Rechtsprechung
BGH, 31.05.2011 - 3 StR 132/11 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 64 StGB; § 55 StGB
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Vorrang der nachträglichen Bildung der Gesamtstrafe) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Vorrang der Grundsätze der nachträglichen Gesamtstrafenbildung vor der Regelung des § 67f StGB im Falle der Begehung der Tat vor der die Maßregel anordnenden, früheren Verurteilung; Verhältnis zwischen den Grundsätzen der nachträglichen Gesamtstrafenbildung und § 67f StGB
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 64; StGB § 67f
Vorrang der Grundsätze der nachträglichen Gesamtstrafenbildung vor der Regelung des § 67f StGB im Falle der Begehung der Tat vor der die Maßregel anordnenden, früheren Verurteilung; Verhältnis zwischen den Grundsätzen der nachträglichen Gesamtstrafenbildung und § 67f StGB - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 22.07.2005 - 2 StR 258/05
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Aufrechterhaltung einer …
Auszug aus BGH, 31.05.2011 - 3 StR 132/11
In diesem Fall haben die Grundsätze der nachträglichen Gesamtstrafenbildung Vorrang vor der Regelung des § 67f StGB (st. Rspr.; BGHSt 30, 305; BGH Beschluss vom 8. November 1991 - 2 StR 401/91;… BGHR StGB § 55 Abs. 2 Aufrechterhalten 9; § 64 Anordnung 4; BGH Beschluss vom 22. Juli 2005 - 2 StR 258/05 - NStZ 2009, 565) ..." Dem schließt sich der Senat an. - BGH, 10.09.2003 - 1 StR 147/03
Grundsätze der nachträglichen Gesamtsstrafenbildung (Vorrang vor § 67 f StGB); …
Auszug aus BGH, 31.05.2011 - 3 StR 132/11
In diesem Fall haben die Grundsätze der nachträglichen Gesamtstrafenbildung Vorrang vor der Regelung des § 67f StGB (st. Rspr.; BGHSt 30, 305; BGH Beschluss vom 8. November 1991 - 2 StR 401/91; BGHR StGB § 55 Abs. 2 Aufrechterhalten 9; § 64 Anordnung 4; BGH Beschluss vom 22. Juli 2005 - 2 StR 258/05 - NStZ 2009, 565) ..." Dem schließt sich der Senat an. - BGH, 10.12.1981 - 4 StR 622/81
Verurteilung wegen Diebstahls - Anordnung der Unterbringung in einer …
Auszug aus BGH, 31.05.2011 - 3 StR 132/11
In diesem Fall haben die Grundsätze der nachträglichen Gesamtstrafenbildung Vorrang vor der Regelung des § 67f StGB (st. Rspr.; BGHSt 30, 305; BGH Beschluss vom 8. November 1991 - 2 StR 401/91;… BGHR StGB § 55 Abs. 2 Aufrechterhalten 9; § 64 Anordnung 4; BGH Beschluss vom 22. Juli 2005 - 2 StR 258/05 - NStZ 2009, 565) ..." Dem schließt sich der Senat an. - BGH, 23.06.2009 - 5 StR 149/09
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; nachträgliche Bildung der …
Auszug aus BGH, 31.05.2011 - 3 StR 132/11
In diesem Fall haben die Grundsätze der nachträglichen Gesamtstrafenbildung Vorrang vor der Regelung des § 67f StGB (st. Rspr.; BGHSt 30, 305; BGH Beschluss vom 8. November 1991 - 2 StR 401/91;… BGHR StGB § 55 Abs. 2 Aufrechterhalten 9; § 64 Anordnung 4; BGH Beschluss vom 22. Juli 2005 - 2 StR 258/05 - NStZ 2009, 565) ..." Dem schließt sich der Senat an.
- BGH, 23.11.2017 - 4 StR 477/17
Reihenfolge der Vollstreckung bei gleichzeitiger Anordnung von Strafe und …
Diese Entscheidung ist - in Abweichung vom Wortlaut des § 67 Abs. 2 Satz 2 StGB - auch dann zu treffen, wenn nach § 55 Abs. 2 StGB eine bereits bestehende Unterbringungsanordnung aus einer früheren Entscheidung lediglich aufrechterhalten wird und die daneben gemäß § 55 Abs. 1 StGB gebildete nachträgliche Gesamtfreiheitsstrafe drei Jahre übersteigt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Juli 2012 - 4 StR 228/12, Tz. 2; vom 31. Mai 2011 - 3 StR 132/11, Tz. 3; vom 25. November 2010 - 3 StR 406/10, NStZ-RR 2011, 105, 106). - BGH, 07.10.2020 - 6 StR 296/20
Vorliegen der Voraussetzungen für eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung
Sollten die Voraussetzungen für eine nachträgliche Gesamtstrafe vorliegen, kommt nach § 55 Abs. 2 StGB die Aufrechterhaltung der am 14. Februar 2020 angeordneten Maßregel in Betracht, so dass die im angegriffenen Urteil getroffene Unterbringungsentscheidung vorsorglich aufzuheben ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 2011 - 3 StR 132/11, Rn. 2, und vom 25. November 2010 - 3 StR 406/10, NStZ-RR 2011, 243). - BGH, 04.07.2012 - 4 StR 228/12
Aufrechterhaltung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt …
Diese Entscheidung ist - in Abweichung vom Wortlaut des § 67 Abs. 2 Satz 2 StGB - auch dann zu treffen, wenn nach § 55 Abs. 2 Satz 1 StGB eine bereits bestehende Unterbringungsanordnung aus einer früheren Entscheidung lediglich aufrechterhalten wird und die daneben gemäß § 55 Abs. 1 StGB gebildete nachträgliche Gesamtfreiheitsstrafe drei Jahre übersteigt (vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 2010 - 3 StR 406/10, NStZ-RR 2011, 105, 106; Beschluss vom 31. Mai 2011 - 3 StR 132/11 Rn. 3).