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BGH, 31.01.2007 - 2 ARs 556/06, 2 AR 323/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 42 Abs. 3 JGG; § 108 Abs. 1 JGG; § 12 Abs. 2 StPO
Abgabe des Verfahrens durch das Jugendgericht (Wohnsitzwechsel nach Anklageerhebung); Zweckmäßigkeit der Übertragung (Wohnsitz der Zeugen) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Abgabe eines Verfahrens wegen eines Aufenthaltswechsels des jugendlichen Angeklagten; Zweckmäßigkeit der Abgabe eines Strafverfahrens an das Wohnsitzgericht
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JGG § 42 Abs. 3
Abgabe nur bei Wechsel des Aufenthaltsorts nach Anklageerhebung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Dortmund - 62 Ds 205/06
- AG Elmshorn - 36 Ds (98/06) 308 Js 27169/06
- BGH, 31.01.2007 - 2 ARs 556/06, 2 AR 323/06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.08.1995 - 2 ARs 250/95
Wechsel des Aufenthalts - Erhebung der Anklage - Abgabe
Auszug aus BGH, 31.01.2007 - 2 ARs 556/06
"Die Abgabe des Verfahrens durch das Amtsgericht - Jugendgericht - Dortmund gemäß § 42 Abs. 3 i.V.m. § 108 Abs. 1 JGG ist fehlerhaft, da diese vorausgesetzt hat, dass der Angeklagte seinen Aufenthalt nach Erhebung der Anklage gewechselt hätte (BGHSt 13, 208, 209, 218; BGHR JGG § 42 Abs. 3 Abgabe 2; BGH NStZ-RR 2000, 324).
- BGH, 31.01.2007 - 2 AR 323/06 2 ARs 556/06 2 AR 323/06.