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   BGH, 31.05.1988 - 3 StR 203/88   

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https://dejure.org/1988,1223
BGH, 31.05.1988 - 3 StR 203/88 (https://dejure.org/1988,1223)
BGH, Entscheidung vom 31.05.1988 - 3 StR 203/88 (https://dejure.org/1988,1223)
BGH, Entscheidung vom 31. Mai 1988 - 3 StR 203/88 (https://dejure.org/1988,1223)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Prüfungspflicht der alkoholbedingten Schuldunfähigkeit - Berücksichtigung der Alkoholisierung des Angeklagten bei der Prüfung der Schuldfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1988, 450
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Auszug aus BGH, 31.05.1988 - 3 StR 203/88
    Die Würdigung der für und gegen eine erhebliche Minderung des Hemmungsvermögens sprechenden Umstände ist unvollständig, weil der beträchtliche Alkoholgenuß vor der Tat eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit nahelegt und die Strafkammer sich daher mit der Wirkung des genossenen Alkohols auf den Geisteszustand des Angeklagten unter Beachtung der wissenschaftlich gesicherten Erkenntnisse und der darauf beruhenden höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Bestimmung der Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit eingehender als geschehen hätte auseinandersetzen müssen (vgl. BGHSt 34, 29).

    Allerdings braucht er die Einlassung des Angeklagten zum vorangegangenen Alkoholgenuß, für deren Richtigkeit oder Unrichtigkeit es keine Beweise gibt, nicht ohne weiteres als unwiderlegt hinzunehmen (BGHSt 34, 29, 34).

  • BGH, 27.11.1985 - 3 StR 438/85

    Verlesung eines Attestes

    Auszug aus BGH, 31.05.1988 - 3 StR 203/88
    Der Tatrichter muß nicht in allen Fällen, in denen Blutproben nicht entnommen worden sind, bei der Erörterung der §§ 20, 21 StGB angeben, von welchem höchstmöglichen Alkoholwert er ausgeht (BGH NJW 1986, 1555, 1557; BGHR § 21 StGB Blutalkoholkonzentration 9).
  • BGH, 15.09.1987 - 5 StR 260/87

    Gesamtwürdigung einer kontrollierten, mehrstündigen Tatausführung beim

    Auszug aus BGH, 31.05.1988 - 3 StR 203/88
    Der Tatrichter muß nicht in allen Fällen, in denen Blutproben nicht entnommen worden sind, bei der Erörterung der §§ 20, 21 StGB angeben, von welchem höchstmöglichen Alkoholwert er ausgeht (BGH NJW 1986, 1555, 1557; BGHR § 21 StGB Blutalkoholkonzentration 9).
  • BGH, 18.01.1990 - 4 StR 616/89

    Verbindung eines erstinstanzlichen mit einem Berufungsverfahren

    Bei solchen Werten, bei denen die Annahme von Schuldunfähigkeit für Straftäter in der Regel nicht ausgeschlossen ist (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 13), kann die Fähigkeit eines Zeugen, Sachverhalte zutreffend aufzunehmen, beeinträchtigt gewesen sein.
  • BGH, 07.10.2014 - 4 StR 397/14

    Verminderte Schuldfähigkeit (Krankhafte seelische Störung durch Alkoholgenuss:

    a) Der Tatrichter muss Angaben eines Angeklagten zum Alkoholgenuss, für deren Richtigkeit oder Unrichtigkeit es keine Beweise gibt, nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht ohne weiteres als unwiderlegt hinnehmen (Senatsurteil vom 6. März 1986 - 4 StR 48/86, BGHSt 34, 29, 34; BGH, Beschluss vom 31. Mai 1988 - 3 StR 203/88, BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 13).
  • BGH, 10.01.2012 - 5 StR 517/11

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (alkoholgewöhnter Angeklagter;

    Bei einem Täter, der zur Tatzeit eine Blutalkoholkonzentration zwischen 2, 3 und 2, 7 ? aufwies, ist die Annahme einer erheblichen Herabsetzung seiner Hemmungsfähigkeit regelmäßig in einem hohen Grad wahrscheinlich (vgl. BGH, Urteil vom 6. März 1986 - 4 StR 48/86, BGHSt 34, 29, 31; Beschluss vom 31. Mai 1988 - 3 StR 203/88, BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 13; vgl. Fischer, StGB, 59. Aufl., § 20 Rn. 21 mwN).
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