Rechtsprechung
BGH, 31.03.2016 - 2 StR 243/15 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 74 StGB; § 74b Abs. 1 StGB
Einziehung (Grundstück als zulässiger Einziehungsgegenstand; Voraussetzungen der Einziehung: Verhältnismäßigkeit, auch bei Sicherungseinziehung; Anforderungen an die Darstellung im Urteil) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 74 Abs 1 Alt 2 StGB, § 74 Abs 2 Nr 1 StGB, § 74 Abs 2 Nr 2 StGB, § 74 Abs 3 StGB, § 74a StGB
Einziehung eines zum Betrieb einer Marihuanaplantage benutzten Grundstücks: Voraussetzungen der Einziehung; Abwägungen unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § ... 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 74 Abs. 1 Var. 2 StGB, § 74 Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 74 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 StGB, § 74b Abs. 1 StGB, § 74a) StGB, § 74b Abs. 2 StGB, § 74b Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 74 Abs. 2 Nr. 2 StGB, § 74b Abs. 2 Satz 2 Nrn. 2, 3 StGB, § 74b Abs. 1, 2 StGB
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Begründung der Einziehung eines für die Anpflanzung von Cannabispflanzen genutzten Grundstücks als Tatmittel
- rewis.io
Einziehung eines zum Betrieb einer Marihuanaplantage benutzten Grundstücks: Voraussetzungen der Einziehung; Abwägungen unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Begründung der Einziehung eines für die Anpflanzung von Cannabispflanzen genutzten Grundstücks als Tatmittel
- datenbank.nwb.de
Einziehung eines zum Betrieb einer Marihuanaplantage benutzten Grundstücks: Voraussetzungen der Einziehung; Abwägungen unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Betrieb einer Indoorplantage - Einziehung des Grundstücks?
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Cannabisplantage - und die Einziehung des Grundstücks
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 18.02.2015 - 15 KLs 900 Js 21479/14
- BGH, 31.03.2016 - 2 StR 243/15
Papierfundstellen
- NStZ 2017, 89
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 24.11.2022 - 4 StR 263/22
Fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags; Handeltreiben und Beihilfe zum …
Diese Voraussetzung wird zunächst - in tatsächlicher Hinsicht - durch das Haus ebenso wie durch das - allerdings nicht im Eigentum der Angeklagten stehende - Grundstück erfüllt, da es ausschließlich zum Betrieb der Cannabis-Plantage vorgesehen war und der Tatplan des Indoor-Anbaus von Cannabis nur in geeigneten Räumen umgesetzt werden konnte (vgl. zur Einziehung von Grundstücken, auf denen Cannabis-Plantagen errichtet worden sind, bereits BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2018 - 4 StR 318/18; Beschluss vom 31. März 2016 - 2 StR 243/15; anders OLG Köln, Beschluss vom 16. September 2005 - 2 Ws 336/05, NStZ 2006, 225 zur Einziehung eines Grundstücks, das zur Veranstaltung unerlaubter Glücksspiele genutzt worden ist). - BGH, 23.05.2017 - 4 StR 141/17
Gegenstand des Urteils (Identität der Tat); Verwerfung der Revision als …
Mit Blick auf die Einziehung des Fahrzeugs ist - neben Bedenken hinsichtlich dessen Einsatz als Tatmittel in den Fällen II.6 und II.7 der Urteilsgründe und bezüglich der Verhältnismäßigkeit der Einziehung - dem Urteil nicht zu entnehmen, dass sich das Landgericht bewusst war, eine Ermessensentscheidung zu treffen, und welche Gründe für die Ausübung des Ermessens gegeben waren (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. März 2016 - 2 StR 243/15, NStZ 2017, 89, 90; vom 28. August 2011 - 4 StR 375/11;… vom 4. Januar 1994 - 4 StR 718/93, BGHR StGB § 74 Abs. 1 Ermessensentscheidung 1). - BGH, 09.10.2018 - 4 StR 318/18
Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und …
Für die im Ermessen des neuen Tatrichters stehende Entscheidung über die Einziehung des zur Tatbegehung genutzten Grundstücks des Angeklagten verweist der Senat auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 31. März 2016 - 2 StR 243/15 (NStZ 2017, 89) und 2. April 2015 - 3 StR 197/14 (…Rn. 22 ff., insoweit in NStZ 2015, 636 nicht abgedruckt).
- BGH, 11.01.2022 - 3 StR 415/21
Einziehung von mit Erträgen aus Betäubungsmitteln erworbenen Kryptowährungen …
Den Urteilsgründen muss grundsätzlich zu entnehmen sein, dass sich das Tatgericht bewusst war, eine Ermessensentscheidung zu treffen, und welche Gründe für die Ausübung des Ermessens gegeben waren (s. bereits zur früheren Rechtslage BGH, Beschluss vom 31. März 2016 - 2 StR 243/15, BGHR StGB § 74b Abs. 2 Einziehung 2 Rn. 10 mwN;… nachfolgend etwa BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 2020 - 2 StR 452/18, juris Rn. 5;… vom 9. Juni 2020 - 5 StR 188/20, juris Rn. 4). - BGH, 28.06.2022 - 3 StR 128/22
Einziehung von zur Begehung oder Vorbereitung der Tat genutzten Gegenständen als …
Den Urteilsgründen muss grundsätzlich zu entnehmen sein, dass sich das Tatgericht bewusst war, eine Ermessensentscheidung zu treffen, und welche Gründe für die Ausübung des Ermessens gegeben waren (s. bereits zur früheren Rechtslage BGH, Beschluss vom 31. März 2016 - 2 StR 243/15, BGHR StGB § 74b Abs. 2 Einziehung 2 Rn. 10 mwN;… nachfolgend etwa BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 2020 - 2 StR 452/18, juris Rn. 5;… vom 9. Juni 2020 - 5 StR 188/20, juris Rn. 4;… vom 11. Januar 2022 - 3 StR 415/21, juris Rn. 6). - BGH, 26.11.2019 - 5 StR 522/19
Rechtsfehlerhafte Entscheidung über die Einziehung eines für den Cannabisanbau …
Die - grundsätzlich mögliche (BGH, Beschluss vom 31. März 2016 - 2 StR 243/15, NStZ 2017, 89) - Einziehung des für den Cannabisanbau erworbenen und genutzten Grundstücks hat keinen Bestand. - BGH, 30.06.2020 - 6 StR 69/20
Rechtsfehlerhafte Anordnung der Einziehung eines zum Anbau von Betäubungsmitteln …
Während die Revisionen der weiteren Angeklagten unbegründet sind, erzielt diejenige des Angeklagten K. mit der Sachrüge den aus der Beschlussformel ersichtlichen Erfolg Die grundsätzlich mögliche (vgl. BGH, Beschluss vom 31. März 2016 - 2 StR 243/15, NStZ 2017, 89) Einziehung des für den Cannabisanbau genutzten Grundstücks hat keinen Bestand. - BGH, 12.05.2020 - 2 StR 452/18
Verletzung des Gebots zügiger Verfahrenserledigung (Kompensationsentscheidung)
Die Urteilsgründe müssen deshalb erkennen lassen, dass sich das Tatgericht bewusst war, eine Ermessensentscheidung zu treffen und welche Gründe für die Ausübung des Ermessens gegeben waren (vgl. Senat, Beschluss vom 31. März 2016 - 2 StR 243/15, NStZ 2017, 89). - BGH, 21.12.2021 - 3 StR 339/21
Rechtsfehlerhafte Einziehung von Bargeld bei Verurteilung wegen Handeltreiben mit …
- BGH, 14.07.2020 - 4 StR 39/20
Verwerfung der Revision als unbegründet
Soweit das Grundstück des Angeklagten als Tatmittel gemäß § 74 Abs. 1 Var. 2 StGB eingezogen wurde, kann der Senat den Urteilsgründen noch hinreichend deutlich entnehmen, dass sich die Strafkammer dabei des ihr zustehenden Ermessens (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 2020 ? 4 StR 672/19, juris Rn. 2; vom 31. März 2016 ? 2 StR 243/15, juris Rn. 10) bewusst war und davon Gebrauch gemacht hat.