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   BGH, 31.01.2003 - V ZR 389/01   

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https://dejure.org/2003,2369
BGH, 31.01.2003 - V ZR 389/01 (https://dejure.org/2003,2369)
BGH, Entscheidung vom 31.01.2003 - V ZR 389/01 (https://dejure.org/2003,2369)
BGH, Entscheidung vom 31. Januar 2003 - V ZR 389/01 (https://dejure.org/2003,2369)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadenersatzanspruch wegen Verschuldens bei Vertragsabschluss (culpa in contrahendo - cic) aufgrund unterlassener Aufklärung über Zweifel an der Bonität des Mieters beim Kauf einer Gewerbeeinheit - Schadensersatz wegen Verletzung der Aufklärungspflichten aus einem ...

  • Judicialis

    BGB a.F. § 463 S. 1; ; BGB a.F. § 463 S. 2; ; BGB a.F. § 459 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; StGB § 263

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB (a.F.) § 463 S. 1, 2
    Zusicherung von Mieterträgen in einem Grundstückskaufvertrag; Aufklärungspflichten des Verkäufers und des Maklers über die Bonität eines Mieters

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aufklärungspflichten des Verkäufers und des Maklers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB §§ 434 n.F., 463 a.F., 241 Abs. 2, 311 Abs. 3
    Offenbarungspflicht über Zweifel an der Bonität des Mieters eines verkauften Grundstücks

  • channelpartner.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Aufschlag auf Kaufpreis oder Miete - Das Wichtigste zur Maklerprovision

Besprechungen u.ä. (2)

  • nomos.de PDF, S. 39 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 459 Abs. 1, 463 Satz 1 u. 2, 823 Abs. 2 BGB aF
    Grundstückskaufvertrag - Schadensersatz - Haftung des Verkäufers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Hinweispflicht des Immobilienverkäufers über die Bonität des Mieters? (IBR 2003, 222)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 700
  • NZM 2003, 415
  • NJ 2003, 365
  • BauR 2003, 1781 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 04.07.1983 - II ZR 220/82

    Inanspruchnahme des Angestellten eines Handelsgeschäfts

    Auszug aus BGH, 31.01.2003 - V ZR 389/01
    Rechtsfehlerfrei verneint das Berufungsgericht auch eine Eigenhaftung der Beklagten zu 1 als Vertreterin der Beklagten zu 2. Die Voraussetzungen einer solchen Haftung (BGHZ 88, 67, 69; BGH, Urt. v. 1. Juli 1991, II ZR 180/90, ZIP 1991, 1140, 1142; BGHZ 126, 181, 189; BGH, Urt. v. 13. Juni 2002, VII ZR 30/01, WM 2003, 34, 35) sind nicht erfüllt.
  • BGH, 13.06.2002 - VII ZR 30/01

    Haftung des Verhandlungsführers für unvollständige oder unrichtige Angaben über

    Auszug aus BGH, 31.01.2003 - V ZR 389/01
    Rechtsfehlerfrei verneint das Berufungsgericht auch eine Eigenhaftung der Beklagten zu 1 als Vertreterin der Beklagten zu 2. Die Voraussetzungen einer solchen Haftung (BGHZ 88, 67, 69; BGH, Urt. v. 1. Juli 1991, II ZR 180/90, ZIP 1991, 1140, 1142; BGHZ 126, 181, 189; BGH, Urt. v. 13. Juni 2002, VII ZR 30/01, WM 2003, 34, 35) sind nicht erfüllt.
  • BGH, 30.03.2001 - V ZR 461/99

    Zurückverweisung im Berufungsverfahren; Zusicherung eines Mieterträgen

    Auszug aus BGH, 31.01.2003 - V ZR 389/01
    Zutreffend geht es nämlich davon aus, daß nur die in einem Kaufvertrag enthaltenen und ausdrücklich zum Gegenstand der Vereinbarungen gemachten Angaben über tatsächlich erzielte Mieterträge als Zusicherung einer Eigenschaft zu verstehen sind, wenn der Käufer nicht aufgrund besonderer Umstände andere Vorstellungen über den Wert des Kaufgrundstücks hegt, als sie nach der Verkehrsanschauung bei solchen Objekten mit dem zugesicherten Mietertrag verbunden sind (Senat, Urt. v. 30. März 2001, V ZR 461/99, WM 2001, 1155, 1156 f m.w.N.).
  • BGH, 02.10.1992 - V ZR 185/91

    Herausgabe eines Kleingartens bei mehrfach gestuftem Pachtverhältnissen

    Auszug aus BGH, 31.01.2003 - V ZR 389/01
    Diese tatsächliche Feststellung hat das Berufungsgericht in zulässiger Weise in den Entscheidungsgründen seines Urteils mit tatbestandlicher Wirkung (§ 314 ZPO) getroffen (vgl. Senat, BGHZ 119, 300, 301).
  • BGH, 06.06.1994 - II ZR 292/91

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Verschulden bei Vertragsschluß; Aufgabe

    Auszug aus BGH, 31.01.2003 - V ZR 389/01
    Rechtsfehlerfrei verneint das Berufungsgericht auch eine Eigenhaftung der Beklagten zu 1 als Vertreterin der Beklagten zu 2. Die Voraussetzungen einer solchen Haftung (BGHZ 88, 67, 69; BGH, Urt. v. 1. Juli 1991, II ZR 180/90, ZIP 1991, 1140, 1142; BGHZ 126, 181, 189; BGH, Urt. v. 13. Juni 2002, VII ZR 30/01, WM 2003, 34, 35) sind nicht erfüllt.
  • BGH, 02.02.1999 - VI ZR 25/98

    Zivilprozeßrecht: Rechtsmittelbeschwer bei Zuerkennung eines der

    Auszug aus BGH, 31.01.2003 - V ZR 389/01
    Das gilt selbst dann, wenn zwischen dem Inhalt der vorbereitenden Schriftsätze und der Wiedergabe des Parteivorbringens in dem angefochtenen Urteil ein Widerspruch bestünde; denn in einem solchen Fall sind die Ausführungen in dem Urteil maßgeblich (vgl. BGHZ 140, 335, 339).
  • BGH, 01.07.1991 - II ZR 180/90

    GmbH-Geschäftsführer - Vertragsverhandlungen - Pflichtverletzung - Schlechte

    Auszug aus BGH, 31.01.2003 - V ZR 389/01
    Rechtsfehlerfrei verneint das Berufungsgericht auch eine Eigenhaftung der Beklagten zu 1 als Vertreterin der Beklagten zu 2. Die Voraussetzungen einer solchen Haftung (BGHZ 88, 67, 69; BGH, Urt. v. 1. Juli 1991, II ZR 180/90, ZIP 1991, 1140, 1142; BGHZ 126, 181, 189; BGH, Urt. v. 13. Juni 2002, VII ZR 30/01, WM 2003, 34, 35) sind nicht erfüllt.
  • BGH, 28.09.2000 - III ZR 43/99

    Haftung des Maklers für fehlerhafte Angaben

    Auszug aus BGH, 31.01.2003 - V ZR 389/01
    b) Der Makler muß den Auftraggeber nicht nur über das aufklären, was unerläßlich ist, damit dieser vor Schaden bewahrt wird, sondern auch über alle dem Makler bekannten Umstände, die für die Entschließung des Auftraggebers von Bedeutung sein können; diese Erklärungen des Maklers müssen insgesamt so beschaffen sein, daß sie seinem Kunden keine unzutreffenden Vorstellungen vermitteln (BGH, Urt. v. 28. September 2000, III ZR 43/99, WM 2001, 92 f).
  • OLG Brandenburg, 29.01.2019 - 6 U 65/17

    Maklervertrag: Umfang der Aufklärungs-, Hinweis-, Informations-, Prüfungs- und

    Erst wenn diese nach den in dem Berufstand des Maklers vorauszusetzenden Kenntnissen ersichtlich unrichtig, unplausibel oder bedenklich einzustufen sind oder sich insoweit Zweifel aufdrängen, muss er den die Information empfangenden Auftraggeber, dem es erkennbar auf diese Angaben ankommt, hierüber, jedenfalls aber über die fehlende eigene Prüfung informieren (BGH, Urteil vom 31.01.2003 - V ZR 389/01, NJW-RR 2003, 700; zit. nach juris).
  • OLG Frankfurt, 03.04.2007 - 18 U 31/01

    Grundstückskauf: Schadensersatz bei Zusicherung erzielbarer Mieterträge und

    Die in einem Kaufvertrag enthaltenen und ausdrücklich zum Gegenstand der Vereinbarungen gemachten Angaben über tatsächlich erzielte Mieterträge können zwar nach Maßgabe des Einzelfalles grundsätzlich als Zusicherung einer Eigenschaft zu verstehen sein (vgl. BGH v. 8. Oktober 1997 - VIII ZR 373/96, NJW 1998, 445; BGH v. 30. März 2001 - V ZR 461/99, NJW 2001, 2551, 2552; BGH v. 31. Januar 2003 - V ZR 389/01, NJW-RR 2003, 700, 701).
  • OLG Hamm, 02.03.2006 - 18 U 127/05

    Keine generelle Überprüfungspflicht des Maklers zu Objektangaben des Verkäufers

    - wenn der Maklerkunde dem Makler deutlich gemacht hat, dass es ihm auf den mitgeteilten Umstand besonders ankommt (BGH NJW-RR 2003, 700, 701 f.),.

    Es liegt auch nicht der Fall vor, dass der Maklerkunde dem Makler deutlich gemacht hat, es komme ihm auf den mitgeteilten Umstand besonders an (vgl. BGH NJW-RR 2003, 700, 701 f.).

  • BGH, 18.04.2013 - V ZR 231/12

    Ersatz der Kaufvertragsabwicklungskosten nach Anfechtung wegen arglistiger

    Der Makler muss den Auftraggeber nicht nur über das aufklären, was unerlässlich ist, damit dieser vor Schaden bewahrt wird, sondern über alle dem Makler bekannten Umstände, die für die Entschließung des Auftraggebers von Bedeutung sein können; diese Erklärungen des Maklers müssen insgesamt so beschaffen sein, dass sie seinem Kunden keine unzutreffenden Vorstellungen vermitteln (Senat, Urteil vom 31. Januar 2003 - V ZR 389/01, NJW-RR 2003, 700, 701 f.; BGH, Urteil vom 28. September 2000 - III ZR 43/99, NJW 2000, 3642).
  • OLG Köln, 25.09.2007 - 24 U 45/07

    Verwirkung eines Maklerlohnanspruchs wegen zumindest grob leichtfertiger

    Die Erklärungen des Maklers müssen insgesamt so beschaffen sein, dass sie seinem Kunden keine unzutreffenden Vorstellungen vermitteln (BGH NJW 2000, 3642; BGH NJW-RR 2003, 700 (701 f.); Palandt-Sprau, BGB, 66. Auflage (2007), § 652 Rn 14).

    Wie schon angeführt, müssen die Erklärungen des Maklers insgesamt so beschaffen sein, dass sie seinem Kunden keine unzutreffenden Vorstellungen vermitteln (BGH NJW 2000, 3642; BGH NJW-RR 2003, 700 (701 f.); Palandt-Sprau, BGB, 66. Auflage (2007), § 652 Rn 14).

  • OLG Köln, 05.02.2013 - 24 U 75/12

    Ansprüche nach vorzeitiger Kündigung eines Vertrages im Zusammenhang mit dem

    Die Erklärungen des Maklers müssen insgesamt so beschaffen sein, dass sie seinem Kunden keine unzutreffenden Vorstellungen vermitteln (BGH, Urteil vom 28. September 2000 - III ZR 43/99, NJW 2000, 3642 - 3643, juris: Tz. 6; BGH, Urteil vom 31. Januar 2003 - V ZR 389/01, NZM 2003, 415 - 416, juris: Tz. 25).
  • OLG Hamm, 24.04.2006 - 18 U 10/05

    Zur Haftung eines Maklers wegen falscher Angaben im Exposé - Gebrauchsregelung in

    So hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 31.02.2003 - V ZR 389/01 - (abgedruckt in NJW-RR 2003, 700) eine Verpflichtung des Maklers bejaht, den ihn beauftragenden Kaufinteressenten, dem es gerade auf die gute Vermietbarkeit des erwerbenden Objekts ankam, darauf hinzuweisen, dass er die Bonität des Mieters der von ihm nachgewiesenen Immobilie nicht überprüft hat.
  • OLG Celle, 19.06.2003 - 4 U 2/03

    Verhandlung über das Ergebnis der Beweisaufnahme ; Nachholung in

    Nach feststehender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, muss der Verkäufer eines Grundstücks den Käufer über solche Mängel aufklären, die für den Entschluss des Käufers zum Kauf von erheblicher Bedeutung sind, wenn diese Mängel der Verkäufer kennt oder im Sinne einer billigenden Inkaufnahme mit ihnen rechnet; nicht aufklären muss indessen der Verkäufer über solche Eigenschaften und Mängel des Grundstücks, die einer Besichtigung durch den Käufer zugänglich sind (vgl. zur Aufklärungspflicht des Verkäufers eines Hausgrundstücks zuletzt BGH NZM 2003, 409 und NZM 2003, 415; OLG Düsseldorf MDR 2003, 261).
  • OLG München, 14.04.2005 - 19 U 5861/04

    Offenbarungspflichten des Grundstücksmaklers

    Die Erklärungen des Maklers müssen dann so beschaffen sein, dass sie bei dem Kaufinteressenten keine unzutreffenden Vorstellungen vermitteln (vgl. BGH NUN 2000, 3642; BGH NJW-RR 2003, 700).
  • OLG Naumburg, 28.11.2012 - 5 U 157/12

    Kapitalanlage: Schadensersatz wegen Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages

    Der Vermittler muss den Auftraggeber dann nicht nur über das aufklären, was unerlässlich ist, damit dieser vor Schaden bewahrt wird, sondern auch über alle ihm bekannten Umstände, die für die Entschließung des Auftraggebers von Bedeutung sein können; diese Erklärungen müssen insgesamt so beschaffen sein, dass sie dem Kunden keine unzutreffenden Vorstellungen vermitteln (BGH, NJW-RR 2003, 700, 701 f; OLG München, NJW-RR 2005, 1144; KG, OLGR 2000, 96, 97).
  • LG Berlin, 23.09.2004 - 5 O 412/03

    Provisionsansprüche des Maklers bei unzureichender Aufklärung über den Inhalt

  • OLG Düsseldorf, 01.12.2003 - 9 U 71/03

    Haftung einer Grundstücksvermittlungsgesellschaft einer kommunalen

  • LG Coburg, 02.07.2007 - 14 O 582/06

    Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs des Hauskäufers gegen den

  • LG Wuppertal, 14.01.2004 - 4 O 381/03

    Verwirkung des Maklerlohnanspruchs bei mangelnder Prüfung der

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