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   BGH, 31.05.2005 - 1 StR 158/05   

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BGH, 31.05.2005 - 1 StR 158/05 (https://dejure.org/2005,5020)
BGH, Entscheidung vom 31.05.2005 - 1 StR 158/05 (https://dejure.org/2005,5020)
BGH, Entscheidung vom 31. Mai 2005 - 1 StR 158/05 (https://dejure.org/2005,5020)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 302 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 44 Satz 1 StPO
    Wirksamer Rechtsmittelverzicht bei reinem Motivirrtum; unwirksamer Rechtsmittelverzicht, der Bestandteil einer vorherigen Urteilsabsprache ohne qualifizierte Belehrung war; keine Widereinsetzung in den vorigen Stand bei Unkenntnis über Rechtsprechung des BGH; Recht auf ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Einfluss eines Motivirrtums auf die Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts

  • Judicialis

    StPO § 44 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 44 § 302 Abs. 1
    Wiedereinsetzung bei einem unwirksamen - weil abgesprochenen - Rechtsmittelverzicht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 582
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.09.1990 - 4 StR 204/90

    Revisionsantrag bei Anfechtung des Urteils durch Mitangeklagten - Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 31.05.2005 - 1 StR 158/05
    Ein solcher Irrtum ist ohne Einfluß auf die Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts (vgl. BGH NStZ-RR 2004, 341; BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 2).
  • BGH, 19.04.2005 - 5 StR 586/04

    Absprachebedingter Rechtsmittelverzicht (Grundsätze des Großen Senats;

    Auszug aus BGH, 31.05.2005 - 1 StR 158/05
    In der Unkenntnis des Angeklagten oder seines Verteidigers von bisheriger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Wirksamkeit des abgesprochenen Rechtsmittelverzichts (oder gar von dem genannten Beschluß des Großen Senats für Strafsachen) liegt keine Verhinderung im Sinne des § 44 Satz 1 StPO (BGH - Großer Senat - aaO; vgl. auch BGH, Beschluß vom 19. April 2005 - 5 StR 586/04).
  • BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04

    Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts

    Auszug aus BGH, 31.05.2005 - 1 StR 158/05
    Soweit geltend gemacht wird, der Rechtsmittelverzicht sei Bestandteil einer Urteilsabsprache gewesen - und weiter unterstellt, es sei keine qualifizierte Belehrung erfolgt - wäre der Rechtsmittelverzicht zwar unwirksam gewesen (Beschluß des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 3. März 2005 - GSSt 1/04).
  • BGH, 28.07.2004 - 2 StR 199/04

    Rücknahme der Revision; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BGH, 31.05.2005 - 1 StR 158/05
    Ein solcher Irrtum ist ohne Einfluß auf die Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts (vgl. BGH NStZ-RR 2004, 341; BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 2).
  • BGH, 09.06.2004 - 5 StR 136/04

    Zu den Anforderungen an eine Verurteilung wegen Rabattbetrugs

    Auszug aus BGH, 31.05.2005 - 1 StR 158/05
    Soweit vorgebracht wird, der Rechtsmittelverzicht sei in der irrigen Annahme erfolgt, der Schuldspruch wegen Betruges sei sachlich-rechtlich zutreffend, während der Bundesgerichtshof im Parallelverfahren "S." später (Beschluß vom 9. Juni 2004 - 5 StR 136/04) eine Strafbarkeit wegen Betruges verneint habe, handelt es sich lediglich um einen Motivirrtum.
  • BGH, 18.06.2008 - 2 StR 485/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (technisches Versagen eines

    Auch bei im Übrigen form- und fristgerecht begründeter Revision ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausnahmsweise Wiedereinsetzung zu gewähren, wenn der Beschwerdeführer unverschuldet durch äußere Umstände oder unvorhersehbare Zufälle daran gehindert war, eine Verfahrensrüge rechtzeitig formgerecht zu begründen (BGH wistra 1993, 347; 2005, 344; Senatsbeschluss vom 9. Juli 2003 - 2 StR 146/03; vgl. Meyer-Goßner StPO 51. Aufl. § 44 Rdn. 7 a m.w.N.).
  • BGH, 09.08.2022 - 1 StR 119/22

    Wirksame Rücknahme der Revision (Weiterleitung durch die Staatsanwaltschaft)

    Ob und ggf. inwieweit sie mit der Rücknahmeerklärung unrealistische Erwartungen verknüpft hat, die nicht von der Justiz veranlasst worden waren (hier: Wegfall von Besuchsbeschränkungen, Ausreise nach Italien), kann dahinstehen; denn dies führt nicht ausnahmsweise zur Anfechtbarkeit (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2001 - 2 StR 430/01, juris Rn. 5; ferner BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 2005 - 1 StR 158/05 Rn. 3 und vom 28. Juli 2004 aaO).
  • BGH, 24.08.2016 - 1 StR 380/16

    Rücknahme der Revision (Anforderungen an den Geisteszustand des Revisionsführers)

    Soweit die Rücknahme der Revision auf einem Motivirrtum des Angeklagten beruhen sollte, ist ein solcher Irrtum ohne Einfluss auf die Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts (BGH, Beschluss vom 31. Mai 2005 - 1 StR 158/05 mwN).
  • OLG Frankfurt, 26.10.2010 - 3 Ws 538/10

    Rechtsmittel im Strafverfahren: Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts; Ablauf

    Zudem ist die Frage der Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts für die Entscheidung über die Wiedereinsetzung vorgreiflich, da ein wirksam erklärter Rechtsmittelverzichtverzicht die Unzulässigkeit des Rechtsmittels zur Folge hat und die Gewährung von Wiedereinsetzung ausschließt (vgl. BGH NStZ-RR 2010, 213; BGH NStZ 2005, 582; Meyer-Goßner aaO § 302 Rn. 26 m.N.).
  • BGH, 27.07.2005 - 1 StR 279/05

    Wirksamer Rechtmittelverzicht (erfolglose Wiedereinsetzung in den vorigen Stand;

    Ergänzend wird auf die Entscheidung BGH, Beschluß vom 31. Mai 2005 - 1 StR 158/05 - hingewiesen.
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