Rechtsprechung
BGH, 31.03.2011 - 3 StR 460/10 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 7 StGB; § 9 StGB; § 29a BtMG
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Tätigkeitsdelikt); örtliche Zuständigkeit (Handlungsort; Erfolgsort) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 9 Abs 1 S 1 Alt 1 StGB, § 9 Abs 2 S 1 Alt 1 StGB, § 7 Abs 1 StPO
Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Tatortzuständigkeit bei Tätigkeitsdelikt; auf die Tatbestandsverwirklichung abzielende Handlungen der Haupttäter - Wolters Kluwer
Örtliche Zuständigkeit eines Gerichts begründet sich für den Nebentäter ebenso wie für den Haupttäter nach dem ermittelten Tatort der angeklagten Straftat; Anforderung an die örtliche Zuständigkeit eines Gerichts bei möglicherweise unterschiedlichen Tatorten des ...
- rewis.io
Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Tatortzuständigkeit bei Tätigkeitsdelikt; auf die Tatbestandsverwirklichung abzielende Handlungen der Haupttäter
- ra.de
- rewis.io
Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Tatortzuständigkeit bei Tätigkeitsdelikt; auf die Tatbestandsverwirklichung abzielende Handlungen der Haupttäter
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 7 Abs. 1; StPO § 9 Abs. 2 S. 1
Anforderung an die örtliche Zuständigkeit eines Gerichts bei möglicherweise unterschiedlichen Tatorten des Haupttäters und des Nebentäters - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 04.05.2010 - 11 KLs 32/09
- BGH, 31.03.2011 - 3 StR 460/10
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2014, 97
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.07.2002 - 2 ARs 164/02
Bestimmung des inländischen Gerichtsstandes; unerlaubtes Handeltreiben mit …
Auszug aus BGH, 31.03.2011 - 3 StR 460/10
Eine Tatortzuständigkeit des Landgerichts Düsseldorf gemäß § 7 Abs. 1 StPO lässt sich entgegen der - vom Generalbundesanwalt geteilten - Auffassung der Strafkammer zwar nicht daraus herleiten, dass der Erfolg der Tat, zu der der Angeklagte Beihilfe geleistet hat, im Bezirk des erkennenden Gerichts eingetreten ist (§ 9 Abs. 2 Satz 1 1. Var., Abs. 1 3. Var. StGB); denn das hier in Rede stehende Handeltreiben mit Betäubungsmitteln ist kein Erfolgssondern ein Tätigkeitsdelikt (BGH, Beschluss vom 17. Juli 2002 - 2 ARs 77/02, NJW 2002, 3486).
- BGH, 24.01.2017 - 3 StR 335/16
Eröffnung des Hauptverfahrens vor einem benachbarten Gericht durch Entscheidung …
Er war erst weniger als zwei Jahre vor der Eröffnung des Hauptverfahrens (zur Maßgeblichkeit dieses Zeitpunkts s. BGH, Beschlüsse vom 31. März 2011 - 3 StR 400/10, StraFo 2011, 271, 273; vom 31. März 2011 - 3 StR 460/10, BGHR StGB § 9 Erfolg 3) in den vorläufigen Ruhestand versetzt worden. - BGH, 14.07.2011 - 4 StR 139/11
Verfahrensrüge zur fehlenden örtlichen Zuständigkeit; Handlungsort beim …
Die Bestimmung des Handlungsorts beurteilt sich dabei nach der Tatsachengrundlage, wie sie sich im Zeitpunkt der Eröffnung des Hauptverfahrens darstellt (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. März 2011 - 3 StR 400/10 Rn. 24; vom 31. März 2011 - 3 StR 460/10;… MeyerGoßner, StPO, 54. Aufl., § 338 Rn. 31;… Wiedner in Graf, StPO, § 338 Rn. 80). - BGH, 24.10.2012 - 1 StR 485/12
Versuchte Anstiftung zum Mord (Abgrenzung von der Vorbereitung); absoluter …
Der Beschwerdeführer darf sich insbesondere nicht auf die Anklage beschränken, sondern muss alle für die Zuständigkeitsbestimmung relevanten Erkenntnisse des Ermittlungsverfahrens (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 31. März 2011 - 3 StR 460/10) vortragen.Diese Umstände müssen nicht "geklärt" sein; vielmehr genügt es, wenn im Zeitpunkt der Eröffnungsentscheidung hinreichende Anhaltspunkte für die Zuständigkeit vorliegen (vgl. BGH, Beschluss vom 31. März 2011 - 3 StR 460/10).