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   BGH, 31.01.2018 - XII ZB 565/16   

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https://dejure.org/2018,4765
BGH, 31.01.2018 - XII ZB 565/16 (https://dejure.org/2018,4765)
BGH, Entscheidung vom 31.01.2018 - XII ZB 565/16 (https://dejure.org/2018,4765)
BGH, Entscheidung vom 31. Januar 2018 - XII ZB 565/16 (https://dejure.org/2018,4765)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 85 Abs 2 ZPO, § 233 Abs 1 ZPO, § 272 Abs 4 ZPO, § 520 Abs 2 S 3 ZPO, § 546 BGB
    Wiedereinsetzung nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist im mietrechtlichen Räumungsprozess: Berücksichtigung des Beschleunigungsgebots in einer Räumungssache bei der Entscheidung über die Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist; Vertrauensschutz für den ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist in einer Räumungssache; Berücksichtigung des Beschleunigungsgebost im Rahmen des richterlichen Ermessens auf der Rechtsfolgenseite; Umfang der Sorgfaltspflicht eines Rechtsanwalts in Fristsachen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine besonderen Anforderungen an die Darlegung erheblicher Gründe für die Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist in Räumungssachen

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist im mietrechtlichen Räumungsprozess: Berücksichtigung des Beschleunigungsgebots in einer Räumungssache bei der Entscheidung über die Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist; Vertrauensschutz für den ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 272 Abs. 4 ; ZPO § 520 Abs. 2
    Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist in einer Räumungssache; Berücksichtigung des Beschleunigungsgebost im Rahmen des richterlichen Ermessens auf der Rechtsfolgenseite; Umfang der Sorgfaltspflicht eines Rechtsanwalts in Fristsachen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Antrag auf Fristverlängerung: Gericht muss Beschleunigungsgebot beachten!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Räumungsklage - und die Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist in einer Räumungssache und das Beschleunigungsgebot

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Richterliches Ermessen bei Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist in Räumungssachen (IVR 2018, 98)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 1400
  • MDR 2018, 484
  • NZM 2018, 287
  • FamRZ 2018, 841
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 09.05.2017 - VIII ZB 69/16

    Wiedereinsetzung gegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Vertrauen in die

    Auszug aus BGH, 31.01.2018 - XII ZB 565/16
    Es reicht etwa der bloße Hinweis auf eine Arbeitsüberlastung aus, ohne dass es einer weiteren Substantiierung bedürfte (BGH Beschlüsse vom 9. Mai 2017 - VIII ZB 69/16 - NJW 2017, 2041 Rn. 13 mwN und vom 16. März 2010 - VI ZB 46/09 - NJW 2010, 1610 Rn. 9; BVerfG NJW 2007, 3342 mwN).

    Entsprechend den Vorstellungen des Gesetzgebers, Fristen auf das unbedingt Notwendige zu reduzieren (BT-Drucks. 17/11894 S. 24), ist es auch im Rahmen von § 520 Abs. 2 ZPO ausreichend, mit entsprechend kurzen Fristverlängerungen zu reagieren (vgl. MünchKommZPO/Prütting 5. Aufl. § 272 Rn. 33; BeckOK ZPO/Bacher [Stand: 15. September 2017] § 272 Rn. 12; Hk-ZPO/Saenger 7. Aufl. § 272 Rn. 11; Thomas/Putzo/Reichold ZPO 38. Aufl. § 272 Rn. 9; vgl. auch BGH Beschluss vom 9. Mai 2017 - VIII ZB 69/16 - NJW 2017, 2041 Rn. 11 ff.).

    Unter Bezugnahme auf einen erhöhten Termin- und Fristendruck hat der Kläger eine Arbeitsüberlastung seines Bevollmächtigten geltend gemacht, welche nach ständiger Rechtsprechung als erheblicher Grund im Rahmen von § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO Berücksichtigung findet (BGH Beschluss vom 9. Mai 2017 - VIII ZB 69/16 - NJW 2017, 2041 Rn. 12 mwN).

    Unter diesen Umständen bestand für ihn auch keine Notwendigkeit, sich am letzten Tag der Frist telefonisch nach der Entscheidung über seinen Verlängerungsantrag zu erkundigen (vgl. BGH Beschluss vom 9. Mai 2017 - VIII ZB 69/16 - NJW 2017, 2041 Rn. 19 mwN).

  • BGH, 16.03.2010 - VI ZB 46/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Vertrauen des Prozessbevollmächtigten in

    Auszug aus BGH, 31.01.2018 - XII ZB 565/16
    Das Verlängerungsgesuch ist rechtzeitig, wenn es spätestens am letzten Tag der zu verlängernden Frist beim zuständigen Gericht eingereicht worden ist (vgl. BGH Beschluss vom 16. März 2010 - VI ZB 46/09 - NJW 2010, 1610 Rn. 10 mwN).

    Es reicht etwa der bloße Hinweis auf eine Arbeitsüberlastung aus, ohne dass es einer weiteren Substantiierung bedürfte (BGH Beschlüsse vom 9. Mai 2017 - VIII ZB 69/16 - NJW 2017, 2041 Rn. 13 mwN und vom 16. März 2010 - VI ZB 46/09 - NJW 2010, 1610 Rn. 9; BVerfG NJW 2007, 3342 mwN).

  • BGH, 09.02.2005 - XII ZB 225/04

    Rechtswirkungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Auszug aus BGH, 31.01.2018 - XII ZB 565/16
    Der die Berufung verwerfende Beschluss wird mit der Wiedereinsetzung gegenstandslos (Senatsbeschluss vom 9. Februar 2005 - XII ZB 225/04 - FamRZ 2005, 791, 792).
  • BGH, 26.10.2016 - XII ZB 134/15

    Auskunftsanspruch des Unterhalt begehrenden Antragstellers: Rechtsmittelbeschwer

    Auszug aus BGH, 31.01.2018 - XII ZB 565/16
    Der angefochtene Beschluss verletzt den Kläger in seinem Verfahrensgrundrecht auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip), welches es den Gerichten verbietet, den Beteiligten den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (Senatsbeschlüsse vom 26. Oktober 2016 - XII ZB 134/15 - FamRZ 2017, 368 Rn. 4 mwN und vom 23. Januar 2013 - XII ZB 167/11 - FamRZ 2013, 1117 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 29.06.2017 - III ZB 95/16

    Wiedereinsetzungsantrag nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist:

    Auszug aus BGH, 31.01.2018 - XII ZB 565/16
    Die Sorgfaltspflicht in Fristsachen verlangt von einem Rechtsanwalt, alles ihm Zumutbare zu tun, um die Wahrung von Rechtsmittelfristen zu gewährleisten (BGH Beschluss vom 29. Juni 2017 - III ZB 95/16 - juris Rn. 7).
  • BGH, 23.01.2013 - XII ZB 167/11

    FamFG § 117 Abs. 5; ZPO §§ 233

    Auszug aus BGH, 31.01.2018 - XII ZB 565/16
    Der angefochtene Beschluss verletzt den Kläger in seinem Verfahrensgrundrecht auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip), welches es den Gerichten verbietet, den Beteiligten den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (Senatsbeschlüsse vom 26. Oktober 2016 - XII ZB 134/15 - FamRZ 2017, 368 Rn. 4 mwN und vom 23. Januar 2013 - XII ZB 167/11 - FamRZ 2013, 1117 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 01.07.2013 - VI ZB 18/12

    Versäumung der Berufungsbegründungspflicht: Rechtsanwaltsverschulden bei

    Auszug aus BGH, 31.01.2018 - XII ZB 565/16
    Erkennt der Rechtsanwalt, dass er eine Frist zur Rechtsmittelbegründung nicht einhalten kann, muss er durch einen rechtzeitig gestellten Antrag auf Fristverlängerung dafür Sorge tragen, dass ein Wiedereinsetzungsgesuch gar nicht erst notwendig wird (BGH Beschluss vom 1. Juli 2013 - VI ZB 18/12 - NJW 2013, 3181 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 17.08.2011 - I ZB 21/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verschulden des Rechtsanwalts trotz

    Auszug aus BGH, 31.01.2018 - XII ZB 565/16
    Ihre Beachtung muss im Einzelfall auch zumutbar sein, da andernfalls das Recht auf wirkungsvollen Rechtsschutz und auf einen zumutbaren Zugang zu den Gerichten verletzt würde (BGH Beschluss vom 17. August 2011 - I ZB 21/11 - NJW-RR 2012, 122 Rn. 12 mwN).
  • BVerfG, 26.07.2007 - 1 BvR 602/07

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung einer Fristverlängerung im Zivilverfahren

    Auszug aus BGH, 31.01.2018 - XII ZB 565/16
    Es reicht etwa der bloße Hinweis auf eine Arbeitsüberlastung aus, ohne dass es einer weiteren Substantiierung bedürfte (BGH Beschlüsse vom 9. Mai 2017 - VIII ZB 69/16 - NJW 2017, 2041 Rn. 13 mwN und vom 16. März 2010 - VI ZB 46/09 - NJW 2010, 1610 Rn. 9; BVerfG NJW 2007, 3342 mwN).
  • BGH, 09.07.2009 - VII ZB 111/08

    Vertrauen einer Partei in eine erstmalig beantragten Verlängerung einer

    Auszug aus BGH, 31.01.2018 - XII ZB 565/16
    Dies ist bei einem ersten Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist dann der Fall, wenn entweder der Antragsgegner bereits seine Einwilligung erklärt hat (§ 520 Abs. 2 Satz 2 ZPO) oder vom Antragsteller erhebliche Gründe im Sinne des § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO geltend gemacht werden (BGH Beschluss vom 9. Juli 2009 - VII ZB 111/08 - FamRZ 2009, 1745 Rn. 8 f. mwN).
  • BGH, 07.02.2023 - VIII ZB 55/21

    Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts hinsichtlich Gewährleistung der Wahrung

    (1) Die Sorgfaltspflicht in Fristsachen verlangt von einem Rechtsanwalt, alles ihm Zumutbare zu tun, um die Wahrung von Rechtsmittelfristen zu gewährleisten (BGH, Beschlüsse vom 22. November 2022 - VIII ZB 2/22, NJW 2023, 368 Rn. 16; vom 31. Januar 2018 - XII ZB 565/16, NJW 2018, 1400 Rn. 18).

    Erkennt er, dass er eine Frist zur Rechtsmittelbegründung nicht einhalten kann, muss er durch einen rechtzeitig gestellten Antrag auf Fristverlängerung dafür Sorge tragen, dass ein Wiedereinsetzungsgesuch gar nicht erst notwendig wird (BGH, Beschlüsse vom 31. Januar 2018 - XII ZB 565/16, aaO; vom 1. Juli 2013 - VI ZB 18/12, NJW 2013, 3181 Rn. 9).

    Das Verlängerungsgesuch ist dabei rechtzeitig, wenn es spätestens am letzten Tag der zu verlängernden Frist beim zuständigen Gericht eingereicht worden ist (BGH, Beschlüsse vom 22. Juni 2021 - VIII ZB 56/20, NJW 2022, 400 Rn. 19; vom 31. Januar 2018 - XII ZB 565/16, aaO).

    Ohne Verschulden im Sinne von § 233 ZPO handelt der Rechtsanwalt daher nur dann, wenn (und soweit) er auf die Fristverlängerung vertrauen durfte, das heißt, wenn deren Bewilligung mit großer Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Januar 2018 - XII ZB 565/16, aaO Rn. 19; vom 9. Mai 2017 - VIII ZB 69/16, NJW 2017, 2041 Rn. 11; jeweils mwN).

  • BGH, 09.01.2024 - VIII ZB 31/23

    Anforderungen an (erstmaligen) Antrag auf Verlängerung der

    Erkennt er, dass er eine Frist zur Rechtsmittelbegründung nicht einhalten kann, muss er durch einen rechtzeitig gestellten Antrag auf Fristverlängerung dafür Sorge tragen, dass ein Wiedereinsetzungsgesuch gar nicht erst notwendig wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Januar 2018 - XII ZB 565/16, NJW 2018, 1400 Rn. 18; vom 16. November 2021 - VIII ZB 70/20, NJW-RR 2022, 201 Rn. 15; vom 7. Februar 2023 - VIII ZB 55/21, aaO Rn. 22; jeweils mwN).
  • BGH, 02.12.2020 - XII ZB 324/20

    Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist auf ersten Antrag eines Rechtsanwalts

    Demgemäß besteht keine Verpflichtung, sich innerhalb des Laufs der Berufungsbegründungsfrist beim Gericht zu erkundigen, ob der Verlängerungsantrag rechtzeitig eingegangen ist und ob ihm stattgegeben werde (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 31. Januar 2018 - XII ZB 565/16, FamRZ 2018, 841).

    bb) Handelt es sich wie hier um einen ersten Fristverlängerungsantrag, der auf erhebliche Gründe gestützt ist, darf der Antragsteller auf die Bewilligung der Fristverlängerung vertrauen (Senatsbeschluss vom 31. Januar 2018 - XII ZB 565/16 - FamRZ 2018, 841 Rn. 19; vgl. bereits BVerfG NJW 1989, 1147).

    cc) Der Antragsteller eines Fristverlängerungsantrags muss sich insoweit auch nicht innerhalb des Laufs der Beschwerdebegründungsfrist beim Gericht erkundigen, ob der Verlängerungsantrag rechtzeitig eingegangen ist und ob ihm stattgegeben werde (Senatsbeschluss vom 31. Januar 2018 - XII ZB 565/16 - FamRZ 2018, 841 Rn. 30 mwN).

  • BGH, 02.07.2020 - VII ZB 46/19

    Rechtswidrige Zurückweisung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Dies ist bei einem ersten Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist dann der Fall, wenn entweder der Antragsgegner bereits seine Einwilligung erklärt hat (§ 520 Abs. 2 Satz 2 ZPO) oder vom Antragsteller erhebliche Gründe im Sinne des § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO geltend gemacht werden (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Januar 2018 - XII ZB 565/16 Rn. 19, NJW 2018, 1400; Beschluss vom 9. Juli 2009 - VII ZB 111/08 Rn. 8 m.w.N., NJW 2009, 3100).
  • BGH, 14.11.2023 - XI ZB 10/23

    Auf Fristverlängerungsantrag ohne Begründung darf Anwalt nicht vertrauen

    Das setzt die Darlegung eines erheblichen Grundes für die Notwendigkeit der Fristverlängerung voraus, auch wenn an diese bei einem ersten Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist keine hohen Anforderungen gestellt werden dürfen und beispielsweise der bloße Hinweis auf eine Arbeitsüberlastung des Prozessbevollmächtigten ausreicht, ohne dass es einer weiteren Substantiierung bedarf (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juni 2010 - V ZB 42/10, NJW-RR 2011, 285 Rn. 8, vom 31. Januar 2018 - XII ZB 565/16, NJW 2018, 1400 Rn. 19, vom 20. Februar 2018, aaO Rn. 8 f., vom 20. August 2019 - X ZB 13/18, NJW-RR 2019, 1392 Rn. 12 und vom 16. November 2021, aaO, jeweils mwN).
  • BGH, 08.05.2019 - XII ZB 520/18

    Einreichen eines vollständigen Verfahrenskostenhilfeantrags durch einen

    Der angefochtene Beschluss verletzt die Antragsgegnerin in ihrem Verfahrensgrundrecht auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip), welches es den Gerichten verbietet, den Beteiligten den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (Senatsbeschluss vom 31. Januar 2018 - XII ZB 565/16 - FamRZ 2018, 841 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 02.08.2023 - XII ZB 96/23

    Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist von Amts

    Dabei muss ein Rechtsmittelführer damit rechnen, dass der Vorsitzende des Rechtsmittelgerichts in Ausübung seines pflichtgemäßen Ermessens eine beantragte Verlängerung der Rechtsmittelbegründungsfrist versagt (Senatsbeschluss vom 31. Januar 2018 - XII ZB 565/16 - FamRZ 2018, 841 Rn. 19 mwN; BGH Beschluss vom 26. Januar 2017 - IX ZB 34/16 - NJW-RR 2017, 564 Rn. 10 mwN).
  • BGH, 11.03.2020 - XII ZB 446/19

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an Büroorganisation bei

    Die Sorgfaltspflicht in Fristsachen verlangt von einem Rechtsanwalt, alles ihm Zumutbare zu tun, um die Wahrung von Rechtsmittelfristen zu gewährleisten (vgl. Senatsbeschluss vom 31. Januar 2018 - XII ZB 565/16 - FamRZ 2018, 841 Rn. 17 f. mwN).
  • OLG Bamberg, 25.04.2019 - 8 U 2/19

    Keine Wiedereinsetzung bei Zurückweisung eines zweiten Fristverlängerungsantrags

    Ohne Verschulden im Sinne von § 233 ZPO handelt der Rechtsanwalt daher nur dann, wenn er auf die Fristverlängerung vertrauen durfte, das heißt, wenn deren Bewilligung mit großer Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte (BGH, Beschluss vom 31.01.2018, Az.: XII ZB 565/16, abgedr. in MDR 2018, 484).

    Es reicht etwa der bloße Hinweis auf eine Arbeitsüberlastung aus, ohne dass es einer weiteren Substantiierung bedürfte (BGH, Beschluss vom 31.01.2018, a.a.O., in Fortführung und unter Bezugnahme auf gefestigte höchstrichterliche Rspr.).

  • BGH, 25.11.2020 - XII ZB 200/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Der angefochtene Beschluss verletzt die Beklagte zu 1 in ihrem Verfahrensgrundrecht auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip), welches es den Gerichten verbietet, den Beteiligten den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (Senatsbeschluss vom 31. Januar 2018 - XII ZB 565/16 - FamRZ 2018, 841 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 24.03.2021 - LwZB 1/20

    Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde aufgrund Nichteinhaltung der zweimonatigen

  • BGH, 29.06.2021 - VIII ZB 52/20

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde zur Sicherung einer einheitlichen

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