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BGH, 31.01.2023 - X ZR 73/22 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- IWW
- Wolters Kluwer
Berücksichtigen von nachträglich eingetretenen Änderungen im Berufungsverfahren hinsichtlich Patentfähigkeit des Streitpatents (hier: Verfahren zur Herstellung der Zusammensetzung auf Basis von Zirkoniumoxid und Ceroxid)
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PatG § 81 Abs. 2 S. 1
Berücksichtigen von nachträglich eingetretenen Änderungen im Berufungsverfahren hinsichtlich Patentfähigkeit des Streitpatents (hier: Verfahren zur Herstellung der Zusammensetzung auf Basis von Zirkoniumoxid und Ceroxid) - datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- BPatG, 15.03.2021 - 3 Ni 20/20
- BPatG, 22.03.2022 - 3 Ni 20/20
- BGH, 31.01.2023 - X ZR 73/22
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.12.2022 - X ZR 47/22
Aminopyridin - Patentnichtigkeitsklage: Maßgeblicher Zeitpunkt für das …
Auszug aus BGH, 31.01.2023 - X ZR 73/22
Wie der Senat vor kurzem bestätigt und näher begründet hat, sind bei der Anwendung von § 81 Abs. 2 Satz 1 PatG nachträglich eingetretene Änderungen auch im Berufungsverfahren zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 6. Dezember 2022 - X ZR 47/22, GRUR 2023, 441 Rn. 21 ff. - Aminopyridin).Wie der Senat ebenfalls bereits entschieden und näher begründet hat, entfällt das in § 81 Abs. 2 Satz 1 PatG normierte Klagehindernis, wenn das Europäische Patentamt entschieden hat, dass das Patent mit einer geänderten Fassung seiner Ansprüche aufrechterhalten wird, und diese Entscheidung nicht mehr angefochten werden kann (BGH, Urteil vom 6. Dezember 2022 - X ZR 47/22, GRUR 2023, 441 Rn. 28 ff. - Aminopyridin).