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   BGH, 31.01.2017 - 2 StR 280/16   

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https://dejure.org/2017,3888
BGH, 31.01.2017 - 2 StR 280/16 (https://dejure.org/2017,3888)
BGH, Entscheidung vom 31.01.2017 - 2 StR 280/16 (https://dejure.org/2017,3888)
BGH, Entscheidung vom 31. Januar 2017 - 2 StR 280/16 (https://dejure.org/2017,3888)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB; 78c Abs. 1 Nr. 4 StGB; § 263 StGB
    Betrug (Verjährungsbeginn); Verjährungsunterbrechung (Unterbrechung durch Durchsuchungsanordnung; Erstreckung auf andere Beteiligte)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 206a Abs. 1 StPO, § 78 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB, § 78c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Beginn des Laufs der Verjährungsfrist des Betrugs mit der Erlangung des vom Tatvorsatz umfassten Vermögensvorteils

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beginn des Laufs der Verjährungsfrist des Betrugs mit der Erlangung des vom Tatvorsatz umfassten Vermögensvorteils

  • rechtsportal.de

    Beginn des Laufs der Verjährungsfrist des Betrugs mit der Erlangung des vom Tatvorsatz umfassten Vermögensvorteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.07.1983 - 2 StR 96/83

    Verbindung von zwei Taten zu einer Einheit bei Planung einer neuen gleichartigen

    Auszug aus BGH, 31.01.2017 - 2 StR 280/16
    Ihr Lauf beginnt mit der Erlangung des vom Tatvorsatz umfassten Vermögensvorteils (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Juli 1983 - 2 StR 96/83, NJW 1984, 376; Fischer, StGB, 64. Aufl. § 78a Rn. 8a mwN).
  • BGH, 03.05.2011 - 3 StR 33/11

    Unterbrechung der Verjährung (Untersuchungshandlung gegenüber Mitbeschuldigten;

    Auszug aus BGH, 31.01.2017 - 2 StR 280/16
    Der allein gegen den zu diesem Zeitpunkt alleinigen Beschuldigten V. gerichtete Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Kassel vom 30. Juli 2014 konnte gegenüber der Angeklagten keine verjährungsunterbrechende Wirkung entfalten, da diese Ermittlungshandlung nicht darauf gerichtet war, deren zu diesem Zeitpunkt noch nicht ersichtlichen Tatbeitrag aufzuklären (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Mai 2011 - 3 StR 33/11, NStZ 2011, 711 f.).
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