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   BGH, 31.03.1967 - VI ZR 148/65   

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https://dejure.org/1967,1273
BGH, 31.03.1967 - VI ZR 148/65 (https://dejure.org/1967,1273)
BGH, Entscheidung vom 31.03.1967 - VI ZR 148/65 (https://dejure.org/1967,1273)
BGH, Entscheidung vom 31. März 1967 - VI ZR 148/65 (https://dejure.org/1967,1273)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823; StVG § 7
    Haftungsverteilung bei Überfahren eines gestürzten Radfahrers durch einen entgegenkommenden PKW; Haftung des Halters des PKW bei Fahrt durch einen Bediensteten einer Reparaturwerkstatt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Reparaturwerkstatt - Probefahrt - Bediensteter der Werkstatt - Stillschweigendes Einverständnis

Papierfundstellen

  • VersR 1967, 659
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.03.1952 - III ZR 235/51

    Vermietung eines Kraftfahrzeugs

    Auszug aus BGH, 31.03.1967 - VI ZR 148/65
    Unter Überlassung des Fahrzeugs durch den Halter i.S. des § 7 Abs. 3 Satz 2 StVG ist die Einräumung der tatsächlichen Benutzungsmöglichkeit an denjenigen zu verstehen, dem der Halter das Fahrzeug anvertrauen will (BGHZ 5, 269.).
  • BGH, 05.05.1956 - IV ZR 18/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 31.03.1967 - VI ZR 148/65
    Den Erstbeklagten trifft keine Kostenlast, weil die Nebenintervenientin ihre erfolglose Anschlussrevision allein eingelegt und durchgeführt hat vgl. BGH, Urteil vom 5. Mai 1956 - IV ZR 18/56, LM § 582 ZPO Nr. 1; RG, JW 1933, 1065 Nr. 17).
  • BGH, 03.07.1962 - VI ZR 88/61

    Haftung des Halters bei unbefugter Gebrauchüberlassung durch den Entleiher des

    Auszug aus BGH, 31.03.1967 - VI ZR 148/65
    Durch sie wird dem Fahrzeughalter die Berufung darauf versagt, dass die konkrete Art der Benutzung des Fahrzeugs durch denjenigen, dem er die Benutzungsmöglichkeit eingeräumt hat, nicht seinem Willen entsprochen habe (vgl. BGHZ 37, 306 ).
  • AG Ansbach, 13.07.2015 - 1 C 1724/13

    Verkehrsunfall, Schadensersatzansprüche, Pkw, Vorfahrtsverletzung,

    Ist Verschulden des Fahrers nicht auszuschließen, so ist er nicht entlastet (BGH VersR 67, 659).
  • BGH, 07.07.1987 - VI ZR 176/86

    Haftungsverteilung bei Kollision eines radfahrenden Kindes mit einem erwachsenen

    Zwar darf bei radfahrenden Kindern im Alter von Britt-Marie auf eine ordnungsgemäße Fahrweise vertraut werden, wenn gegenteilige Anhaltspunkte fehlen (Senatsurteil vom 31. März 1967 - VI ZR 148/65 - VersR 1967, 659, 660).
  • AG Bocholt, 24.06.2002 - 13 C 303/01

    Prozessführungsbefugnis der Erbengemeinschaft zur Durchsetzung von

    Denn der Fahrer gilt bereits dann als nicht entlastet, wenn ein Verschulden nicht auszuschließen ist (BGH VersR 1967, 659; OLG Koblenz VRS 1968, 32).
  • AG Bocholt, 15.07.2002 - 13 C 303/01

    Schadensersatzansprüche aus Verkehrsunfall

    Denn der Fahrer gilt bereits dann als nicht entlastet, wenn ein Verschulden nicht auszuschließen ist (BGH VersR 1967, 659; OLG Koblenz VRS 1968, 32).
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