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BGH, 31.05.1951 - 3 StR 36/51 |
Volltextveröffentlichung
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Kurzfassungen/Presse
- archive.org (Auszüge)
Papierfundstellen
- BGHSt 1, 255
- NJW 1951, 611
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- RG, 15.01.1940 - 3 D 730/39
Das Verfahren, das dazu dient, die sachlichen Voraussetzungen der Schutzhaft …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - RG, 16.10.1928 - I 563/28
Unter welchen Voraussetzungen ist in den Fällen des § 163 Abs. 2 und des § 158 …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - RG, 13.11.1908 - IV 690/08
1. Zum Begriff "Untersuchung" im Sinne von § 174 Nr. 2 St.G.B.'s. 2. Was ist …
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- BGH, 16.09.1969 - 5 StR 359/69
Erfordernis des Handelns eines Beamten "in Ausübung des Dienstes" als …
Davon ist erkennbar auch der Bundesgerichtshof in BGHSt 1, 255 ausgegangen.Er hat vorgetragen: "Wie die Urteilsgründe zeigen, hat die Strafkammer vielmehr auf Grund einer sorgfältigen Analyse des Urteils BGHSt 1, 255 die für die rechtliche Würdigung bedeutsamen Unterschiede zwischen dem jenem Urteil zugrunde liegenden Sachverhalt und dem hier abzuurteilenden Tatgeschehen herausgearbeitet und ihre Entscheidung ganz auf die besondere tatsächliche Gestaltung des vorliegenden Falls abgestellt.
Ihre dabei gewonnene Überzeugung, daß die Anzeige des Angeklagten im Gegensatz zu derjenigen im Fall BGHSt 1, 255 keine 'förmliche' Anzeige gewesen ist, hat sie unter Anführung von vier Argumenten eingehend und in rechtlich nicht zu beanstandender Weise begründet.
- BGH, 26.05.1954 - 4 StR 54/54
Anwendbarkeit des Begriffs der Untersuchung auf Nachforschungen eines …
Der Bundesgerichtshof hat sich dieser Auslegung für den gleichliegenden Begriff im § 344 StGB angeschlossen (BGHSt 1, 255, 257). - LG Darmstadt, 22.10.1954 - 2 Ks 1/52 Zwar ist auch das Verfahren, das der im "Dritten Reich" eingeführten Schutzhaft vorangeht, als Untersuchung im Sinne des § 344 StGB anzusehen (BGHSt 1, 255 = NJW 1951, 611).
- BGH, 07.02.1952 - 4 StR 4/50
Rechtsmittel
Hierunter ist jedes Verfahren zu verstehen, das auf die Ermittlung und Ahndung strafbarer Handlungen gerichtet ist (BGH Urteil v. 31. Mai 1951 - 3 StR 36/51 -).