Rechtsprechung
BGH, 31.05.1988 - 3 StR 203/88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Umfang der Prüfungspflicht der alkoholbedingten Schuldunfähigkeit - Berücksichtigung der Alkoholisierung des Angeklagten bei der Prüfung der Schuldfähigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 21
Papierfundstellen
- NStZ 1988, 450
Wird zitiert von ... (22) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86
Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe
Auszug aus BGH, 31.05.1988 - 3 StR 203/88
Die Würdigung der für und gegen eine erhebliche Minderung des Hemmungsvermögens sprechenden Umstände ist unvollständig, weil der beträchtliche Alkoholgenuß vor der Tat eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit nahelegt und die Strafkammer sich daher mit der Wirkung des genossenen Alkohols auf den Geisteszustand des Angeklagten unter Beachtung der wissenschaftlich gesicherten Erkenntnisse und der darauf beruhenden höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Bestimmung der Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit eingehender als geschehen hätte auseinandersetzen müssen (vgl. BGHSt 34, 29).Allerdings braucht er die Einlassung des Angeklagten zum vorangegangenen Alkoholgenuß, für deren Richtigkeit oder Unrichtigkeit es keine Beweise gibt, nicht ohne weiteres als unwiderlegt hinzunehmen (BGHSt 34, 29, 34).
- BGH, 27.11.1985 - 3 StR 438/85
Verlesung eines Attestes
Auszug aus BGH, 31.05.1988 - 3 StR 203/88
Der Tatrichter muß nicht in allen Fällen, in denen Blutproben nicht entnommen worden sind, bei der Erörterung der §§ 20, 21 StGB angeben, von welchem höchstmöglichen Alkoholwert er ausgeht (BGH NJW 1986, 1555, 1557;… BGHR § 21 StGB Blutalkoholkonzentration 9). - BGH, 15.09.1987 - 5 StR 260/87
Gesamtwürdigung einer kontrollierten, mehrstündigen Tatausführung beim …
Auszug aus BGH, 31.05.1988 - 3 StR 203/88
Der Tatrichter muß nicht in allen Fällen, in denen Blutproben nicht entnommen worden sind, bei der Erörterung der §§ 20, 21 StGB angeben, von welchem höchstmöglichen Alkoholwert er ausgeht (BGH NJW 1986, 1555, 1557; BGHR § 21 StGB Blutalkoholkonzentration 9).
- BGH, 18.01.1990 - 4 StR 616/89
Verbindung eines erstinstanzlichen mit einem Berufungsverfahren
Bei solchen Werten, bei denen die Annahme von Schuldunfähigkeit für Straftäter in der Regel nicht ausgeschlossen ist (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 13), kann die Fähigkeit eines Zeugen, Sachverhalte zutreffend aufzunehmen, beeinträchtigt gewesen sein. - BGH, 07.10.2014 - 4 StR 397/14
Verminderte Schuldfähigkeit (Krankhafte seelische Störung durch Alkoholgenuss: …
a) Der Tatrichter muss Angaben eines Angeklagten zum Alkoholgenuss, für deren Richtigkeit oder Unrichtigkeit es keine Beweise gibt, nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht ohne weiteres als unwiderlegt hinnehmen (Senatsurteil vom 6. März 1986 - 4 StR 48/86, BGHSt 34, 29, 34; BGH, Beschluss vom 31. Mai 1988 - 3 StR 203/88, BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 13). - BGH, 10.01.2012 - 5 StR 517/11
Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (alkoholgewöhnter Angeklagter; …
Bei einem Täter, der zur Tatzeit eine Blutalkoholkonzentration zwischen 2, 3 und 2, 7 ? aufwies, ist die Annahme einer erheblichen Herabsetzung seiner Hemmungsfähigkeit regelmäßig in einem hohen Grad wahrscheinlich (vgl. BGH, Urteil vom 6. März 1986 - 4 StR 48/86, BGHSt 34, 29, 31; Beschluss vom 31. Mai 1988 - 3 StR 203/88, BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 13;… vgl. Fischer, StGB, 59. Aufl., § 20 Rn. 21 mwN).
- BGH, 20.04.1989 - 4 StR 87/89
Strafbarkeit wegen versuchten Totschlags - Anordnung der Unterbringung in einer …
Die Annahme des Bundesgerichtshofs, bei einem Blutalkoholisierungsgrad ab 3 %o sei Schuldunfähigkeit regelmäßig nicht auszuschließen (BGHSt 34, 29, 31; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 7, 13), bedeutet nicht, daß eine alkoholbedingte Amnesie, die Schuldunfähigkeit belegen kann, bei niedrigeren Werten von vornherein ausscheidet (…vgl. BGHR StGB § 20 Bewußtseinsstörung 2: Mögliche Erinnerungslücke bei 2, 2 %o). - BGH, 19.03.2020 - 3 StR 443/19
Verminderung der Steuerungsfähigkeit und Alkoholkonsum (Berechnung er BAK; …
Die Ausführungen im Urteil lassen indes besorgen (UA S. 19), dass das Landgericht bei seiner Beurteilung, ob die Voraussetzungen des § 21 StGB vorliegen, nicht in den Blick genommen hat, dass dem Blutalkoholgehalt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei der Prüfung, ob die Schuld des Täters zur Tatzeit erheblich eingeschränkt war, gewichtige Indizwirkung zukommt (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4, 11, 12, 13, 14, 15). - BGH, 01.06.1989 - 4 StR 222/89
Merkmal der schweren seelischen Abartigkeit in den §§ 20, 21 Strafgesetzbuch …
Angesichts dieser Umstände durfte das Landgericht auch ohne genaue Berechnung der Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit (vgl. BGH NJW 1986, 1555, 1557; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 9 und 13; Salger DRiZ 1989, 174) die Schuldfähigkeit bejahen und allein von einer erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit ausgehen. - BGH, 22.05.1991 - 3 StR 473/90
Inhalt der Pflicht eines Gerichts zur Darlegung der Blutalkoholkonzentration zur …
Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, daß der Tatrichter die Einlassungen der Angeklagten zum vorausgegangenen Alkoholgenuß, für deren Richtigkeit oder Unrichtigkeit es keine Beweise gibt, nicht ohne weiteres als unwiderlegt hinnehmen muß (vgl. BGHSt 34, 29, 34; BGHR StGB § 21 BAK 13). - BGH, 13.05.1993 - 4 StR 183/93
Zur Feststellung der Alkoholisierung bei unklaren Trinkmengenangaben
Der so ermittelte Blutalkoholwert hat bei der Prüfung, ob die Schuld des Täters zur Tatzeit erheblich eingeschränkt war, eine gewichtige Indizfunktion, weil bei einem Blutalkoholgehalt von 2 Promille an eine verminderte Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB zumindest in Betracht kommt (BGHSt 35, 308, 312; 36, 286, 288; 37, 231, 239; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4, 13, 23). - BGH, 20.11.1990 - 2 StR 424/90
Berechnung der Tatzeit-BAK bei fehlenden Trinkmengenangaben
Dem Blutalkoholgehalt kommt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei der Prüfung, ob die Schuld des Täters zur Tatzeit erheblich eingeschränkt war, gewichtige Indizwirkung zu (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4, 11, 12, 13, 14 (= BGHSt 35, 308), 15), so daß dieser Gesichtspunkt hier nicht außer Betracht bleiben darf, (siehe dazu auch Weider StV 1989, 12 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs). - BGH, 24.11.1988 - 4 StR 534/88
Vorliegen einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit aufgrund einer …
Zur Tatzeit betrug seine Alkoholkonzentration 2, 05 %o. Eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit liegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei Blutalkoholkonzentrationen von 2, 00 %o an aufwärts nahe (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4, 13; BGH, Beschluß vom 6. Oktober 1988 - 4 StR 460/88, zur Veröffentlichung bestimmt). - BGH, 26.08.1991 - 3 StR 237/91
Verminderung der Schuldfähigkeit durch das Zusammenwirken von Alkoholgenuss und …
- BGH, 23.04.1997 - 2 StR 184/97
Anforderungen an die Verminderung der Schuldfähigkeit - Zum Hemmungsvermögen des …
- OLG Rostock, 08.09.2004 - 1 Ss 233/04
Tatrichterliche Feststellungen zur Schuldfähigkeit bei Alkoholkonsum
- BGH, 29.04.1994 - 3 StR 73/94
Schuldfähigkeit - Blutalkoholkonzentration - Indizwirkung
- BGH, 25.07.1990 - 2 StR 246/90
Bewertungen der verminderten Schuldfähigkeit auf der Grundlage der Angaben des …
- BGH, 25.09.1991 - 5 StR 429/91
Anforderungen an den Ausschluss der Schuldunfähigkeit - Pflicht zur …
- BGH, 20.07.1990 - 2 StR 304/90
Annahme einer verminderten Steuerungsfähigkeit durch Berechnung der …
- BGH, 25.06.1993 - 3 StR 206/93
Revisionen gegen Verurteilungen wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit sexueller …
- BGH, 02.10.1992 - 2 StR 375/92
Beurteilung der Schuldfähigkeit eines Angeklagten unter Zugrundelegung seiner …
- BGH, 08.03.1991 - 5 StR 77/91
Unzureichende Erörterung der verminderten Schuldfähigkeit
- BGH, 24.10.1990 - 2 StR 437/90
Feststellung einer erheblichen Verminderung des Steuerungsvermögens im …
- BGH, 13.09.1990 - 4 StR 376/90
Anforderungen an Ausschluss eines strafbefreienden Rücktritts - Anforderungen an …