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   BGH, 31.05.2010 - AnwZ (B) 46/09   

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BGH, 31.05.2010 - AnwZ (B) 46/09 (https://dejure.org/2010,12128)
BGH, Entscheidung vom 31.05.2010 - AnwZ (B) 46/09 (https://dejure.org/2010,12128)
BGH, Entscheidung vom 31. Mai 2010 - AnwZ (B) 46/09 (https://dejure.org/2010,12128)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 25.06.2007 - AnwZ (B) 101/05

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Gefährdung

    Auszug aus BGH, 31.05.2010 - AnwZ (B) 46/09
    Diese Annahme ist in der Regel schon im Hinblick auf den Umgang des Rechtsanwalts mit Fremdgeldern und den darauf möglichen Zugriff von Gläubigern gerechtfertigt (st. Rspr.; vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 5. Dezember 2005 - AnwZ (B) 13/05, NJW-RR 2006, 559, Tz. 8, und vom 25. Juni 2007 - AnwZ (B) 101/05, NJW 2007, 2924, Tz. 8 m. w. N.).

    b) Ein solcher Ausnahmefall, in dem die Interessen der rechtsuchenden Bevölkerung ungeachtet des Vermögensverfalls nicht gefährdet wären (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 43/03, NJW 2005, 511, unter II 2 c; vom 25. Juni 2007, aaO, Tz. 9; vom 15. September 2008 - AnwZ (B) 67/07, AnwBl. 2009, 64, Tz. 5), liegt hier nicht vor.

  • BGH, 12.02.2001 - AnwZ (B) 7/00

    Vermögensverfall des Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 31.05.2010 - AnwZ (B) 46/09
    Die Antragstellerin ist als Einzelanwältin tätig und kann daher - anders als ein bei einer Sozietät angestellter Anwalt, der sich besonderen arbeitsrechtlichen Einschränkungen und einer Überwachung durch einen (zuverlässigen) Arbeitgeber unterworfen hat (vgl. hierzu Senat, aaO) - nicht auf die Einhaltung der selbst auferlegten Beschränkungen überwacht werden (Senatsbeschluss vom 12. Februar 2001 - AnwZ (B) 7/00, juris, Tz. 8 m. w. N.).

    Die Widerrufsvorschrift des § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO dient dem Schutz der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege, also eines überragend wichtigen Gemeinschaftsguts (Senatsbeschluss vom 12. Februar 2001, aaO, Tz. 13).

  • BGH, 05.12.2005 - AnwZ (B) 13/05

    Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden; Einstellung des in Vermögensverfall

    Auszug aus BGH, 31.05.2010 - AnwZ (B) 46/09
    Diese Annahme ist in der Regel schon im Hinblick auf den Umgang des Rechtsanwalts mit Fremdgeldern und den darauf möglichen Zugriff von Gläubigern gerechtfertigt (st. Rspr.; vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 5. Dezember 2005 - AnwZ (B) 13/05, NJW-RR 2006, 559, Tz. 8, und vom 25. Juni 2007 - AnwZ (B) 101/05, NJW 2007, 2924, Tz. 8 m. w. N.).

    Eine Gefährdung der Vermögensinteressen der Rechtsuchenden kann damit nicht mit der erforderlichen Gewissheit ausgeschlossen werden (vgl. Senatsbeschluss, aaO, Tz 8 f.; vgl. ferner Senatsbeschluss vom 5. Dezember 2005, aaO, Tz. 9 f.: unzureichende Überwachung eines angestellten Anwalts durch den Inhaber einer Einzelkanzlei).

  • BGH, 15.09.2008 - AnwZ (B) 67/07

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall; Gefährdung

    Auszug aus BGH, 31.05.2010 - AnwZ (B) 46/09
    b) Ein solcher Ausnahmefall, in dem die Interessen der rechtsuchenden Bevölkerung ungeachtet des Vermögensverfalls nicht gefährdet wären (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 43/03, NJW 2005, 511, unter II 2 c; vom 25. Juni 2007, aaO, Tz. 9; vom 15. September 2008 - AnwZ (B) 67/07, AnwBl. 2009, 64, Tz. 5), liegt hier nicht vor.
  • BGH, 02.12.1991 - AnwZ (B) 40/91

    Vermögensverfall eines Rechtsanwaltes - Widerruf der Zulassung eines

    Auszug aus BGH, 31.05.2010 - AnwZ (B) 46/09
    Die Antragstellerin ist auch nicht ihrer - mehrfach angemahnten - Verpflichtung nachgekommen, ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse umfassend offen zu legen und im Einzelnen darzutun, ob Forderungen zwischenzeitlich getilgt worden sind oder in welcher Weise sie die bestehenden Verbindlichkeiten zu tilgen gedenkt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 2. Dezember 1991 - AnwZ (B) 40/91, juris, Tz. 6; vom 17. September 2007 - AnwZ (B) 75/06, AnwBl. 2008, 66, Tz. 4).
  • BGH, 12.11.1979 - AnwZ (B) 16/79

    Wegfall des Rücknahmegrundes

    Auszug aus BGH, 31.05.2010 - AnwZ (B) 46/09
    Eine nachträgliche Konsolidierung der Vermögensverhältnisse der Antragstellerin wäre zwar im gerichtlichen Verfahren zu berücksichtigen (BGHZ 75, 356, 357; 84, 149, 150), ist aber nicht festzustellen.
  • BGH, 17.09.2007 - AnwZ (B) 75/06

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus BGH, 31.05.2010 - AnwZ (B) 46/09
    Die Antragstellerin ist auch nicht ihrer - mehrfach angemahnten - Verpflichtung nachgekommen, ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse umfassend offen zu legen und im Einzelnen darzutun, ob Forderungen zwischenzeitlich getilgt worden sind oder in welcher Weise sie die bestehenden Verbindlichkeiten zu tilgen gedenkt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 2. Dezember 1991 - AnwZ (B) 40/91, juris, Tz. 6; vom 17. September 2007 - AnwZ (B) 75/06, AnwBl. 2008, 66, Tz. 4).
  • BGH, 12.03.2001 - AnwZ (B) 27/00

    Vermögensverfall des Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 31.05.2010 - AnwZ (B) 46/09
    Eine Gefährdung der finanziellen Interessen der Mandanten lässt sich nur selten mit hinreichender Sicherheit ausschließen (vgl. Senatsbeschluss vom 12. März 2001 - AnwZ (B) 27/00, juris, Tz. 6, BGHReport 2001, 668 [nur Leitsatz]).
  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 724/81
    Auszug aus BGH, 31.05.2010 - AnwZ (B) 46/09
    Diese weit reichenden Pflichten und Befugnisse haben den Gesetzgeber veranlasst, besondere Anforderungen an die Eignung und persönliche Zuverlässigkeit von Rechtsanwälten zu stellen (vgl. zum Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei der Fixierung von Berufsbildern BVerfGE 75, 246).
  • BGH, 18.10.2004 - AnwZ (B) 43/03

    Vermögensverfall des Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 31.05.2010 - AnwZ (B) 46/09
    b) Ein solcher Ausnahmefall, in dem die Interessen der rechtsuchenden Bevölkerung ungeachtet des Vermögensverfalls nicht gefährdet wären (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 43/03, NJW 2005, 511, unter II 2 c; vom 25. Juni 2007, aaO, Tz. 9; vom 15. September 2008 - AnwZ (B) 67/07, AnwBl. 2009, 64, Tz. 5), liegt hier nicht vor.
  • BVerfG, 27.09.2002 - 1 BvR 2251/01

    Anwendung von RBerG Art 1 § 1 Abs 1 auf die Ermittlung der tatsächlichen

  • BGH, 17.05.1982 - AnwZ (B) 5/82

    Wegfall des Versagungsgrundes bei Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

  • BGH, 12.03.2001 - AnwZ (B) 21/00

    Schwäche der geistigen Kräfte bei querulatorischem Verhalten in eigenen

  • BGH, 08.12.2014 - AnwZ (Brfg) 45/14

    Anwaltsgerichtliches Verfahren wegen Widerrufs der Zulassung zur

    Angesichts dieser Besonderheiten des Rechtsanwaltsberufs ist mit der in § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO getroffenen Regelung keine gleichheitswidrige Benachteiligung der Rechtsanwälte gegenüber sonstigen Berufsgruppen verbunden (vgl. Senatsbeschluss vom 31. Mai 2010 - AnwZ (B) 46/09, juris Rn. 11).
  • BGH, 04.01.2014 - AnwZ (Brfg) 62/13

    Widerruf einer Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls: Anforderungen an

    Diese weitreichenden Pflichten und Befugnisse berechtigen den Gesetzgeber, höhere Anforderungen an die Eignung und Zuverlässigkeit von Rechtsanwälten zu stellen (BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 2010 - AnwZ (B) 46/09, juris Rn. 11 m.w.N.; vom 4. November 2013 - AnwZ (Brfg) 49/13, juris Rn. 8).
  • BGH, 13.09.2010 - AnwZ (B) 106/09

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aufgrund Vermögensverfalls;

    Demgegenüber erfordern die in § 5 RDG genannten untergeordneten Rechtsdienstleistungen nach der maßgeblichen Einschätzung des Gesetzgebers nicht die Qualifikation und Pflichtenbindung von Rechtsanwälten (BGH, Beschluss vom 31. Mai 2010 - AnwZ (B) 46/09, juris Rn. 11).
  • BGH, 04.11.2013 - AnwZ (Brfg) 49/13

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Vermögensverfall bei Anordnung der

    Diese weitreichenden Pflichten und Befugnisse berechtigen den Gesetzgeber, höhere Anforderungen an die Eignung und Zuverlässigkeit von Rechtsanwälten zu stellen (Senatsbeschluss vom 31. Mai 2010 - AnwZ (B) 46/09, juris Rn. 11 m.w.N.).
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