Rechtsprechung
BGH, 31.03.2020 - X ZR 169/18 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anrechnung von Ausgleichsleistungen eines Reiseveranstalters als Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit bei einem weitergehenden Schadensersatzanspruch
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Köln, 11.07.2017 - 133 C 394/16
- LG Köln, 23.10.2018 - 11 S 310/17
- BGH, 31.03.2020 - X ZR 169/18
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 01.06.2021 - X ZR 8/20
Passagiere dürfen nicht doppelt kassieren
a) Der Senat hat - nach Erlass des angefochtenen Urteils - in einem Hinweisbeschluss gemäß § 552a und § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO dargelegt, dass Leistungen, die der Fluggast als Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit erhalten hat, auch auf der Grundlage des bis 30. Juni 2018 geltenden Rechts gemäß Art. 12 Abs. 1 Satz 2 FluggastrechteVO auf einen Ausgleichsanspruch nach Art. 7 FluggastrechteVO nach Maßgabe der Grundsätze über die Vorteilsausgleichung anzurechnen sind (BGH, Beschluss vom 31. März 2020 - X ZR 169/18 Rn. 6 ff.). - OLG Brandenburg, 14.07.2021 - 4 U 201/19 Es soll ein gerechter Interessenausgleich geschaffen werden, indem der Geschädigte einerseits nicht besser gestellt wird, als er ohne das schädigende Ereignis stünde, ihm aber andererseits auch nur solche Vorteile angerechnet werden, deren Anrechnung mit dem Zweck des Ersatzanspruchs übereinstimmt, also dem Geschädigten zumutbar ist und den Schädiger nicht unangemessen entlastet (BGH…, Urteil vom 30.09.2014 - X ZR 126/13 - Rn. 13 ff., juris;… Urteil vom 06.08.2019 - X ZR 128/18 - Rn. 10 juris; Urteil vom 31.03.2020 - X ZR 169/18 - Rn. 9, juris).
Eine solche Anrechnung liefe dem Zweck der Ausgleichszahlungen nach der VO (EG) 261/2004 jedenfalls dann zuwider, wenn das Luftfahrtunternehmen über den Eintritt eines ausgleichspflichtigen Tatbestandes einer Annullierung im Sinne des Art. 5 VO (EG) 261/2004 oder einer Beförderungsverweigerung im Sinne des Art. 4 VO (EG) 261/2004 hinaus auch seine Pflichten aus Art. 8 VO (EG) 261/2004 verletzt hat, indem es dem Fluggast keine Unterstützungsleistungen, insbesondere keine anderweitigen Beförderungsmöglichkeiten (Art. 8 Abs. 1 lit b) und c) VO (EG) 261/2004), angeboten hat; ungeklärt ist lediglich die Frage der Anrechnung eines auf Erstattung von zusätzlichen Reisekosten gerichteten Schadensersatzanspruches auf einen Ausgleichsanspruch aus § 7 VO (EG) 261/2004 lediglich für den Fall, dass das Luftfahrtunternehmen seinen Verpflichtungen aus Art. 8 Abs. 1 und Art. 9 Abs. 1 VO (EG) 261/2004 nachgekommen ist (BGH…, Urteil vom 30.09.2014 - X ZR 126/13 - Rn. 18, juris; BGH, Urteil vom 31.03.2020 - X ZR 169/18 - Rn. 18, juris).