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   BGH, 31.03.2011 - 3 StR 460/10   

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https://dejure.org/2011,15255
BGH, 31.03.2011 - 3 StR 460/10 (https://dejure.org/2011,15255)
BGH, Entscheidung vom 31.03.2011 - 3 StR 460/10 (https://dejure.org/2011,15255)
BGH, Entscheidung vom 31. März 2011 - 3 StR 460/10 (https://dejure.org/2011,15255)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 S 1 Alt 1 StGB, § 9 Abs 2 S 1 Alt 1 StGB, § 7 Abs 1 StPO
    Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Tatortzuständigkeit bei Tätigkeitsdelikt; auf die Tatbestandsverwirklichung abzielende Handlungen der Haupttäter

  • Wolters Kluwer

    Örtliche Zuständigkeit eines Gerichts begründet sich für den Nebentäter ebenso wie für den Haupttäter nach dem ermittelten Tatort der angeklagten Straftat; Anforderung an die örtliche Zuständigkeit eines Gerichts bei möglicherweise unterschiedlichen Tatorten des ...

  • rewis.io

    Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Tatortzuständigkeit bei Tätigkeitsdelikt; auf die Tatbestandsverwirklichung abzielende Handlungen der Haupttäter

  • ra.de
  • rewis.io

    Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Tatortzuständigkeit bei Tätigkeitsdelikt; auf die Tatbestandsverwirklichung abzielende Handlungen der Haupttäter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 7 Abs. 1; StPO § 9 Abs. 2 S. 1
    Anforderung an die örtliche Zuständigkeit eines Gerichts bei möglicherweise unterschiedlichen Tatorten des Haupttäters und des Nebentäters

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 97
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.07.2002 - 2 ARs 164/02

    Bestimmung des inländischen Gerichtsstandes; unerlaubtes Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 31.03.2011 - 3 StR 460/10
    Eine Tatortzuständigkeit des Landgerichts Düsseldorf gemäß § 7 Abs. 1 StPO lässt sich entgegen der - vom Generalbundesanwalt geteilten - Auffassung der Strafkammer zwar nicht daraus herleiten, dass der Erfolg der Tat, zu der der Angeklagte Beihilfe geleistet hat, im Bezirk des erkennenden Gerichts eingetreten ist (§ 9 Abs. 2 Satz 1 1. Var., Abs. 1 3. Var. StGB); denn das hier in Rede stehende Handeltreiben mit Betäubungsmitteln ist kein Erfolgssondern ein Tätigkeitsdelikt (BGH, Beschluss vom 17. Juli 2002 - 2 ARs 77/02, NJW 2002, 3486).
  • BGH, 24.01.2017 - 3 StR 335/16

    Eröffnung des Hauptverfahrens vor einem benachbarten Gericht durch Entscheidung

    Er war erst weniger als zwei Jahre vor der Eröffnung des Hauptverfahrens (zur Maßgeblichkeit dieses Zeitpunkts s. BGH, Beschlüsse vom 31. März 2011 - 3 StR 400/10, StraFo 2011, 271, 273; vom 31. März 2011 - 3 StR 460/10, BGHR StGB § 9 Erfolg 3) in den vorläufigen Ruhestand versetzt worden.
  • BGH, 14.07.2011 - 4 StR 139/11

    Verfahrensrüge zur fehlenden örtlichen Zuständigkeit; Handlungsort beim

    Die Bestimmung des Handlungsorts beurteilt sich dabei nach der Tatsachengrundlage, wie sie sich im Zeitpunkt der Eröffnung des Hauptverfahrens darstellt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. März 2011 - 3 StR 400/10 Rn. 24; vom 31. März 2011 - 3 StR 460/10; MeyerGoßner, StPO, 54. Aufl., § 338 Rn. 31; Wiedner in Graf, StPO, § 338 Rn. 80).
  • BGH, 24.10.2012 - 1 StR 485/12

    Versuchte Anstiftung zum Mord (Abgrenzung von der Vorbereitung); absoluter

    Der Beschwerdeführer darf sich insbesondere nicht auf die Anklage beschränken, sondern muss alle für die Zuständigkeitsbestimmung relevanten Erkenntnisse des Ermittlungsverfahrens (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 31. März 2011 - 3 StR 460/10) vortragen.

    Diese Umstände müssen nicht "geklärt" sein; vielmehr genügt es, wenn im Zeitpunkt der Eröffnungsentscheidung hinreichende Anhaltspunkte für die Zuständigkeit vorliegen (vgl. BGH, Beschluss vom 31. März 2011 - 3 StR 460/10).

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