Rechtsprechung
   BGH, 31.03.2008 - AnwZ (B) 8/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,3241
BGH, 31.03.2008 - AnwZ (B) 8/07 (https://dejure.org/2008,3241)
BGH, Entscheidung vom 31.03.2008 - AnwZ (B) 8/07 (https://dejure.org/2008,3241)
BGH, Entscheidung vom 31. März 2008 - AnwZ (B) 8/07 (https://dejure.org/2008,3241)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,3241) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit einer Widerlegung der Vermutung des Vermögensverfalls aufgrund des Nachweises einer Schuldtilgung bezüglich einzelner bekannt gewordener Forderungen oder einer Stundungsvereinbarung ; Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft als Folge eines ...

  • Judicialis

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7; ; InsO § 26 Abs. 2; ; BGB §§ 203 ff.

  • BRAK-Mitteilungen

    Zulassung - Widerruf wegen Vermögensverfalls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7
    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.01.2004 - AnwZ (B) 26/03

    Vermögensverfall des Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 31.03.2008 - AnwZ (B) 8/07
    Insbesondere muss er eine Aufstellung sämtlicher gegen ihn erhobenen Forderungen vorlegen und im Einzelnen darlegen, ob und in welcher Höhe diese inzwischen erfüllt sind oder in welcher Weise er sie zu erfüllen gedenkt (st. Rspr.; vgl. nur Senatsbeschluss vom 12. Januar 2004 - AnwZ (B) 26/03; Feuerich/ Weyland, BRAO, 7. Aufl., § 14 Rdn. 60 m.w.N.).
  • BGH, 12.11.1979 - AnwZ (B) 16/79

    Wegfall des Rücknahmegrundes

    Auszug aus BGH, 31.03.2008 - AnwZ (B) 8/07
    Ein nachträglicher Wegfall des Widerrufsgrundes, der im gerichtlichen Verfahren zu berücksichtigen wäre (BGHZ 75, 356; 84, 149), kann nicht festgestellt werden.
  • BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 40/94

    Widerruf der Zulassung als Rechtsanwalt wegen Vermögensverfalls - Eintrag in das

    Auszug aus BGH, 31.03.2008 - AnwZ (B) 8/07
    Beweisanzeichen für einen Vermögensverfall sind die Erwirkung von Schuldtiteln und fruchtlose Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Rechtsanwalt (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschl. vom 25. März 1991 - AnwZ (B) 73/90, BRAK-Mitt. 1991, 102; Beschl. vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 40/94, BRAK-Mitt. 1995, 126).
  • BGH, 25.03.1991 - AnwZ (B) 73/90

    Widerruf einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls -

    Auszug aus BGH, 31.03.2008 - AnwZ (B) 8/07
    Beweisanzeichen für einen Vermögensverfall sind die Erwirkung von Schuldtiteln und fruchtlose Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Rechtsanwalt (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschl. vom 25. März 1991 - AnwZ (B) 73/90, BRAK-Mitt. 1991, 102; Beschl. vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 40/94, BRAK-Mitt. 1995, 126).
  • BGH, 05.12.2005 - AnwZ (B) 96/04

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus BGH, 31.03.2008 - AnwZ (B) 8/07
    Ungeachtet dessen kommt hier die Annahme eines Falls, in dem trotz Vermögensverfalls ausnahmsweise die Interessen der Rechtsuchenden nicht gefährdet sind, schon deshalb nicht in Betracht, weil der Antragsteller - anders als in dem im Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2004 entschiedenen Fall - seinen Rechtsanwaltsberuf nicht beanstandungsfrei ausgeübt hat (vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 5. Dezember 2005 - AnwZ (B) 96/04 und vom 26. März 2007 - AnwZ (B) 104/05).
  • BGH, 26.03.2007 - AnwZ (B) 104/05

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Gefährdung

    Auszug aus BGH, 31.03.2008 - AnwZ (B) 8/07
    Ungeachtet dessen kommt hier die Annahme eines Falls, in dem trotz Vermögensverfalls ausnahmsweise die Interessen der Rechtsuchenden nicht gefährdet sind, schon deshalb nicht in Betracht, weil der Antragsteller - anders als in dem im Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2004 entschiedenen Fall - seinen Rechtsanwaltsberuf nicht beanstandungsfrei ausgeübt hat (vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 5. Dezember 2005 - AnwZ (B) 96/04 und vom 26. März 2007 - AnwZ (B) 104/05).
  • BGH, 17.05.1982 - AnwZ (B) 5/82

    Wegfall des Versagungsgrundes bei Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 31.03.2008 - AnwZ (B) 8/07
    Ein nachträglicher Wegfall des Widerrufsgrundes, der im gerichtlichen Verfahren zu berücksichtigen wäre (BGHZ 75, 356; 84, 149), kann nicht festgestellt werden.
  • BGH, 18.10.2004 - AnwZ (B) 43/03

    Vermögensverfall des Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 31.03.2008 - AnwZ (B) 8/07
    Dieser vermag jedoch nicht die Annahme eines Ausnahmefalls im Sinne der Senatsrechtsprechung (vgl. Beschluss vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 43/03, NJW 2005, 511) zu rechtfertigen.
  • BGH, 04.04.2012 - AnwZ (Brfg) 62/11

    Widerruf einer Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls: Anforderungen an

    Soweit der Kläger in seiner Antragsbegründung darauf Bezug nimmt, dass der Vermögensverfall auch durch eine substantiierte Vermögensaufstellung unter Angabe aller Verbindlichkeiten und Vorlage eines entsprechenden Tilgungsplans widerlegt werden könne, beziehen sich diese in der Rechtsprechung des Senats entwickelten Anforderungen auf die Vermutung des Vermögensverfalls bei Eintragung in das Schuldnerverzeichnis (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 31. März 2008 - AnwZ (B) 8/07, juris Rn. 9).

    Zusätzlich muss der betroffene Rechtsanwalt unter anderem sein bisheriges Berufsleben beanstandungsfrei ausgeübt haben; anderenfalls verbietet sich die Annahme eines Ausnahmefalls (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 5. Dezember 2005 - AnwZ (B) 96/04, juris Rn. 7, vom 26. März 2007 - AnwZ (B) 104/05, juris Rn. 8, vom 31. März 2008, aaO Rn. 11, vom 15. September 2008 - AnwZ (B) 109/06, juris Rn. 11, 14 und vom 8. Februar 2010 - AnwZ (B) 67/08, AnwBl. 2010, 442 Rn. 16).

  • BGH, 31.05.2010 - AnwZ (B) 27/09

    Widerruf der Anwaltszulassung wegen Vermögensverfall: Wiederherstellung

    Diese kann der Rechtsanwalt nur widerlegen, indem er eine umfassende Übersicht über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse vorlegt (Senat, Beschl. v. 25. März 1991, AnwZ (B) 80/90, NJW 1991, 2083; Beschl. v. 29. September 2003, AnwZ (B) 68/02, juris; Beschl. v. 12. Januar 2004, AnwZ (B) 26/03, juris; Beschl. v. 31. März 2008, AnwZ (B) 8/07, BRAK-Mitt. 2008, 221 [Ls] = juris).
  • BGH, 22.06.2011 - AnwZ (Brfg) 12/11

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls: Gefährdung

    Ein Fehlverhalten verbietet bereits, von einem Ausnahmefall auszugehen (BGH v. 31.3.2008 - AnwZ [B] 8/07, NJW-Spezial 2008, 702).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht