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   BGH, 31.05.1979 - X ZB 11/78   

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https://dejure.org/1979,12312
BGH, 31.05.1979 - X ZB 11/78 (https://dejure.org/1979,12312)
BGH, Entscheidung vom 31.05.1979 - X ZB 11/78 (https://dejure.org/1979,12312)
BGH, Entscheidung vom 31. Mai 1979 - X ZB 11/78 (https://dejure.org/1979,12312)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62

    "Nicht mit Gründen versehen"

    Auszug aus BGH, 31.05.1979 - X ZB 11/78
    Diese Verfahrensvorschrift dient ausschließlich der Sicherung des Begründungszwanges (§ 41 i Abs. 2 PatG), dagegen nicht der Gewährleistung einer richtigen Rechtsprechung ( BGHZ 39, 333, 337 - Warmpressen).
  • BGH, 23.02.1972 - X ZB 6/71

    Inanspruchnahme der Priorität der Voranmeldung eines Patents in den USA -

    Auszug aus BGH, 31.05.1979 - X ZB 11/78
    Das folgt aus dem verfahrensrechtlichen Grundsatz, wonach das Bundespatentgericht im Beschwerdeverfahren zur Nachprüfung und Änderung von Entscheidungen des Patentamts nur befugt ist, soweit eine Nächprüfung beantragt wird ( BGH GRUR 1972, 592, 594 - Sortiergerät m.w.N) In dieser Beziehung gilt für das patentgerichtliche Beschwerde- verfahren nichts anderes als für das Rechtsmittelverfahren nach den Vorschriften der Zivilprozeßordnung, die gemäß § 41 o Abs. 1 PatG im Verfahren vor dem Patentgericht entsprechend anwendbar sind.
  • BGH, 12.10.1976 - X ZB 20/75

    Erfindungshöhe eines zum Patent angemeldeten elektrischen fadenförmigen

    Auszug aus BGH, 31.05.1979 - X ZB 11/78
    Deren Ermittlung kann zwar für die Würdigung des Erfindungsgegenstandes bei der Prüfung der Erfindungshöhe im Einzelfall von Bedeutung sein; eine eigenständige rechtsbegründende Wirkung im Sinne eines selbständigen Angriffs- und Verteidigungsmittels kommt ihr jedoch nicht zu (vgl. BGH GRUR 1977, 214, 215 re Sp - Aluminiumdraht).
  • BGH, 07.03.1978 - X ZB 1/77

    Anforderungen an eine Patentanmeldung - Inanspruchnahme einer Priorität aus

    Auszug aus BGH, 31.05.1979 - X ZB 11/78
    Auch Widersprüchlichkeiten der Entscheidung führen erst dann zu einem Mangel der Begründung, wenn einander widersprechende Angaben nicht mehr erkennen lassen, welche Überlegungen für die Entscheidung schließlich maßgebend waren (vgl. den Senatsbeschluß vom 7. März 1978, GRUR 1978, 423 - Mähmaschine).
  • BGH, 10.01.1995 - X ZB 11/92

    "Aluminum-Trihydroxid"; Einreichung der Vollmacht des Patentanwalts;

    Über dessen Gegenstand bestimmt der Beschwerdeführer durch seine Anträge (Sen.Beschl. v. 31.05.1979 - X ZB 11/78, Mitt. 1979, 198 - Schaltuhr).
  • BGH, 15.05.1997 - X ZB 11/96

    Begründung einer Entscheidung im Verfahren vor den Patentgerichten

    Die Prüfung der Frage, ob die Begründung sachlich und rechtlich richtig und vollständig ist, wird durch die Rüge eines Begründungsmangels nicht eröffnet (u.a. Sen. Beschl. v. 31.5.1979 - X ZB 11/78, Mitt. 1979, 198 - Schaltuhr); dies gilt selbst im Fall von Inkonsequenzen in der Argumentation (Sen. Beschl. v. 20.1.1983 - X ZB 7/82, Mitt. 1983, 112 - Flüssigkristall).
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