September 1996 mit negativer Fortbestehensprognose (dazu BGHZ 119, 201) überschuldet war, ihr zumindest aber von dritter Seite weder ein Investitionsdarlehen, mit dem sie die Grundstücke einschließlich der angemieteten Objekte und Flächen hätte erwerben können, gewährt noch das Mietobjekt zu den Konditionen überlassen worden wäre, die für sie und ihre Gesellschafter nach dem Vertrag vom 27. April 1992 maßgebend waren (vgl. BGHZ 109, 55, 58 ff.; 121, 31).
  • BGH, 28.04.2008 - II ZR 207/06

    Wirkungslosigkeit des Eigenkapital ersetzenden Charakters der

    aa) Dass die Einrede der eigenkapitalersetzenden Nutzungsüberlassung gegenüber Gläubigern des Gesellschafters nicht erhoben werden kann, hat der Senat bereits für den Fall eines vollstreckenden Grundpfandgläubigers wiederholt entschieden (BGHZ 140, 147, 150 ff.; Sen.Urt. v. 31. Januar 2000 - II ZR 309/98, ZIP 2000, 455; v. 31. Januar 2005 aaO; v. 28. Februar 2005 aaO).
  • BGH, 28.02.2005 - II ZR 103/02

    Rückforderung eines von einem von dem GmbH-Gesellschafter beherrschten

    Im Konflikt zwischen dem unentgeltlichen Nutzungsrecht der Gesellschaft aus Eigenkapitalersatzgesichtspunkten und dem vom Zwangsverwalter wahrgenommenen Fruchtziehungsrecht des Grundpfandrechtsgläubigers kommt letzterem der Vorrang zu (BGHZ 140, 147; Sen.Urt. v. 31. Januar 2000 - II ZR 309/98 ZIP 2000, 455).
  • BGH, 31.01.2005 - II ZR 240/02

    Mietweise Überlassung eines Grundstücks als eigenkapitalersetzende Leistung eines

    Ebenfalls zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß im Falle einer Zwangsverwaltung des Grundstücks das Recht der Gesellschaft bzw. des Insolvenzverwalters zur unentgeltlichen Nutzung des Grundstücks mit dem Wirksamwerden der Beschlagnahme gemäß §§ 148, 152 Abs. 2, § 22 ZVG, §§ 1123, 1124 Abs. 2 BGB endet (BGHZ 140, 147, 150 ff.; Sen.Urt. v. 31. Januar 2000 - II ZR 309/98, ZIP 2000, 455).
  • OLG Brandenburg, 12.07.2006 - 3 U 220/05

    GmbH als Mieterin der Gewerberäume eines Gesellschafters: Einrede der

    (vgl. BGH Urteil vom 7. Dezember 1998 -II ZR 382/96 = BGHZ 140, 147; BGH, Urteil vom 31.1.2000 - II ZR 309/98: NZG 2000, 371).
  • OLG Hamburg, 16.12.2005 - 11 U 198/05

    Rückzahlung von eigenkapitalersetzenden Darlehen mittelbar an einer Gesellschaft

    Diese Bindung besteht kraft Gesetzes zum Schutz der Gläubiger des Insolvenzschuldners und würde ausgehöhlt, wenn die Anordnung der Zwangsverwaltung diese Bindung rückwirkend aufheben könnte; sie entfällt erst mit der Beschlagnahme (vgl. BGH NJW 1999, 577 ; NJW-RR 2000, 925 ; OLG München GmbHR 1999, 612 ).

    GmbH & Co. KG an die Regeln des Eigenkapitalersatzes entsprechend der Rechtsauffassung des Klägers schon mit dem Zugang des Ersuchens um Eintragung des Zwangsverwaltungsvermerkes beim Amtsgericht Sangerhausen - Grundbuchamt - am 3.12.2002 geendet hat oder erst mit Wirksamwerden des Beschlagnahmebeschlusses (vgl. BGHZ 140, 147 ; NJW-RR 2000, 925 ff.), kann dahinstehen.

  • OLG Hamm, 16.09.2005 - 30 U 78/04

    Mietansprüche bei Übernahmen

    Zwar ist davon auszugehen, dass die nach den Eigenkapitalersatzregeln in der Krise der Gesellschaft eintretende Undurchsetzbarkeit der Mietforderungen dieselben Auswirkungen hat wie eine rechtsgeschäftliche Stundungsabrede, weil die Umqualifizierung durch Stehenlassen nicht zu einem Erlöschen des Anspruchs, sondern nur dazu führt, dass die Gesellschaft für die Dauer der Krise das jeweils fällig werdende Nutzungsentgelt nicht zahlen muss, d.h. die Wirkungen des § 32 a GmbHG stellen im Hinblick auf die Mietforderungen eine besondere Form der gesetzlichen Stundung dar (vgl. BGHZ 140, 147, 154 = NJW 1999, 577; BGH, NJW-RR 2000, 925, 926; OLG München, GmbHR 1999, 175, 176 = NZG 1999, 777, 778).
  • BGH, 26.06.2000 - II ZR 370/98

    Nutzungsüberlassung aufgrund eines Miet- oder Pachtverhältnisses als funktionales

    1. Im Revisionsrechtszug stellen die Kläger nicht mehr in Abrede, daß es sich bei der Vermietung von Räumen und Grundstücksflächen an die Gemeinschuldnerin um eine eigenkapitalersetzende Gesellschafterleistung gehandelt hat und sie als vermietende Gesellschafter ab Eintritt der Krise den Anspruch auf Zahlung des Mietzinses nicht durchsetzen können, sondern dem Beklagten den Gebrauch auf Zeit unentgeltlich belassen müssen (st. Rspr., vgl. BGHZ 127, 1 ff. und 17 ff.; BGHZ 140, 147 ff.; Sen.Urt. v. 31. Januar 2000 - II ZR 309/98, ZIP 2000, 455).
  • OLG Hamburg, 16.12.2005 - 11 U 193/05

    Gebrauchsüberlassung eines Grundstücks als eigenkapitalersetzende Maßnahme;

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  • OLG München, 25.04.2001 - 27 U 856/00

    Rückgriff eines Gläubigers auf eine nicht bestehende Mietzinsforderung;

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  • LG Hamburg, 01.04.2005 - 318 O 283/03

    Voraussetzungen einer kapitalersetzenden Gebrauchsüberlassung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1999, 577 ff und NJW-RR 2000, 925 ff) endet diese Undurchsetzbarkeit der Mietzinsforderung in jedem Fall mit dem Wirksamwerden der Beschlagnahme des Kino-Grundstücks in entsprechender Anwendung der §§ 146 ff ZVG, 1123 und 1124 Abs. 2 BGB.
  • LG Zwickau, 09.05.2005 - 1 O 1360/04

    Erlöschen des unentgeltlichen Nutzungsrechts auf Grund der Eröffnung eines

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