Rechtsprechung
BGH, 31.03.2022 - 4 StR 494/21 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,8658) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- HRR Strafrecht
§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 266 StGB; § 73c StGB
Revisionsbegründung (Vortrag der Verfahrenstatsachen: Inbezugnahme von Fundstellen in den Akten); Untreue (Vermögensnachteil: Barabhebung); Einziehung des Wertes von Taterträgen - bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 43 Abs. 1 GmbHG, § 239 Abs. 2 HGB, § 266 Abs. 1 StGB, § 73c Satz 1 StGB, § 421 Abs. 1 Nr. 3 StPO, § 354 Abs. 1 StPO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schuldspruch wegen vorsätzlichen Verstoßes gegen die Insolvenzantragspflicht und wegen Untreue; Absehen von der Einziehung des Wertes von Taterträgen
Verfahrensgang
- LG Essen, 21.07.2021 - 21 KLs 13/20
- LG Essen, 21.07.2021 - 307 Js 101/16
- BGH, 31.03.2022 - 4 StR 494/21
Wird zitiert von ...
- BGH, 16.08.2022 - 4 StR 139/22
Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen
Das Absehen von der weiter gehenden Einziehung führt zur Herabsetzung der Einziehungsanordnung analog § 354 Abs. 1 StPO (BGH, Beschluss vom 31. März 2022 - 4 StR 494/21 Rn. 5).