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   BGH, 31.01.2017 - X ZB 10/16   

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https://dejure.org/2017,4530
BGH, 31.01.2017 - X ZB 10/16 (https://dejure.org/2017,4530)
BGH, Entscheidung vom 31.01.2017 - X ZB 10/16 (https://dejure.org/2017,4530)
BGH, Entscheidung vom 31. Januar 2017 - X ZB 10/16 (https://dejure.org/2017,4530)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Notärztliche Dienstleistungen

    § 60 VgV, § 16d Abs 1 Nr 1 VOB/A, § 16d Abs 1 Nr 2 VOB/A, § 16 Abs 6 VOLA1 2009, § 71 Abs 1 GWB
    Vergabenachprüfungsverfahren: Pflicht der Vergabestelle zur näheren Prüfung der Preisbildung bei ungewöhnlich niedrigem Angebotspreis; Zwischenverfahren über die Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen zur Aufklärung des Preises; Berücksichtigung von dem ...

  • IWW

    § 16 Abs. 6 Satz 1 VOL/A 2009, § 16 Abs. 6 VOL/A 2009, § ... 97 Abs. 6 GWB, § 25 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A, § 179 Abs. 2 Satz 1 GWB, § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A, § 173 Abs. 1 Satz 3, § 176 GWB, § 173 Abs. 1 Satz 3 GWB, § 19 EG, § 160 Abs. 2 Satz 1 und 2 GWB, § 134 Abs. 1 GWB, § 60 VgV, § 160 Abs. 3 GWB, § 60 Abs. 1, 2 VgV, § 60 Abs. 3 VgV, § 97 Abs. 1 GWB, Anhangs XIV der Richtlinie 2014/24/EU, § 130 Abs. 1 GWB, § 64 VgV, § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB, § 186 Abs. 2 GWB, § 60 Abs. 2 VgV, § 128 Abs. 1 GWB, Art. 69 Abs. 2 der Richtlinie 2014/24/EU, Art. 69 Abs. 3 Satz 2 RL 2014/24/EU, § 178 Satz 1 GWB, § 178 Satz 2 GWB, § 178 Satz 3 GWB, Art. 2 Nr. 1 RL (EU) 2016/943, § 165 Abs. 2 GWB, § 72 GWB, § 175 Abs. 2 GWB, § 72 Abs. 2 Satz 4 GWB, § 72 Abs. 2 S. 4 GWB, § 165 Abs. 4 GWB, § 140c Abs. 1, 3 PatG, Art. 9 RL (EU) 2016/943, § 140c PatG, § 71 Abs. 1, 6, Art. 12 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 GG, Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO, Art. 14 Abs. 1, § 71 Abs. 1 Satz 3 GWB, § 71 Abs. 1 Satz 2 GWB, § 71 Abs. 1 Satz 4 GWB, § 138 Abs. 2, 3 TKG, §§ 100, 108 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 VwGO, § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung der Vergabestelle zum Eintritt in die vorgesehene nähere Prüfung der Preisbildung bei einem ungewöhnlich niedrigen Preis

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ams-rae.de

    Sofortige Beschwerde: Ungewöhnlich niedriger Preis, Konkurrent kann Preisprüfung durch den Auftraggeber im Nachprüfungsverfahren durchsetzen; Voraussetzung für die Ablehnung eines als zu niedrig festgestellten Angebots; Entscheidung über die Gewährung von Akteneinsicht ...

  • rewis.io

    Vergabenachprüfungsverfahren: Pflicht der Vergabestelle zur näheren Prüfung der Preisbildung bei ungewöhnlich niedrigem Angebotspreis; Zwischenverfahren über die Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen zur Aufklärung des Preises; Berücksichtigung von dem ...

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung der Vergabestelle zum Eintritt in die vorgesehene nähere Prüfung der Preisbildung bei einem ungewöhnlich niedrigen Preis

  • rechtsportal.de

    Verpflichtung der Vergabestelle zum Eintritt in die vorgesehene nähere Prüfung der Preisbildung bei einem ungewöhnlich niedrigen Preis

  • datenbank.nwb.de

    Vergabeverfahren: Pflicht der Vergabestelle zur näheren Prüfung der Preisbildung bei ungewöhnlich niedrigem Angebotspreis; Zwischenverfahren über die Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen zur Aufklärung des Preises; Berücksichtigung von dem Geheimhaltungsinteresse ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Angebot ungewöhnlich niedrig: Mitbewerber können Preisprüfung verlangen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    IT-Vergabe: BGH stärkt Rechte der Wettbewerber bei Niedrigpreis-Angeboten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Angemessenheitsprüfung bei Preisabstand von über 30 % zu anderen Angeboten erforderlich

  • vergabeblog.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Preisprüfung bei ungewöhnlich billigem Konkurrenzangebot

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Wettbewerber können die Prüfung ungewöhnlich niedriger Angebote verlangen!

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 06.03.2017)

    Rettungsdienst: Preis nicht ausschlaggebend

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Ungewöhnlich niedrige Angebote werden künftig mit Argusaugen der Wettbewerber betrachtet

  • abz-bayern.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Preisprüfung durch Mitbewerber

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Niedriger Angebotspreis auf Verlangen der Mitbewerber durch Vergabestelle zu prüfen

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Angebot mit unangemessenem Preis - Bieter können Preisprüfung verlangen

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 124 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Krankenversicherungsrecht | Rettungsdienst | Vergabe notärztlicher Dienstleistungen

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Angebot mit unangemessenem Preis - Bieter können Preisprüfung verlangen

Besprechungen u.ä. (3)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Umgang mit Dumping-Angeboten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wettbewerber können Preisprüfung verlangen! (VPR 2017, 42)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wettbewerber können Preisprüfung verlangen! (IBR 2017, 209)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 214, 11
  • NZBau 2017, 230
  • VergabeR 2017, 364
  • ZfBR 2017, 492
 
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Wird zitiert von ... (198)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 16.11.2009 - X ZB 37/08

    Lichtbogenschnürung

    Auszug aus BGH, 31.01.2017 - X ZB 10/16
    a) Zu den Geschäftsgeheimnissen gehören alle auf ein Unternehmen bezogenen Tatsachen, Umstände und Vorgänge, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind, an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat, in Bezug auf die sein Geheimhaltungswille bekundet worden oder erkennbar ist und von denen sich ein größerer Personenkreis nur unter Schwierigkeiten Kenntnis verschaffen kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. März 2006 - 1 BvR 2087/03, 1 BvR 2111/03, BVerfGE 115, 205 Rn. 87; BGH, Beschluss vom 16. November 2009 - X ZB 37/08, BGHZ 183, 153 Rn. 17 - Lichtbogenschnürung; Urteil vom 7. November 2002 - I ZR 64/00, GRUR 353, 356 m.w.N. - Präzisionsmessgeräte; vgl. auch Art. 2 Nr. 1 der Richtlinie (EU) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen [Geschäftsgeheimnisse] vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung, ABl.

    Er hat deshalb im Streit um die Akteneinsicht plausibel - wenn auch ohne inhaltliche Preisgabe seiner Geheimnisse - aufzuzeigen, inwieweit die Kenntnis des Gegners von den fraglichen Informationen seine Stellung im zukünftigen Wettbewerb außerhalb des konkreten Nachprüfungsverfahrens beeinträchtigen könnte (vgl. BGHZ 183, 153 Rn. 37, 38 - Lichtbogenschnürung).

    Eine vermittelnde Lösung, wie sie etwa im Zusammenhang mit nach § 140c Abs. 1, 3 PatG angeordneten Besichtigungen zum Schutz vertraulicher Informationen dahin getroffen werden kann, dass nur die Verfahrensbevollmächtigten des Schutzrechtsinhabers der Besichtigung beiwohnen dürfen oder nur sie unter Verschwiegenheitspflicht gegenüber ihrem Mandanten Einsicht in ein darüber erstelltes Sachverständigengutachten erhalten (vgl. BGH, Beschluss vom 16. November 2009 - X ZB 37/08, BGHZ 183, 153 Rn. 17 - Lichtbogenschnürung; vgl. auch Art. 9 RL (EU) 2016/943), wäre nicht zielführend.

  • OLG München, 21.05.2010 - Verg 2/10

    Vergabenachprüfungsverfahren: Sofortige Beschwerde eines Beigeladenen gegen die

    Auszug aus BGH, 31.01.2017 - X ZB 10/16
    Diese Voraussetzungen erfüllten Angebote nur, wenn der unangemessen niedrige Preis als Mittel zur zielgerichteten Verdrängung anderer Bieter nicht lediglich aus dem laufenden Vergabeverfahren, sondern vom Markt insgesamt eingesetzt werde oder zumindest die Gefahr einer entsprechenden Entwicklung bestehe, oder wenn die niedrige Preisgestaltung den Auftragnehmer voraussichtlich in so erhebliche Schwierigkeiten bringen werde, dass er den Auftrag nicht zu Ende ausführen könne, sondern die Ausführung abbrechen müsse (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31. Oktober 2012 - Verg 17/12, VergabeR 2013, 243, 248; Beschluss vom 9. Mai 2011 - Verg 45/11, VergabeR 2011, 884 f.; OLG München, Beschluss vom 21. Mai 2010 - Verg 2/10, VergabeR 2010, 992, 1008; vgl. auch Thüringer OLG, Beschluss vom 5. Juni 2009 - 9 Verg 5/09, VergabeR 2009, 809, 812 ff.).

    Im Übrigen kann sich die Frage der Unangemessenheit eines Preises nicht nur aufgrund des signifikanten Abstandes zum nächstgünstigen Gebot im selben Vergabeverfahren stellen, sondern gleichermaßen etwa bei augenfälliger Abweichung von in vergleichbaren Vergabeverfahren oder sonst erfahrungsgemäß verlangten Preisen (vgl. OLG München, Beschluss vom 21. Mai 2010 - Verg 2/10, VergabeR 2010, 992, 1008; OLG Karlsruhe VergabeR 2010, 96).

    Dies gilt ungeachtet des Hinweises im Vorlagebeschluss, es sei einem Bieter grundsätzlich unbenommen, zu einem Preis zu bieten, der ihm lediglich einen Deckungsbeitrag zu seinen Fixkosten verspricht (Unterkostenangebote, vgl. etwa OLG München, Beschluss vom 21. Mai 2010 - Verg 2/10, VergabeR 2010, 992, 1008).

  • BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03

    Geschäftsgeheimnisse

    Auszug aus BGH, 31.01.2017 - X ZB 10/16
    a) Zu den Geschäftsgeheimnissen gehören alle auf ein Unternehmen bezogenen Tatsachen, Umstände und Vorgänge, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind, an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat, in Bezug auf die sein Geheimhaltungswille bekundet worden oder erkennbar ist und von denen sich ein größerer Personenkreis nur unter Schwierigkeiten Kenntnis verschaffen kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. März 2006 - 1 BvR 2087/03, 1 BvR 2111/03, BVerfGE 115, 205 Rn. 87; BGH, Beschluss vom 16. November 2009 - X ZB 37/08, BGHZ 183, 153 Rn. 17 - Lichtbogenschnürung; Urteil vom 7. November 2002 - I ZR 64/00, GRUR 353, 356 m.w.N. - Präzisionsmessgeräte; vgl. auch Art. 2 Nr. 1 der Richtlinie (EU) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen [Geschäftsgeheimnisse] vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung, ABl.

    Wären die Nachprüfungsinstanzen in solchen Fällen gehalten, die Tatsachen, zu denen der Antragsteller sich wegen des als vorrangig erachteten Geheimnisschutzes nicht äußern konnte, bei ihrer Entscheidung unberücksichtigt zu lassen, liefe dies bei kollidierenden grundrechtlich geschützten Positionen (Art. 12 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1, Art. 103 Abs. 1 GG) auf eine Beweislastentscheidung ohne angemessenen Ausgleich zwischen den berührten Rechten hinaus (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 14. März 2006 - 1 BvR 2087/03, 1 BvR 2111/03, BVerfGE 115, 205 ff. mit abweichender Meinung des Richters Gaier aaO Rn. 144 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 28.12.2007 - Verg 40/07

    Selbstständige Anfechtbarkeit der von der Vergabekammer verfügten Einsichtnahme

    Auszug aus BGH, 31.01.2017 - X ZB 10/16
    a) Dieses Zwischenverfahren hat die Vergabekammer unter sinngemäßer Heranziehung der Bestimmungen über die Akteneinsicht im Kartellbeschwerdeverfahren (§ 72 GWB) durchzuführen, auch wenn § 175 Abs. 2 GWB die entsprechende Anwendung von § 72 GWB nur auf das Beschwerdeverfahren bezieht (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Dezember 2007 - VII Verg 40/07, VergabeR 2008, 281; OLG Naumburg, Beschluss vom 1. Juni 2011 - 2 Verg 3/11, VergabeR 2012, 250).

    a) In der Rechtsprechung der Vergabesenate ist zu Recht anerkannt, dass diese Entscheidung rechtsmittelfähig ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Dezember 2007 - VII Verg 40/07, VergabeR 2008, 281; ebenso z. B. OLG Frankfurt, Beschluss vom 12. Dezember 2014 - 11 Verg 8/14, NZBau 2015, 514 und OLG München, Beschluss vom 28. April 2016 - Verg 3/16, VergabeR 2016, 679).

  • OLG Naumburg, 01.06.2011 - 2 Verg 3/11

    Akteneinsicht - Vergabenachprüfungsverfahren: Umfang des Akteneinsichtsrechts

    Auszug aus BGH, 31.01.2017 - X ZB 10/16
    a) Dieses Zwischenverfahren hat die Vergabekammer unter sinngemäßer Heranziehung der Bestimmungen über die Akteneinsicht im Kartellbeschwerdeverfahren (§ 72 GWB) durchzuführen, auch wenn § 175 Abs. 2 GWB die entsprechende Anwendung von § 72 GWB nur auf das Beschwerdeverfahren bezieht (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Dezember 2007 - VII Verg 40/07, VergabeR 2008, 281; OLG Naumburg, Beschluss vom 1. Juni 2011 - 2 Verg 3/11, VergabeR 2012, 250).

    d) Unbeschadet des vorstehend Ausgeführten prüft die Vergabekammer allerdings regelmäßig, auch wenn das Geheimhaltungsinteresse überwiegt, ob und inwieweit die übrigen Verfahrensbeteiligten über die von der Akteneinsicht auszunehmenden Inhalte ohne Preisgabe des Geheimnisses zumindest in allgemeiner oder anonymisierter Form unterrichtet werden können (vgl. insoweit auch OLG Naumburg, VergabeR 2012, 250 ff.).

  • OLG Karlsruhe, 27.07.2009 - 15 Verg 3/09

    Vergabenachprüfungsverfahren: Auffälliges Missverhältnis von Preis und Leistung;

    Auszug aus BGH, 31.01.2017 - X ZB 10/16
    Unterschiedliche Einschätzungen bestehen diesbezüglich nur darüber, ob diese Aufgreifschwelle immer erst bei einem Preisabstand von 20 % zum nächsthöheren Angebot erreicht ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. April 2012 - Verg 61/11, ZfBR 2012, 613) oder schon in einem Bereich über 10 % einsetzen kann (vgl. Ziekow/Völlink/Vavra, Vergaberecht, 2. Aufl., § 16 VOB/A Rn. 46 unter Hinweis auf OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. September 2009 - 15 Verg 3/09, VergabeR 2010, 96).

    Im Übrigen kann sich die Frage der Unangemessenheit eines Preises nicht nur aufgrund des signifikanten Abstandes zum nächstgünstigen Gebot im selben Vergabeverfahren stellen, sondern gleichermaßen etwa bei augenfälliger Abweichung von in vergleichbaren Vergabeverfahren oder sonst erfahrungsgemäß verlangten Preisen (vgl. OLG München, Beschluss vom 21. Mai 2010 - Verg 2/10, VergabeR 2010, 992, 1008; OLG Karlsruhe VergabeR 2010, 96).

  • EuGH, 29.03.2012 - C-599/10

    Der öffentliche Auftraggeber muss, wenn der Preis eines aufgrund einer

    Auszug aus BGH, 31.01.2017 - X ZB 10/16
    b) Geschützt wird darüber hinaus vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (vgl. EuGH, Urteil vom 29. März 2012 - C-599/10, VergabeR 2012, 584) das Interesse des betreffenden Anbieters am Auftrag insofern, als er, dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs vergleichbar, verlangen kann, dass sein Angebot nicht ohne den Versuch der vorherigen Aufklärung der aufgekommenen Fragen und Ausräumung entstandener Bedenken aus der Wertung genommen wird.
  • BGH, 07.11.2002 - I ZR 64/00

    Präzisionsmessgeräte

    Auszug aus BGH, 31.01.2017 - X ZB 10/16
    a) Zu den Geschäftsgeheimnissen gehören alle auf ein Unternehmen bezogenen Tatsachen, Umstände und Vorgänge, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind, an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat, in Bezug auf die sein Geheimhaltungswille bekundet worden oder erkennbar ist und von denen sich ein größerer Personenkreis nur unter Schwierigkeiten Kenntnis verschaffen kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. März 2006 - 1 BvR 2087/03, 1 BvR 2111/03, BVerfGE 115, 205 Rn. 87; BGH, Beschluss vom 16. November 2009 - X ZB 37/08, BGHZ 183, 153 Rn. 17 - Lichtbogenschnürung; Urteil vom 7. November 2002 - I ZR 64/00, GRUR 353, 356 m.w.N. - Präzisionsmessgeräte; vgl. auch Art. 2 Nr. 1 der Richtlinie (EU) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen [Geschäftsgeheimnisse] vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung, ABl.
  • OLG München, 28.04.2016 - Verg 3/16

    Anfechtbarkeit der Gewährung von Einsicht in die Vergabeakte

    Auszug aus BGH, 31.01.2017 - X ZB 10/16
    a) In der Rechtsprechung der Vergabesenate ist zu Recht anerkannt, dass diese Entscheidung rechtsmittelfähig ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Dezember 2007 - VII Verg 40/07, VergabeR 2008, 281; ebenso z. B. OLG Frankfurt, Beschluss vom 12. Dezember 2014 - 11 Verg 8/14, NZBau 2015, 514 und OLG München, Beschluss vom 28. April 2016 - Verg 3/16, VergabeR 2016, 679).
  • OLG Frankfurt, 12.12.2014 - 11 Verg 8/14

    Sofortige Beschwerde gegen Gewährung von Akteneinsicht

    Auszug aus BGH, 31.01.2017 - X ZB 10/16
    a) In der Rechtsprechung der Vergabesenate ist zu Recht anerkannt, dass diese Entscheidung rechtsmittelfähig ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Dezember 2007 - VII Verg 40/07, VergabeR 2008, 281; ebenso z. B. OLG Frankfurt, Beschluss vom 12. Dezember 2014 - 11 Verg 8/14, NZBau 2015, 514 und OLG München, Beschluss vom 28. April 2016 - Verg 3/16, VergabeR 2016, 679).
  • BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04

    Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag;

  • OLG Düsseldorf, 31.10.2012 - Verg 17/12

    Anforderungen an Nachweise nicht konkretisiert: Ausschluss unzulässig!

  • OLG Jena, 05.06.2009 - 9 Verg 5/09

    Keine Berücksichtigung sicher erwarteter Gesetzesänderungen im Angebot

  • OLG Düsseldorf, 29.09.2008 - Verg 50/08

    Anforderungen an die Vollständigkeit der Angebotsunterlagen; Angaben über die

  • OLG Düsseldorf, 25.04.2012 - Verg 61/11

    Ablehnung des Ausschlusses eines Angebots von der Wertung, da die Angebotspreise

  • OLG Saarbrücken, 29.10.2003 - 1 Verg 2/03

    Grenzen des Amtsermittlungsgrundsatzes

  • OLG Düsseldorf, 17.02.2016 - Verg 37/14

    Ausschließung eines Angebots wegen Versäumung der Frist zur Vorlage von

  • VK Berlin, 06.08.2015 - VK-B1-17/15
  • OLG Düsseldorf, 09.05.2011 - Verg 45/11

    Verlängerung eines Zuschlagsverbots wegen unangemessen niedrigen Preisangebots

  • BGH, 07.01.2014 - X ZB 15/13

    Vergabenachprüfungsverfahren betreffend die Europaweite Ausschreibung eines

  • BGH, 04.04.2017 - X ZB 3/17

    Entscheidung über Divergenzvorlage im Vergabenachprüfungsverfahren: Vergabe von

    a) Dies ist nach ständiger Rechtsprechung der Fall, wenn das vorlegende Oberlandesgericht seiner Entscheidung als tragende Begründung einen Rechtssatz zugrunde legen will, der mit einem die Entscheidung eines anderen Oberlandesgerichts oder des Bundesgerichtshofs tragenden Rechtssatz unvereinbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Januar 2017 - X ZB 10/16, NZBau 2017, 23 Rn. 6 - Notärztliche Dienstleistungen).

    Eine allzu einseitige Ausrichtung am Preis birgt, worauf auch der Bundesgerichtshof hingewiesen hat, die Gefahr, dass Vergabeentscheidungen getroffen werden, die sich letztlich als unwirtschaftlich erweisen, weil sie qualitativen Unterschieden der Leistung nicht Rechnung tragen (BGH, NZBau 2017, 230 Rn. 21 - Notärztliche Dienstleistungen).

  • OLG Karlsruhe, 07.09.2022 - 15 Verg 8/22

    Digitales Entlassmanagement II - Vergabeverfahren: Einhaltung der Zusagen

    In Fällen, in denen eine Weitergabe von Informationen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen eines der Beteiligten unterbleiben muss, ist dem vielmehr durch eine entsprechende Verfahrensgestaltung (wegen der Einzelheiten: BGH, Beschluss vom 31.01.2017, X ZB 10/16, juris) Rechnung zu tragen.
  • OLG Düsseldorf, 02.08.2017 - Verg 17/17

    Ausschluss eines Angebots von der Wertung wegen Änderung an den Vergabeunterlagen

    In Übereinstimmung mit der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 31.01.2017 - X ZB 10/16, zitiert nach juris) war die Antragsgegnerin verpflichtet, das Angebot der Beigeladenen wegen des großen preislichen Abstands ( [ ...% ] ) zum Angebot der Antragstellerin gemäß § 60 Abs. 1 und 2 VgV einer Angemessenheitsprüfung zu unterziehen.

    Die Vorschrift des § 60 VgV ist nicht nur bieterschützend, sondern verpflichtet den öffentlichen Auftraggeber bei Erreichen einer Aufgreifschwelle von 20 % auch, eine Angemessenheitsprüfung durchzuführen (vgl. BGH, Beschluss vom 31.01.2017 - X ZB 10/16, zitiert nach juris, Tz. 15).

    In der Mehrzahl der Fälle wird es auf diese Frage schon deshalb nicht ankommen, weil eine umsichtige, vorausschauend handelnde Vergabestelle auf Erläuterungen des betreffenden Bieters nicht verzichten wird, wenn die Aufgreifschwelle erreicht ist (vgl. auch BGH, Beschluss vom 31.01.2017 - X ZB 10/16, zitiert nach juris, Tz. 66).

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