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   BGH, 31.01.2017 - 4 StR 531/16   

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https://dejure.org/2017,3266
BGH, 31.01.2017 - 4 StR 531/16 (https://dejure.org/2017,3266)
BGH, Entscheidung vom 31.01.2017 - 4 StR 531/16 (https://dejure.org/2017,3266)
BGH, Entscheidung vom 31. Januar 2017 - 4 StR 531/16 (https://dejure.org/2017,3266)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 74 Abs. 1 StPO; § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO
    Besorgnis der Befangenheit (revisionsrechtlicher Prüfungsumfang; Bindung an festgestellte Tatsachen); Urteilsgründe (Ausführungen zu festgestellten Tatsachen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, §§ 74, 109 Abs. 2 JGG, § 74 Abs. 1 StPO, § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG, § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßige Ablehnung eines Antrags auf Einholung eines aussagepsychologischen Sachverständigengutachtens hinsichtlich zweier Zeugen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Notwendige Feststellungen bei Fahren ohne Fahrerlaubnis - Zeit, Ort und fehlende Erlaubnis reichen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die erforderliche Subsumtion im Strafurteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Rechtmäßige Ablehnung eines Antrags auf Einholung eines aussagepsychologischen Sachverständigengutachtens hinsichtlich zweier Zeugen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StPO § 74 Abs. 1 ; StPO § 349 Abs. 2
    Rechtmäßige Ablehnung eines Antrags auf Einholung eines aussagepsychologischen Sachverständigengutachtens hinsichtlich zweier Zeugen

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 131
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.10.2004 - 1 StR 284/04

    Ermessen des Tatrichters über die Beauftragung eines Sachverständigen bei der

    Auszug aus BGH, 31.01.2017 - 4 StR 531/16
    Es kann dahinstehen, ob die Rüge, die Strafkammer habe bei der Ablehnung eines Antrags auf Einholung eines aussagepsychologischen Sachverständigengutachtens hinsichtlich zweier Zeugen gegen Verfahrensrecht verstoßen, deshalb nicht zulässig erhoben ist, weil dem Vorbringen nicht entnommen werden kann, dass die Zeugen mit ihrer Untersuchung einverstanden gewesen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Januar 2013 - 1 StR 602/12, NStZ 2013, 672; Beschluss vom 5. Oktober 2004 - 1 StR 284/04; dagegen BGH, Urteil vom 21. August 2014 - 3 StR 208/14, NStZ 2015, 299 mwN).
  • BGH, 22.07.2014 - 3 StR 302/14

    Rechtsfehlerhaft abgelehnter Befangenheitsantrag gegen einen Sachverständigen

    Auszug aus BGH, 31.01.2017 - 4 StR 531/16
    Dabei ist es an die vom Tatgericht festgestellten Tatsachen gebunden, die dieses in seinem Beschluss darzulegen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juli 2014 - 3 StR 302/14, NStZ 2014, 663, 664 mwN).
  • BGH, 13.01.2005 - 3 StR 473/04

    Urteilsgründe (Mitteilung der Tatsachen; rechtliche Würdigung); Hehlerei

    Auszug aus BGH, 31.01.2017 - 4 StR 531/16
    Hierzu hat der Tatrichter auf der Grundlage einer vorausgegangenen rechtlichen Subsumtion die Urteilsgründe so abzufassen, dass sie erkennen lassen, welche der festgestellten Tatsachen den einzelnen objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmalen zuzuordnen sind und sie ausfüllen können (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2005 - 3 StR 473/04, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Sachdarstellung 13 mwN).
  • BGH, 08.01.2013 - 1 StR 602/12

    Zulässigkeitsvoraussetzungen der Verfahrensrüge (notwendige Angaben bei

    Auszug aus BGH, 31.01.2017 - 4 StR 531/16
    Es kann dahinstehen, ob die Rüge, die Strafkammer habe bei der Ablehnung eines Antrags auf Einholung eines aussagepsychologischen Sachverständigengutachtens hinsichtlich zweier Zeugen gegen Verfahrensrecht verstoßen, deshalb nicht zulässig erhoben ist, weil dem Vorbringen nicht entnommen werden kann, dass die Zeugen mit ihrer Untersuchung einverstanden gewesen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Januar 2013 - 1 StR 602/12, NStZ 2013, 672; Beschluss vom 5. Oktober 2004 - 1 StR 284/04; dagegen BGH, Urteil vom 21. August 2014 - 3 StR 208/14, NStZ 2015, 299 mwN).
  • BGH, 21.08.2014 - 3 StR 208/14

    Ablehnung des Antrags auf aussagepsychologische Begutachtung eines

    Auszug aus BGH, 31.01.2017 - 4 StR 531/16
    Es kann dahinstehen, ob die Rüge, die Strafkammer habe bei der Ablehnung eines Antrags auf Einholung eines aussagepsychologischen Sachverständigengutachtens hinsichtlich zweier Zeugen gegen Verfahrensrecht verstoßen, deshalb nicht zulässig erhoben ist, weil dem Vorbringen nicht entnommen werden kann, dass die Zeugen mit ihrer Untersuchung einverstanden gewesen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Januar 2013 - 1 StR 602/12, NStZ 2013, 672; Beschluss vom 5. Oktober 2004 - 1 StR 284/04; dagegen BGH, Urteil vom 21. August 2014 - 3 StR 208/14, NStZ 2015, 299 mwN).
  • BGH, 10.01.2018 - 1 StR 437/17

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Befangenheit (Zeitpunkt des

    Das Ablehnungsgesuch und der diesen Antrag zurückweisende Beschluss sind vorgetragen (vgl. zu den hierauf beschränkten Vortragserfordernissen BGH, Beschluss vom 31. Januar 2017 - 4 StR 531/16).

    Aus diesem Grunde muss das Tatgericht in seinem Beschluss darlegen, von welchen Tatsachen es ausgeht (BGH, Beschluss vom 23. März 1994 - 2 StR 67/94, NStZ 1994, 388; Urteil vom 12. Juni 2001 - 1 StR 574/00, NStZ-RR 2002, 66; Beschlüsse vom 14. April 2011 - 1 StR 458/10, StV 2011, 728, 731 Rn. 24 mwN; vom 22. Juli 2014 - 3 StR 302/14, BGHR StPO § 74 Abs. 1 Satz 1 Befangenheit 6 und vom 31. Januar 2017 - 4 StR 531/16).

  • BGH, 13.05.2020 - 4 StR 533/19

    Strafurteil des Landgerichts Dortmund zum Tod eines Säuglings rechtskräftig

    Die zulässig erhobene Rüge, das Landgericht habe ein Ablehnungsgesuch der Beschwerdeführerin gegen den Sachverständigen H. zu Unrecht zurückgewiesen, ist unbegründet: Der Beschluss des Landgerichts teilt mit, welche Tatsachen es seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat; hieran ist der Senat gebunden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Januar 2017 - 4 StR 531/16; vom 22. Juli 2014 - 3 StR 302/14 mwN).
  • BGH, 16.02.2021 - 4 StR 517/20

    Entfernung des Angeklagten bei Vernehmung von Mitangeklagten und Zeugen

    Vielmehr ist es je nach Fallgestaltung regelmäßig möglich, dem Sachverständigen auf anderem Wege die erforderlichen Anknüpfungstatsachen für die Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Angaben des Zeugen zu verschaffen (vgl. BGH, Urteil vom 21. August 2014 ? 3 StR 208/14, NStZ-RR 2015, 17 f. mwN; siehe dazu auch BGH, Beschluss vom 31. Januar 2017 ? 4 StR 531/16).
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